Umzugsratgeber

Umzugsratgeber: Ein Pärchen mit Hund sucht Tipps für ihren Umzug

Ihr zuverlässiger Partner

Die Stadtwerke Düsseldorf sind Ihr zuverlässiger Partner rund um Strom, Erdgas, Wasser und Wärme in Düsseldorf und NRW. Seit über 150 Jahren am Markt versorgen wir mittlerweile über 600.000 Kund:innen in Düsseldorf und der Region – gern beliefern wir auch Sie!

Top-Lokalversorger - Strom, Gas und Wärme (2023)

Kunde sein lohnt sich

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Umzugsplanung leicht gemacht – mit Unterstützung der Stadtwerke Düsseldorf

Sie stecken mitten in der Umzugsplanung und möchten sichergehen, dass Sie nichts vergessen? Dann ist unser Umzugsratgeber genau das Richtige für Sie. Mit den folgenden praktischen Tipps fürs Packen und Organisieren geht bestimmt alles glatt – und unser Umzugskostenrechner hilft auch noch beim Finanziellen. So steht einem erfolgreichen Umzug nichts mehr im Wege.

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Umzugstipps – so gelingt Ihr Umzug reibungslos

Ein Umzug steht für den Beginn eines neuen Lebensabschnitts. Mit der Vorfreude darauf geht allerdings oft auch die Sorge vor dem großen Tag einher. Haben Sie an alles gedacht? Gibt es vorab noch Behördengänge zu erledigen? Sind genügend Kartons für den Umzug vorhanden und wann werden diese bestenfalls gepackt? All diese Fragen können für Stress sorgen. Wer die Umzugsplanung frühzeitig und vor allem strukturiert angeht, behält jedoch selbst in anstrengenden Phasen des Umzugs einen kühlen Kopf. Worauf es ankommt und welche Schritte Sie wann angehen sollten, haben wir in unserem Umzugsratgeber zusammengefasst.

7 Tipps, die den Umzug zum Kinderspiel machen

7 Tipps, die den Umzug zum Kinderspiel machen!

Jedes Jahr machen es 9 Millionen Menschen in Deutschland. Die Rede ist vom Umzug! Im Laufe seines Lebens zieht jeder im Durchschnitt viereinhalb Mal um. Heute gebe ich Tipps, damit der kommende Wohnungswechsel reibungslos über die Bühne geht.

Frühzeitige Umzugsplanung

Wenn Sie Ihren Umzug gut planen und vorbereiten, stellen Sie einen reibungslosen Ablauf sicher – und schaffen gute Stimmung bei den Umzugshelfer:innen und Ihnen selbst. Am besten beginnen Sie mit der Planung bereits mehrere Monate vor dem Umzugstag. Das verschafft Ihnen ausreichend Zeit für alle wichtigen Schritte.

Kündigung der Wohnung & Überprüfung des neuen Mietvertrags
  • Kündigung: Die Kündigungsfrist für eine Wohnung ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt drei Monate. Innerhalb dieser Zeit muss Ihre Kündigung schriftlich erfolgen. Je nach Mietvertrag haben Sie sogar die Möglichkeit, eher aus dem Vertrag herauszukommen, wenn Sie selbst nach passenden Nachmieter:innen suchen (Nachmieterklausel). Sprechen Sie sich hierzu mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter ab.
  • Neuer Mietvertrag: Überprüfen Sie Ihren neuen Mietvertrag sorgfältig. Vor Abschluss des Vertragsverhältnisses verlangen einige Vermieter:innen sogar eine Mieterselbstauskunft , die Sie als Mieter:in ausfüllen und zum Termin mitbringen können. Wenn Sie den Mietvertrag unterzeichnet haben, ist die Kaution fällig.
Renovieren & Einrichten
  • Planung von Renovierungsarbeiten und Besorgung von Materialien: Haben Sie die alte Wohnung gekündigt, geht es an die weitere Planung (Besorgung von Packmaterialien etc.). Gegebenenfalls fallen Renovierungsarbeiten im alten und/oder neuen Zuhause an. Tragen Sie diese Arbeiten fest in Ihrem Kalender ein oder setzen Sie auf eine Fachfirma.
  • Gedanken zur Wohnungseinrichtung: Bevor der Umzug in vollem Gange ist, lohnt es sich, einen genauen Blick auf die Raumgestaltung zu werfen. Überlegen Sie sich, welche Ihrer aktuellen Möbel mit Ihnen umziehen sollen. Haben Sie neue Möbel im Visier, ist die frühzeitige Planung der Wohnungseinrichtung besonders sinnvoll – vor allem Küchen haben meist lange Lieferzeiten. Messen Sie zudem Räume und das Treppenhaus aus, um sicherzustellen, dass Ihre Möbel gut hinein- und hindurchpassen. Mit Millimeterpapier und Möbel-Schablonen oder kostenlosen Raumplaner-Apps können Sie Ihren Einrichtungsplan ganz einfach visualisieren.
Ummelden

Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin zur Ummeldung bei der Stadt. In Düsseldorf gilt eine Frist von zwei Wochen nach Einzugsdatum. Für die An- und Abmeldung im Bürgerbüro benötigen Sie als Mieter:in eine Wohnungsgeberbescheinigung der:des Vermieterin:Vermieters (§ 19 BMG). Die Vorlage des Mietvertrags allein reicht nicht mehr aus. Nutzen Sie dafür gerne unsere Vorlage. Eigentümer:innen legen idealerweise den Kaufvertrag als Nachweis vor.

Ihre neue Adresse können Sie außerdem schon frühzeitig folgenden Institutionen und Unternehmen melden:

  • Krankenkasse und Versicherungen
  • Banken und Sparkassen
  • Arbeitgeber:in
  • Vereine und Clubs
  • Telefon- und Internetanbieter
  • Schule und Kindergarten
  • Abonnements (Zeitung, Shopping etc.)
  • Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
  • BAföG-Amt
  • Agentur für Arbeit
  • Bibliotheken, Fitnessstudios etc.
  • Post (Richten Sie bei Bedarf einen Nachsendeauftrag ein.)
Umzugstransporter reservieren

Mieten Sie einen Umzugswagen, um den Möbeltransport am Tag des Umzugs bestmöglich über die Bühne zu bringen. Vergleichen Sie dazu mehrere Angebote miteinander und achten Sie bei Ihrer Auswahl auf Tagespauschale, zusätzliche Kilometerkosten, Angaben zur Versicherung und Bereitstellung von Zubehör wie Gurten. Nehmen Sie nur wenige Habseligkeiten mit, reicht unter Umständen auch ein Anhänger.

Umzugshelfer:innen organisieren und Urlaub planen

Holen Sie sich Unterstützung von Familie und Freund:innen und fragen Sie diese möglichst frühzeitig an. Alternativ kann natürlich auch eine professionelle Umzugsfirma übernehmen. Wie hoch die Kosten für einen Umzug mithilfe eines Umzugsunternehmens ausfallen, können Sie vorab mit unserem Umzugskostenrechner einschätzen.

Parkverbotszone beantragen

Wenn die Parksituation vor Ihrer neuen Haustür angespannt ist, können Sie für den Umzugstag eine Parkverbotszone beantragen. Fragen Sie dazu bereits 14 Werktage vor dem Umzug eine Ausnahmegenehmigung für den Straßenverkehr oder Genehmigung für eine Halteverbotszone an. Das geht über das Amt für Verkehrsmanagement Düsseldorf – entweder vor Ort oder digital per E-Mail.

Ausmisten und Sperrmüll entsorgen (lassen)

Bevor es ans Packen geht, lohnt es sich, einen Blick auf Ihre Habseligkeiten zu werfen. Darunter befinden sich gegebenenfalls unnötige Elektrogeräte oder andere Dinge und Kleidung, die Sie nicht mehr benötigen und daher auch nicht mit in Ihre neue Wohnung mitnehmen brauchen. Bei der AWISTA können Sie als Privathaushalt in Düsseldorf eine kostenlose Abfuhr von bis zu zwei Kubikmetern dieser Altlasten beantragen. Sperrmüll können Sie ein- bis zweimal jährlich kostenfrei beauftragen. Alternativ können Sie Ihre aussortierten Sachen auch verschenken oder spenden, um anderen eine Freude zu bereiten und gleichzeitig nachhaltig zu handeln.

