Fernwärme

Fermwärme: Fernwärmerohre beim Sonnenuntergang

Vorteile der Fernwärme

klima-schonend
  • effiziente Erwärmung von Gebäuden
  • Senkung der Energie- und Wartungskosten
  • keine Belastungen durch Feinstaub und Emissionen
  • weniger CO2-Ausstoß, daher klimaschonend

Ökologisch und ökonomisch sinnvoll

Wer auf Fernwärme setzt, profitiert von einer effizienten und umweltschonenden Energieversorgung. Durch die Kopplung von Kraft und Wärme, also einer gleichzeitigen Strom- und Wärmeerzeugung werden Emissionen eingespart und das Klima geschützt. Viele Stadtteile Düsseldorfs sind bereits an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Düsseldorf angeschlossen. Profitieren auch Sie künftig von unserer zuverlässigen Fernwärmeversorgung.

Wir haben Ihr Interesse geweckt und nun möchten Sie auch von Fernwärme profitieren? Nutzen Sie jetzt unsere unverbindliche Abfrage und testen Sie, ob Fernwärme für Sie verfügbar ist.

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Fernwärme über die Stadtwerke Düsseldorf beziehen

Für die zentrale Erzeugung von Strom und Fernwärme nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung sind mehrere Kraftwerke der Stadtwerke Düsseldorf im Einsatz. So gibt es das Heizkraftwerk Lausward (Block Fortuna) und das Biomasseheizkraftwerk in Garath sowie das Kraftwerk Flingern, welches mit dem Dampf der Müllverbrennungsanlage versorgt wird.

Bereits in 20 Stadtteilen verfügbar

Mehrere Stadtteile Düsseldorfs profitieren bereits von unserem Fernwärmenetz, darunter unter anderem

  • Alt- und Carlstadt
  • Friedrichstadt
  • Unterbilk
  • Derendorf
  • Pempelfort
  • Düsseltal
  • Bilk
  • Oberbilk
  • Flingern
  • Garath
  • Benrath
  • Heerdt
  • Oberkassel

Sie möchten künftig auf Fernwärme setzen und einen Beitrag zu mehr Klimaneutralität leisten? Prüfen Sie einfach selbst, ob an Ihrer Adresse bereits Fernwärme vorhanden oder ein Ausbau geplant ist.

Jetzt Anschlussmöglichkeit prüfen

Unser Fernwärmenetz wird stetig ausgebaut. Zudem wird die „Wärme per Rohrpost“ kontinuierlich auch linksrheinisch erweitert.

Fernwärme-Karte

Die Karte gibt Ihnen einen ersten Einblick in die aktuelle Fernwärmeversorgung in Düsseldorf und den geplanten Ausbau. Die Auswahl der Gebiete orientiert sich am Grundsatz des Wärmeplanungsgesetzes, insbesondere dort Fernwärme auszubauen, wo sie geringere Wärmegestehungskosten und geringe Treibhausgasemissionen aufweist als andere Lösungen (also in Zukunft vor allem Wärmepumpen). Insbesondere für Prüf- & Mischgebiete wird die Kommunale Wärmeplanung der Landeshauptstadt Düsseldorf im nächsten Jahr noch konkretere Aussagen liefern.

Klicken Sie auf die farblich markierten Flächen, um mehr zu erfahren.

Fernwärmepreise für die Stadtteile Innenstadt, Garath, Urdenbach und Wittlaer

Fernwärmenetz Innenstadt
Düsselwärme Direkt
   
Preise vom 01.04.2024 bis 30.06.2024
Preise gültig ab 01.07.2024
   
Netto
Brutto
Netto
Brutto
Arbeitspreis
Ct/kWh
7,813
9,297
7,862
9,356
Grundpreis
EUR/kW/Jahr
63,940
76,089
63,940
76,089
Ultraschallzähler
Kompakt-Ultraschall Qp 1,5
EUR/Zähler je Jahr
309,17
367,91
309,17
367,91
Kompakt-Ultraschall Qp 2,5
EUR/Zähler je Jahr
309,17
367,91
309,17
367,91
Split-Ultraschall Qp 1,5
EUR/Zähler je Jahr
408,22
485,78
408,22
485,78
Split-Ultraschall Qp 2,5
EUR/Zähler je Jahr
408,22
485,78
408,22
485,78
Split-Ultraschall Qp 3,5
EUR/Zähler je Jahr
603,24
717,86
603,24
717,86
Split-Ultraschall Qp 6
EUR/Zähler je Jahr
632,24
752,37
632,24
752,37
Split-Ultraschall Qp 10
EUR/Zähler je Jahr
815,24
970,14
815,24
970,14
Split-Ultraschall Qp 15
EUR/Zähler je Jahr
935,34
1.113,05
935,34
1.113,05
Split-Ultraschall Qp 40
EUR/Zähler je Jahr
1.265,34
1.505,75
1.265,34
1.505,75
Split-Ultraschall Qp 100
EUR/Zähler je Jahr
1.829,94
2.177,63
1.829,94
2.177,63
Split-Ultraschall Qp 400
EUR/Zähler je Jahr
2.744,91
3.266,44
2.744,91
3.266,44
Split-Ultraschall Qp 1000
EUR/Zähler je Jahr
4.574,83
5.444,05
4.574,83
5.444,05
Volumenstromzähler
Heizwasser Qp 1,5
EUR/Zähler je Jahr
66,06
78,61
66,06
78,61
Heizwasser Qp 2,5
EUR/Zähler je Jahr
116,93
139,15
116,93
139,15
Heizwasser Qp 3,5
EUR/Zähler je Jahr
120,77
143,72
120,77
143,72
Heizwasser Qp 6
EUR/Zähler je Jahr
120,77
143,72
120,77
143,72
Heizwasser Qp 10
EUR/Zähler je Jahr
440,32
523,98
440,32
523,98
Kalt für Warm Qp 2,5
EUR/Zähler je Jahr
55,08
65,55
55,08
65,55
Düsselwärme Komfort
   
