PrivatkundenGeschäftskundenÜber unsKarriere
Wärmepumpe vor modernem Einfamilienhaus. © Westend61 / Westend61 via via Getty Images (ID: 1498470376)

Wärmepumpen-Förderung 2024

Luftwärmepumpe: mit Förderung bis zu 70 Prozent der Kosten senken

Der Umstieg auf eine effiziente und umweltfreundliche Heizlösung war noch nie so attraktiv wie jetzt. Mit der neuen Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) können Sie seit dem 1. Januar 2024 einen Zuschuss von bis zu 70 Prozent für den Einbau einer Wärmepumpe erhalten.

Stellen Sie sich vor: Sie modernisieren Ihre Heizung, senken Ihre Energiekosten und leisten einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz – und das alles mit finanzieller Unterstützung. Wir erklären Ihnen, wie Sie von der Förderung für Wärmepumpen profitieren können.

Förderung von Luftwärmepumpen

  • Luftwärmepumpen nutzen die Umgebungsluft effizient zum Heizen. Sie sind sowohl für Neubauten als auch für Sanierungen geeignet.

  • Es sind bis zu 70 Prozent staatliche Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe möglich.

  • Seit dem 27. Februar 2024 können Sie die Wärmepumpen-Förderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.

Neue Regelungen für die Wärmepumpen-Förderung ab 2024

Gute Nachrichten für alle, die beim Heizen auf erneuerbare Energien setzen wollen: Seit dem 1. Januar 2024 können Sie Zuschüsse von 30 bis 70 Prozent für Wärmepumpen erhalten. Das macht die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) möglich. Sie unterstützt Ihre Heizungs- und Sanierungsprojekte mit den folgenden vier Bausteinen:

Für alle, die auf eine klimafreundliche Heizung mit mindestens 65 Prozent EE-Anteil umsteigen.

Für den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Dieser Bonus gilt nur im selbstgenutzten Eigentum.

Für den Einbau von Wärmepumpen, die mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden oder Wasser, Erdreich oder Abwasser als Energiequelle nutzen.

Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 €. Dieser Bonus gilt nur im selbstgenutzten Eigentum.

Wie hoch fällt die Förderung aus?

Mann stellt die Heiztemperatur über ein Tablet im Dachgeschoss seines Hauses ein. © Westend61 / Westend61 via via Getty Images (ID: 1909736497)
Ein Haus mit Solarpanelen auf dem Dach im Winter. © Bernhard Lang / Stone via Getty Images

Wie viel Förderung kann ich maximal für eine Wärmepumpe bekommen?

Die Grundförderung und die verschiedenen Bonusförderungen lassen sich miteinander kombinieren – bis zu einem Fördersatz von maximal 70 Prozent. Zudem sind bis zu 30.000 Euro der Installationskosten der ersten Wohneinheit förderfähig. Alles, was darüber liegt, wird nicht mehr gefördert. Für Sie bedeutet das: Bei einem vollen Fördersatz von 70 Prozent können Sie maximal 21.000 Euro als Zuschuss für Ihre Heizung erhalten.

Wie hoch ist die Förderung für eine neue Heizung in einem Mehrfamilienhaus?

Da in Mehrfamilienhäusern häufig Zentralheizungen genutzt werden, sind in vielen Fällen keine einzelnen Heizungen nötig. Aus diesem Grund hängt der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten von der Anzahl der Wohneinheiten ab und ist wie folgt strukturiert:

  • 30.000 Euro für die erste Wohneinheit

  • Jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit

  • Jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit

Bei einem Haus mit acht Wohneinheiten liegen die förderfähigen Kosten demnach bei 113.000 Euro.

Ein förderfähiges Haus mit grüner Gartenanlage und großen Fenstern. © Westend61 / Westend61 via via Getty Images (ID: 1279329257)

Wärmepumpen-Förderung 2024: neue Voraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung des Heizungstausches ist die Einbindung eines Fachunternehmens, mit dem Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag abschließen. Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung beinhalten, aus der das voraussichtliche Datum der Umsetzung hervorgeht. Das Fachunternehmen erfasst in einem Prüf-Tool der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) alle relevanten Angaben zur geplanten Sanierung und bestätigt, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Mit diesem Dokument (BzA) können Sie anschließend die Förderung bei der KfW beantragen.

Förderung für Wärmepumpe beantragen: So geht‘s

1

Registrieren Sie sich im Kundenportal der KfW und klicken Sie auf „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458).

2

Füllen Sie das Antragsformular aus und laden Sie die Bestätigung zum Antrag (BzA) und den abgeschlossenen Vertrag hoch.