Umzugskartons packen

Umzugskartons zu packen, erweist sich als wahre Kunst. Wir geben Ihnen Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema.

  • Wie komme ich günstig an Umzugskartons? Kartons können Sie online bestellen. Auch gebrauchte Umzugskartons sind oft eine gute Lösung. Darüber hinaus eignen sich auch Behältnisse wie Wäsche- und Einkaufskörbe, Bananenkisten und Koffer für den Transport Ihres Umzugsguts. Umzugsunternehmen stellen die notwendigen Kartons auf Nachfrage bereit.
  • Wie groß sollten die Kartons sein? Wollen Sie Gegenstände wie Bücher verpacken, die viel Gewicht auf die Waage bringen, genügen kleine Kisten. Sonst werden die einzelnen Umzugskartons zu schwer. Zerbrechliche Gegenstände transportieren Sie idealerweise mit Polsterung zur Stoßdämmung – planen Sie hierfür entsprechend Platz ein und wählen Sie einen größeren Umzugskarton.
  • Wie viele Umzugskisten brauche ich? Wie viele Umzugskartons benötigt werden, lässt sich pauschal nicht beantworten. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab: zum einen von der Anzahl an Bewohner:innen einer Wohnung und zum anderen vom Umfang Ihres Hausrats.
  • Wie packe ich Umzugskartons sinnvoll? Achten Sie darauf, Kartons nicht zu überladen, aber auch keinen zu großen Freiraum zu lassen. Nutzen Sie z. B. Füllmaterialien wie Zeitungspapier, Luftpolsterfolie oder Styroporkugeln, um Transportschäden zu vermeiden. Ansonsten hilft es, wenn Sie die Kartons markieren bzw. beschriften und eine Kiste mit den wichtigsten Sachen befüllen. Halten Sie fest, welche Kisten zuerst ausgepackt werden sollten, in welche Räume die jeweiligen Kartons gehören und wie mit dem Inhalt umgegangen werden soll (besonders wichtig bei zerbrechlichen Gegenständen). Zu guter Letzt verschließen Sie die Kartons sicher mit Klebeband.
  • Wie verpacke ich meine Kleidung am besten? Über Kleidung, die Sie im Schrank auf Bügeln lagern, können Sie päckchenweise einen großen Müllbeutel stülpen. Ein Loch rein, Bügelhaken durchziehen – und schon transportieren Sie Ihre Kleider am Tag des Umzugs unkompliziert mit einem Handgriff und halten die Stoffe dabei sauber und möglichst knitterarm. Da Textilien wie T-Shirts, Halstücher, Handschuhe und Co. sehr leicht sind, eignen sich diese außerdem als Füllmaterial. Handtücher, Schals und Pullover sind gute Polster für Teller und Vasen. Socken füllen die Hohlräume Ihrer Gläser und Tassen.
  • Wie schwer sollte ein Umzugskarton sein? Kein Karton sollte mehr als 20 Kilogramm wiegen – schließlich müssen Sie die Kisten später noch tragen können.

Nützliche Links und Dokumente

Mieterselbstauskunft

Die meisten Wohnungsgesellschaften, Makler:innen oder auch privaten Vermieter:innen möchten vor dem Abschluss eines Mietvertrages eine sog. Mieterselbstauskunft haben.

Mieterselbstauskunft

Berechtigungsschein

Für die An- und Abmeldung im Bürgerbüro benötigen Mieter eine Meldebescheinigung des Vermieters (§ 19 BMG). Die Vorlage des Mietvertrages allein reicht nicht mehr aus.

Wohnberechtigungsschein

SCHUFA-Auskunft

Sie haben einmal im Jahr das Recht, eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa anzufragen.

