CO₂-Kosten: So war es bisher und das ändert sich
Bisher konnten Vermieter:innen die Heizkosten vollständig auf die Mieter:innen umlegen. Hintergrund ist, dass für Vermieter:innen Anreize geschaffen werden sollen, ihre Gebäude energetisch zu sanieren und/oder klimaschonende Heizungssysteme zu installieren, um Kosten zu senken.
Die Stadtwerke Düsseldorf sind als Wärmelieferant verpflichtet, den Vermieter:innen im Zuge der Rechnungslegung bestimmte Informationen mitzuteilen, auf deren Grundlage die Vermieter:innen im Rahmen der Heizkostenabrechnung die CO2-Kostenaufteilung vornimmt.
Das Gesetz gilt für Anlagen, die dem BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) oder dem EU-ETS (EU Emissionshandelssystem) unterliegen, also beispielsweise Block Fortuna und Heizkraftwerk Garath. Ab 2024 ist auch der nicht biogene Anteil des Mülls im BEHG enthalten und die resultierenden Emissionen damit für Fernwärme aus Mülldampf relevant.

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