Im November 2019 wurde das Gesetz vom Gesetzgeber verabschiedet. Es ist die Grundlage für einen nationalen CO2-Emissionshandel und führt zu einer Bepreisung der CO2-Emissionen, soweit sie nicht vom europäischen Emissionshandel (European Emissions Trading Scheme: das europäische Emissionshandelssystem EU-ETS) erfasst sind. Es wurde im Jahr 2020 noch einmal überarbeitet, weil sich Bund und Länder darauf verständigten, den von der Bundesregierung vorgesehenen Preispfad zu erhöhen.
Im Oktober 2022 erfolgte eine Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes. Die CO2- Abgabe für kohlenstoffhaltige Brenn- und Kraftstoffe steigt langsamer an als bisher geplant. 2023 ist zudem gar keine Erhöhung vorgesehen.
Zusammengefasst:
- Seit dem 01.01.2021 wird ein CO2-Preis auf in Verkehr gebrachte Brennstoffe erhoben
- Betroffen sind Brennstoffe, die bei ihrer Nutzung CO2-Emissionen verursachen wie Erdgas, Flüssiggase, Heizöle und Kraftstoffe
- Für 2023 wurdedie CO2-Preis Erhöhung ausgesetzt, in den Folgejahren steigt sie langsamer als geplant
- 2024 ist der CO2-Preis von 0,544 ct/kWh auf 0,816 ct/kWh netto gestiegen.