Fernwärmepreise: Allgemeine Informationen
Fernwärmepreise fallen je nach Anbieter unterschiedlich aus und variieren dazu auch nach Anzahl der Fernwärmenetze eines einzelnen Anbieters. So können die Kosten für Fernwärmeanschlüsse sogar innerhalb einer Stadt unterschiedlich ausfallen. In der Regel setzen sich die Fernwärmepreise aus dem Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde und dem Grundpreis pro Kilowatt angeschlossener Leistung (auch als Anschlusswert oder Leistungspreis bezeichnet) zusammen. Während über den Arbeitspreis der tatsächliche Wärmeverbrauch abgerechnet wird, handelt es sich bei dem Grundpreis um einen Fixpreis pro Jahr. Letzterer beinhaltet zudem die anteiligen Kosten an Kraftwerk und Netzen des Fernwärmeanbieters.
Fernwärmepreise für die Stadtteile Innenstadt, Garath, Urdenbach und Wittlaer
Düsselwärme Direkt
Preise gültig vom 01.01.2025 bis 31.03.2025 | Preise gültig vom 01.01.2025 bis 31.03.2025 | Preise gültig ab 01.04.2025 | Preise gültig ab 01.04.2025 | ||
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Netto | Brutto | Netto | Brutto | ||
Arbeitspreis* | Ct/kWh | 7,899 | 9,400 | 7,243 | 8,619 |
Grundpreis | EUR/kW/Jahr | 63,940 | 76,089 | 64,661 | 76,947 |
Mess- und Abrechnungspreise: | |||||
Wärmemengenzähler | |||||
Qp ≤ 1,5 | EUR/Zähler je Jahr | 309,17** / 408,22*** | 367,91** / 485,78*** | 156,84 | 186,64 |
Qp ≤ 2,5 | EUR/Zähler je Jahr | 309,17** / 408,22*** | 367,91 / 485,78*** | 216,24 | 257,33 |
Qp ≤ 3,5 | EUR/Zähler je Jahr | 603,24 | 717,86 | 284,81 | 338,92 |
Qp ≤ 6 | EUR/Zähler je Jahr | 632,24 | 752,37 | 639,33 | 760,80 |
Qp ≤ 10 | EUR/Zähler je Jahr | 815,24 | 970,14 | 824,37 | 981,00 |
Qp ≤ 15 | EUR/Zähler je Jahr | 935,34 | 1.113,05 | 945,82 | 1.125,53 |
Qp ≤ 40 | EUR/Zähler je Jahr | 1.265,34 | 1.505,75 | 1.279,52 | 1.522,63 |
Qp ≤ 100 | EUR/Zähler je Jahr | 1.829,94 | 2.177,63 | 1.850,45 | 2.202,04 |
Qp ≤ 400 | EUR/Zähler je Jahr | 2.744,91 | 3.266,44 | 2.775,67 | 3.303,05 |
Qp ≤ 1000 | EUR/Zähler je Jahr | 4.574,83 | 5.444,05 | 4.626,11 | 5.505,07 |
* Für die Preisanpassung zum 1. April 2025 beim Düsselwärme Direkt ist zur Berechnung der gültigen Gasspeicherumlage ein Erdgasgaseinsatzfaktor von 0,76 maßgeblich. ** Preis für einen Kompakt-Ultraschallzähler *** Preis für einen Split-Ultraschalzähler |
Düsselwärme Komfort
Preise gültig vom 01.01.2025 bis 31.03.2025 | Preise gültig vom 01.01.2025 bis 31.03.2025 | Preise gültig ab 01.04.2025 | Preise gültig ab 01.04.2025 | ||
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Netto | Brutto | Netto | Brutto | ||
Arbeitspreis | Ct/kWh | 7,826 | 9,313 | 6,628 | 7,887 |
Grundpreis | EUR/kW/Jahr | 47,326 | 56,318 | 47,701 | 56,764 |
F81
Preise gültig vom 01.01.2025 bis 31.03.2025 | Preise gültig vom 01.01.2025 bis 31.03.2025 | Preise gültig ab 01.04.2025 | Preise gültig ab 01.04.2025 | ||
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Netto | Brutto | Netto | Brutto | ||
Arbeitspreis | Ct/kWh | 7,826 | 9,313 | 6,628 | 7,887 |
Grundpreis | EUR/kW/Jahr | 47,326 | 56,318 | 47,701 | 56,764 |