Kostenloser SCHUFA-Auskunft für den Mietvertrag

Mit dieser Checkliste lassen Sie dem Umzugschaos keine Chance

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Damit Sie im Stress nichts übersehen und stets den Überblick behalten, haben wir Ihnen eine praktische Checkliste für Ihren Umzug zusammengestellt. Diese können Sie gleich hier unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse herunterladen. Außerdem stellen wir Ihnen folgende Dokumente als Download zur Verfügung. Komplett kostenfrei natürlich – schließlich ist ein Umzug schon teuer genug:

  • Checkliste: "Wen muss ich informieren?"
  • Checkliste für Ihren Umzug
  • Wohnungsübergabeprotokoll
  • Umzugsetiketten
  • Überblick: Umzugskosten steuerlich absetzen

Alles zum Thema Umzug

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Der Umzugstag

Der große Tag ist gekommen – der Umzug steht an. Neben dem Transport der Möbel und Umzugskisten stehen jetzt folgende To-dos auf dem Programm:

In der alten Wohnung:

  • Umzugshelfer:innen einweisen
  • Heizung abstellen
  • Gas- und Wasserhähne schließen
  • Hauptsicherung ausschalten
  • Klingel- und Türschilder abhängen
  • Müll entsorgen
  • Briefkasten ein letztes Mal leeren

In der neuen Wohnung:

  • Umzugshelfer:innen mit Stellplan genau einweisen
  • Zählerstände notieren
  • Klingel- und Türschilder anbringen

Hinweis: Zählerstand erfassen

Wichtig: Halten Sie zu guter Letzt auch den Stand Ihres Strom-, Gas- und Wasserzählers fest. Die Werte benötigen Sie zur An- und Abmeldung bei Ihren entsprechenden Versorgern. Bei uns gelingt Ihnen der Ummeldeprozess bequem online.

Zählerstand erfassen

Nachbereitung: To-dos nach dem Umzug

Wohnungsübergabe

Vereinbaren Sie einen Termin zur Wohnungsübergabe mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter. Hier wird in der Regel ein Übergabeprotokoll
(PDF, 121 KB)
angefertigt. Ist die:der Vermieter:in mit dem Zustand der Wohnung zufrieden, richtet sie:er keine Ansprüche mehr an Sie – Ihr altes Kapitel ist dann fast abgeschlossen.

Bürokratisches: Kaution & Co.

Wurde Ihre alte Wohnung abgenommen, können Sie sich die Kaution zurückerstatten lassen. Ihr:e Vermieter:in muss Ihnen im Normalfall den gesamten Betrag mit Zins und Zinseszins übergeben. Überprüfen Sie zudem Ihr Umzugsgut auf Schäden und melden Sie diese dem Umzugsunternehmen, wenn Sie eines beauftragt haben.

Stromanbieter informieren

Nachdem Sie die aktuellen Zählerstände beider Wohnungen dokumentiert haben, können Sie Ihren Stromanbieter über den Umzug informieren. Entweder führen Sie die Ummeldung eigenständig über ein Online-Portal des Anbieters aus oder Sie wechseln gleich zu einem neuen Dienstleister, der besser zu Ihren Bedürfnissen passt. Bei den Stadtwerken Düsseldorf profitieren sowohl Bestands- als auch Neukund:innen von unserem zuverlässigen Service als Gas- und Stromanbieter, fairen Preisen, einer direkten Ansprechperson und den Vorzügen unserer professionellen Energieberatung.

Sind Sie bereits Kund:in bei uns, melden Sie Ihren neuen Wohnsitz einfach und bequem über das Kundenportal. Sie verwalten Ihr Kundenkonto damit rund um die Uhr und von zu Hause aus – an PC, Laptop oder Smartphone. Das spart Zeit, Papier und Geld.

Stromanbieter wechseln

Wollen Sie künftig kostengünstig und zuverlässig von den Stadtwerken Düsseldorf versorgt werden, entscheiden Sie sich entweder für die Grundversorgung oder Sie wählen einen individuellen Tarif für Strom, Wasser und Gas. Wenn Sie die Grundversorgung in Düsseldorf anmelden möchten, gelingt Ihnen das über unser entsprechendes Formular.