Preise vom 01.04.2024 bis 30.06.2024
Preise gültig ab 01.07.2024
   
Netto
Brutto
Netto
Brutto
Arbeitspreis
Ct/kWh
7,740
9,211
7,789
9,269
Grundpreis
EUR/kW/Jahr
47,326
56,318
47,326
56,318
F81
   
Preise vom 01.01.2024 bis 30.06.2024
Preise gültig ab 01.07.2024
   
Netto
Brutto
Netto
Brutto
Arbeitspreis
Ct/kWh
7,740
9,211
7,789
9,269
Grundpreis
EUR/kW/Jahr
47,326
56,318
47,326
56,318
F2004 midi
   
Preise vom 01.04.2024 bis 30.06.2024
Preise gültig ab 01.07.2024
   
Netto
Brutto
Netto
Brutto
Arbeitspreis
Ct/kWh
8,958
10,660
9,007
10,718
Grundpreis
EUR/kW/Jahr
58,905
70,097
58,905
70,097
F2004 medio
   
Preise vom 01.04.2024 bis 30.06.2024
Preise gültig ab 01.07.2024
   
Netto
Brutto
Netto
Brutto
Arbeitspreis
Ct/kWh
8,735
10,395
8,784
10,453
Grundpreis
EUR/kW/Jahr
51,980
61,856
51,980
61,856
F2004 maxi
   
Preise vom 01.04.2024 bis 30.06.2024
Preise gültig ab 01.07.2024
   
Netto
Brutto
Netto
Brutto
Arbeitspreis
Ct/kWh
8,225
9,788
8,274
9,846
Grundpreis
EUR/kW/Jahr
47,250
56,228
47,250
56,228
Reizenstein
   
Preise vom 01.04.2024 bis 30.06.2024
Preise gültig ab 01.07.2024
   
Netto
Brutto
Netto
Brutto
Arbeitspreis
Ct/kWh
7,721
9,188
7,770
9,246
Grundpreis
EUR/kW/Jahr
37,691
44,852
37,691
44,852
Grundpreis Wärme
EUR/Jahr
286,332
340,735
286,332
340,735

Preise gültig ab 01.07.2024.

Auf die Nettopreise wird die Umsatzsteuer mit dem jeweils gültigen Steuersatz (ab 01.04.2024 19 %) erhoben.

Fernwärmenetz Garath-Benrath
Garath (Warmwasser)
   
Preise vom 01.07. bis 30.09.2024
Preise gültig ab 01.10.2024
   
Netto
Brutto
Netto
Brutto
Warmwasser
Arbeitspreis
EUR/m3
8,079
9,614
4,626
5,505
Grundpreis
EUR/m2/Jahr
1,11
1,32
1,181
1,405
Verrechnungspreis
EUR/Jahr
58,60
69,73
62,76
74,68
Garath und Urdenbach
   
Preise vom 01.07. bis 30.09.2024
Preise gültig ab 01.10.2024
 
Einheit
Netto
Brutto
Netto
Brutto
Für Anlagen mit zentraler Heizwasser- oder Wärmeleistung.
Raumheizung
Arbeitspreis für Wärme in kWh
Ct/kWh
14,048
16,717
8,041
9,569
Arbeitspreis für Heizwasser
EUR/m3
4,124
4,908
2,359
2,807
Grundpreis
EUR/kW/Jahr
40,35
48,02
42,948
51,108
Warmwasser
Arbeitspreis für Wärme in kWh
Ct/kWh
12,851
15,293
7,364
8,763
Arbeitspreis für Heizwasser
EUR/m3
5,179
6,163
2,985
3,552
Grundpreis Garath
EUR/kW/Jahr
27,46
32,68
29,231
34,785
Grundpreis Urdenbach
EUR/kW/Jahr
13,74
16,35
14,628
17,407
Verrechnungspreis
je Wärmezähler
EUR/Jahr
377,88
449,68
404,67
481,56
je Heizwasserzähler
EUR/Jahr
58,60
69,73
62,76
74,68
Garath F 2010
   
