Vorteile der Fernwärme
- effiziente Erwärmung von Gebäuden
- Senkung der Energie- und Wartungskosten
- keine Belastungen durch Feinstaub und Emissionen
- weniger CO2-Ausstoß, daher klimaschonend
Wer auf Fernwärme setzt, profitiert von einer effizienten und umweltschonenden Energieversorgung. Durch die Kopplung von Kraft und Wärme, also einer gleichzeitigen Strom- und Wärmeerzeugung werden Emissionen eingespart und das Klima geschützt. Viele Stadtteile Düsseldorfs sind bereits an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Düsseldorf angeschlossen. Profitieren auch Sie künftig von unserer zuverlässigen Fernwärmeversorgung.
Wir haben Ihr Interesse geweckt und nun möchten Sie auch von Fernwärme profitieren? Nutzen Sie jetzt unsere unverbindliche Abfrage und testen Sie, ob Fernwärme für Sie verfügbar ist.
Für die zentrale Erzeugung von Strom und Fernwärme nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung sind mehrere Kraftwerke der Stadtwerke Düsseldorf im Einsatz. So gibt es das Heizkraftwerk Lausward (Block Fortuna) und das Biomasseheizkraftwerk in Garath sowie das Kraftwerk Flingern, welches mit dem Dampf der Müllverbrennungsanlage versorgt wird.
Mehrere Stadtteile Düsseldorfs profitieren bereits von unserem Fernwärmenetz, darunter unter anderem
Sie möchten künftig auf Fernwärme setzen und einen Beitrag zu mehr Klimaneutralität leisten? Prüfen Sie einfach selbst, ob an Ihrer Adresse bereits Fernwärme vorhanden oder ein Ausbau geplant ist.
Unser Fernwärmenetz wird stetig ausgebaut. Zudem wird die „Wärme per Rohrpost“ kontinuierlich auch linksrheinisch erweitert.
Die Karte gibt Ihnen einen ersten Einblick in die aktuelle Fernwärmeversorgung in Düsseldorf und den geplanten Ausbau. Die Auswahl der Gebiete orientiert sich am Grundsatz des Wärmeplanungsgesetzes, insbesondere dort Fernwärme auszubauen, wo sie geringere Wärmegestehungskosten und geringe Treibhausgasemissionen aufweist als andere Lösungen (also in Zukunft vor allem Wärmepumpen). Insbesondere für Prüf- & Mischgebiete wird die Kommunale Wärmeplanung der Landeshauptstadt Düsseldorf im nächsten Jahr noch konkretere Aussagen liefern.
Klicken Sie auf die farblich markierten Flächen, um mehr zu erfahren.
Preise vom 01.04.2024 bis 30.06.2024 |
Preise gültig ab 01.07.2024 |
||||
---|---|---|---|---|---|
Netto |
Brutto |
Netto |
Brutto |
||
Arbeitspreis |
Ct/kWh |
7,813 |
9,297 |
7,862 |
9,356 |
Grundpreis |
EUR/kW/Jahr |
63,940 |
76,089 |
63,940 |
76,089 |
Ultraschallzähler |
|||||
Kompakt-Ultraschall Qp 1,5 |
EUR/Zähler je Jahr |
309,17 |
367,91 |
309,17 |
367,91 |
Kompakt-Ultraschall Qp 2,5 |
EUR/Zähler je Jahr |
309,17 |
367,91 |
309,17 |
367,91 |
Split-Ultraschall Qp 1,5 |
EUR/Zähler je Jahr |
408,22 |
485,78 |
408,22 |
485,78 |
Split-Ultraschall Qp 2,5 |
EUR/Zähler je Jahr |
408,22 |
485,78 |
408,22 |
485,78 |
Split-Ultraschall Qp 3,5 |
EUR/Zähler je Jahr |
