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Ein Energieausweis vor einem Mehrfamilienhaus

Energieausweise / Verbrauchsrecherche beauftragen

Verbrauchsausweis
Verbrauchsrecherche
Bedarfsausweis

Energieausweis

Der Energieausweis enthält Daten zur Energieeffizienz einer Immobilie. Dabei wird zwischen einem Verbrauchsausweis, der den tatsächlichen Energieverbrauch der vergangenen drei Abrechnungsjahre von Wohn- sowie Nichtwohngebäuden bewertet, und einem Bedarfsausweis, der den theoretischen berechneten Energiebedarf für Wohngebäude und Neubauten bewertet, unterschieden.

Auf der Grundlage des Energieausweises können Miet- oder Kaufinteressent:innen Immobilien miteinander vergleichen und ihre Entscheidung treffen. Bei den Stadtwerken Düsseldorf können Sie sowohl einen bedarfs- als auch einen verbrauchsorientierten Energieausweis bestellen.

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Energieausweis

Was genau ist ein Energieausweis?

Beispiel eines Energieausweises für Wohngebäude bundesanzeiger.de via https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/2SIU5op5G3yYlYriRYt?0

Der Energieausweis, umgangssprachlich auch "Energiepass" genannt, ist gewissermaßen der „energetische Perso fürs Haus“. Anhand einer übersichtlichen Farbskala und Detailwerten informiert er über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Dabei enthält der Ausweis insbesondere

  • Angaben zu dem Heizenergieverbrauch oder Heizenergiebedarf

  • sowie wichtige Energiekennwerte

Für potenzielle Mieter oder Käufer ist es so einfacher, die zu erwartenden Heizkosten einer Immobilie einzuschätzen.

Generell gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis, der auf vergangenen Verbrauchsdaten beruht sowie den Bedarfsausweis, der den berechneten Energiebedarf aufzeigt und generell für Neubauten ausgestellt wird. Beide Ausweise sind 10 Jahre gültig und müssen dann erneuert werden.

Der „Energiepass“ ist keine neue Erfindung. Schon seit 2009 sind Verkäufer und Vermieter verpflichtet, potenziellen Käufern, Mietern oder Pächtern einen Energieausweis vorzulegen. Das gilt auch für Besitzer von Eigentumswohnungen. Der Energieausweis wird jedoch nicht für einzelne Wohneinheiten, sondern immer nur für ein gesamtes Gebäude ausgestellt.

Für wen ist der Energieausweis Pflicht?

Seit dem 1. Mai 2014 müssen Eigentümer:innen Kauf- oder Mietinteressenten einen gültigen Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen. Zudem sind bei der Vermarktung einer Immobilie in kommerziellen Anzeigen die wesentlichen energetischen Kennwerte anzugeben.

Die gesetzlichen Vorgaben zum Energieausweis waren zunächst in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt und wurden zum 1. November 2020 in das Gebäudeenergiegesetz (GEG) überführt. Mit dem Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) im Jahr 2026 wurden die Regelungen fortentwickelt und schrittweise an die Anforderungen der europäischen Gebäuderichtlinie angepasst.

Von der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises sind unter anderem folgende Gebäude ausgenommen:

  • denkmalgeschützte Gebäude*

  • Wohngebäude, die nur als Ferienhaus genutzt werden

  • Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m²

*Hinweis: Für Baudenkmäler können sich durch die weiteren Umsetzungsstufen des GModG ab 2027 Änderungen ergeben. Daher sollten die jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben geprüft werden.

Welche Energieausweise gibt es?

Beispiel für einen Verbrauchsausweis

Verbrauchsausweis

Die Energieausweisarten unterscheiden sich in erster Linie nach ihrer Berechnungsgrundlage. So liegt dem Verbrauchsausweis der tatsächliche Energieverbrauch der Wohn- und Nichtwohngebäuden zugrunde. Um eine Kennzahl zu ermitteln, werden die Verbräuche der letzten drei Abrechnungsperioden herangezogen. Experten geben allerdings zu bedenken, dass sich das Verfahren stark am individuellen Nutzerverhalten orientiert.

Verbrauchsausweis online beantragen
Beispiel für einen Bedarfsausweis

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis hat einen nutzerunabhängigen Ansatz. Er basiert im Wesentlichen auf Berechnungen zur Beschaffenheit der Gebäudehülle und der vorhandenen Heizungstechnik. Daher geben die Kennwerte des Bedarfsausweises zuverlässige Aussagen über den Energiebedarf. Dieser Energieausweis wird für Neubauten oder für Wohngebäude ausgestellt, die aufgrund ihrer Anzahl der Wohneinheiten und ihres Baujahres, keinen Verbrauchsausweis erhalten können.