Preise vom 01.07. bis 30.09.2024
Preise gültig ab 01.10.2024
   
Netto
Brutto
Netto
Brutto
Arbeitspreis
Ct/kWh
12,879
15,326
7,379
8,781
Grundpreis Raumheizung
EUR/m2/Jahr
2,554
3,039
2,719
3,236
Grundpreis Warmwasser
EUR/WE/Jahr
152,992
182,060
162,836
193,775
Abrechnungsdienstleistung
Miete
Miete Warmwasserzähler
EUR/Jahr
16,94
20,16
18,14
21,59
Miete Heizkostenverteiler
EUR/Jahr/HKV
4,23
5,03
4,53
5,39
Ablesewertübertragung
Abrechnung Warmwasserzähler
EUR/Jahr
14,46
17,21
15,48
18,42
Abrechnung Heizkostenverteiler
EUR/Jahr
14,46
17,21
15,48
18,42
Garath F 2010: Dienstleistungen Messeinrichtungen
 
Netto
Brutto
Durchführung von Reparaturen
Montage vorhandener Heizkostenverteiler
25,17 Euro
29,95 Euro
Montage vorhandener Wasserzähler*
41,13 Euro
48,95 Euro
Montage vorhandener Wärmezähler*
41,13 Euro
48,95 Euro
Fahrtkostenpauschale
63,82 Euro
75,95 Euro
Nachmontage / zusätzlicher Messgeräte
Elektronischer Funkheizkostenverteiler
45,34 Euro
53,95 Euro
Elektronischer Wasserzähler (inklusive Eichgebühr)
75,59 Euro
89,95 Euro
Elektronischer Wärmezähler
341,18 Euro
406,00 Euro
Rauchwarnmelder
45,94 Euro
54,67 Euro
*Zeiteinheit = 15 Minuten
Garath F 2002 (nicht mehr angeboten) und F 2022
   
Preise vom 01.04. bis 30.06.2024
Preise gültig ab 01.10.2024
 
Einheit
Netto
Brutto
Netto
Brutto
Arbeitspreis
Ct/kWh
13,425
15,976
7,692
9,153
Grundpreis für Raumheizung
EUR/kW/Jahr
55,898
66,519
59,495
70,799
Grundpreis für Warmwasser
EUR/kW/Jahr
14,333
17,056
15,255
18,153
Verrechnungspreis je Wärmemengenzähler
EUR/Jahr
154,77
184,18
165,75
197,24
Abrechnungsdienstleistung
Miete
Miete Warmwasserzähler
EUR/Jahr
17,07
20,31
18,28
21,75
Miete Heizkostenverteiler
EUR/Jahr/HKV
4,26
5,07
4,56
5,43
Ablesewertübertragung
Abrechnung Warmwasserzähler
EUR/Jahr
3,18
3,78
3,40
4,05
Abrechnung Heizkostenverteiler
EUR/Jahr
25,93
30,86
27,77
33,05
Benrath Ost
   
Preise vom 01.07. bis 30.09.2024
Preise gültig ab 01.10.2024
   
Netto
Brutto
Netto
Brutto
Arbeitspreis
ct/kWh
12,819
15,255
7,346
8,742
Grundpreis
EUR/kW/Jahr
51,853
61,705
55,189
65,675

Preise gültig ab 01.10.2024.

Auf die Nettopreise wird die Umsatzsteuer mit dem jeweils gültigen Steuersatz (ab 01.04.2024 19 %) erhoben.

Fernwärmenetz Wittlaer
Wittlaer / Kaldenberger Hof
   
Preise vom 01.07. bis 30.09.2024
Preise gültig ab 01.10.2024
   
Netto
Brutto
Netto
Brutto
Arbeitspreis
Ct/kWh
17,449
20,764
9,746
11,598
Grundpreis
EUR/kW/Jahr
8,924
10,620
9,382
11,165
Verrechnungspreis
EUR/Jahr
124,32
147,94
127,42
151,63
Wittlaer / Einbrungen
   
Preise vom 01.07. bis 30.09.2024
Preise gültig ab 01.10.2024
   
Netto
Brutto
Netto
Brutto
Arbeitspreis
Ct/kWh
18,174
21,627
10,833
12,891
Grundpreis
EUR/kW/Jahr
52,447
62,412
55,139
65,615
Verrechnungspreis, EFH
EUR/Jahr
46,26
55,05
47,41
56,42
Verrechnungspreis, MFH
EUR/Jahr
63,62
75,71
65,21
77,60

Preise gültig ab 01.10.2024.

Auf die Nettopreise wird die Umsatzsteuer mit dem jeweils gültigen Steuersatz (ab 01.04.2024 19 %) erhoben.

Fernwärmepreise

Fernwärmepreise fallen je nach Anbieter unterschiedlich aus und variieren dazu auch nach Anzahl der Fernwärmenetze eines einzelnen Anbieters. So können die Kosten für Fernwärmeanschlüsse sogar innerhalb einer Stadt unterschiedlich ausfallen. In der Regel setzen sich die Fernwärmepreise aus dem Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde und dem Grundpreis pro Kilowatt angeschlossener Leistung (auch als Anschlusswert oder Leistungspreis bezeichnet) zusammen. Während über den Arbeitspreis der tatsächliche Wärmeverbrauch abgerechnet wird, handelt es sich bei dem Grundpreis um einen Fixpreis pro Jahr. Letzterer beinhaltet zudem die anteiligen Kosten an Kraftwerk und Netzen des Fernwärmeanbieters.

