Fernwärmepreise: Allgemeine Informationen
Fernwärmepreise fallen je nach Anbieter unterschiedlich aus und variieren dazu auch nach Anzahl der Fernwärmenetze eines einzelnen Anbieters. So können die Kosten für die bereitgestellte und abgenommene Fernwärme sogar innerhalb einer Stadt unterschiedlich ausfallen. In der Regel setzen sich die Preise für Fernwärme aus dem Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde und dem Leistungspreis pro Kilowatt angeschlossener Leistung (auch als Grundpreis bezeichnet) zusammen.
Fernwärmepreise für die Stadtteile Innenstadt, Garath, Urdenbach und Wittlaer
Düsselwärme Direkt
| Preise gültig vom 01.01.2026 bis 31.03.2026 | Preise gültig vom 01.01.2026 bis 31.03.2026 | Preise gültig ab 01.04.2026 | Preise gültig ab 01.04.2026 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Netto | Brutto | Netto | Brutto | ||
| Arbeitspreis* | Ct/kWh | 7,015 | 8,348 | 6,770 | 8,056 |
| Leistungspreis | EUR/kW/Jahr | 64,661 | 76,947 | 66,297 | 78,893 |
| Leistungspreis Raumheizung Netzgebiet Garath / Urdenbach | EUR/kW/Jahr | 43,100 | 51,289 | 44,191 | 52,587 |
| Leistungspreis Warmwasser Netzgebiet Garath / Urdenbach | EUR/kW/Jahr | 21,561 | 25,658 | 22,106 | 26,306 |
| Mess- und Abrechnungspreise | |||||
| Wärmemengenzähler | |||||
| Qp ≤ 1,5 | EUR/Zähler je Jahr | 156,84 | 186,64 | 160,81 | 191,36 |
| Qp ≤ 2,5 | EUR/Zähler je Jahr | 216,24 | 257,33 | 221,71 | 263,83 |
| Qp ≤ 3,5 | EUR/Zähler je Jahr | 284,81 | 338,92 | 292,01 | 347,49 |
| Qp ≤ 6 | EUR/Zähler je Jahr | 639,33 | 760,80 | 655,50 | 780,05 |
| Qp ≤ 10 | EUR/Zähler je Jahr | 824,37 | 981,00 | 845,23 | 1.005,82 |
| Qp ≤ 15 | EUR/Zähler je Jahr | 945,82 | 1.125,53 | 969,75 | 1.154,00 |
| Qp ≤ 40 | EUR/Zähler je Jahr | 1.279,52 | 1.522,63 | 1.311,89 | 1.561,15 |
| Qp ≤ 100 | EUR/Zähler je Jahr | 1.850,45 | 2.202,04 | 1.897,26 | 2.257,74 |
| Qp ≤ 400 | EUR/Zähler je Jahr | 2.775,67 | 3.303,05 | 2.845,88 | 3.386,60 |
| Qp ≤ 1000 | EUR/Zähler je Jahr | 4.626,11 | 5.505,07 | 4.743,13 | 5.644,32 |
* Zum 1. Januar 2026 entfällt die Gasspeicherumlage. | |||||
Düsselwärme Komfort
| Preise gültig vom 01.01.2026 bis 31.03.2026 | Preise gültig vom 01.01.2026 bis 31.03.2026 | Preise gültig ab 01.04.2026 | Preise gültig ab 01.04.2026 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Netto | Brutto | Netto | Brutto | ||
| Arbeitspreis | Ct/kWh | 6,401 | 7,617 | 5,656 | 6,731 |
| Leistungspreis | EUR/kW/Jahr | 47,701 | 56,764 | 49,016 | 58,329 |
F81
| Preise gültig vom 01.01.2026 bis 31.03.2026 | Preise gültig vom 01.01.2026 bis 31.03.2026 | Preise gültig ab 01.04.2026 | Preise gültig ab 01.04.2026 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Netto | Brutto | Netto | Brutto | ||
| Arbeitspreis | Ct/kWh | 6,401 | 7,617 | 5,656 | 6,731 |
| Leistungspreis | EUR/kW/Jahr | 47,701 | 56,764 | 49,016 | 58,329 |
F2004 midi
| Preise gültig vom 01.01.2026 bis 31.03.2026 | Preise gültig vom 01.01.2026 bis 31.03.2026 | Preise gültig ab 01.04.2026 | Preise gültig ab 01.04.2026 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Netto | Brutto | Netto | Brutto | ||
| Arbeitspreis | Ct/kWh | 7,626 | 9,075 | 6,886 | 8,194 |
| Leistungspreis | EUR/kW/Jahr | 59,372 | 70,653 | 61,009 | 72,601 |
F2004 medio
| Preise gültig vom 01.01.2026 bis 31.03.2026 | Preise gültig vom 01.01.2026 bis 31.03.2026 | Preise gültig ab 01.04.2026 | Preise gültig ab 01.04.2026 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Netto | Brutto | Netto | Brutto | ||
