Erklärung zur Barrierefreiheit für die Stadtwerke Düsseldorf Webseite
Die Stadtwerke Düsseldorf AG (nachfolgend: „Stadtwerke Düsseldorf“) ist bestrebt, ihre digitalen Angebote – einschließlich mobiler Anwendungen, Websites und weiterer Online-Dienste – so barrierefrei wie möglich bereitzustellen. Als regulierter Dienstleistungserbringer im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) unterliegen die Stadtwerke Düsseldorf den gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit.
Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG sind wir verpflichtet, Informationen zur Barrierefreiheit öffentlich bereitzustellen. Für unsere verschiedenen digitalen Anwendungen stellen wir jeweils eigene Erklärungen zur Barrierefreiheit bereit. Die vorliegende Erklärung bezieht sich auf die Website www.swd-ag.de/ in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Die Erklärung wurde am 16.06.2025 erstellt und wird mindestens einmal jährlich auf ihre Aktualität überprüft. Sie ist in barrierefreier Form veröffentlicht, um den Anforderungen des BFSG in vollem Umfang zu entsprechen.
Beschreibung der Dienstleistung
Die Website der Stadtwerke Düsseldorf AG ist ein zentrales digitales Angebot und dient als umfassendes Online-Portal für Privat- und Geschäftskunden. Nutzerinnen und Nutzer können über die Website unter anderem folgende Funktionen wahrnehmen:
Abruf von Informationen zu Energieprodukten, Tarifen und Dienstleistungen
Verwaltung von Verträgen und Kundendaten über das Online-Kundenportal
Meldung von Zählerständen
Bearbeitung von Kontaktdaten und Zahlungsinformationen
Stellen von Serviceanfragen und Nutzung zusätzlicher Online-Services
Die Website richtet sich an Kundinnen und Kunden, die ihre Energieversorgung komfortabel online verwalten und sich über die Angebote der Stadtwerke Düsseldorf informieren möchten.
Barrierefreiheitsstatus und Prüfmethode
Die Barrierefreiheit der Website wurde im Juni 2025 im Rahmen eines vollständigen Audits durch eine unabhängige externe Stelle überprüft. Dabei wurde die Webseite auf Grundlage der Anforderungen der EN 301 549 (Version 3.2.1), einschließlich der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, sowie im Hinblick auf die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) bewertet. Die Prüfung dient der Feststellung des Barrierefreiheitsstatus gemäß BFSG.
Hauptseite
Das Ergebnis der Prüfung: Die Hauptseite erfüllt die gesetzlichen Anforderungen überwiegend. Einige Punkte sind noch in Arbeit und werden weiter verbessert.
Folgende Maßnahmen wurden ergriffen, um die barrierefreie Nutzbarkeit der Anwendung sicherzustellen:
Optimierung der Tastaturnavigation: Die Bedienbarkeit der Website per Tastatur wurde verbessert, sodass alle wichtigen Elemente zugänglich sind.
Optimierung von Farben und Kontrasten: Farbgestaltung und Kontraste wurden überarbeitet, um eine bessere Lesbarkeit und Wahrnehmbarkeit von Texten und Bedienelementen zu gewährleisten.
Optimierung des Umbruchverhaltens, insbesondere bei Tabellen: Inhalte, vor allem Tabellen, passen sich besser an unterschiedliche Bildschirmgrößen an und ermöglichen eine bessere Lesbarkeit.
Nicht erfüllte:
Teilweise fehlende oder unzureichende Alternativtexte für Bedienelemente (WCAG 1.1.1a)
Teilweise fehlende oder unzureichende Alternativtexte für Grafiken und Objekte (WCAG 1.1.1b)
Eingabefelder vermitteln den Zweck nur teilweise eindeutig (WCAG 1.3.5)
Linktexte sind nicht überall aussagekräftig (WCAG 2.4.4)
Keine Alternativen für komplexe Zeiger-Gesten vorhanden (WCAG 2.5.1)
Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind nur teilweise korrekt ausgezeichnet (WCAG 3.1.2)
Redundanter Eintrag führt zu doppelten Informationen (WCAG 3.3.7)
Name, Rolle und Wert von Bedienelementen sind nur teilweise verfügbar (WCAG 4.1.2)
Die Behebung der identifizierten Barrieren erfolgt kontinuierlich im Laufe des Jahres 2025 durch fortlaufende Optimierungen, um die Barrierefreiheit der Website stetig zu verbessern und den gesetzlichen Anforderungen bestmöglich gerecht zu werden.
Nutzerportale
Das Ergebnis der Prüfung: Die Nutzerportale sind derzeit nur teilweise mit den gesetzlichen Anforderungen vereinbar. Einige Punkte sind noch in Arbeit und werden weiter verbessert.
Folgende Maßnahmen wurden ergriffen, um die barrierefreie Nutzbarkeit der Anwendung sicherzustellen:
Optimierung von Farben und Kontrasten: Farbgestaltung und Kontraste wurden überarbeitet, um eine bessere Lesbarkeit und Wahrnehmbarkeit von Texten und Bedienelementen zu gewährleisten.
Nicht erfüllte:
Eingabefelder vermitteln den Zweck nicht immer eindeutig (WCAG 1.3.5)
Inhalte sind ohne Farbinformationen nur eingeschränkt nutzbar (WCAG 1.4.1)
Textkontraste sind an einigen Stellen nicht ausreichend (WCAG 1.4.3)
Linktexte sind nicht überall ausreichend aussagekräftig (WCAG 2.4.4)
Die aktuelle Fokusposition ist nicht immer klar erkennbar (WCAG 2.4.7)
Sichtbare Beschriftungen stimmen teilweise nicht mit zugänglichen Namen überein (WCAG 2.5.3)
Zielgrößen von Bedienelementen sind teilweise zu klein (WCAG 2.5.8)
Formularelemente sind nicht durchgehend eindeutig beschriftet (WCAG 3.3.2)
Maßnahmen zur Fehlervermeidung sind nur teilweise umgesetzt (WCAG 3.3.4)
Redundante Einträge erschweren die Nutzung an einigen Stellen (WCAG 3.3.7)
Statusmeldungen sind nicht immer programmatisch verfügbar (WCAG 4.1.3)
Die Behebung der identifizierten Barrieren erfolgt kontinuierlich im Laufe des Jahres 2025 durch fortlaufende Optimierungen, um die Barrierefreiheit der Website stetig zu verbessern und den gesetzlichen Anforderungen bestmöglich gerecht zu werden.
Marktüberwachungsbehörden
Das BFSG verpflichtet uns zur Veröffentlichung dieser Erklärung und zur Gewährleistung der Barrierefreiheit. Sollten Sie der Ansicht sein, dass die App nicht den gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen entspricht, können Sie dies der zuständigen Marktüberwachungsbehörde melden.
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Länder schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.
Anfragen bzw. Meldungen können bis zur formalen Errichtung des MLBF an folgende Kontaktmöglichkeit gerichtet werden:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 "Soziales und Arbeitsschutz"
Robert Richard
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel.: (0391) 567 4530
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de.