603,24 |
717,86 |
603,24 |
717,86 |
Split-Ultraschall Qp 6 |
EUR/Zähler je Jahr |
632,24 |
752,37 |
632,24 |
752,37 |
Split-Ultraschall Qp 10 |
EUR/Zähler je Jahr |
815,24 |
970,14 |
815,24 |
970,14 |
Split-Ultraschall Qp 15 |
EUR/Zähler je Jahr |
935,34 |
1.113,05 |
935,34 |
1.113,05 |
Split-Ultraschall Qp 40 |
EUR/Zähler je Jahr |
1.265,34 |
1.505,75 |
1.265,34 |
1.505,75 |
Split-Ultraschall Qp 100 |
EUR/Zähler je Jahr |
1.829,94 |
2.177,63 |
1.829,94 |
2.177,63 |
Split-Ultraschall Qp 400 |
EUR/Zähler je Jahr |
2.744,91 |
3.266,44 |
2.744,91 |
3.266,44 |
Split-Ultraschall Qp 1000 |
EUR/Zähler je Jahr |
4.574,83 |
5.444,05 |
4.574,83 |
5.444,05 |
Volumenstromzähler |
|||||
Heizwasser Qp 1,5 |
EUR/Zähler je Jahr |
66,06 |
78,61 |
66,06 |
78,61 |
Heizwasser Qp 2,5 |
EUR/Zähler je Jahr |
116,93 |
139,15 |
116,93 |
139,15 |
Heizwasser Qp 3,5 |
EUR/Zähler je Jahr |
120,77 |
143,72 |
120,77 |
143,72 |
Heizwasser Qp 6 |
EUR/Zähler je Jahr |
120,77 |
143,72 |
120,77 |
143,72 |
Heizwasser Qp 10 |
EUR/Zähler je Jahr |
440,32 |
523,98 |
440,32 |
523,98 |
Kalt für Warm Qp 2,5 |
EUR/Zähler je Jahr |
55,08 |
65,55 |
55,08 |
65,55 |
Preise vom 01.04.2024 bis 30.06.2024 |
Preise gültig ab 01.07.2024 |
||||
---|---|---|---|---|---|
Netto |
Brutto |
Netto |
Brutto |
||
Arbeitspreis |
Ct/kWh |
7,740 |
9,211 |
7,789 |
9,269 |
Grundpreis |
EUR/kW/Jahr |
47,326 |
56,318 |
47,326 |
56,318 |
Preise vom 01.01.2024 bis 30.06.2024 |
Preise gültig ab 01.07.2024 |
||||
---|---|---|---|---|---|
Netto |
Brutto |
Netto |
Brutto |
||
Arbeitspreis |
Ct/kWh |
7,740 |
9,211 |
7,789 |
9,269 |
Grundpreis |
EUR/kW/Jahr |
47,326 |
56,318 |
47,326 |
56,318 |
Preise vom 01.04.2024 bis 30.06.2024 |
Preise gültig ab 01.07.2024 |
||||
---|---|---|---|---|---|
Netto |
Brutto |
Netto |
Brutto |
||
Arbeitspreis |
Ct/kWh |
8,958 |
10,660 |
9,007 |
10,718 |
Grundpreis |
EUR/kW/Jahr |
58,905 |
70,097 |
58,905 |
70,097 |
Preise vom 01.04.2024 bis 30.06.2024 |
Preise gültig ab 01.07.2024 |
||||
---|---|---|---|---|---|
Netto |
Brutto |
Netto |
Brutto |
||
Arbeitspreis |
Ct/kWh |
8,735 |
10,395 |
8,784 |
10,453 |
Grundpreis |
EUR/kW/Jahr |
51,980 |
61,856 |
51,980 |
61,856 |
Preise vom 01.04.2024 bis 30.06.2024 |
Preise gültig ab 01.07.2024 |
||||
---|---|---|---|---|---|
Netto |
Brutto |
Netto |
Brutto |
||
Arbeitspreis |
Ct/kWh |
8,225 |
9,788 |
8,274 |
9,846 |
Grundpreis |
EUR/kW/Jahr |
47,250 |
56,228 |
47,250 |
56,228 |
Preise vom 01.04.2024 bis 30.06.2024 |
Preise gültig ab 01.07.2024 |
||||
---|---|---|---|---|---|
Netto |
Brutto |
Netto |
Brutto |
||
Arbeitspreis |
Ct/kWh |
7,721 |
9,188 |
7,770 |
9,246 |
Grundpreis |
EUR/kW/Jahr |
37,691 |
44,852 |
37,691 |
44,852 |
Grundpreis Wärme |
EUR/Jahr |
286,332 |
340,735 |
286,332 |
340,735 |
Preise gültig ab 01.07.2024.
Auf die Nettopreise wird die Umsatzsteuer mit dem jeweils gültigen Steuersatz (ab 01.04.2024 19 %) erhoben.
