Elektromobilität: Förderung von Elektroautos & Ladestationen

Ein Elektroauto wird an einer Ladesäule aufgeladen.

Vorteile der Förderprogramme von Bund & Ländern

  • Sie leisten die Finanzierung nicht komplett aus eigener Tasche.
  • Sie sparen bares Geld.
  • Die Förderung pro installierter Ladestation liegt bei bis zu 2.000 € (bei Bestandsbauten in Düsseldorf).

Finanzieren Sie Ihre Elektrofahrzeuge & Ladestationen durch die Förderprogramme von Bund und Ländern

Ob E-Lastenräder, Elektroautos oder Ladestationen: Elektromobilität gewinnt immer mehr an Relevanz, denn sie zahlt aktiv auf das Ziel des klimaneutralen Deutschlands bis 2050 ein. Da die Anschaffung von E-Fahrzeugen und deren Ladeinfrastruktur relativ teuer sind, unterstützen Sie der Bund und die Länder sowie einzelne Kommunen in Ihrem Vorhaben. Mit verschiedenen Förderprogrammen kommen Sie so Ihrem Traum von klimaneutraler E-Mobilität näher und sparen dabei sogar bares Geld.

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Mit Zuschussprogrammen Elektromobilität fördern

Ein klimaneutraler Lebensstil findet immer mehr im Leben aller Einzug. So verändert sich auch unsere Mobilität immerfort, um die Klimaziele Deutschland zu erreichen. Um einen möglichst schnellen Umstieg auf elektronisch betriebene Fahrzeuge und ihre erforderlichen Ladeinfrastrukturen zu gewährleisten, gibt es mittlerweile einige umfassende staatliche Fördermaßnahmen. Diese sollen Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen mehr und mehr für den technischen Fortschritt und die dadurch begünstigte Klimaneutralität begeistern.

Da die Anzahl an Fördermöglichkeiten fast genauso schnell wächst wie die Welt der Elektromobilität, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Maßnahmen samt relevanter Informationen zusammengetragen. So gewinnen Sie einen Überblick über alle wesentlichen Förderungen, die Ihnen für den privaten Gebrauch zustehen.

Eine Hand steckt den Ladestecker einer Ladestation in die Tankklappe eines elektrisch angetriebenen Firmenwagens.

Förderung von Ladestationen für E-Autos

Ladestationen für zu Hause bieten eine Menge Vorteile. So können Sie Ihr Auto bequem von Ihrem Eigenheim aus tanken und gleichzeitig Gutes für die Umwelt leisten. Dafür benötigen Sie eine kompakte Ladestation, die komplett durch erneuerbare Energien mit Strom versorgt wird. Die Anschaffung einer solchen Ladeinfrastruktur ist nicht unbedingt günstig, weshalb Sie die Möglichkeit haben, Ihre Wallbox mit dem Förderprogramm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ (Zuschuss 440) der KfW zu finanzieren. Hier sind die Anschaffungs- wie auch Installationskosten an privaten Wohngebäuden mit inbegriffen, weshalb sich die Förderung eines pauschalen Zuschusses von 900 € gleich doppelt lohnt.*

Hinweis: Seit Ende Oktober 2021 sind die Fördermittel der KfW für den Kauf und den Einbau von Wallboxen vorerst ausgeschöpft. Laufende Anträge, die noch vor dem 27.10.2021 gestellt wurden, sind von dem Auftragsstopp nicht betroffen. Hierfür haben Sie in der Regel bereits eine Auftragsbestätigung der KfW erhalten, mit dem der Zuschuss von 900 € für Sie reserviert ist. Diesen zahlt Ihnen die KfW dann aus, wenn Sie den Einbau der Ladestation entsprechend den Förderungsvoraussetzungen nachgewiesen haben.

Seit dem 23.11.2021 bietet der Bund ein neues Förderprogramm (Zuschuss 441), mit dem die Elektromobilität von Gewerben gefördert wird. Wann und ob die Förderungen für Privatpersonen in naher Zukunft wieder möglich ist, ist noch nicht absehbar, jedoch auch nicht undenkbar.

Für wen eignet sich die Förderung?