F2004 midi
Preise gültig vom 01.01.2025 bis 31.03.2025 | Preise gültig vom 01.01.2025 bis 31.03.2025 | Preise gültig ab 01.04.2025 | Preise gültig ab 01.04.2025 | ||
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Netto | Brutto | Netto | Brutto | ||
Arbeitspreis | Ct/kWh | 9,044 | 10,762 | 7,853 | 9,345 |
Grundpreis | EUR/kW/Jahr | 58,905 | 70,097 | 59,372 | 70,653 |
F2004 medio
Preise gültig vom 01.01.2025 bis 31.03.2025 | Preise gültig vom 01.01.2025 bis 31.03.2025 | Preise gültig ab 01.04.2025 | Preise gültig ab 01.04.2025 | ||
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Netto | Brutto | Netto | Brutto | ||
Arbeitspreis | Ct/kWh | 8,821 | 10,497 | 7,634 | 9,084 |
Grundpreis | EUR/kW/Jahr | 51,980 | 61,856 | 52,391 | 62,345 |
F2004 maxi
Preise gültig vom 01.01.2025 bis 31.03.2025 | Preise gültig vom 01.01.2025 bis 31.03.2025 | Preise gültig ab 01.04.2025 | Preise gültig ab 01.04.2025 | ||
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Netto | Brutto | Netto | Brutto | ||
Arbeitspreis | Ct/kWh | 8,311 | 9,890 | 7,121 | 8,474 |
Grundpreis | EUR/kW/Jahr | 47,250 | 56,228 | 47,624 | 56,673 |
Reitzenstein
Preise gültig vom 01.01.2025 bis 31.03.2025 | Preise gültig vom 01.01.2025 bis 31.03.2025 | Preise gültig ab 01.04.2025 | Preise gültig ab 01.04.2025 | ||
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Netto | Brutto | Netto | Brutto | ||
Arbeitspreis | Ct/kWh | 7,807 | 9,290 | 6,631 | 7,891 |
Grundpreis | EUR/kW/Jahr | 37,691 | 44,852 | 37,989 | 45,207 |
Grundpreis Wärme | EUR/Jahr | 286,332 | 340,735 | 287,537 | 342,169 |
Preise gültig ab 01.04.2025.
Auf die Nettopreise wird die Umsatzsteuer mit dem jeweils gültigen Steuersatz (seit 01.04.2024 19 %) erhoben.
Garath (Warmwasser)
Preise gültig vom 01.10.2024 bis 31.12.2024 | Preise gültig vom 01.10.2024 bis 31.12.2024 | Preise gültig ab 01.01.2025 | Preise gültig ab 01.01.2025 | ||
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Netto | Brutto | Netto | Brutto | ||
Warmwasser | |||||
Arbeitspreis | EUR/m3 | 4,626 | 5,505 | 4,643 | 5,525 |
Grundpreis | EUR/m2/Jahr | 1,181 | 1,405 | 1,181 | 1,405 |
Verrechnungspreis | EUR/Jahr | 62,76 | 74,68 | 62,76 | 74,68 |
Garath und Urdenbach
Preise gültig vom 01.10.2024 bis 31.12.2024 | Preise gültig vom 01.10.2024 bis 31.12.2024 | Preise gültig ab 01.01.2025 | Preise gültig ab 01.01.2025 | ||
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Einheit | Netto | Brutto | Netto | Brutto | |
Raumheizung | |||||
Arbeitspreis für Wärme in kWh | Ct/kWh | 8,041 | 9,569 | 8,073 | 9,607 |
Arbeitspreis für Heizwasser | EUR/m3 | 2,359 | 2,807 | 2,368 | 2,818 |
Grundpreis | EUR/kW/Jahr | 42,948 | 51,108 | 42,948 | 51,108 |
Warmwasser | |||||
Arbeitspreis für Wärme in kWh | Ct/kWh | 7,364 | 8,763 | 7,395 | 8,800 |
Arbeitspreis für Heizwasser | EUR/m3 | 2,985 | 3,552 | 3,003 | 3,574 |
Grundpreis Garath | EUR/kW/Jahr | 29,231 | 34,785 | 29,231 | 34,785 |
Grundpreis Urdenbach | EUR/kW/Jahr | 14,628 | 17,407 | 14,628 | 17,407 |
Verrechnungspreis | |||||
je Wärmezähler | EUR/Jahr | 404,67 | 481,56 | 404,67 | 481,56 |