Preise vom 01.07. bis 30.09.2024 |
Preise gültig ab 01.10.2024 |
||||
---|---|---|---|---|---|
Netto |
Brutto |
Netto |
Brutto |
||
Warmwasser |
|||||
Arbeitspreis |
EUR/m3 |
8,079 |
9,614 |
4,626 |
5,505 |
Grundpreis |
EUR/m2/Jahr |
1,11 |
1,32 |
1,181 |
1,405 |
Verrechnungspreis |
EUR/Jahr |
58,60 |
69,73 |
62,76 |
74,68 |
Preise vom 01.07. bis 30.09.2024 |
Preise gültig ab 01.10.2024 |
||||
---|---|---|---|---|---|
Einheit |
Netto |
Brutto |
Netto |
Brutto |
|
Für Anlagen mit zentraler Heizwasser- oder Wärmeleistung. |
|||||
Raumheizung |
|||||
Arbeitspreis für Wärme in kWh |
Ct/kWh |
14,048 |
16,717 |
8,041 |
9,569 |
Arbeitspreis für Heizwasser |
EUR/m3 |
4,124 |
4,908 |
2,359 |
2,807 |
Grundpreis |
EUR/kW/Jahr |
40,35 |
48,02 |
42,948 |
51,108 |
Warmwasser |
|||||
Arbeitspreis für Wärme in kWh |
Ct/kWh |
12,851 |
15,293 |
7,364 |
8,763 |
Arbeitspreis für Heizwasser |
EUR/m3 |
5,179 |
6,163 |
2,985 |
3,552 |
Grundpreis Garath |
EUR/kW/Jahr |
27,46 |
32,68 |
29,231 |
34,785 |
Grundpreis Urdenbach |
EUR/kW/Jahr |
13,74 |
16,35 |
14,628 |
17,407 |
Verrechnungspreis |
|||||
je Wärmezähler |
EUR/Jahr |
377,88 |
449,68 |
404,67 |
481,56 |
je Heizwasserzähler |
EUR/Jahr |
58,60 |
69,73 |
62,76 |
74,68 |
Preise vom 01.07. bis 30.09.2024 |
Preise gültig ab 01.10.2024 |
||||
---|---|---|---|---|---|
Netto |
Brutto |
Netto |
Brutto |
||
Arbeitspreis |
Ct/kWh |
12,879 |
15,326 |
7,379 |
8,781 |
Grundpreis Raumheizung |
EUR/m2/Jahr |
2,554 |
3,039 |
2,719 |
3,236 |
Grundpreis Warmwasser |
EUR/WE/Jahr |
152,992 |
182,060 |
162,836 |
193,775 |
Abrechnungsdienstleistung |
|||||
Miete |
|||||
Miete Warmwasserzähler |
EUR/Jahr |
16,94 |
20,16 |
18,14 |
21,59 |
Miete Heizkostenverteiler |
EUR/Jahr/HKV |
4,23 |
5,03 |
4,53 |
5,39 |
Ablesewertübertragung |
|||||
Abrechnung Warmwasserzähler |
EUR/Jahr |
14,46 |
17,21 |
15,48 |
18,42 |
Abrechnung Heizkostenverteiler |
EUR/Jahr |
14,46 |
17,21 |
15,48 |
18,42 |
Netto |
Brutto |
|
---|---|---|
Durchführung von Reparaturen |
||
Montage vorhandener Heizkostenverteiler |
25,17 Euro |
29,95 Euro |
Montage vorhandener Wasserzähler* |
41,13 Euro |
48,95 Euro |
Montage vorhandener Wärmezähler* |
41,13 Euro |
48,95 Euro |
Fahrtkostenpauschale |
63,82 Euro |
75,95 Euro |
Nachmontage / zusätzlicher Messgeräte |
||
Elektronischer Funkheizkostenverteiler |
45,34 Euro |
53,95 Euro |
Elektronischer Wasserzähler (inklusive Eichgebühr) |
75,59 Euro |
89,95 Euro |
Elektronischer Wärmezähler |
341,18 Euro |
406,00 Euro |
Rauchwarnmelder |
45,94 Euro |
54,67 Euro |
*Zeiteinheit = 15 Minuten |
Preise vom 01.04. bis 30.06.2024 |
Preise gültig ab 01.10.2024 |
||||
---|---|---|---|---|---|
Einheit |
Netto |
Brutto |
Netto |
Brutto |
|
Arbeitspreis |
Ct/kWh |
13,425 |
15,976 |
7,692 |
9,153 |
Grundpreis für Raumheizung |
EUR/kW/Jahr |
55,898 |
66,519 |
59,495 |
70,799 |
Grundpreis für Warmwasser |
EUR/kW/Jahr |
14,333 |
17,056 |
15,255 |
18,153 |
Verrechnungspreis je Wärmemengenzähler |
EUR/Jahr |
154,77 |
184,18 |
165,75 |
197,24 |
Abrechnungsdienstleistung |
|||||
Miete |
|||||
Miete Warmwasserzähler |
EUR/Jahr |
17,07 |
20,31 |
18,28 |
21,75 |
Miete Heizkostenverteiler |
EUR/Jahr/HKV |
4,26 |
5,07 |
4,56 |
5,43 |
Ablesewertübertragung |
|||||
Abrechnung Warmwasserzähler |
EUR/Jahr |
3,18 |
3,78 |
3,40 |
4,05 |
Abrechnung Heizkostenverteiler |
EUR/Jahr |
25,93 |
30,86 |
27,77 |
33,05 |
Preise vom 01.07. bis 30.09.2024 |
Preise gültig ab 01.10.2024 |
||||
---|---|---|---|---|---|
Netto |
Brutto |
Netto |
Brutto |
||
Arbeitspreis |
ct/kWh |
12,819 |
15,255 |
7,346 |
8,742 |
Grundpreis |
EUR/kW/Jahr |
51,853 |
61,705 |
55,189 |
65,675 |
Preise gültig ab 01.10.2024.