Zuschussberechtigt sind Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter und Mieter eines Wohngebäudes. Die Förderung kann in jedem deutschen Bundesland von den berechtigen Privatpersonen in Anspruch genommen werden.

Was wird konkret gefördert?
  • Der Kauf von Ladestationen – an der Wand montiert (Wallboxen) oder auch freistehende Ladesäulen – an privat genutzten Stellplätzen oder Garagen von Wohngebäuden.
  • Die Kosten für den Einbau und den Anschluss von Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten.
Wie hoch fällt die KfW-Förderung aus?
  • Sie erhalten einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 900 € pro Ladepunkt inkl. Netzanschluss & Installationsarbeiten.
  • Für jeden weiteren Ladepunkt kann ein weiterer Zuschuss von 900 € beantragt werden – vorausgesetzt die Kosten pro Ladepunkt betragen 900 € (Anzahl an Ladepunkten muss im Antrag mit angegeben werden).
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Die Förderung müssen Sie bereits einreichen, bevor Sie Ihre Ladestation oder Wallbox bestellen oder installieren.
  • Die Gesamtkosten für Ihre Ladestation und die Installationskosten müssen sich auf mindestens 900 € belaufen.
  • Ihre Ladestation nutzt ausschließlich Strom, der aus erneuerbaren Energien gewonnen wird (z. B. aus der eigenen Photovoltaik-Anlage).
  • Der Ladepunkt muss auf 11 kW-Ladeleistung eingestellt sein.
  • Ihre Ladestation muss steuerbar sein.

Ob Ihre Ladestation die Förderbedingungen erfüllt, können Sie der Liste der KfW für geförderte Ladestationen entnehmen.

Antragstellung: So geht’s
  1. Zuschuss beantragen: Bevor Sie Ihre Ladestation bestellen oder die Installation in Auftrag geben, beantragen Sie Ihren Zuschuss bei der KfW direkt im Zuschussportal.
  2. Identität nachweisen und Ladestation installieren: Nach der Antragsstellung erhalten Sie eine Bestätigung durch die KfW. Danach beweisen Sie Ihre Identität beispielsweise per Schufa-Identitäts-Check oder per Video-Identifizierung. Erst danach können Sie Ihre Ladestation durch einen Fachbetrieb installieren lassen.
  3. Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten: Sobald Ihre Ladestation installiert wurde, können Sie den erfolgreichen Einbau im KfW-Zuschussportal bestätigen. Dazu laden Sie die Rechnung für den Kauf und die Installation hoch. Anschließend erhalten Sie Ihren Zuschuss auf Ihre Bankkonto ausgezahlt.

Wallbox-Förderung in Düsseldorf

Mit dem Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“ unterstützt die Landeshauptstadt Düsseldorf private Käuferinnen und Käufer einer Wallbox mit einem Zuschuss von bis zu 2.000 €. Im Juli 2021 wurde der Förderaufruf überarbeitet und bietet den Düsseldorferinnen und Düsseldorfern die Möglichkeit, eine Wandladestation zusätzlich zu fördern.

Die Voraussetzungen für die Förderung einer Wand-Ladestation für Elektroautos (bei Bestands- und Neubauten) lauten wie folgt:

  • Sie sind Besitzer oder Besitzerin eines Elektroautos der EG-Fahrzeugklasse M1 und N1 bzw. Sie haben Ihr E-Auto rechtsverbindlich bestellt bzw. geleast. Zugelassen sind Automobile mit reinem Elektroantrieb und Plug-In-Hybrid Antrieb
  • Ihr Haushalt bezieht zertifizierten Ökostrom oder Solarstrom.
  • Sie besitzen ein Bestandsbau? Dann müssen sie über eine Antragsbestätigung der KfW-440 (Förderung Wallboxen) verfügen.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen, sind folgende Bauten und Plätze im Förderungsprogramm mit inbegriffen:

  • Förderung pro installierter Ladestation von bis zu 2.000 € bei Bestandsbauten (60 % der Anschluss- und Gerätekosten)
  • Die Förderung bei Neubauten beträgt 1.000 € pro Ladestation (50 % der Anschluss- und Gerätekosten)
  • Förderung für privat genutzte Stellplätze