je Heizwasserzähler | EUR/Jahr | 62,76 | 74,68 | 62,76 | 74,68 |
Garath F 2010
Preise gültig vom 01.10.2024 bis 31.12.2024 | Preise gültig vom 01.10.2024 bis 31.12.2024 | Preise gültig ab 01.01.2025 | Preise gültig ab 01.01.2025 | ||
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Netto | Brutto | Netto | Brutto | ||
Arbeitspreis | Ct/kWh | 7,379 | 8,781 | 7,410 | 8,818 |
Grundpreis Raumheizung | EUR/m2/Jahr | 2,719 | 3,236 | 2,719 | 3,236 |
Grundpreis Warmwasser | EUR/WE/Jahr | 162,836 | 193,775 | 162,836 | 193,775 |
Abrechnungsdienstleistung | |||||
Miete | |||||
Miete Warmwasserzähler | EUR/Jahr | 18,14 | 21,59 | 18,14 | 21,59 |
Miete Heizkostenverteiler | EUR/Jahr/HKV | 4,53 | 5,39 | 4,53 | 5,39 |
Ablesewertübertragung | |||||
Abrechnung Warmwasserzähler | EUR/Jahr | 15,48 | 18,42 | 15,48 | 18,42 |
Abrechnung Heizkostenverteiler | EUR/Jahr | 15,48 | 18,42 | 15,48 | 18,42 |
Garath F 2010: Dienstleistungen Messeinrichtungen
Netto | Brutto | |
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Montage vorhandener Heizkostenverteiler | 25,17 Euro | 29,95 Euro |
Montage vorhandener Wasserzähler* | 41,13 Euro | 48,95 Euro |
Montage vorhandener Wärmezähler* | 41,13 Euro | 48,95 Euro |
Fahrtkostenpauschale | 63,82 Euro | 75,95 Euro |
Nachmontage / zusätzlicher Messgeräte | ||
Elektronischer Funkheizkostenverteiler | 45,34 Euro | 53,95 Euro |
Elektronischer Wasserzähler (inklusive Eichgebühr) | 75,59 Euro | 89,95 Euro |
Elektronischer Wärmezähler | 341,18 Euro | 406,00 Euro |
Rauchwarnmelder | 45,94 Euro | 54,67 Euro |
Garath F 2002 (nicht mehr angeboten) und F 2022
Preise gültig vom 01.10.2024 bis 31.12.2024 | Preise gültig vom 01.10.2024 bis 31.12.2024 | Preise gültig ab 01.01.2025 | Preise gültig ab 01.01.2025 | ||
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Einheit | Netto | Brutto | Netto | Brutto | |
Arbeitspreis | Ct/kWh | 7,692 | 9,153 | 7,724 | 9,192 |
Grundpreis für Raumheizung | EUR/kW/Jahr | 59,495 | 70,799 | 59,495 | 70,799 |
Grundpreis für Warmwasser | EUR/kW/Jahr | 15,255 | 18,153 | 15,255 | 18,153 |
Verrechnungspreis je Wärmemengenzähler | EUR/Jahr | 165,75 | 197,24 | 165,75 | 197,24 |
Abrechnungsdienstleistung | |||||
Miete | |||||
Miete Warmwasserzähler | EUR/Jahr | 18,28 | 21,75 | 18,28 | 21,75 |
Miete Heizkostenverteiler | EUR/Jahr/HKV | 4,56 | 5,43 | 4,56 | 5,43 |
Ablesewertübertragung | |||||
Abrechnung Warmwasserzähler | EUR/Jahr | 3,40 | 4,05 | 3,40 | 4,05 |
Abrechnung Heizkostenverteiler | EUR/Jahr | 27,77 | 33,05 | 27,77 | 33,05 |
Benrath Ost
Preise gültig vom 01.10.2024 bis 31.12.2024 | Preise gültig vom 01.10.2024 bis 31.12.2024 | Preise gültig ab 01.01.2025 | Preise gültig ab 01.01.2025 | ||
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Netto | Brutto | Netto | Brutto | ||
Arbeitspreis | Ct/kWh | 7,346 | 8,742 | 7,377 | 8,779 |
Grundpreis | EUR/kW/Jahr | 55,189 | 65,675 | 55,189 | 65,675 |
Preise gültig ab 01.01.2025.
Auf die Nettopreise wird die Umsatzsteuer mit dem jeweils gültigen Steuersatz (ab 01.04.2024 19 %) erhoben.
