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Photovoltaikmodule auf einem geneigten Hausdach bei tiefstehender Sonne © KangeStudio via Getty Images

Gesetzlicher Rahmen für Photovoltaik: Was jetzt (neu) gilt

Wer eine Photovoltaikanlage plant, sollte die aktuellen Vorgaben kennen und geplante Änderungen im Blick behalten.

Einige relevante Vorgaben stammen aus dem seit Februar 2025 geltenden Solarspitzengesetz. Gleichzeitig hat die Bundesregierung im Sommer 2026 eine weitere EEG-Novelle auf den Weg gebracht. Erfahren Sie, was heute verbindlich ist, was noch geplant wird und worauf Sie bei einer neuen PV-Anlage achten sollten.

Zusammenfassung

  • Für PV-Anlagen mit Inbetriebnahmedatum nach Februar 2025 gelten die Vorgaben des Solarspitzengesetzes.

  • Neue Anlagen mit weniger als 100 kWp (Kilowatt peak), die in das öffentliche Stromnetz einspeisen, müssen ihr Einspeisemaximum auf zunächst 60 Prozent der installierten Leistung (kWp auf dem Dach) begrenzen.

  • Selbst verbrauchter Sonnenstrom ist von dieser Begrenzung nicht betroffen.

  • Bei negativen Börsenstrompreisen kann die Einspeisevergütung zeitweise entfallen bzw. sich auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.

  • Vergütungssatz und technische Vorgaben hängen von Größe und Inbetriebnahmedatum der Anlage ab.

  • Eine weitere EEG-Reform ist geplant, aber noch nicht in Kraft.

60-Prozent-Regel: Einspeisung vorübergehend begrenzt

Für neue Photovoltaikanlagen mit weniger als 100 kWp Leistung, welche in das öffentliche Stromnetz einspeisen, gilt zunächst eine Begrenzung: es dürfen höchstens 60 Prozent der installierten Leistung eingespeist werden. Ausgenommen sind Steckersolargeräte mit insgesamt höchstens 2 kWp Modulleistung und 800 VA (Voltampere) Wechselrichterleistung. Die Begrenzung endet, wenn ein intelligentes Messsystem (bestehend aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit zur Übertragung der Zählerstände) sowie eine Steuerungseinrichtung eingebaut sind und der Netzbetreiber deren Ansteuerbarkeit erfolgreich getestet hat.

Wichtig: Die PV-Anlage stellt deshalb nicht nur 60 Prozent ihrer möglichen Leistung bereit. Begrenzt wird die Leistung, die in einem bestimmten Moment in das öffentliche Netz fließt. Sonnenstrom, den Sie zeitgleich im Haushalt nutzen oder in einem Batteriespeicher aufnehmen, fällt nicht unter diese Einspeisegrenze.

Bei vielen Anlagen wird die Grenze nur an wenigen, besonders sonnigen Stunden erreicht. Wie stark sie sich auswirkt, hängt unter anderem von Dachausrichtung, Anlagengröße und Eigenverbrauch ab. Ost-West-Dächer verteilen die Erzeugung beispielsweise breiter über den Tag als ein nach Süden ausgerichtetes Dach.

Infografik zur 60-Prozent-Regel für Photovoltaikanlagen: Sonnenrstrom fließt in den Haushalt, in den Batteriespeicher oder mit begrenzter Einspeiseleistung ins öffentliche Netz. © Stadtwerke Düsseldorf / KI-generiert mit OpenAI
Die 60-Prozent-Regel begrenzt nur die Einspeiseleistung ins öffentliche Netz. Sonnenstrom, der direkt im Haushalt genutzt oder in einem Batteriespeicher gespeichert wird, ist davon nicht betroffen. © Stadtwerke Düsseldorf / KI-generiert mit OpenAI

Keine Vergütung bei negativen Strompreisen

An sonnigen Tagen kann zeitweise mehr (Sonnen-)Strom erzeugt werden, als gleichzeitig nachgefragt wird. Fällt der Preis an der Strombörse unter null, erhalten ab Februar 2025 in Betrieb genommene PV-Anlagen mit intelligentem Messsystem für diese Zeiträume grundsätzlich keine EEG-Vergütung.

Die nicht vergüteten Zeiträume gehen nach der gesetzlichen Systematik nicht einfach verloren: Sie werden über eine Verlängerung des Vergütungszeitraums berücksichtigt. Für den privaten Anlagenbetrieb bleibt dennoch sinnvoll, möglichst viel Sonnenstrom direkt zu nutzen oder zwischenzuspeichern, statt ihn gerade in solchen Stunden einzuspeisen.

Smart Meter und Steuerung: Was hinter der Technik steckt

  • Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit, dem Smart-Meter-Gateway, für die sichere Kommunikation.