Mehr zum Förderprogramm erfahren

Förderung von E-Autos

Mit dem Umstieg auf E-Autos soll der CO2-Ausstoß des Verkehrs in Deutschland reduziert werden. Damit dieser Umstieg auch für Privatpersonen erleichtert wird, gibt es gewisse Fördermittel vom Staat. So wird der Kauf eines Elektroautos oder Plug-in-Hybrids deutschlandweit durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Dieser sogenannte Umweltbonus wurde bereits im Jahr 2016 eingeführt und seither mehrfach nachgebessert. Bis zu 9.000 € Fördersumme können Sie hier beantragen. Die sogenannte Innovationsprämie wurde bis Ende 2025 verlängert.*

Für wen eignet sich die Förderung?

Zuschussberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und Gewerbetreibende sowie gemeinnützige Organisationen, die auf ein Elektroauto umsteigen möchten.

Was wird konkret gefördert?

Das Förderprogramm gilt für den Kauf von

  • Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden.
  • Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.

Die Förderung gilt auch für Elektrofahrzeugen, die per Leasing finanziert werden.

Hierbei geht es vor allem um folgende Art von Elektrofahrzeugen:

  • Reine Elektroautos
  • Brennstoffzellenautos
  • Plug-in-Hybride

Welche Modelle konkret förderfähig sind, können Sie der entsprechenden Liste des BAFA entnehmen.

Wie hoch fällt die BAFA-Förderung aus?
  • Die maximale Kaufprämie in Höhe von 9.000 € erhalten nur reine Elektroautos, sofern diese dem Netto-Listenpreis von bis zu 40.000 € entsprechen.
  • Für Plug-in-Hybride steht Ihnen eine Förderung von bis zu 6.750 € zur Verfügung, sofern diese eine maximale CO2-Emission von maximal 50 g je gefahrenen Kilometer nicht überschreiten oder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometern aufweisen.
  • Die Höhe der Fördersumme für E-Autos, die geleast wurden, richtet sich nach der Leasingdauer und wird dementsprechend gestaffelt. Leasingverträge ab 23 Monaten hingegen erhalten die volle Förderung.
Kauf von E-Autos
Fahrzeugtyp
Netto-Listenpreis Basismodell in Euro
Bundesanteil in Euro (bis Ende 2021 verdoppelt)
Herstelleranteil in Euro
Gesamt in Euro (netto)
Elektroauto
bis 40.000
6.000
3.000
9.000
Elektroauto
über 40.000 bis 65.000
5.000
2.500
7.500
Plug-in Hybrid
bis 40.000
4.500
2.250
6.750
Plug-in Hybrid
über 40.000 bis 65.000
3.750
1.875
5.625
Leasing von E-Autos
Fahrzeugtyp
Netto-Listenpreis Basismodell in Euro
Leasing Laufzeit
Bundesanteil in Euro (verdoppelt)
Herstelleranteil in Euro (netto)
Gesamt in Euro (netto)
Elektroauto
bis 40.000
6-11 Monate
1500
750
2250
Elektroauto
bis 40.000
12-23 Monate
3000
1500
4500
Elektroauto
über 40.000 bis 65.000
6-11 Monate
1250
625
1875
Elektroauto
über 40.000 bis 65.000
12-23 Monate
2500
1250
3750
Plug-in-Hybrid
bis 40.000
6-11 Monate
1125
562,50
1687,50
Plug-Iin-Hybrid
bis 40.000
12-23 Monate
2250
1125
3375
Plug-in-Hybrid
über 40.000 bis 65.000
6-11 Monate
937,50
468,75
1406,25
Plug-in-Hybrid
über 40.000 bis 65.000
12-23 Monate
1875
937,50
2809,50
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Ihr E-Auto entspricht einem der förderfähigen Elektroautos des BAFA.
  • Ihr elektrisch betriebener Neuwagen wurde nach dem 3. Juni 2020 zugelassen.
  • Ihr elektrisch betriebener Gebrauchtwagen wurde spätestens bis zum 4. November 2019 zugelassen
  • Das E-Auto muss in Deutschland auf Sie als Antragsteller zugelassen und mindestens für sechs Monate von Ihnen betrieben werden.
Antragstellung: So geht’s
  1. Zuerst füllen Sie den elektronischen Förderantrag auf der Homepage des BAFA aus und laden Ihren Kauf- oder Leasingvertrag hoch.
  2. Sie erhalten einen Zuwendungsbescheid, mit dem Sie nun die Zulassung Ihres Elektroautos angehen können. Dafür haben Sie insgesamt neun Monate Zeit. Am besten ist es jedoch, diesen Schritt schnellstmöglich einzuleiten.
  3. Laden Sie Ihren Zulassungsbescheid (Teil 1 und 2) hoch. Maximal zehn Monate dürfen zwischen dem Erhalt des Zuwendungsbescheids und des Verwendungsnachweises beim BAFA vergehen.
  4. Nach positiver Prüfung erhalten Sie den Bundesanteil des Umweltbonus durch das BAFA auf Ihr Bankkonto ausgezahlt. Der Händlerbeitrag wird direkt beim Kauf Ihres Autos von Ihrer Rechnung abgezogen.