Wittlaer / Kaldenberger Hof
Preise gültig vom 01.10.2024 bis 31.12.2024 | Preise gültig vom 01.10.2024 bis 31.12.2024 | Preise gültig ab 01.01.2025 | Preise gültig ab 01.01.2025 | ||
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Netto | Brutto | Netto | Brutto | ||
Arbeitspreis | Ct/kWh | 9,746 | 11,598 | 9,818 | 11,683 |
Grundpreis | EUR/kW/Jahr | 9,382 | 11,165 | 9,382 | 11,165 |
Verrechnungspreis | EUR/Jahr | 127,42 | 151,63 | 127,42 | 151,63 |
Wittlaer / Einbrungen
Preise gültig vom 01.10.2024 bis 31.12.2024 | Preise gültig vom 01.10.2024 bis 31.12.2024 | Preise gültig ab 01.01.2025 | Preise gültig ab 01.01.2025 | ||
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Netto | Brutto | Netto | Brutto | ||
Arbeitspreis | Ct/kWh | 10,833 | 12,891 | 10,906 | 12,978 |
Grundpreis | EUR/kW/Jahr | 55,139 | 65,615 | 55,139 | 65,615 |
Verrechnungspreis, EFH | EUR/Jahr | 47,41 | 56,42 | 47,41 | 56,42 |
Verrechnungspreis, MFH | EUR/Jahr | 65,21 | 77,60 | 65,21 | 77,60 |
Preise gültig ab 01.01.2025.
Auf die Nettopreise wird die Umsatzsteuer mit dem jeweils gültigen Steuersatz (ab 01.04.2024 19 %) erhoben.
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Energetische Bewertung nach dem Gebäudeenergiegesetz FW 309 Teile 1, 5 & 7
Nach FW 309 - 6 – Carnotmethode
Die Anschlussleistung basiert auf Ihrem Wärmebedarf und wurde bei der Inbetriebnahme Ihres Fernwärmeanschlusses von unabhängigen Sachverständigen festgelegt. Sie können die Anschlussleistung prüfen und nachträglich anpassen.
Wir empfehlen, die Prüfung des Anschlussleistung durch eine:n Fachplaner:in durchführen zu lassen, der / die eine Anpassung über das Technische Datenblatt beantragen kann. Um den Prozess für Sie zu vereinfachen, können Sie in bestimmten Fällen und auf eigenes Risiko ein vereinfachtes Verfahren verwenden und die Anpassung direkt selbst beantragen.
Weitere Informationen zur Prüfung und Anpassung der Anschlussleistung finden Sie im Leitfaden zur Anpassung der Anschlussleistung.
Wie funktioniert die "Fernwärmepreisformel"?
Hier ist die Preisformel der Stadtwerke Düsseldorf für Sie erklärt.

Fragen und Antworten zur Fernwärme
FAQ zur Preisanpassung zum 01.04.2025
Die sinkenden Arbeitspreise zur Preisanpassung am 1. April 2025 lassen sich durch zwei Hauptfaktoren erklären: Zum einen führen die rückläufigen Großhandelspreise im Gasmarkt an den jeweiligen Preisfixierungszeitpunkten zu einer Reduzierung der Arbeitspreise. Zum anderen trägt der gesunkene Wärmepreisindex, das sogenannte Marktelement, ebenfalls zu einem Preisrückgang bei. Konkret bedeutet dies, dass die Arbeitspreise je nach Tarif um 8 Prozent bis 15 Prozent sinken. Die Anpassung des Gestattungsentgelts von 0,052 Cent/kWh auf 0,0638 Cent/kWh ist bereits in diesen gesenkten Arbeitspreisen enthalten.
Im Gegensatz dazu steigen die Grundpreise leicht um etwa 1 Prozent. Der Grundpreis – auch Leistungspreis genannt - wird durch den Investitionsgüterindex sowie durch das Lohngefüge der Entgeltgruppe 7, Stufe 3 des Tarifes der Kommunalen Versorgungsbetriebe (TV-V) West beeinflusst. Bei der Preisanpassung zum 1. April.2025 ist der Investitionsgüterindex leicht angestiegen, daher passt sich Ihr Grundpreis dementsprechend an. Bitte beachten Sie, dass die Entwicklung der Höhe der Preisformelbestandteile außerhalb unseres Einflussbereiches liegt.
Die Fernwärmepreisformel und ihre Funktionsweise erklären wir in diesem Video .