Allgemeiner Hinweis – Abrechnung Fernwärme

Ihr Verbrauch vor und nach der Preisänderung wird von uns nach Zeitanteilen aufgeteilt und abgerechnet. Jahreszeitlich bedingte Verbrauchsschwankungen berücksichtigen wir hierbei entsprechend. Sie können aber auch den Stand Ihres Zählers selbst ablesen: Teilen Sie uns Ihren Zählerstand dann bitte per E-Mail, Fax, Internet oder telefonisch mit. Wir berechnen den Verbrauch dann in Ihrer nächsten Rechnung anhand Ihres Zählerstandes. Halten Sie bitte hierfür Ihre Vertragskonto- und Zählernummer sowie den Zählerstand bereit.

Wie funktioniert die "Fernwärmepreisformel"? | Stadtwerke Düsseldorf

Hier ist die Preisformel der Stadtwerke Düsseldorf für Sie erklärt.

1. Anschlussmöglichkeit prüfen und Antrag stellen

Füllen Sie das Formular aus um eine erste Einschätzung Ihrer Anschlussmöglichkeiten zu bekommen. Im Anschluss können Sie direkt Ihre Kontaktdaten ausfüllen, um eine Anfrage zu starten.

Jetzt Anschlussmöglichkeit prüfen

2. Unser Angebot

Mitarbeiter:innen der Stadtwerke Düsseldorf beraten Sie vor Ort und klären gemeinsam mit Ihnen offene Fragen. Auf der Grundlage Ihrer Angaben erstellen wir ein verbindliches Angebot für einen Fernwärmeanschluss sowie die Versorgung mit Fernwärme.

Das Angebot beinhaltet die Kosten für die Verlegung der Anschlussleitungen bis in das Gebäude.

3. Ihr Fernwärmeanschluss

Indem Sie uns mit dem Fernwärmeanschluss beauftragen, bereiten Sie den Bauprozess vor. Denn: Um die Genehmigungen für den Straßenaufbruch und die Ausführung der Baumaßnahme in öffentlichen Verkehrswegen kümmern wir uns.

Sobald diese vorliegen, können wir beginnen. Den entsprechenden Termin stimmen wir selbstverständlich mit Ihnen ab.

4. Sie profitieren

Die Fertigstellung des Fernwärmeanschlusses läuft durch die Mitarbeiter:innen der Stadtwerke Düsseldorf bzw. der beauftragten Fachfirmen.

Fernwärme: Vorteile, die Sie nutzen sollten

Fernwärme birgt nicht nur für die Umwelt bedeutende Vorteile, auch Sie profitieren von der thermischen Energie. Denn durch eine Fernwärmeversorgung steigt die Bewertung Ihres Gebäudewertes im Energieausweis. Außerdem sparen Sie an Energiekosten und Ihre Wohnfläche wird stetig effizient mit ausreichend Wärme versorgt. Die Versorgung mit Fernwärme ist zudem platzsparend und komfortabel.

Wer sich für Fernwärme entscheidet, vergrößert automatisch seine Wohn- und Nutzfläche im Keller. Denn der Brenner oder Kessel wird vom Fernwärmeanbieter durch eine platzsparende Fernwärmestation ersetzt. Für die Installation des Hausanschlusses und die Aufstellung der Fernwärmeanlage entstehen einmalig Kosten. Die vorhandenen Heizkörper und -rohre in den Wohn- und Arbeitsräumen können problemlos weiterverwendet werden.

Entscheiden Sie sich für die Stadtwerke Düsseldorf als Ihr Fernwärmeanbieter, übernehmen sämtliche Wartungs- und Reparaturarbeiten unsere Mitarbeiter:innen. Terminvereinbarungen mit Schornsteinfeger:innen oder Heizöllieferant:innen gehören damit der Vergangenheit an.

Fernwärme, Heizöl oder Erdgas? Ein Vergleich

Merkmale
Heizöl
Erdgas
Fernwärme
Preisschwankungen
stark
stark
relativ stabil
Platzbedarf
erhöht
niedrig
sehr niedrig
Sauberkeit
hoch
höher
sehr hoch
Brennstofflagerung
ja
nein
nein
Vorfinanzierung des Brennstoffs
ja
nein
nein
Wiederbeschaffungskosten der Wärmeerzeugungsanlage
hoch
gering
keine
Betriebs- und Wartungsaufwand
gering
geringer
sehr gering
Versorgungssicherheit und Service
gering
hoch
sehr hoch
Schadensrisiko
hoch
hoch
sehr gering
Kaminreinigung
ja
ja
nein
Emmissionsprüfung
ja
ja
nein
Schadstoffbelastung im
unmittelbaren Lebensumfeld
vorhanden
vorhanden
nicht vorhanden
Beiträge zur Energieeinsparung
gering
gering
hoch

Was ist Fernwärme?

Unter Fernwärme wird die Versorgung von Gebäuden mit Heizwärme und Warmwasser verstanden, was auch als thermische Energie bezeichnet wird. Die Energie wird direkt von den Heizkraftwerken der Versorger über isolierte Rohrleitungen in der Erde an die angeschlossenen Wohngebäude im Versorgungsgebiet geliefert..