| Arbeitspreis | Ct/kWh | 7,406 | 8,813 | 6,668 | 7,935 |
| Leistungspreis | EUR/kW/Jahr | 52,391 | 62,345 | 53,836 | 64,065 |
F2004 maxi
| Preise gültig vom 01.01.2026 bis 31.03.2026 | Preise gültig vom 01.01.2026 bis 31.03.2026 | Preise gültig ab 01.04.2026 | Preise gültig ab 01.04.2026 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Netto | Brutto | Netto | Brutto | ||
| Arbeitspreis | Ct/kWh | 6,894 | 8,204 | 6,155 | 7,324 |
| Leistungspreis | EUR/kW/Jahr | 47,624 | 56,673 | 48,936 | 58,234 |
Reitzenstein
| Preise gültig vom 01.01.2026 bis 31.03.2026 | Preise gültig vom 01.01.2026 bis 31.03.2026 | Preise gültig ab 01.04.2026 | Preise gültig ab 01.04.2026 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Netto | Brutto | Netto | Brutto | ||
| Arbeitspreis | Ct/kWh | 6,403 | 7,620 | 5,673 | 6,751 |
| Leistungspreis | EUR/kW/Jahr | 37,989 | 45,207 | 39,036 | 46,453 |
| Grundpreis Wärme | EUR/Jahr | 287,537 | 342,169 | 298,312 | 354,991 |
Preise gültig ab 01.04.2026.
Auf die Nettopreise wird die Umsatzsteuer mit dem jeweils gültigen Steuersatz (seit 01.04.2024 19 %) erhoben.
Garath (Warmwasser)
| Preise gültig vom 01.10.2025 bis 31.12.2025 | Preise gültig vom 01.10.2025 bis 31.12.2025 | Preise gültig ab 01.01.2026 | Preise gültig ab 01.01.2026 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Netto | Brutto | Netto | Brutto | ||
| Warmwasser | |||||
| Arbeitspreis | EUR/m3 | 4,765 | 5,670 | 4,661 | 5,547 |
| Grundpreis | EUR/m2/Jahr | 1,218 | 1,449 | 1,218 | 1,449 |
| Verrechnungspreis | EUR/Jahr | 64,70 | 76,99 | 64,70 | 76,99 |
Garath und Urdenbach
| Preise gültig vom 01.10.2025 bis 31.12.2025 | Preise gültig vom 01.10.2025 bis 31.12.2025 | Preise gültig ab 01.01.2026 | Preise gültig ab 01.01.2026 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Einheit | Netto | Brutto | Netto | Brutto | |
| Raumheizung | |||||
| Arbeitspreis für Wärme in kWh | Ct/kWh | 8,284 | 9,858 | 8,099 | 9,638 |
| Arbeitspreis für Heizwasser | EUR/m3 | 2,395 | 2,850 | 2,364 | 2,813 |
| Grundpreis | EUR/kW/Jahr | 44,286 | 52,700 | 44,286 | 52,700 |
| Warmwasser | |||||
| Arbeitspreis für Wärme in kWh | Ct/kWh | 7,589 | 9,031 | 7,404 | 8,811 |
| Arbeitspreis für Heizwasser | EUR/m3 | 3,012 | 3,584 | 2,959 | 3,521 |
| Grundpreis Garath | EUR/kW/Jahr | 30,142 | 35,869 | 30,142 | 35,869 |
| Grundpreis Urdenbach | EUR/kW/Jahr | 15,084 | 17,950 | 15,084 | 17,950 |
| Verrechnungspreis | |||||
| je Wärmezähler | EUR/Jahr | 417,19 | 496,46 | 417,19 | 496,46 |
| je Heizwasserzähler | EUR/Jahr | 64,70 | 76,99 | 64,70 | 76,99 |
Garath F 2010
| Preise gültig vom 01.10.2025 bis 31.12.2025 | Preise gültig vom 01.10.2025 bis 31.12.2025 | Preise gültig ab 01.01.2026 | Preise gültig ab 01.01.2026 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Netto | Brutto | Netto | Brutto | ||
| Arbeitspreis | Ct/kWh | 7,604 | 9,049 | 7,419 | 8,829 |
| Grundpreis Raumheizung | EUR/m2/Jahr | 2,804 | 3,337 | 2,804 | 3,337 |
| Grundpreis Warmwasser | EUR/WE/Jahr | 167,911 | 199,814 | 167,911 | 199,814 |
| Abrechnungsdienstleistung | |||||
| Miete | |||||
| Miete Warmwasserzähler | EUR/Jahr | 18,70 | 22,25 | 18,70 | 22,25 |
| Miete Heizkostenverteiler | EUR/Jahr/HKV | 4,67 | 5,56 | 4,67 | 5,56 |
| Ablesewertübertragung | |||||
| Abrechnung Warmwasserzähler | EUR/Jahr | 15,96 | 18,99 | 15,96 | 18,99 |
| Abrechnung Heizkostenverteiler | EUR/Jahr | 15,96 | 18,99 | 15,96 | 18,99 |
Garath F 2010: Dienstleistungen Messeinrichtungen