  • PV-Anlagen mit mehr als 7 kWp installierter Leistung sind grundsätzlich in den verpflichtenden Smart-Meter-Rollout einbezogen.

  • Wann das intelligente Messsystem im Einzelfall eingebaut wird, richtet sich nach den gesetzlichen Rollout-Vorgaben und der Umsetzung durch den Messstellenbetreiber. Anlagen bis einschließlich 7 kWp können optional ausgestattet werden.

  • Die zusätzliche Steuerungseinrichtung ermöglicht es, die Einspeisung bei Bedarf netzorientiert anzupassen.

Solarstrom intelligent im Haus nutzen

Ein Home Energy Management System stimmt Photovoltaikanlage und Stromspeicher sowie ggf. Wallbox und/oder Wärmepumpe aufeinander ab. So lässt sich mehr Sonnenstrom verbrauchen, wenn er verfügbar ist – und die Einspeisung kann stärker auf Netz und Strommarkt reagieren.

Home Energy Management System

Einspeisevergütung: Das Datum der Inbetriebnahme zählt

Die Einspeisevergütung bleibt für vor der neuesten EEG Novelle in Betrieb genommene Anlagen grundsätzlich bestehen. Ihre Höhe richtet sich danach, wann die Anlage erstmalig in Betrieb geht und wie groß sie ist. Für Dachanlagen bis 10 Kilowatt, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb gehen und lediglich überschüssigen Strom einspeisen gelten 7,70 Cent pro kWp.

PV-Anlage passend zum eigenen Verbrauch planen

Dachfläche, Stromverbrauch, Speicher und mögliche Verbraucher wie Wärmepumpe oder Elektroauto sollten ganzheitlich betrachtet werden. Die Stadtwerke Düsseldorf begleiten Sie von der Planung bis zur Installation einer passenden Photovoltaikanlage.

Zwei Dachdecker bei der Montage einer PV-Anlage auf dem Dach

Was ab 2027 geplant ist

Das Bundeskabinett hat im Sommer2026 den Entwurf einer EEG-Novelle beschlossen. Nach dem derzeitigen Vorschlag soll die EEG-Vergütung neu ausgerichtet werden. Geplant sind unter anderem eine neue Begrenzung der Einspeisung auf 50 Prozent der installierten Leistung sowie Anreize für einen schrittweisen Übergang von der zukünftig auf drei Jahre begrenzten, festen Einspeisevergütung zur Direktvermarktung. Für neue Anlagen unter 25 kWp sieht der Entwurf als Anreiz einen auf vier Jahre begrenzten Direktvermarktungsbonus vor.

Noch ist das kein geltendes Recht. Bundestag und Bundesrat können den Entwurf verändern. Für in Betrieb befindliche Anlagen ist ein Bestandsschutz weiter vorgesehen. Wer eine Anlage plant, sollte deshalb nicht allein auf Schlagzeilen reagieren, sondern den jeweils aktuellen Gesetzesstand und das konkrete Inbetriebnahmedatum prüfen.

So bereiten Sie die Planung Ihrer PV-Anlage auf die neuen Regeln vor

  • Eigenverbrauch realistisch ermitteln: Prüfen Sie, wann Ihr Haushalt Strom benötigt und welche zusätzlichen Verbraucher künftig hinzukommen könnten.

  • Anlage und Speicher gemeinsam dimensionieren: Ein größerer Speicher ist nicht automatisch wirtschaftlicher. Er sollte zu Erzeugung und Verbrauch passen.

  • Zukünftige Einspeisemodelle kennenlernen: Informieren Sie sich über die zukünftige, zeitlich befristete Einspeisevergütung (Übergangszahlung) im Vergleich zur Direktvermarktung oder auch einer evtl. unentgeltlichen Abnahme im Anschluss zur Übergangszahlung.

Balkonkraftwerk: Kleine Anlage, vereinfachte Regeln

Steckersolargeräte mit insgesamt höchstens 2 Kilowatt Modulleistung und höchstens 800 Voltampere Wechselrichterleistung sind von der 60-Prozent-Einspeisebegrenzung ausgenommen. Sie bieten auch Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen einen kompakten Einstieg in die eigene Stromerzeugung.

Balkonkraftwerk: Photovoltaik-Module an einem Balkon. © solago

Steuern: Was weiterhin gilt

Für viele private Anlagen gelten nach wie vor steuerliche Erleichterungen. Wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister höchstens 30 kWp beträgt und sich auf die PV-Anlage in der Nähe von Privatwohnungen befindet, gilt ein Umsatzsteuersatz von null Prozent.

Ob die Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind, sollte stets individuell durch einen Steuerberater geprüft werden.

FAQ: Photovoltaik-Gesetzesänderung

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