Vom Kraftwerk direkt in die Heizung

Fernwärme ist eine besonders effiziente und umweltschonende Energie. Bei der zentralen Erzeugung von Strom und Fernwärme nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) werden die eingesetzten Brennstoffe sehr effizient verwertet. Dies führt im Vergleich zur separaten Produktion von Strom und Wärme zu einer deutlichen Reduktion umweltschädlicher Emissionen.

Im Kessel des Heizkraftwerks werden verschiedene Energieträger verbrannt. Es entsteht Dampf, dessen Energie von einer Turbine in Drehbewegung umgewandelt wird. Ähnlich wie bei einem Fahrraddynamo erzeugt ein Generator aus der Drehbewegung Strom, der in das Düsseldorfer Stromnetz eingespeist wird. Bei diesem Prozess entsteht Abwärme. Diese produzierte Wärme gelangt anschließend mittels Wasser oder Dampf über ein gut gedämmtes Leitungssystem zu Gebäuden der weiteren Umgebung des Kraftwerks. Daher der Name Fernwärme.

Fragen und Antworten zu Fernwärmepreisen

FAQ zur Preisanpassung zum 01.10.2024

Die Preise auf den Energiemärkten sind seit der letzten Preisanpassung massiv gefallen. Wie wirkt sich das auf meine Fernwärmepreise aus?

Wir können den Bruttoarbeitspreis bei der Preisanpassung für unsere Kund:innen in Garath/Benrath zum 01.10.2024 deutlich senken – und dies, obwohl die reguläre Umsatzsteuer durch die Bundesregierung zum 01.04.2024 von 7 % auf 19 % erhöht wurde. Wesentliche Ursache für die Preissenkung sind die gesunkenen Energiepreise an den Großhandelsmärkten. Diese positive Entwicklung geben wir den Endkunden durch die Preisgleitklausel weiter.

Wie ermitteln Sie Ihre Preise?

Unseren Tarifen liegt jeweils eine Fernwärmepreisregelung zu Grunde, in die verschiedene Preisbestandteile einfließen:

Wärmeerzeugung: Kosten der jeweiligen Erzeugung für Bereitstellung und Vorhalten der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie der Heizkessel an den Standorten Flingern und Lausward (bzw. Garath und Einbrungen). Auch Betriebs- und Instandhaltungs- sowie Brennstoffkosten finden sich in diesem Preisbestandteil wieder.

Wärmeverteilung: Kosten des jeweiligen Fernwärmenetzes in den Netzgebieten Innenstadt, Garath, Einbrungen und den Fernwärmeinseln sowie für die Durchleitung der benötigten Wärmemengen. Hinzu kommt das Entgelt für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Fernwärmeversorgungsleitungen.

Overhead: Kosten für Personal unter anderem zur Kund:innenbetreuung sowie Kosten der Abrechnung und des Messwesens (Zählerbereitstellung, -ablesung, -eichung, -wartung, etc.).

Umlagen und Abgaben: Die jeweils gültige Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG sowie das Gestattungsentgelt Fernwärme (2024: 0,0520 Ct/kWh)

Steuern: 19 % Umsatzsteuer

In Ihrer Preisgleitklausel ist formal festlegt, dass Arbeits- und Grundpreise während der Vertragslaufzeit angepasst werden können. Der Gesetzgeber hat im betreffenden Regelwerk, der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVB FernwärmeV), Regeln für die Anpassung von Preisen verankert.

Was sind Preisführungsgrößen – und welchen Einfluss haben sie auf die Preisbildung?

Die Stadtwerke Düsseldorf können, wie andere Fernwärmeversorgungsunternehmen auch, ihre Preise anhand von sogenannten „Preisführungsgrößen“ anpassen. Ausschlaggebend hierfür sind öffentlich zugängliche Indizes. So können die Einflussfaktoren jederzeit und transparent nachvollzogen werden.

Die Stadtwerke Düsseldorf nutzen hierfür die folgenden Größen:

Der Arbeitspreis sinkt. Aber: Warum steigt der Grundpreis?

Der Grundpreis gleitet anhand des Investitionsgüterindexes und des Lohngefüges der Entgeltgruppe 7, Stufe 3 des Tarifes der Kommunalen Versorgungsbetriebe (TV-V) West. Da beide Indexwerte leicht gestiegen sind, passt sich Ihr Grundpreis dementsprechend an. Bitte beachten Sie, dass wir die Entwicklung der Höhe der Preisformelbestandteile nicht direkt beeinflussen.

Warum passen Sie die Preise erst jetzt an?

Die sogenannte Preisgleitformel bei der Fernwärme legt Preisanpassungen auf ein fest definiertes Datum. Dies ist auch Bestandteil Ihres Vertrages. Für die Innenstadt ist dies der 1. April eines Jahres, für Wittlaer/Garath/Benrath der 1. Oktober. Die Information erfolgt stets zeitnah zu diesen Daten.

Kann ich meine Abschläge individuell anpassen? Wenn ja, wie?

Ja, die Abschläge können individuell von Ihnen angepasst werden. Am einfachsten über unser Kundenportal www.swd-ag.de/swd-kundenportal oder telefonisch über die Telefonnummer 0211 821 260 8

FAQ zur Preisanpassung zum 01.07.2024

Welche Faktoren führen zu der Preisanpassung für die Fernwärme?