| Netto | Brutto | |
|---|---|---|
| Montage vorhandener Heizkostenverteiler | 25,17 Euro | 29,95 Euro |
| Montage vorhandener Wasserzähler* | 41,13 Euro | 48,95 Euro |
| Montage vorhandener Wärmezähler* | 41,13 Euro | 48,95 Euro |
| Fahrtkostenpauschale | 63,82 Euro | 75,95 Euro |
| Nachmontage / zusätzlicher Messgeräte | ||
| Elektronischer Funkheizkostenverteiler | 45,34 Euro | 53,95 Euro |
| Elektronischer Wasserzähler (inklusive Eichgebühr) | 75,59 Euro | 89,95 Euro |
| Elektronischer Wärmezähler | 341,18 Euro | 406,00 Euro |
| Rauchwarnmelder | 45,94 Euro | 54,67 Euro |
Garath F 2002 (nicht mehr angeboten) und F 2022
| Preise gültig vom 01.10.2025 bis 31.12.2025 | Preise gültig vom 01.10.2025 bis 31.12.2025 | Preise gültig ab 01.01.2026 | Preise gültig ab 01.01.2026 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Einheit | Netto | Brutto | Netto | Brutto | |
| Arbeitspreis | Ct/kWh | 7,925 | 9,431 | 7,740 | 9,211 |
| Grundpreis für Raumheizung | EUR/kW/Jahr | 61,349 | 73,005 | 61,349 | 73,005 |
| Grundpreis für Warmwasser | EUR/kW/Jahr | 15,731 | 18,720 | 15,731 | 18,720 |
| Verrechnungspreis je Wärmemengenzähler | EUR/Jahr | 170,87 | 203,34 | 170,87 | 203,34 |
| Abrechnungsdienstleistung | |||||
| Miete | |||||
| Miete Warmwasserzähler | EUR/Jahr | 18,85 | 22,43 | 18,85 | 22,43 |
| Miete Heizkostenverteiler | EUR/Jahr/HKV | 4,71 | 5,60 | 4,71 | 5,60 |
| Ablesewertübertragung | |||||
| Abrechnung Warmwasserzähler | EUR/Jahr | 3,51 | 4,18 | 3,51 | 4,18 |
| Abrechnung Heizkostenverteiler | EUR/Jahr | 28,63 | 34,07 | 28,63 | 34,07 |
Benrath Ost
| Preise gültig vom 01.10.2025 bis 31.12.2025 | Preise gültig vom 01.10.2025 bis 31.12.2025 | Preise gültig ab 01.01.2026 | Preise gültig ab 01.01.2026 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Netto | Brutto | Netto | Brutto | ||
| Arbeitspreis | Ct/kWh | 7,570 | 9,008 | 7,385 | 8,788 |
| Grundpreis | EUR/kW/Jahr | 56,909 | 67,722 | 56,909 | 67,722 |
Düsselwärme Direkt
| Preise gültig vom 01.01.2026 bis 31.03.2026 | Preise gültig vom 01.01.2026 bis 31.03.2026 | Preise gültig ab 01.04.2026 | Preise gültig ab 01.04.2026 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Netto | Brutto | Netto | Brutto | ||
| Arbeitspreis* | Ct/kWh | 7,015 | 8,348 | 6,770 | 8,056 |
| Leistungspreis | EUR/kW/Jahr | 64,661 | 76,947 | 66,297 | 78,893 |
| Leistungspreis Raumheizung Netzgebiet Garath / Urdenbach | EUR/kW/Jahr | 43,100 | 51,289 | 44,191 | 52,587 |
| Leistungspreis Warmwasser Netzgebiet Garath / Urdenbach | EUR/kW/Jahr | 21,561 | 25,658 | 22,106 | 26,306 |
| Mess- und Abrechnungspreise | |||||
| Wärmemengenzähler | |||||
| Qp ≤ 1,5 | EUR/Zähler je Jahr | 156,84 | 186,64 | 160,81 | 191,36 |
| Qp ≤ 2,5 | EUR/Zähler je Jahr | 216,24 | 257,33 | 221,71 | 263,83 |
| Qp ≤ 3,5 | EUR/Zähler je Jahr | 284,81 | 338,92 | 292,01 | 347,49 |
| Qp ≤ 6 | EUR/Zähler je Jahr | 639,33 | 760,80 | 655,50 | 780,05 |
| Qp ≤ 10 | EUR/Zähler je Jahr | 824,37 | 981,00 | 845,23 | 1.005,82 |
| Qp ≤ 15 | EUR/Zähler je Jahr | 945,82 | 1.125,53 | 969,75 | 1.154,00 |
| Qp ≤ 40 | EUR/Zähler je Jahr | 1.279,52 | 1.522,63 | 1.311,89 | 1.561,15 |
| Qp ≤ 100 | EUR/Zähler je Jahr | 1.850,45 | 2.202,04 | 1.897,26 | 2.257,74 |
| Qp ≤ 400 | EUR/Zähler je Jahr | 2.775,67 | 3.303,05 | 2.845,88 | 3.386,60 |
| Qp ≤ 1000 | EUR/Zähler je Jahr | 4.626,11 | 5.505,07 | 4.743,13 | 5.644,32 |
* Zum 1. Januar 2026 entfällt die Gasspeicherumlage. | |||||
Preise gültig ab 01.01.2026.