3

Wenn Sie den verbindlichen Förderbescheid erhalten haben, legen Sie sofort los mit dem Einbau der Heizung.

4

Nach Abschluss des Projekts laden Sie die Ausführungsbestätigung (BnD) im Kundenportal hoch. Das Dokument wird Ihnen vom Installationsteam oder dem Fachunternehmen ausgestellt.

5

Beantragen Sie die Auszahlung Ihres Zuschusses, indem Sie alle Rechnungen über die förderfähigen Gesamtkosen und Leistungen hochladen. Und vergessen Sie nicht, dass bei Bonusförderungen zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.

Wärmepumpen-Förderung: BAFA oder KfW?

Anträge zur Wärmepumpen-Förderung laufen nicht mehr über das BAFA. Ab sofort können alle Eigentümer:innen die Förderung direkt im Kundenportal der KfW beantragen. Mindestvoraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung: Ihr Heizungstausch oder -einbau wurde bereits durch ein Fachunternehmen geprüft und bestätigt – und es liegt ein Liefer- oder Leistungsvertrag vor.

Sie haben schon eine Förderzusage vom BAFA?

Wenn Sie bereits im vergangenen Jahr eine Zusage für eine Wärmepumpen-Förderung vom BAFA erhalten und noch nicht mit der Umsetzung begonnen haben, können Sie in das neue KfW-Förderprogramm wechseln und von höheren Fördersätzen profitieren. Hierfür senden Sie einfach eine Verzichtserklärung an das BAFA und stellen dann einen neuen Antrag bei der KfW. Die übliche Sperrfrist von sechs Monaten entfällt, befristet bis zum 31. Dezember 2024.

Zwei Wärmepumpen im Vorgarten von zwei Reihenhäusern. © imageBROKER/Robert Pooerten / imageBROKER via via Getty Images. (ID: 2100186371)

Düsseldorf fördert Wärmepumpen

Auch das Förderprogramm der Landeshauptstadt „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“ wurde zum 1. Februar 2024 erneuert. Die Anforderungen zur Wärmepumpen-Förderung fassen wir im Folgenden für Sie zusammen:

  • Vorlauftemperatur maximal 55 °C

  • 100 Prozent Ökostrom zum Betrieb

  • Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5 lt. Berechnung nach VDI 4650

  • Mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien bei Nachrüstung einer Wärmepumpe gemäß GEG

  • Wärmepumpe ist bei der BAFA gelistet

  • Netzdienliche Schnittstelle (Smart Grid Ready) nach BAFA-Liste

  • Durchführung eines hydraulischen Abgleichs

Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf: mögliche Fördersummen

  • Bis 25 kW: 4.250 Euro

  • Über 25 bis 50 kW: 4.750 Euro

  • Über 50 bis 75 kW: 5.500 Euro

  • Über 75 kW: 6.500 Euro

Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung 2024

Seit dem 27. Februar 2024 können Sie die Wärmepumpen-Förderung ganz einfach online bei der KfW beantragen. Alle Schritte der Beantragung haben wir übersichtlich für Sie zusammengefasst. Auch die Förderung der Stadt Düsseldorf können Sie online beantragen: Das Antragsformular finden Sie auf der Webseite zum Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“ .

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Förderung von bis zu 70 Prozent möglich.

  • Die Förderung gilt für Investitionskosten von bis zu 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, was einem Höchstbetrag von 21.000 Euro entspricht.

  • Für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen jeweils 15.000 Euro dazu.

  • Ab der siebten Wohneinheit sind es nochmal jeweils 8.000 Euro.

Der Bundesverband Wärmepumpe e. V. bietet einen Förderrechner an, mit dem Sie Ihre mögliche Fördersumme ermitteln können. Der Rechner berücksichtigt die BEG-Förderrichtlinie, die seit dem 1. Januar 2024 gilt, und dient als erste Orientierung, wenn Sie sich einen groben Überblick über die möglichen Kosten Ihres Heizungstauschs verschaffen möchten.

Neben der Bundesförderung stellen einzelne Bundesländer und Kommunen Fördermittel für den Einbau von Wärmepumpen zur Verfügung. Die Landeshauptstadt Düsseldorf bezuschusst Wärmepumpen mit ihrem Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“.

Haben Sie Fragen? Wir beraten - Sie sparen

Sichern Sie sich attraktive Zuschüsse für Ihre Heizungsmodernisierung. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung. Unsere Energieberatung ist telefonisch für Sie erreichbar:

Montag bis Freitag: 9 – 15 Uhr
(0211) 821 2121

oder per E-Mail:
energieberatung@swd-ag.de