Welche Förderung gibt es für Privatpersonen für Fernwärme?
Bundesförderung über die KfW
Die KfW fördert den Anschluss an ein förderfähiges Wärme- oder Gebäudenetz in Bestandsgebäuden. Für private Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften ist dafür das Programm Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) relevant.
Insgesamt sind bis zu 70 % Zuschuss möglich. Die förderfähigen Kosten sind begrenzt: Für die erste Wohneinheit können bis zu 30.000 Euro angesetzt werden, für weitere Wohneinheiten gelten gestaffelte Höchstbeträge – jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die förderfähigen Investitionskosten rund um den Anschluss an das Wärme- oder Gebäudenetz. Je nach Vorhaben können auch begleitende Maßnahmen berücksichtigt werden, die direkt mit dem Heizungstausch verbunden sind – zum Beispiel Fachplanung, Baubegleitung oder notwendige Umfeldmaßnahmen.
Welche Zuschüsse sind möglich?
30 % Grundförderung
für den Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz20 % Klimageschwindigkeitsbonus
wenn eine alte fossile Heizung ersetzt wird und die Voraussetzungen erfüllt sind30 % Einkommensbonus
für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 Euro
Förderung durch das Land NRW
Das Land NRW unterstützt über das Programm progres.nrw – Klimaschutztechnik unter bestimmten Voraussetzungen Wärmeübergabestationen. Sie übertragen die Wärme aus dem Fernwärmenetz in das Heizsystem des Gebäudes und regeln die Versorgung mit Heizwärme und optional auch Trinkwarmwasser.
Ob die Förderung genutzt werden kann, hängt von der technischen Ausführung der Station und den Anforderungen an das angeschlossene Wärmenetz ab.
Was wird gefördert?
Die NRW-Förderung unterstützt gezielt die Wärmeübergabestation – also die Schnittstelle zwischen Fernwärmenetz und Heizsystem im Gebäude. Sie ist besonders relevant, wenn im Gebäude eine neue Station installiert oder eine bestehende Anlage ersetzt wird.
Welche Zuschüsse sind möglich?
Bis zu 25 % der förderfähigen Ausgaben für Wärmeübergabestationen mit oder ohne Trinkwarmwasserbereitung
Maximal 1.000 Euro je Anlage bzw. Anschlussstelle abhängig von den technischen Voraussetzungen und der geplanten Umsetzung
Voraussetzungen für die Förderung
Damit eine Förderung möglich ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese unterscheiden sich je nach Förderprogramm.
Für die KfW-Förderung gilt unter anderem:
Das Gebäude ist ein bestehendes Wohngebäude in Deutschland.
Der Bauantrag oder die Bauanzeige liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurück.
Vor Antragstellung liegt ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung zur Förderzusage vor. Die Maßnahme darf erst nach der Förderzusage starten.
Der Einbau ist mit einer Optimierung des Heizungsverteilsystems verbunden, zum Beispiel durch einen hydraulischen Abgleich.
Für die NRW-Förderung gilt unter anderem:
Die Maßnahme wird in Nordrhein-Westfalen umgesetzt.
Der Antrag wird vor Beginn der Maßnahme gestellt.
Gefördert werden indirekte Wärmeübergabestationen mit oder ohne Warmwasserbereitung.
Das Wärmenetz muss die Anforderungen zum Erzeugungsmix erfüllen. Die Düsseldorfer Fernwärme erfüllt die Kriterien mit 30 % erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme sowie 55 % Kraft-Wärme-Kopplung.
Förderung für Unternehmen und Wohnungswirtschaft
Auch Unternehmen können für den Anschluss an die Fernwärme Fördermittel nutzen. Je nach Gebäudeart kommen dafür unterschiedliche Förderprogramme infrage. Zusätzlich kann auch hier die Förderung des Landes NRW für Wärmeübergabestationen relevant sein.
Wichtig ist auch für Unternehmen: Vor Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung zur Förderzusage vorliegen. Die Maßnahme (Beauftragung) darf erst nach der Förderzusage starten.
Wohngebäude
Für Unternehmen, zum Beispiel aus der Wohnungswirtschaft, wird der Fernwärmeanschluss über das KfW‑Programm Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459) gefördert. In der Regel gilt hier eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Investitionskosten.
Die maximal förderfähigen Kosten richten sich nach der Anzahl der Wohneinheiten:
30.000 Euro für die erste Wohneinheit
15.000 Euro jeweils für die zweite bis sechste Wohneinheit
8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit
Nichtwohngebäude
Auch bei Nichtwohngebäuden kann der Anschluss an die Fernwärme über die KfW gefördert werden – über das KfW‑Programm Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (522). Für Unternehmen beträgt die Förderung ebenfalls 30 % der förderfähigen Investitionskosten des Fernwärmeanschlusses. Die maximal anrechenbaren Kosten hängen hier von der beheizten Nettogrundfläche ab.
So beantragen Sie die Förderung für Fernwärme
Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Gebäude an das Fernwärmenetz angeschlossen werden kann.
Prüfen Sie, welche Voraussetzungen für Ihr Gebäude und Ihr Vorhaben erfüllt sein müssen. Wichtig sind vor allem: Handelt es sich um ein Wohn- oder Nichtwohngebäude? Wird die Immobilie privat oder gewerblich genutzt? Soll ein bestehendes Heizsystem ersetzt werden? Und kommt neben der KfW-Förderung auch die NRW-Förderung für die Wärmeübergabestation infrage?
