In KWK-Anlagen wird im Koppelprozess gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt und dabei der eingesetzte Brennstoff besonders effizient ausgenutzt. Hierbei ergibt sich jedoch die Fragestellung, welche Brennstoff- und resultierenden CO2-Mengen der Strom- und welche der Wärmeerzeugung zugeordnet werden. Hierfür existieren verschieden Berechnungsmethoden:
Stromgutschriftmethode
Der Ansatz hier ist grob: die Fernwärme-Auskopplung und Nutzung der Wärme in den Fernwärme-Netzen ermöglicht erst den KWK-Prozess und die besonderes effiziente Brennstoffausnutzung. Daher bekommt die Fernwärme eine Gutschrift, in Höhe des erzeugten KWK-Stroms. Die Methode soll den Ausbau von Fernwärme und KWK fördern.
Bedeutung für die Stadtwerke Düsseldorf: Da wir sehr hohe KWK-Anteile haben, ergibt sich nach dieser Methode 0g CO2/kWh für die erzeugte Fernwärme. Diese Methode wird aktuell noch im GEG genutzt und auf dieser basiert auch unser gültiges PEF/CO2-Testat. Auch wenn wir hier 0g CO2/kWh ausweisen, kaufen die Stadtwerke Düsseldorf für die Erzeugung von Fernwärme CO2-Zertifikate, die grundsätzlich gegenüber den Kund:innen abrechnungsrelevant sind.
Carnotmethode
Herangehensweise hier: Unterschiedliche Qualitäten der Energie werden berücksichtigt und in Exergie (der Teil der Gesamtenergiemenge, der Arbeit verrichten kann) angegeben. Strom hat einen Energiegehalt von 1. Der von Wärme ist abhängig von den Vor- und Rücklauftemperaturen des Netzes und kleiner 1. Die CO2-Emissionen werden dann in Abhängigkeit des Exergiegehalts auf Strom- und Wärme aufgeteilt.
Bedeutung für die Stadtwerke Düsseldorf: Diese Methode haben wir genutzt, um die für die Fernwärme-Erzeugung eingesetzten Brennstoffanteile (also z.B. die 81,5 % Erdgas) zu ermitteln. Diese sind auch in unsere Preisformel so eingeflossen.
Finnische Methode
Bei dieser Methode wird die Brennstoffeinsparung der KWK-Anlagen mit dem Brennstoffeinsatz für Referenzanlagen, die Strom (Kondensationskraftwerk) und Wärme (Heizkessel) ungekoppelt erzeugen verglichen.
Bedeutung für SWD: Diese Methode ist für das CO2KostAufG relevant, und ist Basis für den Emissionsfaktor und für die Ermittlung der CO2-Kosten, die zwischen Mieter:in und Vermieter:in aufgeteilt werden müssen, und findet sich ab 1.1.24 auf der Abrechnung.