In unserem Standardtarif Düsselwärme Direkt haben wir in der Preisregelung die Ausgangspreise für die Zählergrößen Qp 1,5 bis Qp 3,5 deutlich reduziert, und entlasten somit unsere Fernwärmekund:innen mit kleineren Verbräuchen. Diese niedrigen Mess- und Abrechnungskosten sind bei der Preisanzeige zum 1. April 2025 bereits berücksichtigt.
Dabei beschreibt Qp den Nenndurchfluss eines Wärmemengenzählers, also die maximale Volumenstromrate, bei der der Zähler die Wärmeenergie genau messen kann. Der Durchflusssensor wird entsprechend der technischen Normen und der Betriebsbedingungen der Anlage ausgewählt.
Fernwärmepreise werden zu festen, vertraglich geregelten Terminen erhöht oder gesenkt. Die regulären Preisanpassungen erfolgen einmal jährlich entweder zum 1.April (Innenstadt) oder zum 1. Oktober (Garath/ Benrath und Wittlaer). Falls sich die Gasspeicherumlage verändert, werden die Fernwärmepreise außerdem zum Stichtag der Umlagenveränderung (zum 1. Januar und/oder zum 1. Juli) angepasst.
Ja, die Abschläge können individuell von Ihnen angepasst werden. Am einfachsten über unser Kundenportal oder telefonisch über die Telefonnummer 0211 821 260 8
FAQ zur Preisanpassung zum 01.01.2025
Ab dem 1. Januar 2025 erhöht sich die Gasspeicherumlage von 2,50 € pro Megawattstunde (MWh) auf 2,99 € pro MWh. Das entspricht einer Erhöhung von 0,250 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf 0,299 Cent pro kWh. Diese von der Bundesregierung beschlossene Anpassung wird von den Stadtwerken Düsseldorf direkt weitergegeben, wodurch der Preis für Fernwärme und Wärmeversorgung entsprechend steigt. Auf die Höhe der Gasspeicherumlage haben die Stadtwerke Düsseldorf keinen Einfluss.
Die Gasspeicherumlage dient der Finanzierung der gesetzlich vorgeschriebenen Befüllung der deutschen Gasspeicher. Dadurch wird die Versorgungssicherheit insbesondere in Krisenzeiten und bei Lieferengpässen gewährleistet.
Da die Gasspeicherumlage Teil des Arbeitspreises ist, steigt dieser leicht an. Die Preiserhöhung des Arbeitspreises beträgt allerdings weniger als 1%. Die aktualisierten Preise finden Sie auf unserer Website unter Fernwärmepreise.
Fernwärmepreise werden zu festen, vertraglich geregelten Terminen erhöht oder gesenkt. Die regulären Preisanpassungen erfolgen einmal jährlich entweder zum 1.April (Innenstadt) oder zum 1. Oktober (Garath/ Benrath und Wittlaer). Falls sich die Gasspeicherumlage verändert, werden die Fernwärmepreise außerdem zum Stichtag der Umlagenveränderung (zum 1. Januar und/oder zum 1. Juli) angepasst.
In beinahe jedem Haushalt gibt es Möglichkeiten, weniger Energie zu verbrauchen. Damit sparen Sie Geld und tragen dazu bei, die Versorgungslage stabil zu halten. Denn: Auch viele kleine Beiträge können zusammen eine große Wirkung entfalten.
Unsere Energieberatung hat viele Tipps & Tricks rund um das Thema „Energiesparen“ für Sie online unter „Energiespartipps" zusammengestellt.
FAQ zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Gute Nachricht: Sie müssen sich nach derzeitigem Stand um nichts kümmern. Die Pflichten für bestehende Wärmenetze, die sich aus dem Gebäudeenergiegesetz sowie aus dem kommenden Wärmeplanungsgesetz ergeben, betreffen ausschließlich den Versorger. Wir als Fernwärmenetzbetreiber werden verpflichtet, unser Netz und unsere Erzeugung sukzessive zu transformieren, um Ihnen bis spätestens 2045 zu 100 % erneuerbare Fernwärme zu liefern – daran arbeiten wir bereits auf Hochtouren. Für Sie als Fernwärme-Endkund:in ergeben sich aus dem GEG keinerlei Verpflichtungen.
Kurze Antwort: Doch!
Die Transformation von Wärmenetzen zu erneuerbarer Erzeugung ist mit großem infrastrukturellem Aufwand verbunden ist, der in Abhängigkeit der Bestandsstruktur und der regionalen Rahmenbedingungen einige Jahre in Anspruch nehmen kann.
