Das Gesetz zur Strom- bzw. Wärme- und Gaspreisbremse beschränkt Energieversorger, ihren Kund:innen beispielsweise Einkaufsvorteile, Gutscheine oder Boni als Vergünstigungen und Zugaben zu gewähren.
Aktuell keine externen Vorteilsaktionen
Die momentane Auslegung des Gesetzes schließt leider auch die Gutscheine und Gewinnspiele der Vorteilswelt ein. Deswegen müssen wir jegliche externen Partneraktionen pausieren. Wir prüfen aktuell, ob und in welcher Höhe etwaige Vergünstigungen gemäß den genannten Gesetzen wieder aktiviert werden können.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.