Auf die Nettopreise wird die Umsatzsteuer mit dem jeweils gültigen Steuersatz (ab 01.04.2024 19 %) erhoben.
Preise vom 01.07. bis 30.09.2024 |
Preise gültig ab 01.10.2024 |
||||
---|---|---|---|---|---|
Netto |
Brutto |
Netto |
Brutto |
||
Arbeitspreis |
Ct/kWh |
17,449 |
20,764 |
9,746 |
11,598 |
Grundpreis |
EUR/kW/Jahr |
8,924 |
10,620 |
9,382 |
11,165 |
Verrechnungspreis |
EUR/Jahr |
124,32 |
147,94 |
127,42 |
151,63 |
Preise vom 01.07. bis 30.09.2024 |
Preise gültig ab 01.10.2024 |
||||
---|---|---|---|---|---|
Netto |
Brutto |
Netto |
Brutto |
||
Arbeitspreis |
Ct/kWh |
18,174 |
21,627 |
10,833 |
12,891 |
Grundpreis |
EUR/kW/Jahr |
52,447 |
62,412 |
55,139 |
65,615 |
Verrechnungspreis, EFH |
EUR/Jahr |
46,26 |
55,05 |
47,41 |
56,42 |
Verrechnungspreis, MFH |
EUR/Jahr |
63,62 |
75,71 |
65,21 |
77,60 |
Preise gültig ab 01.10.2024.
Auf die Nettopreise wird die Umsatzsteuer mit dem jeweils gültigen Steuersatz (ab 01.04.2024 19 %) erhoben.
Füllen Sie das Formular aus um eine erste Einschätzung Ihrer Anschlussmöglichkeiten zu bekommen. Im Anschluss können Sie direkt Ihre Kontaktdaten ausfüllen, um eine Anfrage zu starten.
Mitarbeiter:innen der Stadtwerke Düsseldorf beraten Sie vor Ort und klären gemeinsam mit Ihnen offene Fragen. Auf der Grundlage Ihrer Angaben erstellen wir ein verbindliches Angebot für einen Fernwärmeanschluss sowie die Versorgung mit Fernwärme.
Das Angebot beinhaltet die Kosten für die Verlegung der Anschlussleitungen bis in das Gebäude.
Indem Sie uns mit dem Fernwärmeanschluss beauftragen, bereiten Sie den Bauprozess vor. Denn: Um die Genehmigungen für den Straßenaufbruch und die Ausführung der Baumaßnahme in öffentlichen Verkehrswegen kümmern wir uns.
Sobald diese vorliegen, können wir beginnen. Den entsprechenden Termin stimmen wir selbstverständlich mit Ihnen ab.
Die Fertigstellung des Fernwärmeanschlusses läuft durch die Mitarbeiter:innen der Stadtwerke Düsseldorf bzw. der beauftragten Fachfirmen.
Fernwärme birgt nicht nur für die Umwelt bedeutende Vorteile, auch Sie profitieren von der thermischen Energie. Denn durch eine Fernwärmeversorgung steigt die Bewertung Ihres Gebäudewertes im Energieausweis. Außerdem sparen Sie an Energiekosten und Ihre Wohnfläche wird stetig effizient mit ausreichend Wärme versorgt. Die Versorgung mit Fernwärme ist zudem platzsparend und komfortabel.
Wer sich für Fernwärme entscheidet, vergrößert automatisch seine Wohn- und Nutzfläche im Keller. Denn der Brenner oder Kessel wird vom Fernwärmeanbieter durch eine platzsparende Fernwärmestation ersetzt. Für die Installation des Hausanschlusses und die Aufstellung der Fernwärmeanlage entstehen einmalig Kosten. Die vorhandenen Heizkörper und -rohre in den Wohn- und Arbeitsräumen können problemlos weiterverwendet werden.