Sie benötigen:

  • die Zählernummer Ihrer neuen Wohnung
  • den Zählerstand zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe
  • den Namen Ihrer Vormieterin oder Ihres Vormieters (falls bekannt)

Auf der Suche nach einem individuellen Strom- und Gastarif hilft unser Stromkostenrechner. Entdecken Sie die Strom- und Erdgas-Angebote der Stadtwerke Düsseldorf und schließen Sie Ihren neuen Vertrag ab.

Hinweis:

Wenn Sie sich in Ihrer neuen Wohnung für die Stadtwerke Düsseldorf entschieden haben, denken Sie daran, den Strom-/Erdgasvertrag Ihrer alten Wohnung zu kündigen. Nutzen Sie dazu unser editierbares Kündigungsschreiben
(PDF, 43 KB)
: Einfach die notwendigen Formularfelder ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zu Ihrem Energielieferanten schicken.

Ihre Kundennummer sowie die Adresse Ihres bisherigen Versorgers finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung. Zudem bietet das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur alle notwendigen Postanschriften.

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Was kostet ein Umzug?

Die Kosten für einen Umzug hängen von unterschiedlichen Faktoren ab. Wenn Sie beispielsweise ein Umzugsunternehmen beauftragen, zahlen Sie vermutlich etwas mehr für den Umzug, als wenn Sie das Ganze als Do-it-yourself-Projekt angehen.

Umzugsunternehmen berechnen die Kosten meist auf Basis der Wohnfläche, Menge des Umzugsguts in Kubikmeter (m³), Umfang der Dienstleistung und Entfernung vom alten zum neuen Wohnort. Auch die Bedingungen (Etage, Parkplatzsituation etc.) und die Auslastung des Unternehmens sind ausschlaggebende Kostenpunkte für den Gesamtbetrag, den Sie letztlich für den professionellen Umzug ausgeben. Hinzu kommen regionale Unterschiede – wirklich zielführend ist also nur ein direkter Angebotsvergleich. Mit unserem Umzugskostenrechner können Sie vorab jedoch überschlagen, wie viel Sie schätzungsweise für ein Umzugsunternehmen zahlen müssten und wie viele Kartons Sie benötigen.

Umzugskosten berechnen

ca. 80
ca. 100 km
10 m

Kosten Umzugsunternehmen

ab 350

Sie benötigen etwa:

40 Umzugskartons

129 Bücherkartons

Annahmen

FAQ: Häufige Fragen zum Thema Umzug

Welche Kosten kann ich von meinem Umzug absetzen?

Umzugskosten können Sie als Werbungskosten steuerlich geltend machen, wenn dieser aus beruflichen Gründen (Wechsel des Arbeitsplatzes, Rückkehr aus dem Ausland o. Ä.) erforderlich war. Die Kosten für den Umzug tragen Sie dann vorerst selbst, sie werden in der Steuererklärung aber steuermindernd angegeben. Alle Beträge müssen belegbar sein.

Zusätzlich können Sie von der Umzugskostenpauschale profitieren. Diese bezieht sich auf alle anfallenden Beträge, die Renovierungsarbeiten und Reparaturen in der alten Wohnung, Trinkgeld und Verpflegung für Helfer:innen am Tag des Umzugs, den Kücheneinbau und die Änderung des Personalausweises und Telefonanschlusses betreffen. Einzelnachweise sind für diese Kosten nicht notwendig. Die Umzugskostenpauschale beträgt seit dem 1. April 2023 886 Euro.

Wer haftet für Schäden beim Umzug mit Umzugsunternehmen?

Der Transport von Umzugsgut unterliegt gesetzlichen Regelungen über das Frachtgeschäft im 4. Abschnitt des Handelsgesetzbuches (HGB). Beachten Sie darüber hinaus die allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Umzugsunternehmens.

Habe ich für den Umzug Anspruch auf (Sonder-)Urlaub?

Einen generellen Anspruch auf Urlaub für den Umzug gibt es nicht. Es gibt jedoch Arbeitgeber:innen, die Ihren Mitarbeitenden einen Sonderurlaubstag genehmigen, wenn dieser aus beruflichen Gründen notwendig ist.

Ein Umzug kann sogar Spaß machen – wir helfen dabei!