Ab dem 1.Juli 2024 steigt die Gasspeicherumlage, die von der Bundesregierung während der Energiekrise beschlossen wurde. Die neue Umlagenhöhe beträgt dann 0,250 Cent pro Kilowattstunde (kWh) statt der bisherigen 0,186 Cent pro kWh. Die Erhöhung der Gasspeicherumlage führt zu Anpassungen der Arbeitspreise für die Fernwärme- und Wärmeversorgung ab dem 01. Juli 2024. Die aktualisierten Preise finden Sie auf unserer Website.

Wie verändert sich die Fernwärmepreis?

In der Preisanpassung zum 01.07.2024 geben die Stadtwerke Düsseldorf lediglich die von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung der Gasspeicherumlage weiter. Die Preiserhöhung im Arbeitspreis beträgt weniger als 1 %

Planen Sie schon eine weitere Preisanpassung bei der Fernwärme und wie hoch fällt diese aus?

Es gibt bei der Fernwärme einen festen, vertraglich geregelten Termin für Preisanpassungen nach oben wie nach unten: In der Innenstadt ist dies der 1. April, für die Kund:innen in Garath/ Benrath und Wittlaer der 1. Oktober.

Wie kann ich Energie sparen und meine Kosten senken?

In beinahe jedem Haushalt gibt es Möglichkeiten, weniger Energie zu verbrauchen. Damit sparen Sie Geld und tragen dazu bei, die Versorgungslage stabil zu halten. Denn: Auch viele kleine Beiträge können zusammen eine große Wirkung entfalten.

Unsere Energieberatung hat viele Tipps & Tricks rund um das Thema „Energiesparen“ für Sie online unter „Energiespartipps" zusammengestellt. Bis Ende Oktober ist zudem die mobile Energieberatung mit dem „Düsselblitz“ wieder im Stadtgebiet unterwegs.

FAQ zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Ich habe bereits einen Fernwärmeanschluss. Ändert sich durch das neue GEG etwas für mich? Muss ich etwas tun?

Gute Nachricht: Sie müssen sich nach derzeitigem Stand um nichts kümmern. Die Pflichten für bestehende Wärmenetze, die sich aus dem Gebäudeenergiegesetz sowie aus dem kommenden Wärmeplanungsgesetz ergeben, betreffen ausschließlich den Versorger. Wir als Fernwärmenetzbetreiber werden verpflichtet, unser Netz und unsere Erzeugung sukzessive zu transformieren, um Ihnen bis spätestens 2045 zu 100 % erneuerbare Fernwärme zu liefern – daran arbeiten wir bereits auf Hochtouren. Für Sie als Fernwärme-Endkund:in ergeben sich aus dem GEG keinerlei Verpflichtungen.

Das Fernwärmenetz in Düsseldorf weist keinen Anteil von 65 % an erneuerbaren Energien auf. Darf ich mich nun ab Gültigkeit des GEG nicht mehr anschließen lassen?

Kurze Antwort: Doch!

Die Transformation von Wärmenetzen zu erneuerbarer Erzeugung ist mit großem infrastrukturellem Aufwand verbunden ist, der in Abhängigkeit der Bestandsstruktur und der regionalen Rahmenbedingungen einige Jahre in Anspruch nehmen kann.

Deswegen erlaubt das GEG den Anschluss an bestehende Wärmenetze auch dann, wenn diese bisher noch keinen Anteil von 65 % an erneuerbaren Wärmequellen aufweisen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Fernwärmeversorger einen so genannten Transformationsplan erstellt und vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bewilligen lässt. In diesem Transformationsplan muss der Fernwärmeversorger aufzeigen, mit welchen Maßnahmen das bestehende Fernwärmenetz sukzessive auf klimaneutrale Wärmeerzeugung umgestellt werden kann. Hierbei müssen insbesondere die folgenden Mindest-(Zwischen-)Ziele erreicht werden:

  • Ab 01.01.2030: 30 % erneuerbare Erzeugung
  • Ab 01.01.2040: 80 % erneuerbare Erzeugung
  • Bis 31.12.2045: 100 % erneuerbare Erzeugung

Unser Ziel ist, diesen Transformationsplan im Laufe des Jahres 2024 fertig zu stellen und einzureichen, sodass die Fernwärme in Düsseldorf auch zukünftig eine gute und nachhaltige Option für Ihre Wärmebereitstellung bleibt.

Ich habe weitere Fragen zum GEG. Wo finde ich Informationen?

Neben den FAQ, die wir Ihnen hier zusammengestellt haben, gibt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft Antwort auf viele gestellte Fragen. Hier geht es zu den FAQ .

Allgemeine FAQ

Aus welchen Preisbestandteilen setzt sich der Fernwärmepreis zusammen?

Wärmeerzeugung: Kosten der jeweiligen Erzeugung für Bereitstellung und Vorhalten der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie der Heizkessel an den Standorten Flingern und Lausward (bzw. Garath und Einbrungen). Auch Betriebs- und Instandhaltungs- sowie Brennstoffkosten finden sich in diesem Preisbestandteil wieder.