Auf die Nettopreise wird die Umsatzsteuer mit dem jeweils gültigen Steuersatz (ab 01.04.2024 19 %) erhoben.
Wittlaer / Kaldenberger Hof
| Preise gültig vom 01.10.2025 bis 31.12.2025 | Preise gültig vom 01.10.2025 bis 31.12.2025 | Preise gültig ab 01.01.2026 | Preise gültig ab 01.01.2026 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Netto | Brutto | Netto | Brutto | ||
| Arbeitspreis | Ct/kWh | 11,348 | 13,504 | 10,920 | 12,995 |
| Grundpreis | EUR/kW/Jahr | 9,611 | 11,437 | 9,611 | 11,437 |
| Verrechnungspreis | EUR/Jahr | 128,87 | 153,36 | 128,87 | 153,36 |
Wittlaer / Einbrungen
| Preise gültig vom 01.10.2025 bis 31.12.2025 | Preise gültig vom 01.10.2025 bis 31.12.2025 | Preise gültig ab 01.01.2026 | Preise gültig ab 01.01.2026 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Netto | Brutto | Netto | Brutto | ||
| Arbeitspreis | Ct/kWh | 11,348 | 13,504 | 10,920 | 12,995 |
| Grundpreis | EUR/kW/Jahr | 56,482 | 67,214 | 56,482 | 67,214 |
| Verrechnungspreis, EFH | EUR/Jahr | 47,95 | 57,06 | 47,95 | 57,06 |
| Verrechnungspreis, MFH | EUR/Jahr | 65,95 | 78,48 | 65,95 | 78,48 |
Preise gültig ab 01.01.2026.
Auf die Nettopreise wird die Umsatzsteuer mit dem jeweils gültigen Steuersatz (ab 01.04.2024 19 %) erhoben.
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Energetische Bewertung nach dem Gebäudeenergiegesetz FW 309 Teile 1, 5 & 7
Nach FW 309 - 6 – Carnotmethode
Die Anschlussleistung basiert auf Ihrem Wärmebedarf und wurde bei der Inbetriebnahme Ihres Fernwärmeanschlusses von unabhängigen Sachverständigen festgelegt. Sie können die Anschlussleistung prüfen und nachträglich anpassen.
Wir empfehlen, die Prüfung der Anschlussleistung durch eine:n Fachplaner:in durchführen zu lassen, der / die eine Anpassung über das Technische Datenblatt beantragen kann. Um den Prozess für Sie zu vereinfachen, können Sie in bestimmten Fällen und auf eigenes Risiko ein vereinfachtes Verfahren verwenden und die Anpassung direkt selbst beantragen.
Weitere Informationen zur Prüfung und Anpassung der Anschlussleistung finden Sie im Leitfaden zur Anpassung der Anschlussleistung.
Weitere Informationen zu Preisgrundlagen
Jeder Fernwärmevertrag enthält eine Preisformel, die regelt, dass sich einzelne Preisbestandteile – in der Regel der Arbeits-, Leistungs- sowie der Mess- und Abrechnungspreis – während der Vertragslaufzeit anpassen können. Die Preisformelbestandteile, die Preisformeln, die festgelegten Preisführungsgrößen sowie die Preisanpassungszeitpunkte sind in der Preisregelung festgelegt und ausführlich beschrieben. Die Preisregelung ist eine Anlage Ihres Wärmeliefervertrages. Fernwärmeversorgungsunternehmen dürfen ihre Preise auf Basis sogenannter Preisführungsgrößen anpassen. Dabei handelt es sich um öffentlich zugängliche Indexwerte, die eine transparente und nachvollziehbare Preisentwicklung ermöglichen.
Die Stadtwerke Düsseldorf orientieren sich dabei an folgenden Preisführungsgrößen:
Zusätzlich zu den Preisführungsgrößen umfasst die Preisformel Umlagen und Abgaben. Auch die Umlagen und Abgaben sind in Ihrer Preisregelung ausführlich festgelegt und beschrieben. Die hier aufgeführten Umlagen und Abgaben sind Bestandteil des verbrauchsabhängigen Arbeitspreises.
Gestattungsentgelt (auch Konzessionsabgabe (KA))
Das Gestattungsentgelt wird an die Stadt Düsseldorf für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Fernwärmeversorgungsleitungen abgeführt. Das Gestattungsentgelt wurde für das Jahr 2025 auf 0,0638 Cent/kWh festgelegt und ändert sich alle 5 Jahre.
Gasspeicherumlage (U)
Die Gasspeicherumlage dient der Finanzierung der gesetzlich vorgeschriebenen Befüllung der deutschen Gasspeicher. Dadurch wird die Versorgungssicherheit insbesondere in Krisenzeiten und bei Lieferengpässen gewährleistet. Die jeweilige Höhe der Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG wird von Trading Hub Europe (THE) veröffentlicht (tradinghub.eu).
Wie funktioniert die "Fernwärmepreisformel"?
Hier ist die Preisformel der Stadtwerke Düsseldorf für Sie erklärt.

Fragen und Antworten zur Fernwärme
FAQ zur Preisanpassung zum 01.04.2026
Die reguläre Anpassung der Fernwärmepreise erfolgt je Tarif einmal im Jahr auf Grundlage vertraglich vereinbarter Preisgleitformeln. Diese Preisgleitklauseln spiegeln die Entwicklung zentraler Kostenfaktoren wider – zum Beispiel die Großhandelspreise für Erdgas, tarifliche Lohnabschlüsse, Investitionskosten sowie gesetzlich vorgegebene Umlagen und Abgaben. Der reguläre Zeitpunkt für die Anpassung für unseren Standardtarif Düsselwärme Direkt sowie für die Tarife im Innenstadtbereich ist der 1. April.
Die Arbeitspreise sinken, die Leistungspreise steigen leicht. Doch warum ist das so?
Die sinkenden Arbeitspreise zur Preisanpassung am 1. April 2026 lassen sich durch zwei Hauptfaktoren erklären: Zum einen führen die rückläufigen Großhandelspreise im Gasmarkt an den jeweiligen Preisfixierungszeitpunkten zu einer Reduzierung der Arbeitspreise. Zum anderen trägt der gesunkene Wärmepreisindex, das sogenannte Marktelement, ebenfalls zu einem Preisrückgang bei. Konkret bedeutet dies, dass die Arbeitspreise je nach Tarif um 3 Prozent bis 11 Prozent sinken.
Im Gegensatz dazu steigt der Leistungspreis leicht – je nach Tarif um rund 2 bis 4 Prozent. Diese Entwicklung ist vor allem auf den aktuellen Tarifabschluss in der Versorgungsbranche sowie auf den gestiegenen Indexwert für Investitionsgüter zurückzuführen.
Obwohl die Gaspreise aktuell stark ansteigen, führt dies nicht unmittelbar zu höheren Fernwärmepreisen. Die für die Preisänderung relevanten Werte basieren auf einzelnen Marktwerten der in der Preisregelung festgelegten Preisfixierungszeitpunkte aus dem Zeitraum April 2025 bis Januar 2026. Zu diesen waren die Großhandelspreise deutlich niedriger. Die jetzt angepassten Fernwärmepreise sind bis zum nächsten regulären Preisanpassungszeitpunkt im April 2027 gültig.
Die Fernwärmepreisformel und ihre Funktionsweise erklären wir in diesem Video.
Selbstverständlich berücksichtigen wir in Ihrer Abrechnung den Stichtag der Preisänderung: Ihr Verbrauch wird vor und nach dem 1. April 2026 zeitanteilig getrennt ausgewiesen. Dabei fließen auch saisonale Verbrauchsmuster mit ein. Falls Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand übermitteln möchten, können Sie das jederzeit bequem über unser Kundenportal (https://www.swd-ag.de/login/) oder telefonisch unter 0211-821-2608 tun. Bitte halten Sie hierfür Ihre Vertragskontonummer und Zählernummer bereit.
Fernwärmepreise werden zu festen, vertraglich geregelten Terminen erhöht oder gesenkt. Die regulären Preisanpassungen erfolgen einmal jährlich entweder zum 1. April (für unseren Standardtarif Düsselwärme Direkt sowie für die Tarife im Innenstadtbereich) oder zum 1. Oktober (für die weiteren Tarife in Garath / Benrath und Wittlaer).
Die Fernwärmepreisformel und ihre Funktionsweise erklären wir in diesem Video.
Ja, die Abschläge können individuell von Ihnen angepasst werden. Am einfachsten über unser Kundenportal www.swd-ag.de/swd-kundenportal oder telefonisch über die Telefonnummer 0211 – 821 2608
FAQ zur Preisanpassung zum 01.01.2026
Zum 1. Januar 2026 entfällt die Gasspeicherumlage nach §35e EnWG vollständig. Diese von dem Bundestag beschlossene Entlastung geben die Stadtwerke Düsseldorf direkt an ihre Kund:innen weiter. Dadurch reduziert sich der Arbeitspreis für die Fernwärmeversorgung.
Die Höhe der Gasspeicherumlage lag nicht in unserem Einflussbereich. Sie diente der Finanzierung der gesetzlich vorgeschriebenen Befüllung der deutschen Gasspeicher, um die Versorgungssicherheit insbesondere in Krisenzeiten und bei Lieferengpässen zu gewährleisten.
Die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,289 ct/kWh multipliziert mit dem Erdgasfaktor war bisher Bestandteil des Arbeitspreises. Durch ihren Wegfall zum 1. Januar 2026 sinkt der Arbeitspreis für Fernwärme leicht. Die weiteren Preisbestandteile, wie der Grund-, Leistungs- und Verrechnungspreis, bleiben unverändert.
Die aktualisierten Preise finden Sie jederzeit auf unserer Website.
Fernwärmepreise werden zu festen, vertraglich geregelten Terminen erhöht oder gesenkt. Die regulären Preisanpassungen erfolgen einmal jährlich, basierend auf Ihrem Tarif entweder zum 1. April oder zum 1. Oktober. Zusätzlich erfolgt zum 1. Januar 2026 eine Sonderanpassung, da die Gasspeicherumlage entfällt.
In beinahe jedem Haushalt gibt es Möglichkeiten, weniger Energie zu verbrauchen. Damit sparen Sie Geld und tragen dazu bei, die Versorgungslage stabil zu halten. Denn: Auch viele kleine Beiträge können zusammen eine große Wirkung entfalten.
Unsere Energieberatung hat viele Tipps & Tricks rund um das Thema „Energiesparen“ für Sie online unter „Energiespartipps" zusammengestellt.
Allgemeine FAQ zum Preis
Der Fernwärmepreis setzt sich in der Regel aus einem Arbeitspreis, einem Leistungspreis und einem Mess- und Abrechnungspreis zusammen. Wie hoch Ihre individuellen Kosten sind, ergibt sich aus Ihrem Verbrauch, der eingestellten Anschlussleistung sowie Ihrer Zählergröße.
Der Arbeitspreis wird in Kilowattstunden (kWh) und entsprechend Ihres Verbrauchs abgerechnet. Der Leistungspreis wird in Kilowatt (KW) abgerechnet und basiert auf der vertraglich festgehaltenen und bei der Inbetriebnahme der Fernwärmestation festgelegen Anschlussleistung (auch Anschlusswert genannt). Der Mess- und Abrechnungspreis wird maßgeblich durch die Zählergröße bestimmt. Größere Objekte benötigen in der Regel eine höhere Anschlussleistung und entsprechend auch größere Zähler.
In der Regel werden monatliche Abschläge gezahlt, die in der Jahresrechnung verrechnet werden. Haben Sie über Ihre Abschläge mehr gezahlt, als sie verbraucht haben, wird das Guthaben erstattet. Haben Sie hingegen mehr verbraucht als angenommen, müssen Sie eine Nachzahlung leisten.
Mieter:innen, die mit Fernwärme versorgt werden, erhalten ihre Heizkosten in der Regel über die jährliche Heizkostenabrechnung des/der Vermieter:in. Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Vorgaben der Heizkostenverordnung. Die Abrechnung berücksichtigt sowohl den individuellen Verbrauch der jeweiligen Wohnung als auch einen anteiligen Grundkostenanteil, der üblicherweise nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel – etwa orientiert an der Wohnfläche – berechnet wird.
Der konkrete Abrechnungsmodus wird im Mietvertrag festgelegt Häufig übernimmt ein Wärmemessdienstleister die Erstellung der Abrechnung im Auftrag des/der Vermieter:in.
Je nach Beauftragung der Eigentümer:in und der Vertragsgrundlage für die Belieferung mit Fernwärme, werden diese Heizkostenabrechnungen auch durch die Stadtwerke Düsseldorf erstellt.
Unsere Rechnungserklärung zur Fernwärme zeigt übersichtlich, wie Sie Ihre Rechnung besser verstehen.
Beim Tarif Düsselwärme Direkt besteht Ihr Fernwärmepreis aus drei Bestandteilen: Arbeitspreis, Leistungspreis sowie Mess- und Abrechnungspreis. Diese Preisstruktur stellt sicher, dass die tatsächlichen Kosten fair und transparent verteilt werden.
Arbeitspreis – für Ihre verbrauchte Wärme
Der Arbeitspreis wird für die Wärmemenge berechnet, die Sie tatsächlich bezogen haben (in Kilowattstunden, kWh). Er ist verbrauchsabhängig und deckt vor allem die laufenden Kosten für die Erzeugung und Bereitstellung der Wärme.
Leistungspreis – für Ihre bereitgestellte Anschlussleistung
Der Leistungspreis richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Anschlussleistung (in Kilowatt). Diese wird bei Inbetriebnahme Ihrer Anlage festgelegt und beschreibt die maximale Leistung, die für Ihr Gebäude bereitgestellt wird. Sie ist Grundlage für eine sichere und zuverlässige Wärmeversorgung.
Mess- und Abrechnungspreis – für Messgeräte und Abrechnung
Dieser Preis hängt von der Größe des bei Ihnen installierten Wärmemengenzählers ab. Die Zählergröße ergibt sich aus der benötigten technischen Anschlussleistung. Der Mess- und Abrechnungspreis umfasst die Kosten für: den Wärmemengenzähler, den Messbetrieb sowie die Abrechnung Ihrer Wärmelieferung. Die für Ihren Fernwärmeanschluss maßgebliche Zählergröße finden Sie in Ihrer Fernwärmerechnung.
Neben unserem aktuellen Standardtarif Düsselwärme Direkt führen wir weiterhin einige ältere Bestandstarife, deren Preisstruktur sich vom heutigen Modell unterscheiden kann.
Die Preise für Fernwärme werden einmal jährlich angepasst. Maßgeblich ist dabei: Preisänderungen erfolgen ausschließlich nach der klar definierten Logik der in Ihrem Vertrag festgelegten Preisformel. Diese ist transparent dokumentiert und nutzt öffentlich zugängliche Indexwerte, die die Entwicklung der Kostenstruktur der Wärmeversorgung bestmöglich abbilden und marktweite Preisbewegungen berücksichtigen. So bleibt die Preisbildung nachvollziehbar strukturiert und an objektive Entwicklungen gekoppelt. Die Preisformel legt fest, wie sich die einzelnen Preisbestandteile – in der Regel der Arbeitspreis, der Leistungspreis sowie der Mess‑ und Abrechnungspreis – im Zeitverlauf verändern können. Die genaue Zusammensetzung der Formel, die herangezogenen Preisführungsgrößen (Indexwerte) und die Preisanpassungszeitpunkte sind in der Preisregelung (Anlage Ihres Wärmeliefervertrags) detailliert beschrieben.
Grundlage für Preisanpassungen ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVB FernwärmeV). Sie stellt sicher, dass Preisänderungen gesetzeskonform, transparent und nachvollziehbar erfolgen. Die Einhaltung wird durch die Kartellbehörden des Bundes und der Länder überwacht. Zusätzlich haben wir freiwillig unseren
neuen Standardtarif , der Düsselwärme Direkt, von unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften überprüfen lassen.
Die Preise für Fernwärme werden einmal jährlich angepasst, da sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Erzeugung und Bereitstellung von Wärme im Zeitverlauf verändern und vertraglich klar geregelte Mechanismen diese Entwicklungen abbilden. Um diese Veränderungen transparent und verlässlich nachzuvollziehen, sind in den Fernwärmeverträgen Preisgleitformeln festgelegt. Sie stellen sicher, dass sich die Preisentwicklung nachvollziehbar an den maßgeblichen Einflussfaktoren orientiert. Die zugrunde liegenden Indexwerte spiegeln die Entwicklung zentraler Kostenbestandteile
wider – darunter die Großhandelspreise für Erdgas und EU-CO₂‑Emissionszertifikate, die Kosten für Investitionsgüter sowie tarifliche Lohnabschlüsse.
Jeder Tarif hat einen festen und vertraglich geregelten regulären Preisanpassungszeitpunkt. Bei der Mehrzahl unserer Tarife erfolgt dieser entweder zum 1. April – etwa beim Tarif Düsselwärme Direkt – oder zum 1. Oktober, wie beim Tarif Wittlaer–Einbrungen. Ihr Verbrauch vor und nach der Preisänderung wird von uns nach Zeitanteilen aufgeteilt und abgerechnet. Jahreszeitlich bedingte Verbrauchsschwankungen berücksichtigen wir hierbei entsprechend.
Wenn sich gesetzliche Vorgaben ändern, kann es darüber hinaus erforderlich sein, Preise auch außerhalb dieser regulären Termine anzupassen. In der Vergangenheit war dies beispielsweise erforderlich durch Änderungen des Mehrwertsteuersatzes oder die Erhebung der Gasspeicherumlage. In solchen Fällen geben wir diese Änderungen gesetzeskonform und transparent an Sie weiter.
Die Stadtwerke Düsseldorf orientieren sich an folgenden Preisführungsgrößen:
Wie der CO₂‑Preis den Fernwärmepreis beeinflusst, hängt davon ab, in welchem Teil Düsseldorfs Sie Fernwärme beziehen und welches Emissionshandelssystem für die dort eingesetzten Erzeugungsanlagen gilt. In Deutschland gibt es zwei unterschiedliche Mechanismen zur Bepreisung von CO₂‑Emissionen – den europäischen Emissionshandel (EUA) und das nationale Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Diese Systeme wirken je nach Netzgebiet unterschiedlich:
Europäischer Emissionshandel ( z.B. relevant für das Innenstadtfernwärmenetz und Garath): Im größten Teil des Düsseldorfer Fernwärmegebiets, darunter die Innenstadt und Garath, hat der nationale CO₂‑Preis nach BEHG keinen Einfluss auf den Fernwärmepreis. Die dort eingesetzten Erzeugungsanlagen verfügen über eine Feuerungswärmeleistung von mindestens 20 Megawatt und nehmen daher am europäischen Emissionshandel teil. Für den Tarif Düsselwärme Direkt bedeutet das: Die Kosten für CO₂‑Zertifikate aus dem Europäischer Emissionshandel werden zu festgelegten Preisfixierungszeitpunkten gemäß den Marktbedingungen berücksichtigt. Die daraus entstehenden CO₂‑Kosten fließen anteilig in den Arbeitspreis des Tarifs ein. Die relevanten Marktpreise für CO₂-Zertifikate können Kund:innen auf den veröffentlichten Marktdaten der EEX einsehen. Großhandelsmarktpreise für Erdgas (G) und CO₂-EU-Emissionszertifikate (CO₂) (EEX Marktdaten für SWD Kund:innen).
Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ( z.B. relevant für das Fernwärmenetz Wittlaer- Einbrungen): Anders verhält es sich in Gebieten, in denen kleinere Erzeugungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung unter 20 Megawatt betrieben werden. Diese Anlagen fallen seit 2021 unter das nationale BEHG, sofern sie fossile Brennstoffe wie Erdgas einsetzen. In Düsseldorf betrifft das nur wenige Netzbereiche – beispielsweise Wittlaer‑Einbrungen. Dort wird der CO₂‑Preis nach BEHG anteilig im Fernwärmearbeitspreis berücksichtigt. Auch hier gilt: Die CO₂‑Kosten beeinflussen den Arbeitspreis des Tarifs Wittlaer Einbrungen, allerdings auf Basis des national geregelten BEHG CO₂‑Preises.
Die Anschlussleistung (auch als Anschlusswert bezeichnet) basiert auf Ihrem Wärmebedarf, den Sie uns vorgeben. Die Anschlussleistung gibt an, wie viel Wärme Ihnen maximal zur Verfügung gestellt wird und sollte so bemessen sein, dass Ihr Gebäude auch am statistisch kältesten Tag im Jahr auf mindestens 20 °C beheizt werden kann. Gleichzeitig beeinflusst die Anschlussleistung den Grundpreis Ihrer Fernwärmerechnung. Ist die Anschlussleistung zu hoch, entstehen unnötige Kosten; ist sie zu niedrig, kann Ihr Gebäude bei kalten Temperaturen nicht ausreichend beheizt werden.
Für die Ermittlung des Wärmebedarfs sind Sie als Anschlussnehmer:in selbst verantwortlich. Sie bestimmen, wieviel Wärmeleistung Sie für die Beheizung Ihrer Räumlichkeiten benötigen oder wünschen. In der Regel beauftragen Sie erstmals im Rahmen der Bestellung Ihres Fernwärmeanschlusses ein qualifiziertes Fachunternehmen (z. B. Energieberater:in) mit der Durchführung einer Heizlastberechnung. Der daraus resultierende Heizlastwert wird dann von den Stadtwerken Düsseldorf ein entsprechender Anschlusswert zugeordnet. Ändert sich Ihr Wärmebedarf langfristig, zum Beispiel als Folge von energetischen Sanierungsmaßnahmen, sollten Sie Ihre Heizlast erneut durch ein qualifiziertes Fachunternehmen überprüfen lassen, damit Ihre Anschlussleistung gegebenenfalls angepasst werden kann.
Die Anschlussleistung basiert auf Ihrem Wärmebedarf zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihres Fernwärmeanschlusses und wurde von unabhängigen Sachverständigen festgelegt. Sie können die Anschlussleistung erneut prüfen und anpassen lassen – zum Beispiel wenn der Heizbedarf durch die eine neue Wärmedämmung oder andere energetische Modernisierungsmaßnahmen sinkt.
Wir empfehlen, die Prüfung der Anschlussleistung durch eine:n Fachplaner:in durchführen zu lassen, der / die eine Anpassung über das Technische Datenblatt beantragen kann. Um den Prozess für Sie zu vereinfachen, können Sie in bestimmten Fällen und auf eigenes Risiko ein vereinfachtes Verfahren verwenden und die Anpassung direkt selbst beantragen.
Weitere Informationen zur Prüfung und Anpassung der Anschlussleistung finden Sie im Leitfaden zur Anpassung der Anschlussleistung.