Entscheiden Sie sich für die Stadtwerke Düsseldorf als Ihr Fernwärmeanbieter, übernehmen sämtliche Wartungs- und Reparaturarbeiten unsere Mitarbeiter:innen. Terminvereinbarungen mit Schornsteinfeger:innen oder Heizöllieferant:innen gehören damit der Vergangenheit an.
Merkmale |
Heizöl |
Erdgas |
Fernwärme |
---|---|---|---|
Preisschwankungen |
stark |
stark |
relativ stabil |
Platzbedarf |
erhöht |
niedrig |
sehr niedrig |
Sauberkeit |
hoch |
höher |
sehr hoch |
Brennstofflagerung |
ja |
nein |
nein |
Vorfinanzierung des Brennstoffs |
ja |
nein |
nein |
Wiederbeschaffungskosten der Wärmeerzeugungsanlage |
hoch |
gering |
keine |
Betriebs- und Wartungsaufwand |
gering |
geringer |
sehr gering |
Versorgungssicherheit und Service |
gering |
hoch |
sehr hoch |
Schadensrisiko |
hoch |
hoch |
sehr gering |
Kaminreinigung |
ja |
ja |
nein |
Emmissionsprüfung |
ja |
ja |
nein |
Schadstoffbelastung im unmittelbaren Lebensumfeld |
vorhanden |
vorhanden |
nicht vorhanden |
Beiträge zur Energieeinsparung |
gering |
gering |
hoch |
Unter Fernwärme wird die Versorgung von Gebäuden mit Heizwärme und Warmwasser verstanden, was auch als thermische Energie bezeichnet wird. Die Energie wird direkt von den Heizkraftwerken der Versorger über isolierte Rohrleitungen in der Erde an die angeschlossenen Wohngebäude im Versorgungsgebiet geliefert..
Fernwärme ist eine besonders effiziente und umweltschonende Energie. Bei der zentralen Erzeugung von Strom und Fernwärme nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) werden die eingesetzten Brennstoffe sehr effizient verwertet. Dies führt im Vergleich zur separaten Produktion von Strom und Wärme zu einer deutlichen Reduktion umweltschädlicher Emissionen.
Im Kessel des Heizkraftwerks werden verschiedene Energieträger verbrannt. Es entsteht Dampf, dessen Energie von einer Turbine in Drehbewegung umgewandelt wird. Ähnlich wie bei einem Fahrraddynamo erzeugt ein Generator aus der Drehbewegung Strom, der in das Düsseldorfer Stromnetz eingespeist wird. Bei diesem Prozess entsteht Abwärme. Diese produzierte Wärme gelangt anschließend mittels Wasser oder Dampf über ein gut gedämmtes Leitungssystem zu Gebäuden der weiteren Umgebung des Kraftwerks. Daher der Name Fernwärme.
Wir können den Bruttoarbeitspreis bei der Preisanpassung für unsere Kund:innen in Garath/Benrath zum 01.10.2024 deutlich senken – und dies, obwohl die reguläre Umsatzsteuer durch die Bundesregierung zum 01.04.2024 von 7 % auf 19 % erhöht wurde. Wesentliche Ursache für die Preissenkung sind die gesunkenen Energiepreise an den Großhandelsmärkten. Diese positive Entwicklung geben wir den Endkunden durch die Preisgleitklausel weiter.
Unseren Tarifen liegt jeweils eine Fernwärmepreisregelung zu Grunde, in die verschiedene Preisbestandteile einfließen:
Wärmeerzeugung: Kosten der jeweiligen Erzeugung für Bereitstellung und Vorhalten der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie der Heizkessel an den Standorten Flingern und Lausward (bzw. Garath und Einbrungen). Auch Betriebs- und Instandhaltungs- sowie Brennstoffkosten finden sich in diesem Preisbestandteil wieder.
Wärmeverteilung: Kosten des jeweiligen Fernwärmenetzes in den Netzgebieten Innenstadt, Garath, Einbrungen und den Fernwärmeinseln sowie für die Durchleitung der benötigten Wärmemengen. Hinzu kommt das Entgelt für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Fernwärmeversorgungsleitungen.
Overhead: Kosten für Personal unter anderem zur Kund:innenbetreuung sowie Kosten der Abrechnung und des Messwesens (Zählerbereitstellung, -ablesung, -eichung, -wartung, etc.).
Umlagen und Abgaben: Die jeweils gültige Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG sowie das Gestattungsentgelt Fernwärme (2024: 0,0520 Ct/kWh)
Steuern: 19 % Umsatzsteuer
In Ihrer Preisgleitklausel ist formal festlegt, dass Arbeits- und Grundpreise während der Vertragslaufzeit angepasst werden können. Der Gesetzgeber hat im betreffenden Regelwerk, der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVB FernwärmeV), Regeln für die Anpassung von Preisen verankert.
