- Energierechtliche Informationen Strom
- Zur Abwendung der Versorgungssperrung bieten wir Ihnen folgende Abwendungsvereinbarung an:
Muster der Abwendungsvereinbarung gemäß § 19, Absatz 5, der Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung (GVV)
(PDF, 702 KB)
Beachten Sie bitte:- Während diese Vereinbarung gilt, werden keine Verzugszinsen auf den Rückstand berechnet.
- Der Abschluss und die Abwicklung sind für Sie unentgeltlich.
- Kommen Sie mit einer Rate in Verzug, wird diese Vereinbarung rückwirkend unwirksam und die Versorgungssperrung droht erneut.
- Wir behalten uns vor, Ihre Weiterbelieferung von einer zusätzlichen Vorauszahlung abhängig zu machen.
- Die Vereinbarung wird mit rechtzeitigem Eingang Ihrer schriftlichen Zustimmung wirksam
Rechtliche Hinweise
Nutzungsbedingungen
Zahlungsweise
Sie haben die Möglichkeit, Ihren monatlichen Abschlag oder sonstige Rechnungsbeträge wie folgt zu begleichen:
- Lastschriftverfahren von einem inländischen Konto
- Überweisung
Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:
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Unser Service Center ist für Sie an 365 Tagen im Jahr für Sie da:
- Montag bis Freitag: 8 - 20 Uhr
- Samstag, Sonntag und an Feiertagen (NRW): 8 - 16 Uhr
0211-821 821 (deutsch/englisch)
Oder besuchen Sie uns im Kundenzentrum am Höherweg 100.
Mo – Fr: 8:00 – 17:00 Uhr