Deswegen erlaubt das GEG den Anschluss an bestehende Wärmenetze auch dann, wenn diese bisher noch keinen Anteil von 65 % an erneuerbaren Wärmequellen aufweisen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Fernwärmeversorger einen so genannten Transformationsplan erstellt und vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bewilligen lässt. In diesem Transformationsplan muss der Fernwärmeversorger aufzeigen, mit welchen Maßnahmen das bestehende Fernwärmenetz sukzessive auf klimaneutrale Wärmeerzeugung umgestellt werden kann. Hierbei müssen insbesondere die folgenden Mindest-(Zwischen-)Ziele erreicht werden:
Ab 01.01.2030: 30 % erneuerbare Erzeugung
Ab 01.01.2040: 80 % erneuerbare Erzeugung
Bis 31.12.2045: 100 % erneuerbare Erzeugung
Unser Ziel ist, diesen Transformationsplan im Laufe des Jahres 2025 fertig zu stellen und einzureichen, sodass die Fernwärme in Düsseldorf auch zukünftig eine gute und nachhaltige Option für Ihre Wärmebereitstellung bleibt.
Neben den FAQ, die wir Ihnen hier zusammengestellt haben, gibt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft Antwort auf viele gestellte Fragen. Hier geht es zu den FAQ.
Allgemeine FAQ
Bei der Abrechnung von Fernwärmekunden unterscheidet man zwischen einem Arbeits- und einem Leistungspreis. Vereinfacht zusammengefasst deckt der Leistungspreis die Kosten für Bau, Wartung und Instandhaltung der technischen Anlagen sowie Verwaltungskosten und Kosten des Messwesens ab. Er wird in Kilowatt berechnet. Der Arbeitspreis hingegen wird in Kilowattstunden abgerechnet und setzt sich aus den Kosten zusammen, die im direkten Zusammenhang mit dem Wärmeverbrauch stehen.
Den Mieter:innen, die mit Fernwärme versorgt werden, werden die Heizkosten in der Regel vom der Eigentümer:in über eine Nebenkostenabrechnung berechnet, die nach Wohneinheiten unterscheidet. Hierin werden Eigenschaften der Immobilie (Wohnungsgröße, energetischer Zustand, etc.) und der individuelle Verbrauch berücksichtigt. In der Regel werden die Heizkostenabrechnungen durch ein Messdienstunternehmen nach der Heizkostenverordnung (HKVO) erstellt. Je nach Beauftragung der Eigentümer:in und der Vertragsgrundlage für die Belieferung mit Fernwärme, werden diese Heizkostenabrechnungen auch durch die Stadtwerke Düsseldorf erstellt.
Der Anschlusswert bemisst sich auf der Grundlage der zu beheizenden Fläche und des energetischen Gebäudezustandes sowie des Sanierungsgrades der Immobilie. Hierzu wird von unabhängigen Sachverständigen eine Wärmebedarfsberechnung erstellt, die so ausgelegt ist, dass eine zuverlässige Fernwärmeversorgung auch in langen Kälteperioden sichergestellt ist. Der Anschlusswert wird in Kilowatt pro Jahr berechnet. Beim Anschluss an die Fernwärme wird ein Vertrag geschlossen, der diesen Wert definiert. Er ist vergleichbar mit der Dimensionierung beispielsweise einer Gastherme.
Der Verbrauch bemisst sich nach dem Wärmebedarf der Kund:innen. Bei einigen Kund:innen wird auch die Warmwasserversorgung über die Fernwärme gewährleistet. Bei diesen wird auch der Warmwasserbedarf berücksichtigt. Der Verbrauch wird nach Kilowattstunden (kWh) abgerechnet.
Die Netzverluste für 2020 belaufen sich in:
Garath/Benrath auf 13,7% der Wärmenetzeinspeisung
Innenstadt auf 7,6% der Wärmenetzeinspeisung
Wärmeerzeugung: Kosten der jeweiligen Erzeugung für Bereitstellung und Vorhalten der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie der Heizkessel an den Standorten Flingern und Lausward (bzw. Garath und Einbrungen). Auch Betriebs- und Instandhaltungs- sowie Brennstoffkosten finden sich in diesem Preisbestandteil wieder.
Wärmeverteilung: Kosten des jeweiligen Fernwärmenetzes in den Netzgebieten Innenstadt, Garath, Einbrungen und den Fernwärmeinseln sowie für die Durchleitung der benötigten Wärmemengen. Hinzu kommt das Entgelt für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Fernwärmeversorgungsleitungen.