Die Stadtwerke Düsseldorf können, wie andere Fernwärmeversorgungsunternehmen auch, ihre Preise anhand von sogenannten „Preisführungsgrößen“ anpassen. Ausschlaggebend hierfür sind öffentlich zugängliche Indizes. So können die Einflussfaktoren jederzeit und transparent nachvollzogen werden.
Die Stadtwerke Düsseldorf nutzen hierfür die folgenden Größen:
Der Grundpreis gleitet anhand des Investitionsgüterindexes und des Lohngefüges der Entgeltgruppe 7, Stufe 3 des Tarifes der Kommunalen Versorgungsbetriebe (TV-V) West. Da beide Indexwerte leicht gestiegen sind, passt sich Ihr Grundpreis dementsprechend an. Bitte beachten Sie, dass wir die Entwicklung der Höhe der Preisformelbestandteile nicht direkt beeinflussen.
Die sogenannte Preisgleitformel bei der Fernwärme legt Preisanpassungen auf ein fest definiertes Datum. Dies ist auch Bestandteil Ihres Vertrages. Für die Innenstadt ist dies der 1. April eines Jahres, für Wittlaer/Garath/Benrath der 1. Oktober. Die Information erfolgt stets zeitnah zu diesen Daten.
Ja, die Abschläge können individuell von Ihnen angepasst werden. Am einfachsten über unser Kundenportal www.swd-ag.de/swd-kundenportal oder telefonisch über die Telefonnummer 0211 821 260 8
Ab dem 1.Juli 2024 steigt die Gasspeicherumlage, die von der Bundesregierung während der Energiekrise beschlossen wurde. Die neue Umlagenhöhe beträgt dann 0,250 Cent pro Kilowattstunde (kWh) statt der bisherigen 0,186 Cent pro kWh. Die Erhöhung der Gasspeicherumlage führt zu Anpassungen der Arbeitspreise für die Fernwärme- und Wärmeversorgung ab dem 01. Juli 2024. Die aktualisierten Preise finden Sie auf unserer Website.
In der Preisanpassung zum 01.07.2024 geben die Stadtwerke Düsseldorf lediglich die von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung der Gasspeicherumlage weiter. Die Preiserhöhung im Arbeitspreis beträgt weniger als 1 %
Es gibt bei der Fernwärme einen festen, vertraglich geregelten Termin für Preisanpassungen nach oben wie nach unten: In der Innenstadt ist dies der 1. April, für die Kund:innen in Garath/ Benrath und Wittlaer der 1. Oktober.
In beinahe jedem Haushalt gibt es Möglichkeiten, weniger Energie zu verbrauchen. Damit sparen Sie Geld und tragen dazu bei, die Versorgungslage stabil zu halten. Denn: Auch viele kleine Beiträge können zusammen eine große Wirkung entfalten.
Unsere Energieberatung hat viele Tipps & Tricks rund um das Thema „Energiesparen“ für Sie online unter „Energiespartipps" zusammengestellt. Bis Ende Oktober ist zudem die mobile Energieberatung mit dem „Düsselblitz“ wieder im Stadtgebiet unterwegs.
Gute Nachricht: Sie müssen sich nach derzeitigem Stand um nichts kümmern. Die Pflichten für bestehende Wärmenetze, die sich aus dem Gebäudeenergiegesetz sowie aus dem kommenden Wärmeplanungsgesetz ergeben, betreffen ausschließlich den Versorger. Wir als Fernwärmenetzbetreiber werden verpflichtet, unser Netz und unsere Erzeugung sukzessive zu transformieren, um Ihnen bis spätestens 2045 zu 100 % erneuerbare Fernwärme zu liefern – daran arbeiten wir bereits auf Hochtouren. Für Sie als Fernwärme-Endkund:in ergeben sich aus dem GEG keinerlei Verpflichtungen.
Kurze Antwort: Doch!
Die Transformation von Wärmenetzen zu erneuerbarer Erzeugung ist mit großem infrastrukturellem Aufwand verbunden ist, der in Abhängigkeit der Bestandsstruktur und der regionalen Rahmenbedingungen einige Jahre in Anspruch nehmen kann.