Wählen Sie anschließend das passende Förderprogramm aus:
Für private Eigentümer:innen ist die Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) relevant. Zusätzlich kann die NRW-Förderung für Wärmeübergabestationen progres.nrw – Klimaschutztechnik infrage kommen.
Unternehmen und Wohnungswirtschaft nutzen je nach Gebäudeart die Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459) oder die Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (522).
Zusätzlich kann ebenfalls die NRW-Förderung über progres.nrw – Klimaschutztechnik für Wärmeübergabestationen infrage kommen.
Für die KfW-Förderung benötigen Sie vor Antragstellung einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung zur Förderzusage. Zusätzlich werden je nach Programm Angaben zur geplanten Maßnahme, zu den Kosten und zur technischen Ausführung benötigt.
Stellen Sie den Förderantrag nach den Vorgaben des jeweiligen Programms. Für die NRW-Förderung gilt: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt werden.
Nach der Förderzusage kann der Anschluss beauftragt und umgesetzt werden. Anschließend reichen Sie die erforderlichen Nachweise ein, damit der Zuschuss geprüft und ausgezahlt werden kann.
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FAQ: Förderung für Privatpersonen
Ja. Private Eigentümerinnen und Eigentümer können für den Anschluss an ein förderfähiges Wärme- oder Gebäudenetz eine Förderung über die KfW-Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) erhalten.
Die KfW-Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) richtet sich an private Eigentümer:innen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland. Dazu zählen zum Beispiel Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.
Die Förderung kann sich aus mehreren Bausteinen zusammensetzen: 30 % Grundförderung, 20 % Klimageschwindigkeitsbonus und 30 % Einkommensbonus. Insgesamt sind maximal 70 % Zuschuss möglich, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ja, über progres.nrw – Klimaschutztechnik kann unter bestimmten Voraussetzungen die Wärmeübergabestation gefördert werden. Die Förderung beträgt maximal 25 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 1.000 Euro je Anlage bzw. Anschlussstelle.
Die NRW-Förderung über progres.nrw – Klimaschutztechnik richtet sich unter anderem an Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn eine förderfähige Wärmeübergabestation in Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird.
Eine Kombination kann möglich sein, muss aber im Einzelfall geprüft werden. Wichtig: Bei Kombination mit der Bundesförderung darf die Gesamtförderquote für dieselbe Maßnahme nach NRW-Richtlinie 60 % nicht überschreiten.
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die Wärmeübergabestation darf erst beauftragt werden, wenn über den Förderantrag entschieden wurde.
Gefördert werden kann der Anschluss an die Fernwärme beziehungsweise an ein förderfähiges Wärme- oder Gebäudenetz. Je nach Programm können auch Kosten berücksichtigt werden, die direkt mit dem Heizungstausch zusammenhängen, etwa Fachplanung, Baubegleitung oder notwendige Umfeldmaßnahmen. Über progres.nrw – Klimaschutztechnik kann zusätzlich die Wärmeübergabestation gefördert werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
FAQ: Förderung für Unternehmen und Wohnungswirtschaft
Ja. Auch Unternehmen können für den Anschluss an die Fernwärme Fördermittel nutzen. Je nach Gebäudeart kommen unterschiedliche KfW-Programme infrage: KfW 459 für Wohngebäude und KfW 522 für Nichtwohngebäude.
Die KfW-Förderung für Unternehmen richtet sich je nach Programm an Unternehmen, Contractoren und weitere Investoren, die in bestehenden Wohn- oder Nichtwohngebäuden eine effiziente Heizungsanlage einbauen oder einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz einrichten möchten.
Dazu können zum Beispiel Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Wohnungsbaugenossenschaften sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts zählen. Für die Wohnungswirtschaft ist vor allem das KfW-Programm 459 relevant, für gewerbliche Nichtwohngebäude das KfW-Programm 522.
Für Unternehmen und Wohnungswirtschaft ist bei Wohngebäuden die KfW-Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459) relevant. Beim Fernwärmeanschluss gilt in der Regel eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Investitionskosten.
Für Nichtwohngebäude kommt die KfW-Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (522) infrage. Auch hier wird der Fernwärmeanschluss in der Regel mit 30 % Grundförderung unterstützt.
Beim Fernwärmeanschluss sind für Unternehmen normalerweise keine Boni wie Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus vorgesehen. Diese Boni gelten für Privatpersonen bzw. andere Förderkonstellationen.
Ja, die Förderung über progres.nrw – Klimaschutztechnik kann auch für Unternehmen relevant sein. Gefördert werden Wärmeübergabestationen mit oder ohne Warmwasserbereitung, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die NRW-Förderung über progres.nrw – Klimaschutztechnik kann für verschiedene Antragstellende relevant sein. Dazu zählen unter anderem Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, Kommunen, gemeinnützige Organisationen und weitere juristische Personen. Entscheidend ist, dass die Maßnahme in Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird und die technischen Anforderungen des Programms erfüllt.
Gefördert werden kann der Anschluss an die Fernwärme beziehungsweise an ein förderfähiges Wärme- oder Gebäudenetz. Je nach Programm können auch Kosten berücksichtigt werden, die direkt mit dem Heizungstausch zusammenhängen, etwa Fachplanung, Baubegleitung oder notwendige Umfeldmaßnahmen. Über progres.nrw – Klimaschutztechnik kann zusätzlich die Wärmeübergabestation gefördert werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
