Ihre Vorteile der Förderprogramme
- Sie leisten die Finanzierung nicht komplett aus eigener Tasche
- Sie sparen bares Geld
- Die Förderung pro installierter Ladestation liegt bei bis zu 2.000 €
Ladestationen für zu Hause bieten eine Menge Vorteile. So können Sie Ihr Auto bequem von Ihrem Eigenheim aus tanken und gleichzeitig Gutes für die Umwelt leisten. Dafür benötigen Sie eine kompakte Ladestation, die komplett durch erneuerbare Energien mit Strom versorgt wird. Die Anschaffung einer solchen Ladeinfrastruktur ist nicht unbedingt günstig, weshalb Sie die Möglichkeit haben, Ihre Wallbox mit dem Förderprogramm der Landeshauptstadt Düsseldorf „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“ oder dem Förderprogramm des Landes NRW zu finanzieren.
Ein klimaneutraler Lebensstil findet immer mehr im Leben aller Einzug. So verändert sich auch unsere Mobilität immerfort, um die Klimaziele Deutschland zu erreichen. Um einen möglichst schnellen Umstieg auf elektronisch betriebene Fahrzeuge und ihre erforderlichen Ladeinfrastrukturen zu gewährleisten, gibt es mittlerweile einige umfassende staatliche Fördermaßnahmen. Diese sollen Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen mehr und mehr für den technischen Fortschritt und die dadurch begünstigte Klimaneutralität begeistern.
Da die Anzahl an Fördermöglichkeiten fast genauso schnell wächst wie die Welt der Elektromobilität, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Maßnahmen samt relevanter Informationen zusammengetragen. So gewinnen Sie einen Überblick über alle wesentlichen Förderungen, die Ihnen für den privaten Gebrauch zustehen.
Förderberechtigt sind Eigentümer:innen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter:innen und Mieter:innen eines Wohngebäudes. Die Förderung ist auf die Landeshauptstadt Düsseldorf beschränkt.
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung von nicht öffentlich zugänglichen, stationären Ladeeinrichtungen für Elektroautos – an der Wand montiert (Wallboxen) oder auch freistehende Ladesäulen – an privat genutzten Stellplätzen oder Garagen von Wohngebäuden. Dies betrifft auch die Kosten für den Einbau und den Anschluss von Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten.
Die Förderung beträgt 50 % der Gesamtkosten für Erwerb, Montage, Installation und Inbetriebnahme von einer Wallbox, maximal jedoch 2.000 Euro pro Ladepunkt.
Förderberechtigt sind Eigentümer:innen einer Eigentumswohnung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter:innen und Mieter:innen einer Wohnimmobilie. Natürliche Personen, die Eigentümer:innen eines selbst bewohnten Einfamilienhauses, Reihenhauses etc. sind, sind dagegen nicht antragsberechtigt.
Das Förderprogramm ist ausgerichtet für den Erwerb, die Errichtung und der Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten an Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:
Die Förderung beträgt maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 1.000 Euro je Ladepunkt. Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt beziehungsweise ausgezahlt.
*Wir bitten um Verständnis, dass die Stadtwerke Düsseldorf AG keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Darlegung der einzelnen Förderbedingungen und Förderprogramme geben können. Diese Übersicht soll Ihnen lediglich als Anhaltspunkt für mögliche nächste Schritte und grundsätzliche Fördermöglichkeiten dienen und stellt weder eine Rechts- noch Fördermittelberatung dar. Ihr möglicher Anspruch richtet sich nach den individuellen Voraussetzungen, die durch die zuständigen Fördermittelgeber und Ansprechpartner bewertet werden. Auch stehen Förderprogramme nur so solange zur Verfügung, wie die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind. Dieser Umstand kann von dem vorgesehenen Antragszeitraum abweichen und diesen tatsächlich verkürzen. Die Stadtwerke Düsseldorf AG haften nicht für die Bewilligung entsprechender Anträge oder den Nachlass einer entsprechenden Ersparnis.