Deswegen erlaubt das GEG den Anschluss an bestehende Wärmenetze auch dann, wenn diese bisher noch keinen Anteil von 65 % an erneuerbaren Wärmequellen aufweisen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Fernwärmeversorger einen so genannten Transformationsplan erstellt und vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bewilligen lässt. In diesem Transformationsplan muss der Fernwärmeversorger aufzeigen, mit welchen Maßnahmen das bestehende Fernwärmenetz sukzessive auf klimaneutrale Wärmeerzeugung umgestellt werden kann. Hierbei müssen insbesondere die folgenden Mindest-(Zwischen-)Ziele erreicht werden:
Unser Ziel ist, diesen Transformationsplan im Laufe des Jahres 2024 fertig zu stellen und einzureichen, sodass die Fernwärme in Düsseldorf auch zukünftig eine gute und nachhaltige Option für Ihre Wärmebereitstellung bleibt.
Neben den FAQ, die wir Ihnen hier zusammengestellt haben, gibt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft Antwort auf viele gestellte Fragen. Hier geht es zu den FAQ .
Wärmeerzeugung: Kosten der jeweiligen Erzeugung für Bereitstellung und Vorhalten der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie der Heizkessel an den Standorten Flingern und Lausward (bzw. Garath und Einbrungen). Auch Betriebs- und Instandhaltungs- sowie Brennstoffkosten finden sich in diesem Preisbestandteil wieder.
Wärmeverteilung: Kosten des jeweiligen Fernwärmenetzes in den Netzgebieten Innenstadt, Garath, Einbrungen und den Fernwärmeinseln sowie für die Durchleitung der benötigten Wärmemengen. Hinzu kommt das Entgelt für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Fernwärmeversorgungsleitungen.
Overhead: Kosten für Personal unter anderem zur Kund:innenbetreuung sowie Kosten der Abrechnung und des Messwesens (Zählerbereitstellung, -ablesung, -eichung, -wartung, etc.).
Umlagen und Abgaben: Die jeweils gültige Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG sowie das Gestattungsentgelt Fernwärme (2024: 0,0520 Ct/kWh)
Steuern: 19 % Umsatzsteuer
Bei der Abrechnung von Fernwärmekunden unterscheidet man zwischen einem Arbeits- und einem Leistungspreis. Vereinfacht zusammengefasst deckt der Leistungspreis die Kosten für Bau, Wartung und Instandhaltung der technischen Anlagen sowie Verwaltungskosten und Kosten des Messwesens ab. Er wird in Kilowatt berechnet. Der Arbeitspreis hingegen wird in Kilowattstunden abgerechnet und setzt sich aus den Kosten zusammen, die im direkten Zusammenhang mit dem Wärmeverbrauch stehen.
Den Mieter:innen, die mit Fernwärme versorgt werden, werden die Heizkosten in der Regel vom der Eigentümer:in über eine Nebenkostenabrechnung berechnet, die nach Wohneinheiten unterscheidet. Hierin werden Eigenschaften der Immobilie (Wohnungsgröße, energetischer Zustand, etc.) und der individuelle Verbrauch berücksichtigt. In der Regel werden die Heizkostenabrechnungen durch ein Messdienstunternehmen nach der Heizkostenverordnung (HKVO) erstellt. Je nach Beauftragung der Eigentümer:in und der Vertragsgrundlage für die Belieferung mit Fernwärme, werden diese Heizkostenabrechnungen auch durch die Stadtwerke Düsseldorf erstellt.
Der Anschlusswert bemisst sich auf der Grundlage der zu beheizenden Fläche und des energetischen Gebäudezustandes sowie des Sanierungsgrades der Immobilie. Hierzu wird von unabhängigen Sachverständigen eine Wärmebedarfsberechnung erstellt, die so ausgelegt ist, dass eine zuverlässige Fernwärmeversorgung auch in langen Kälteperioden sichergestellt ist. Der Anschlusswert wird in Kilowatt pro Jahr berechnet. Beim Anschluss an die Fernwärme wird ein Vertrag geschlossen, der diesen Wert definiert. Er ist vergleichbar mit der Dimensionierung beispielsweise einer Gastherme.
Der Verbrauch bemisst sich nach dem Wärmebedarf der Kund:innen. Bei einigen Kund:innen wird auch die Warmwasserversorgung über die Fernwärme gewährleistet. Bei diesen wird auch der Warmwasserbedarf berücksichtigt. Der Verbrauch wird nach Kilowattstunden (kWh) abgerechnet.
Der Fernwärmepreis ist abhängig davon, an welches Wärmenetz Sie angeschlossen sind. Die Netz- und Erzeugungsinfrastrukturen unterscheiden sich voneinander und verursachen verschiedene Kosten, die sich in den Preisen widerspiegeln.