Wärmeverteilung: Kosten des jeweiligen Fernwärmenetzes in den Netzgebieten Innenstadt, Garath, Einbrungen und den Fernwärmeinseln sowie für die Durchleitung der benötigten Wärmemengen. Hinzu kommt das Entgelt für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Fernwärmeversorgungsleitungen.

Overhead: Kosten für Personal unter anderem zur Kund:innenbetreuung sowie Kosten der Abrechnung und des Messwesens (Zählerbereitstellung, -ablesung, -eichung, -wartung, etc.).

Umlagen und Abgaben: Die jeweils gültige Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG sowie das Gestattungsentgelt Fernwärme (2024: 0,0520 Ct/kWh)

Steuern: 19 % Umsatzsteuer

Wie wird die Fernwärme abgerechnet?

Bei der Abrechnung von Fernwärmekunden unterscheidet man zwischen einem Arbeits- und einem Leistungspreis. Vereinfacht zusammengefasst deckt der Leistungspreis die Kosten für Bau, Wartung und Instandhaltung der technischen Anlagen sowie Verwaltungskosten und Kosten des Messwesens ab. Er wird in Kilowatt berechnet. Der Arbeitspreis hingegen wird in Kilowattstunden abgerechnet und setzt sich aus den Kosten zusammen, die im direkten Zusammenhang mit dem Wärmeverbrauch stehen.

Den Mieter:innen, die mit Fernwärme versorgt werden, werden die Heizkosten in der Regel vom der Eigentümer:in über eine Nebenkostenabrechnung berechnet, die nach Wohneinheiten unterscheidet. Hierin werden Eigenschaften der Immobilie (Wohnungsgröße, energetischer Zustand, etc.) und der individuelle Verbrauch berücksichtigt. In der Regel werden die Heizkostenabrechnungen durch ein Messdienstunternehmen nach der Heizkostenverordnung (HKVO) erstellt. Je nach Beauftragung der Eigentümer:in und der Vertragsgrundlage für die Belieferung mit Fernwärme, werden diese Heizkostenabrechnungen auch durch die Stadtwerke Düsseldorf erstellt.

Wie bemisst sich der Anschlusswert und Verbrauch?

Der Anschlusswert bemisst sich auf der Grundlage der zu beheizenden Fläche und des energetischen Gebäudezustandes sowie des Sanierungsgrades der Immobilie. Hierzu wird von unabhängigen Sachverständigen eine Wärmebedarfsberechnung erstellt, die so ausgelegt ist, dass eine zuverlässige Fernwärmeversorgung auch in langen Kälteperioden sichergestellt ist. Der Anschlusswert wird in Kilowatt pro Jahr berechnet. Beim Anschluss an die Fernwärme wird ein Vertrag geschlossen, der diesen Wert definiert. Er ist vergleichbar mit der Dimensionierung beispielsweise einer Gastherme.

Der Verbrauch bemisst sich nach dem Wärmebedarf der Kund:innen. Bei einigen Kund:innen wird auch die Warmwasserversorgung über die Fernwärme gewährleistet. Bei diesen wird auch der Warmwasserbedarf berücksichtigt. Der Verbrauch wird nach Kilowattstunden (kWh) abgerechnet.

Warum gibt es in Düsseldorf unterschiedliche Preise?

Der Fernwärmepreis ist abhängig davon, an welches Wärmenetz Sie angeschlossen sind. Die Netz- und Erzeugungsinfrastrukturen unterscheiden sich voneinander und verursachen verschiedene Kosten, die sich in den Preisen widerspiegeln.

Das Fernwärmenetz in Garath ist ein Drei-Leiter-System, das aus einer Rohrleitung für Raumwärme, einer Rohrleitung für Trinkwassererwärmung und einer gemeinsamen Rücklaufleitung besteht. Betrieb und Instandhaltung sind in diesem System deutlich teurer als in dem in der Innenstadt verlegten Zwei-Leiter-System, das lediglich Vor- und Rücklauf führt. Die unterschiedlichen Systeme sind in der Historie der jeweiligen Netze begründet.

Im Netz Einbrungen erfolgt die Versorgung des Inselfernwärmenetzes über zwei Gas-Heizkessel. Auch hier ist das Netz ein Zwei-Leiter-System.

Wie entwickelt sich der Fernwärmepreis?

Die Versorgung von Kund:innen mit Fernwärme bedeutet für die Energieversorgungsunternehmen große Investitionen in die Infrastruktur. Daher gibt es in der Regel regional begrenzt nur einen Fernwärmeanbieter. Aufgrund dieser Marktsituation macht der Gesetzgeber genaue Vorgaben, wie die Fernwärmepreise entstehen. Sie müssen sich an gesetzlichen Vorgaben orientieren.

Für die Anpassung des Fernwärmepreises über eine sogenannte Preisgleitklausel hat der Gesetzgeber klare Vorschriften gemacht. Deren Einhaltung wird sowohl von den Landes- als auch von den Bundeskartellbehörden überprüft. Für den Innenstadtbereich lassen die Stadtwerke Düsseldorf zudem ihre Preisgleitformel, also die Berechnungsmethode zur Anpassung der Fernwärmepreise, freiwillig durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bewerten.

Was ist die Preisgleitklausel?

