Die Vorteile unserer Schimmelberatung
- Zuverlässige Ursachenanalyse
- Professionelle Beratung zur Schimmelentfernung
- Aufdecken von Hinweisen zu möglichen Schwachstellen im Gebäude
- Verleih von Geräten zur Messung der Luftfeuchte
Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz in Wohnräumen können in jedem Haushalt auftreten – gerade im Winter. Ursache ist häufig eine zu feuchte Raumluft in Kombination mit kalten Oberflächen der Außenwände oder fehlende Luftzirkulation, die sich in den Wänden oder an anderen Ecken hinter Möbelstücken und in der Nähe von Fenstern festsetzt. Um den Schimmel im Keim zu ersticken und eine weitere Ausbreitung zu vermeiden, stehen wir Ihnen mit unserer Schimmelberatung zur Seite.
Aktuell kann die Energieberatung aufgrund der Vielzahl der Anfragen keine Vor-Ort-Termine wahrnehmen.
Schimmelkeime und -sporen gibt es überall. In unseren Häusern werden sie erst dann zum Problem, wenn sie auf geeigneten Nährboden stoßen und über einen längeren Zeitraum Feuchtigkeit dazukommt. Nässe bildet sich zuerst an den kältesten Stellen der Wände – dort, wo feuchte Raumluft kondensiert. Genau hier fühlen sich Schimmelsporen wohl, können wachsen und sich ausbreiten.
Schimmelpilz hat viele Gesichter: Es existieren weit mehr als 100.000 unterschiedliche Arten und viele von ihnen breiten sich gerne in Zimmerecken oder in Nischen hinter der Fensterbank und schweren Möbelstücken aus. Gründe für Schimmelpilzbefall können energetische Schwachstellen wie zum Beispiel undichte Fenster und defekte Heizkörper sein. Doch auch das falsche Heiz- und Lüftungsverhalten oder die Position von Möbeln in der Wohnung begünstigt Schimmelpilz. Ein deutlicher Hinweis auf einen Schimmelbefall sind typische schwarze oder braune Flecken und ein muffiger, erdiger Geruch. Hier ist Handeln angesagt, denn die Schimmelsporen gefährden Ihre Gesundheit und können Allergien auslösen. Darüber hinaus kann Schimmel selbst die Bausubstanz schädigen. Um dem entgegenzuwirken, stehen wir Ihnen mit unserer Schimmelberatung zur Seite.
Um Feuchte- und Schimmelschäden nachhaltig beseitigen zu können, nehmen Sie im ersten Schritt am besten eine Schimmelpilzberatung durch geschultes Fachpersonal in Anspruch. Von der Begutachtung Ihres Schimmels bis hin zur groben Abschätzung der notwendigen Tätigkeiten – in einer Schimmelberatung gehen Sie gemeinsam mit der:m Expert:in dem Schimmelbefall auf den Grund. Hierbei sind Fotos des Zustands bei der ersten Entdeckung und eventuelle Veränderungen sehr hilfreich. Wichtig ist es, schnell zu handeln und zumindest das Wachstum des Schimmels und die Verbreitung von Sporen einzudämmen. Hierfür können Sporenbinder eingesetzt werden, die die Sporen des Pilzes verkleben. Neben der weiteren Verbreitung dämmen diese auch die Gefahr von allergischen Reaktionen ein.
Der wohl bedeutendste Schritt ist die Ursachenanalyse. Hierbei prüfen Sachverständige, woher die Feuchtigkeit und Schimmelbildung kommt und wie groß das Ausmaß des Schadens ist. Je nach Komplexität geht dieser wichtige Schritt nicht zerstörungsfrei. Erst darauf aufbauend können Sie nachhaltige Maßnahmen zur Schimmelbeseitigung einleiten. Die Schadensgröße entscheidet, ob Sie den Schimmel eigenständig entfernen dürfen oder unbedingt durch speziell geschulte Handwerker beseitigen sollten. Für größere Feuchteschäden und weitreichendem Schimmelbefall ist oft sogar ein komplettes Sanierungskonzept notwendig.
