Die zu zahlenden Wasserkosten ergeben sich aus der Summe der Grundgebühr und der erhaltenen Trinkwassermenge. Während der Arbeitspreis von Ihrem Wasserversorger festgelegt wird, können Sie den Mengenpreis pro verbrauchtem Kubikmeter (m³) Wasser berechnen.
Folgende Formel ist dabei anzuwenden:
Wasserkosten = (monatliche Grundgebühr x 12) + (Jahresverbrauch in Kubikmetern m³ x Mengenpreis)
Die damit ermittelten Wasserkosten stehen jedoch lediglich für das Leitungswasser. Abwassergebühren werden in der Regel jedoch auch auf die Mieter:innen umgelegt. Unter dieser Berücksichtigung ergibt sich dann folgende Formel zur Berechnung der Wasserkosten:
Wasserkosten = (monatliche Grundgebühr x 12) + (Jahresverbrauch Trinkwasser in Kubikmetern m³ x Mengenpreis für Trinkwasser) + (Jahresverbrauch Abwasser in Kubikmetern m³ x Mengenpreis für Abwasser)
Berechnung je nach Mietverhältnis
Die Berechnung der Wasserkosten ist durch die Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt. Konkret bedeutet das, dass es sich bei den Wasserpreisen um umlegbare Betriebskosten handelt, die der Vermieter an seine Mietparteien weitergeben darf. So können Vermieter neben dem reinen Wasserverbrauch auch Begleitkosten wie für den Betrieb einer Wasseraufbereitungsanlage, die Aufwendungen für Wasserzähler und die Entwässerung auf ihre Mieter umlegen.
Bei der Umlegung der Wasserkosten können Vermieter bestimmen, wie die Abrechnung erfolgen soll. So kann diese sowohl anhand des tatsächlichen Verbrauchs als auch anhand der Wohnfläche oder der im Haushalt lebenden Personen ausgestellt werden. Von welcher Variante Ihr Vermieter Gebrauch macht, entnehmen Sie Ihrem Mietvertrag. Ist keine gesonderte Regelung im Mietvertrag enthalten, wird die Abrechnung über die Wohnfläche als Maßstab vorgenommen. Häufig erfolgt sogar eine pauschale Berechnung der Wasserversorgung.
Laut der Bestimmungen müssen Vermieter für die Abrechnung der Warmwasserkosten den tatsächlichen Verbrauch erfassen. Denn diese gelten als Heizkosten. Als Vermieter kann aber auch eine Ausnahme beantragt werden, falls die Installation der Wasserzähler mit einem Aufwand einhergeht, der nicht zu rechtfertigen ist. Ist das der Fall, haben Mieter das Recht, die veranschlagten Kosten um 15 Prozent zu senken.
Grundsätzlich können sich die Regelungen diesbezüglich jedoch in den einzelnen Bundesländern unterscheiden.
Durchschnittliche Wasserkosten pro Kubikmeter (m³)
Laut dem Statistischen Bundesamt liegen die Wasserpreise für einen Kubikmeter durchschnittlich bei ungefähr zwei Euro. Ein Kubikmeter entspricht 1.000 Liter Trinkwasser. Heruntergerechnet würde somit ein Liter Wasser jeweils circa 0,3 Cent kosten.
Ganz so pauschal lassen sich die Wasserkosten damit aber nicht festlegen, denn die Preise für Leitungswasser variieren je nach Bundesland und Gemeinde.