Häufige Fragen zur Förderung von Ladestationen und Elektroautos

Kann die KfW-Förderung auch für die Errichtung öffentlicher Ladestationen verwendet werden?

Nein, das ist nicht möglich. Der Investitionszuschuss 440 gilt nur für die Errichtung von Ladestationen im privaten Bereich. Öffentlich zugängliche Ladesäulen werden durch eigene Landesprogramme zur Förderung finanziert.

Ich besitze bereits eine Ladestation. Kann ich diese rückwirkend fördern lassen?

Haben Sie bereits eine Ladestation gekauft, kann diese nicht über den Zuschuss der KfW gefördert werden. Gemäß der Fördervoraussetzungen müssen erst verschiedene Prüfungsverfahren abgeschlossen werden, damit Sie Ihre Station bezuschusst erhalten.

Kann die Anzahl der Ladepunkte im Nachhinein erhöht werden?

Haben Sie bereits einen Ladepunkt über das Zuschussportal der KfW beantragt, kann die Anzahl im laufenden Antrag nicht mehr erhöht werden. Sie können aber zu einem späteren Zeitpunkt einen weiteren Antrag für einen neuen Ladepunkt stellen. Sind es ohnehin mehr als ein Ladepunkt und dies ist Ihnen vor Antragsstellung bekannt, können Sie die Anzahl bequem im Formular angeben, sodass sie keine weiteren Anträge bzw. einzelne Anträge stellen müssen.

Kann der BAFA-Umweltbonus mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

Ja, die BAFA-Förderung kann durchaus mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Dazu zählen insbesondere diese Programme:

  • Sofortprogramm „Saubere Luft“ vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
  • Förderrichtlinie Elektromobilität vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
  • Klimaschutzoffensive für den Mittelstand durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Wie lange gibt es eine Elektroauto-Förderung?

Die Innovationsprämie für E-Autos und Plug-in-Hybride wird um mehrere Jahre verlängert. Damit haben Sie noch bis Ende 2025 die Chance, den Kauf Ihres Elektroautos durch das BAFA fördern zu lassen. Ist der zur Verfügung gestellte Fördertopf jedoch einmal vollkommen ausgeschöpft, können keine Fördergelder mehr vergeben werden, auch wenn der Zeitraum noch nicht abgelaufen ist. Daher lohnt es sich immer, die aktuellen Angaben des BAFAs im Auge zu behalten.

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Hinweis*

*Wir bitten um Verständnis, dass die Stadtwerke Düsseldorf AG keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Darlegung der einzelnen Förderbedingungen und Förderprogramme geben können. Diese Übersicht soll Ihnen lediglich als Anhaltspunkt für mögliche nächste Schritte und grundsätzliche Fördermöglichkeiten dienen und stellt weder eine Rechts- noch Fördermittelberatung dar. Ihr möglicher Anspruch richtet sich nach den individuellen Voraussetzungen, die durch die zuständigen Fördermittelgeber und Ansprechpartner bewertet werden. Auch stehen Förderprogramme nur so solange zur Verfügung, wie die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind. Dieser Umstand kann von dem vorgesehenen Antragszeitraum abweichen und diesen tatsächlich verkürzen. Die Stadtwerke Düsseldorf AG haften nicht für die Bewilligung entsprechender Anträge oder den Nachlass einer entsprechenden Ersparnis.