Overhead: Kosten für Personal unter anderem zur Kund:innenbetreuung sowie Kosten der Abrechnung und des Messwesens (Zählerbereitstellung, -ablesung, -eichung, -wartung, etc.).
Umlagen und Abgaben: Dies umfasst die jeweils gültige Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG sowie das Gestattungsentgelt für die Fernwärme. Das Gestattungsentgelt wird an die Stadt Düsseldorf für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Fernwärmeversorgungsleitungen abgeführt. Das Gestattungsentgelt in Höhe von 0,052 Cent/kWh wird im Jahre 2025 zu den regulären Preisanpassungszeitpunkten der jeweiligen Fernwärmelieferverträge auf 0,0638 Cent/kWh angepasst. Zur Berechnung der jeweils gültigen Gasspeicherumlage für den Düsselwärme Direkt ist ein Erdgasfaktor in Höhe von 0,76 maßgeblich.
Steuern: 19 % Umsatzsteuer
Bei der Abrechnung von Fernwärmekunden unterscheidet man zwischen einem Arbeits- und einem Leistungspreis. Vereinfacht zusammengefasst deckt der Leistungspreis die Kosten für Bau, Wartung und Instandhaltung der technischen Anlagen sowie Verwaltungskosten und Kosten des Messwesens ab. Er wird in Kilowatt berechnet. Der Arbeitspreis hingegen wird in Kilowattstunden abgerechnet und setzt sich aus den Kosten zusammen, die im direkten Zusammenhang mit dem Wärmeverbrauch stehen.
Den Mieter:innen, die mit Fernwärme versorgt werden, werden die Heizkosten in der Regel vom der Eigentümer:in über eine Nebenkostenabrechnung berechnet, die nach Wohneinheiten unterscheidet. Hierin werden Eigenschaften der Immobilie (Wohnungsgröße, energetischer Zustand, etc.) und der individuelle Verbrauch berücksichtigt. In der Regel werden die Heizkostenabrechnungen durch ein Messdienstunternehmen nach der Heizkostenverordnung (HKVO) erstellt. Je nach Beauftragung der Eigentümer:in und der Vertragsgrundlage für die Belieferung mit Fernwärme, werden diese Heizkostenabrechnungen auch durch die Stadtwerke Düsseldorf erstellt.
Der Anschlusswert bemisst sich auf der Grundlage der zu beheizenden Fläche und des energetischen Gebäudezustandes sowie des Sanierungsgrades der Immobilie. Hierzu wird von unabhängigen Sachverständigen eine Wärmebedarfsberechnung erstellt, die so ausgelegt ist, dass eine zuverlässige Fernwärmeversorgung auch in langen Kälteperioden sichergestellt ist. Der Anschlusswert wird in Kilowatt pro Jahr berechnet. Beim Anschluss an die Fernwärme wird ein Vertrag geschlossen, der diesen Wert definiert. Er ist vergleichbar mit der Dimensionierung beispielsweise einer Gastherme.
Der Verbrauch bemisst sich nach dem Wärmebedarf der Kund:innen. Bei einigen Kund:innen wird auch die Warmwasserversorgung über die Fernwärme gewährleistet. Bei diesen wird auch der Warmwasserbedarf berücksichtigt. Der Verbrauch wird nach Kilowattstunden (kWh) abgerechnet.
Der Fernwärmepreis ist abhängig davon, an welches Wärmenetz Sie angeschlossen sind. Die Netz- und Erzeugungsinfrastrukturen unterscheiden sich voneinander und verursachen verschiedene Kosten, die sich in den Preisen widerspiegeln.
Das Fernwärmenetz in Garath ist ein Drei-Leiter-System, das aus einer Rohrleitung für Raumwärme, einer Rohrleitung für Trinkwassererwärmung und einer gemeinsamen Rücklaufleitung besteht. Betrieb und Instandhaltung sind in diesem System deutlich teurer als in dem in der Innenstadt verlegten Zwei-Leiter-System, das lediglich Vor- und Rücklauf führt. Die unterschiedlichen Systeme sind in der Historie der jeweiligen Netze begründet.
Im Netz Einbrungen erfolgt die Versorgung des Inselfernwärmenetzes über zwei Gas-Heizkessel. Auch hier ist das Netz ein Zwei-Leiter-System.