Bei Vertragsabschluss einigen sich die Vertragspartner auf einen Anschlusswert, der definiert, wie viel Fernwärme die Kund:innen brauchen, um auch in langen Kälteperioden zuverlässig heizen zu können. Diese Berechnung stellt ein unabhängiger Sachverständiger auf und der Anschlusswert ist über zehn Jahre vertraglich gesichert. Der Arbeitspreis hingegen ist abhängig vom tatsächlichen Verbrauch der Kund:innen.

Jeder Fernwärmevertrag enthält zudem eine Preisgleitklausel, die formal festlegt, dass Arbeits- und Leistungspreise während der Vertragslaufzeit angepasst werden können. Der Gesetzgeber hat in dem betreffenden Regelwerk, der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ ( AVB FernwärmeV ), Regeln für die Anpassung von Preisen verankert.

Die Fernwärmeversorgungsunternehmen können ihre Preise insgesamt anhand von sogenannten „Preisführungsgrößen“ anpassen. Sie orientieren sich an öffentlich zugänglichen Indizes und können so nachvollzogen werden. Die Stadtwerke Düsseldorf nutzen hierfür die folgenden Größen:

  1. Der Energiepreis nach Beschaffungspreisen
  2. Das so genannte Marktelement, das die Fernwärmepreise ins Verhältnis zum Düsseldorfer Wärmemarkt setzt. Hier wird unter anderem der Wärmepreisindex des Statistischen Bundesamtes genutzt, der auf der Website des statistischen Bundesamtes öffentlich einsehbar ist.
  3. Preise für Investitionsgüter nach dem Investitionsgüter Index des Statistischen Bundesamtes (Code 61241-0004) . Dieser Index beschreibt die Erzeugerpreise der Investitionsgüterproduzenten der Energie- und Wasserversorgung. Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe.
  4. Lohnkosten abhängig vom Tarifvertrag der Ver- und Entsorgungsunternehmen .
Wie hoch sind die Netzverluste in den Wärmenetzen?

Die Netzverluste für 2020 belaufen sich in:

  • Garath/Benrath auf 13,7% der Wärmenetzeinspeisung
  • Innenstadt auf 7,6% der Wärmenetzeinspeisung
Hat der CO2-Preis auch Auswirkungen auf den Fernwärmepreis?

Das hängt von der Größe der Anlage ab, die Fernwärme erzeugt. Erzeugungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung ab 20 MW nehmen bereits am europäischen Emissionshandel (EU-ETS) teil. In Deutschland wurde der Europäische Emissionshandel im Treibhaus Emissionshandelsgesetz (TEHG) umgesetzt. Für den Großteil des Fernwärmeversorgungsgebietes der Stadtwerke Düsseldorf, wie beispielsweise die Innenstadt und Garath, hat der neue CO2-Preis nach dem BEHG also keine Auswirkungen auf den Fernwärmepreis.

Mit der Einführung des Emissionshandels auf nationaler Ebene ab 2021 nach dem BEHG fallen auch Erzeugungsanlagen mit einer Leistung kleiner 20 MW Feuerungswärmeleistung – abhängig vom Eingangsstoff – unter den CO2-Preis. Dies betrifft in Düsseldorf lediglich kleinere Teile des Netzgebietes. Beispielsweise in Wittlaer-Einbrungen wird sich der Fernwärmepreis entsprechend der Erdgas-Einsatzkosten anteilig verändern.

Was bedeutet das CO2-Kostenaufteilungsgesetz für die Fernwärme?

Wenn Sie Vermieter:in sind, verrechnen Sie die CO2-Kosten so, wie bei jeder anderen Heizung auch (einen ersten Anhaltspunkt hierfür kann das Berechnungstool des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie liefern.

Sofern Ihre vermieteten Wohnungen eine Fernwärme-Etagenheizung aufweisen, tragen die Mieter:innen die CO2-Kosten selbst und haben gegen Sie als Vermieter:innen einen Kostenerstattungsanspruch nach § 6 Abs. 2 CO2KostAufG. Hier finden Sie weitere Informationen zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz.

Kontakt

Sie haben weitere Fragen zur Fernwärme? Wir beraten Sie gerne rund um diese klimaschonende Wärmeversorgung.

Yakup Erdogan

Yakup Erdogan
Tel.: 0211-821 614 1

yerdogan@swd-ag.de
Dirk Reichow

Dirk Reichow
Tel.: 0211-821 840 4

dreichow@swd-ag.de
Jürgen von Kampen

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Tel.: 0211-821 273 6

jvonkampen@swd-ag.de
Andreas Lach

Andreas Lach
Tel.: 0211-821 255 7

alach@swd-ag.de
Sirko Stahnke

Sirko Stahnke
Tel.: 0211-821 407 4

sstahnke@swd-ag.de
Dieter Greßies

Dieter Greßies
Tel.: 0211-821 381 2

dgressies@swd-ag.de
André Voßbeck

André Voßbeck
Tel.: 0211-821 848 1

avossbeck@swd-ag.de
Dennis Scharbert

Dennis Scharbert
Tel.: 0211-821 614 6

dscharbert@swd-ag.de

Energierechtliche Informationen

Zur Beilegung von Streitigkeiten, die Verbraucherverträge die Bereiche Wasser und Fernwärme betreffend, ist unser Unternehmen zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle bereit.

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