Im Düsseldorfer Stadtgebiet stehen Ihnen die Stadtwerke Düsseldorf mit einer zuverlässigen Schimmelberatung im Kampf gegen die Feuchtigkeit in Wänden und anderen Stellen beiseite. Gemeinsam ergründen wir mögliche Ursachen, die in Ihrem Gebäude für Schimmelbildung gesorgt haben oder decken Hinweise auf, die für mögliche Schwachstellen sprechen. Zudem erfahren Sie, was bei der Schimmelentfernung zu beachten ist. Unsere Schimmelberatung dauert etwa eine Stunde. In dieser Zeit nehmen unsere Mitarbeiter:innen Ihre Wohnung oder Ihr Haus mit Wärmebildkameras, Thermo-Hygrometer und Feuchtemessern unter die Lupe. Im Rahmen des Schimmel-Checks untersuchen unsere Expert:innen das Raumklima, Oberflächen sowie Wände und Decken. Innerhalb der Beratung erhalten Sie je nach Ausgangslage Antworten auf folgende Fragen:
Haben Sie den Schimmelpilz an Ihren Wänden Ihrer Wohnräume entdeckt, sollten Sie den Schaden direkt melden. Folgendes gilt dabei für Eigentümer:innen, Vermieter:innen und Mieter:innen:
Entdecken Sie Feuchte in Ihren Wohnbereichen sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Vermieter:in über mögliche Schäden in Kenntnis zu setzen. Dazu liefern Sie am besten eine genaue Beschreibung, wann, wo und wie Sie den Schaden bemerkt haben. Darüber hinaus informieren Sie Ihre eigene Sachversicherung.
Feuchte- oder Schimmelschäden melden Vermieter:innen der Gebäudeversicherung. Entsteht ein Schaden an einem Neubau oder nach anderweitigen Bauleistungen, dürfen damit Gewährleistungsansprüche begründet werden. Am besten dokumentieren Sie die Schadensmitteilungen nachweisbar. Für Vermieter:innen gilt zudem eine Beseitigungspflicht, die jedoch nicht zwangsläufig eine Kostenübernahme für Schimmelsanierungen beinhaltet.
Wohnungseigentümer:innen müssen Feuchte- oder Schimmelschäden sofort der Hausverwaltung melden und darüber hinaus ihre Sach- und Gebäudeversicherung in Kenntnis setzen. Sollte es mit der Versicherung im Schadensfall zu Streitigkeiten kommen, bietet die Verbraucherzentrale in NRW eine rechtliche Beratung an.
Die beste Lösung gegen Schimmel ist diesen gar nicht erst entstehen zu lassen. Bereits mit wenigen Änderungen Ihres Heiz- und Lüftungsverhalten können Sie Schimmelbefall vorbeugen. Regelmäßiger Luftaustausch durch richtiges Lüften bzw. Querlüften und korrektes Heizen sind das A und O gegen Schimmel und für Ihre Gesundheit. Folgende Tipps dienen als einfache und direkte Maßnahmen zur Vorbeugung von Schimmelpilz:
Feuchtigkeit in Wänden ist ein idealer Nährboden für Schimmel. Um zu hohe Feuchtigkeit in Innenräumen zu vermeiden, empfehlen wir mindestens dreimal täglich für fünf Minuten stoß- oder querzulüften. Gerade nach dem Duschen, Baden oder Kochen ist das Stoßlüften unabdingbar, da sich dabei besonders viel Feuchtigkeit in der Luft ansammelt. Vergessen Sie dabei auch nicht den Keller. Im Sommer sollten Sie diesen jedoch nur bedingt lüften.
Stellen Sie Möbel nicht direkt an die Wand bzw. Außenwand, sondern lassen Sie dazwischen mindestens 10 Zentimeter Abstand. Das gewährleistet die nötige Luftzirkulation und verringert die Schimmelgefahr. Heizkörper und Thermostate halten Sie am besten frei, um eine gleichmäßige Verteilung zu sichern.
Lassen Sie die Räume nicht unter 18 Grad Celsius auskühlen, da ansonsten in der Nähe der Außenwand der Taupunkt unterschritten werden und sich Luftfeuchtigkeit niederschlagen kann.