Die Versorgung von Kund:innen mit Fernwärme bedeutet für die Energieversorgungsunternehmen große Investitionen in die Infrastruktur. Daher gibt es in der Regel regional begrenzt nur einen Fernwärmeanbieter. Aufgrund dieser Marktsituation macht der Gesetzgeber genaue Vorgaben, wie die Fernwärmepreise entstehen. Sie müssen sich an gesetzlichen Vorgaben orientieren.
Für die Anpassung des Fernwärmepreises über eine sogenannte Preisgleitklausel hat der Gesetzgeber klare Vorschriften gemacht. Deren Einhaltung wird sowohl von den Landes- als auch von den Bundeskartellbehörden überprüft. Für den Innenstadtbereich lassen die Stadtwerke Düsseldorf zudem ihre Preisgleitformel, also die Berechnungsmethode zur Anpassung der Fernwärmepreise, freiwillig durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bewerten.
Bei Vertragsabschluss einigen sich die Vertragspartner auf einen Anschlusswert, der definiert, wie viel Fernwärme die Kund:innen brauchen, um auch in langen Kälteperioden zuverlässig heizen zu können. Diese Berechnung stellt ein unabhängiger Sachverständiger auf und der Anschlusswert ist über zehn Jahre vertraglich gesichert. Der Arbeitspreis hingegen ist abhängig vom tatsächlichen Verbrauch der Kund:innen.
Jeder Fernwärmevertrag enthält zudem eine Preisgleitklausel, die formal festlegt, dass Arbeits- und Leistungspreise während der Vertragslaufzeit angepasst werden können. Der Gesetzgeber hat in dem betreffenden Regelwerk, der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVB FernwärmeV), Regeln für die Anpassung von Preisen verankert.
Die Fernwärmeversorgungsunternehmen können ihre Preise insgesamt anhand von sogenannten „Preisführungsgrößen“ anpassen. Sie orientieren sich an öffentlich zugänglichen Indizes und können so nachvollzogen werden. Die Stadtwerke Düsseldorf nutzen hierfür die folgenden Größen:
Der Energiepreis nach Beschaffungspreisen
Das so genannte Marktelement, das die Fernwärmepreise ins Verhältnis zum Düsseldorfer Wärmemarkt setzt. Hier wird unter anderem der Wärmepreisindex des Statistischen Bundesamtes genutzt, der auf der Website des statistischen Bundesamtes öffentlich einsehbar ist.
Preise für Investitionsgüter nach dem Investitionsgüter Index des Statistischen Bundesamtes (Code 61241-0004). Dieser Index beschreibt die Erzeugerpreise der Investitionsgüterproduzenten der Energie- und Wasserversorgung. Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe.
Lohnkosten abhängig vom Tarifvertrag der Ver- und Entsorgungsunternehmen.
Die Netzverluste für 2020 belaufen sich in:
Garath/Benrath auf 13,7% der Wärmenetzeinspeisung
Innenstadt auf 7,6% der Wärmenetzeinspeisung
Das hängt von der Größe der Anlage ab, die Fernwärme erzeugt. Erzeugungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung ab 20 MW nehmen bereits am europäischen Emissionshandel (EU-ETS) teil. In Deutschland wurde der Europäische Emissionshandel im Treibhaus Emissionshandelsgesetz (TEHG) umgesetzt. Für den Großteil des Fernwärmeversorgungsgebietes der Stadtwerke Düsseldorf, wie beispielsweise die Innenstadt und Garath, hat der neue CO2-Preis nach dem BEHG also keine Auswirkungen auf den Fernwärmepreis.
Mit der Einführung des Emissionshandels auf nationaler Ebene ab 2021 nach dem BEHG fallen auch Erzeugungsanlagen mit einer Leistung kleiner 20 MW Feuerungswärmeleistung – abhängig vom Eingangsstoff – unter den CO2-Preis. Dies betrifft in Düsseldorf lediglich kleinere Teile des Netzgebietes. Beispielsweise in Wittlaer-Einbrungen wird sich der Fernwärmepreis entsprechend der Erdgas-Einsatzkosten anteilig verändern.
Wenn Sie Vermieter:in sind, verrechnen Sie die CO2-Kosten so, wie bei jeder anderen Heizung auch (einen ersten Anhaltspunkt hierfür kann das Berechnungstool des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie liefern.
Sofern Ihre vermieteten Wohnungen eine Fernwärme-Etagenheizung aufweisen, tragen die Mieter:innen die CO2-Kosten selbst und haben gegen Sie als Vermieter:innen einen Kostenerstattungsanspruch nach § 6 Abs. 2 CO2KostAufG. Hier finden Sie weitere Informationen zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz.