Wann und wie kann ich von der Umlagen-Reduzierung profitieren?
Die Umlage-Reduzierung nach § 22 EnFG erhalten Sie, sofern
alle Voraussetzungen (siehe oben) von Ihnen erfüllt werden,
Sie das Vorliegen der Voraussetzungen bei uns bestätigt haben - bequem im Bestellprozess anhaken und
der Netzbetreiber die reduzierten Umlagen bestätigt hat und bei den Stadtwerken Düsseldorf nicht mehr abrechnet.
Sind alle diese Aspekte erfüllt, so wird die Umlagen-Reduzierung von KWK- und Offshore-Netzumlage gewährt und die reduzierten Umlagen in Ihrer Jahresrechnung, abhängig von Ihrem tatsächlichen Verbrauch, berücksichtigt.

Noch keinen Wärmepumpentarif?
Neuabschluss: Schließen Sie jetzt Düsselstrom Naturwärme ab. Die Umlagen-Reduzierung wird automatisch im Bestellprozess berücksichtigt.*
* Der Tarif Düsselstrom Naturwärme richtet sich ausschließlich an Kund:innen mit elektrisch betriebener Wärmepumpe und separatem Zählpunkt.
Bereits Kund:in mit Wärmepumpentarif?
Bestehender Vertrag: Melden Sie hier die Umlagen-Reduzierung für Ihren bestehenden Vertrag an.**
** Die Anmeldung der Umlagen‑Reduzierung ist nur möglich, wenn bereits ein Wärmepumpen-Stromvertrag besteht. Für andere Stromverträge kann die Umlagen‑Reduzierung nicht berücksichtigt werden.