Leichten Schimmel bis etwa DIN A4-Größe können Sie mit 70 %-Isopropyl-Alkohol aus der Apotheke oder entsprechenden Desinfektionsmitteln abwischen und dann gut trocknen lassen. Beachten Sie dazu die Hinweise auf den Verpackungen. Eine entsprechende Schutzkleidung aus Einweghandschuhen, einer Schutzbrille und einer Staubmaske (Typ P3) sind zu empfehlen, denn auch bei der Schimmelentfernung sollten Sie auf Ihre Gesundheit achten. Gerne können Sie im ersten Schritt auch einen Sporenbinder verwenden, um das Risiko der Sporenausbreitung zu verringern. Bei größerem und wiederkehrendem Befall ist es unabdingbar, einen Fachmann zu involvieren – unsere Schimmelberatung hilft Ihnen gerne weiter.
Wie hoch die Kosten zur Beseitigung von Schimmel in Innenräumen ausfallen, lässt sich pauschal nicht sagen. Viele Faktoren bestimmen den Preis zur professionellen Schimmelentfernung. Dazu gehören:
Wer für die Kosten der Schimmelsanierung aufkommt, hängt maßgeblich von der Ursache des Schimmelpilzbefalls ab. Ist laut Gutacher:in die oder der Vermieter:in für den Schaden verantwortlich (bspw. aufgrund mangelhafter Sanierungsarbeiten), muss diese oder dieser auch dafür aufkommen. Sind die Mieter:innen laut Schimmelgutachten für den Befall verantwortlich, tragen Sie selbst die Kosten zur Beseitigung des Schimmelbefalls. Waren äußere Umstände die Ursache für den Schimmelbefall können je nach Tarif Hausrat- bzw. Gebäudeversicherung für den Schaden inklusive der Kosten für den Sachverständigen aufkommen.
Ist der Schimmelbefall noch nicht lange gewachsen und auf einer Fläche, die weniger als 0,5 m² beträgt, kann vom Einsatz einer Fachfirma abgesehen werden und Sie können selbst tätig werden. Mit verschiedenen Hausmitteln nehmen Sie sich dem Schimmelpilz an. Zunächst empfiehlt sich der Einsatz eines Sporenbinders, um die weitere Ausbreitung einzudämmen. Bevor Sie dem Schimmelbefall zu Leibe rücken, sollten Sie diesen mit Fotos dokumentieren. Anschließend ist der Einsatz hochprozentigen Alkohols in Form von Brennspiritus oder Isopropanol möglich, der dem Schimmel Wasser entzieht und ihn austrocknen lässt. Wasserstoffperoxid ist ebenfalls ein bewährtes Mittel gegen Schimmelflecken – jedoch in ausreichender Konzentration nicht frei verkäuflich ist, sodass vom Einsatz eher abzuraten ist.
Die Dauer der Schimmelentfernung variiert je nach Ausmaß des Schimmels und dessen Befalltiefe. Oft dauert eine fachgerechte Schimmelsanierung inklusive Entfernung kontaminierter Materialien und Fachreinigung mehrere Tage.
Bei einer fachgerechten Schimmelbeseitigung erfolgt die Sanierung entweder chemisch oder über eine fachmännische Trocknung. Die chemische Schimmelsanierung umfasst die Verwendung von Oxidationsmitteln wie Wasserstoffperloxid, die die Schimmelsporen zerstören und den Schimmelbelag entfernen. Eine fachmännische Trocknung findet vor allem bei schimmelbefallenem Boden statt. Dazu bohren Schimmelexperten den Estrich an verschiedenen Stellen auf und führen heiße Luft hinein, um mit Kondenstrocknern über Anschlussfugen der Luft Feuchtigkeit zu entziehen. Die fachgerechte Schimmelentfernung umfasst in der Regel vier Schritte: die Dekontamination inkl. Rückbau, Desinfektion, Feinreinigung und Erfolgskontrolle. Anschließend erfolgt der erneute Aufbau der vormals befallenen Stelle.
Zur Beilegung von Streitigkeiten, die Verbraucherverträge die Bereiche Wasser und Fernwärme betreffend, ist unser Unternehmen zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle bereit. Voraussetzung hierfür ist, dass unser Haus kontaktiert und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Universalschlichtungsstelle des Bundes e.V.
Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Tel.: 07851 / 795 79 40
Internet: www.verbraucher-schlichter.de
E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de