Das Fernwärmenetz in Garath ist ein Drei-Leiter-System, das aus einer Rohrleitung für Raumwärme, einer Rohrleitung für Trinkwassererwärmung und einer gemeinsamen Rücklaufleitung besteht. Betrieb und Instandhaltung sind in diesem System deutlich teurer als in dem in der Innenstadt verlegten Zwei-Leiter-System, das lediglich Vor- und Rücklauf führt. Die unterschiedlichen Systeme sind in der Historie der jeweiligen Netze begründet.
Im Netz Einbrungen erfolgt die Versorgung des Inselfernwärmenetzes über zwei Gas-Heizkessel. Auch hier ist das Netz ein Zwei-Leiter-System.
Die Versorgung von Kund:innen mit Fernwärme bedeutet für die Energieversorgungsunternehmen große Investitionen in die Infrastruktur. Daher gibt es in der Regel regional begrenzt nur einen Fernwärmeanbieter. Aufgrund dieser Marktsituation macht der Gesetzgeber genaue Vorgaben, wie die Fernwärmepreise entstehen. Sie müssen sich an gesetzlichen Vorgaben orientieren.
Für die Anpassung des Fernwärmepreises über eine sogenannte Preisgleitklausel hat der Gesetzgeber klare Vorschriften gemacht. Deren Einhaltung wird sowohl von den Landes- als auch von den Bundeskartellbehörden überprüft. Für den Innenstadtbereich lassen die Stadtwerke Düsseldorf zudem ihre Preisgleitformel, also die Berechnungsmethode zur Anpassung der Fernwärmepreise, freiwillig durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bewerten.
Bei Vertragsabschluss einigen sich die Vertragspartner auf einen Anschlusswert, der definiert, wie viel Fernwärme die Kund:innen brauchen, um auch in langen Kälteperioden zuverlässig heizen zu können. Diese Berechnung stellt ein unabhängiger Sachverständiger auf und der Anschlusswert ist über zehn Jahre vertraglich gesichert. Der Arbeitspreis hingegen ist abhängig vom tatsächlichen Verbrauch der Kund:innen.
Jeder Fernwärmevertrag enthält zudem eine Preisgleitklausel, die formal festlegt, dass Arbeits- und Leistungspreise während der Vertragslaufzeit angepasst werden können. Der Gesetzgeber hat in dem betreffenden Regelwerk, der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ ( AVB FernwärmeV ), Regeln für die Anpassung von Preisen verankert.
Die Fernwärmeversorgungsunternehmen können ihre Preise insgesamt anhand von sogenannten „Preisführungsgrößen“ anpassen. Sie orientieren sich an öffentlich zugänglichen Indizes und können so nachvollzogen werden. Die Stadtwerke Düsseldorf nutzen hierfür die folgenden Größen:
Die Netzverluste für 2020 belaufen sich in:
Das hängt von der Größe der Anlage ab, die Fernwärme erzeugt. Erzeugungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung ab 20 MW nehmen bereits am europäischen Emissionshandel (EU-ETS) teil. In Deutschland wurde der Europäische Emissionshandel im Treibhaus Emissionshandelsgesetz (TEHG) umgesetzt. Für den Großteil des Fernwärmeversorgungsgebietes der Stadtwerke Düsseldorf, wie beispielsweise die Innenstadt und Garath, hat der neue CO2-Preis nach dem BEHG also keine Auswirkungen auf den Fernwärmepreis.
Mit der Einführung des Emissionshandels auf nationaler Ebene ab 2021 nach dem BEHG fallen auch Erzeugungsanlagen mit einer Leistung kleiner 20 MW Feuerungswärmeleistung – abhängig vom Eingangsstoff – unter den CO2-Preis. Dies betrifft in Düsseldorf lediglich kleinere Teile des Netzgebietes. Beispielsweise in Wittlaer-Einbrungen wird sich der Fernwärmepreis entsprechend der Erdgas-Einsatzkosten anteilig verändern.
Wenn Sie Vermieter:in sind, verrechnen Sie die CO2-Kosten so, wie bei jeder anderen Heizung auch (einen ersten Anhaltspunkt hierfür kann das Berechnungstool des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie liefern.
Sofern Ihre vermieteten Wohnungen eine Fernwärme-Etagenheizung aufweisen, tragen die Mieter:innen die CO2-Kosten selbst und haben gegen Sie als Vermieter:innen einen Kostenerstattungsanspruch nach § 6 Abs. 2 CO2KostAufG. Hier finden Sie weitere Informationen zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz.
Zur Beilegung von Streitigkeiten, die Verbraucherverträge die Bereiche Wasser und Fernwärme betreffend, ist unser Unternehmen zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle bereit.