Angebot für Bedarfsausweis anfordern

Diesen Energieausweis benötigen Sie

Ob Sie als Verkäufer:in/Vermieter:in einen verbrauchsorientierten oder einen bedarfsorientierten Energieausweis benötigen, ist abhängig vom Baujahr und der Anzahl der Wohneinheiten. Bei älteren Mehrfamilienhäusern ist der verbrauchsorientierte Energiepass nur dann zulässig, wenn sie mindestens fünf Wohneinheiten haben. Für Neubauten hingegen werden aufgrund der noch nicht vorhandenen Energiekennwerte nur Bedarfsausweise ausgestellt.

Für Immobilien mit Datum der Bauantragsstellung ab dem 1. November 1977 oder für sanierte Immobilien mit einem Nachweis über die Einhaltung der Wärmeschutzverordnung von 1977 ist der Verbrauchsausweis auch bei weniger als fünf Wohneinheiten zulässig.

Den Energieausweis verstehen

Trotz der einfach lesbaren Farbskala kann es schwerfallen, alle Angaben zu verstehen. Der gesamte Energieausweis besteht aus fünf Seiten – egal, ob es sich um einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis handelt. Die erste Seite fasst allgemeine Informationen zum Haus zusammen, beispielsweise die Adresse und das Baujahr.

Abhängig vom gewählten Berechnungsverfahren findet sich die Farbskala auf der zweiten (bedarfsorientierter Energieausweis) oder auf der dritten Seite (verbrauchsorientierter Energieausweis). Die Werte im grünen Bereich zeichnen Objekte mit einem niedrigen Energieverbrauch (z.B. Niedrigenergiehäuser) aus, Immobilien mit einem höheren Energieverbrauch finden sich im roten Bereich der Skala wieder. Mit dieser vereinfachten Darstellung ist es aber noch nicht getan: Unterhalb der Kategorien A+ bis H geben Zahlen Aufschluss darüber, wie hoch der berechnete Bedarf einer Immobilien Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr ist bzw. wie viel Heizenergie im Betrachtungszeitraum in der Immobilie verbraucht wurde.

Bei den Stadtwerken informieren und Energieausweis erstellen lassen

Wer darf einen Energieausweis ausstellen? Was kostet ein Energieausweis? Kann ich einen Energieausweis online beantragen? – Fragen, die sich viele Immobilien-Verkäufer:innen und Vermieter:innen stellen. Grundsätzlich werden Energieausweis von zertifiziertem Fachpersonal erstellt. Das können Architekten, Innenarchitekten, Schornsteinfeger, Bauingenieure oder Energieberater:innen sein, die eine Ausstellungsberechtigung besitzten.

Auch die Energieberatung der Stadtwerke Düsseldorf stellt Energieausweise aus und hilft Ihnen gerne weiter. Für Informationen oder eine Anfrage zum bedarfsorientieren Energieausweis nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Einen verbrauchsorientierten Energieausweis für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude können Sie direkt auf unserer entsprechenden Seite beantragen.

Düsselgas Direkt Pro

Kosten eines Energieausweises

Die Kosten für einen verbrauchsorientierten Energieausweis beginnen für Wohngebäude bei 219 Euro und bei Nichtwohngebäude bei 249 Euro. Sie variieren nach Anzahl der Zähler. Für die Ausstellung werden von Ihrem Objekt Fotos benötigt. Falls Sie uns diese nicht zur Verfügung stellen können, haben Sie die Möglichkeit, diese im Düsseldorfer Stadtgebiet bei den Stadtwerken für einen Aufpreis zu beauftragen.

Bedarfsorientierte Energieausweise sind aufgrund des höheren Ausstellungsaufwands teurer. Hier beginnen die Preise bei 525 Euro und variieren nach Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude und insbesondere nach der Komplexität der Bauform.

Generell gibt es für Energieausweise keine Fördermittel, da sie dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) unterliegen.

Haben Sie Fragen? Wir beraten - Sie sparen

Energie schlau einsetzen, Energieeffizienz steigern, innovative Techniken anwenden. Informieren Sie sich jetzt über unsere Angebote der Energieberatung. Unsere Energieberatung ist telefonisch für Sie erreichbar:

  • Montag bis Freitag: 9 – 15 Uhr unter (0211) 821 2121

  • oder per E-Mail: energieberatung@swd-ag.de

Rechtliche Informationen

Zur Beilegung von Streitigkeiten, die Verbraucherverträge die Bereiche Wasser und Fernwärme betreffend, ist unser Unternehmen zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle bereit. Voraussetzung hierfür ist, dass unser Haus kontaktiert und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Universalschlichtungsstelle des Bundes e.V.
Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Tel.: 07851 / 795 79 40
Internet: www.verbraucher-schlichter.de
E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de

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