Was ist das Gebäudeenergiegesetz?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Ziel war es, die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG) in ein modernes, aufeinander abgestimmtes Regelwerk zu überführen. Das GEG deckt damit sämtliche Vorgaben für die energetische Qualität von Gebäuden ab. Dazu gehören:
Die Verwendung erneuerbarer Energien in Alt- und Neubauten: Die Heizungs- und Klimatechnik soll auf erneuerbare Energien ausgerichtet sein.
Eine gute Wärmedämmung für einen möglichst sparsamen Einsatz von Energie.
Randbedingungen für den Energieausweis, der die Energieeffizienz von Gebäuden bescheinigt.
Eckpunkte für die finanzielle Förderung zur Nutzung von erneuerbaren Energien.
Kurzum: Im GEG ist alles festgelegt, was Eigentümer:innen bei einer Altbausanierung oder einem Neubau berücksichtigen müssen.
Unterschiedliche Anforderungen für Neu- und Bestandsbauten: ein Überblick
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Was das GEG für Bestandsgebäude vorschreibt
Das Gebäudeenergiegesetz wird eng mit einer sogenannten kommunalen Wärmeplanung gekoppelt, die konkrete Umsetzungsmaßnahmen, einen Zeitplan und Meilensteine für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 enthält. Hauptaufgabe der Wärmeplanung ist es, Eignungsgebiete für Wärmenetze auszuweisen. Diese Ausweisung bietet Eigentümer:innen von Bestandsbauten eine Hilfestellung dabei, wie mit der eigenen Heizung zu verfahren ist – und schafft damit Planungssicherheit. So können Klimaschutz, Energiesicherheit und Verbraucherschutz gleichermaßen gestärkt werden.
Sobald die kommunale Wärmeplanung für Ihren Standort vorliegt, gelten die folgenden zwei Optionen:
Ist ein klimaneutrales Gasnetz geplant, dürfen weiterhin Gasheizungen verbaut werden, die auf Wasserstoff umrüstbar sind (H2-Ready).
Ist kein klimaneutrales Gasnetz vorgesehen, sind Sie dazu verpflichtet, eine Heizung zu verwenden, die zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist wird.
GEG: Es gilt eine Übergangsfrist
Gut zu wissen: Das GEG berücksichtigt auch eine Heizungshavarie, bei der eine bestehende Gas- oder Ölheizung unwiederbringlich ausfällt. In diesem Fall räumt das Gesetz eine Übergangsfrist ein, die es Ihnen ermöglicht, die irreparabel defekte Heizung vorübergehend durch eine ebenfalls durch Öl oder Gas betriebene Heizung zu ersetzen. Die 65-Prozent-Regel muss dann erst nach fünf Jahren eingehalten werden. Ist durch die Kommune vorgesehen, das Gebäude künftig an ein Fernwärmenetz anzuschließen, liegt die Übergangsfrist sogar bei 10 Jahren.
In Düsseldorf auf Fernwärme umsteigen
Die Stadtwerke Düsseldorf versorgen bereits viele Stadtteile mit Fernwärme. Dazu gehören Unterbilk, Pempelfort, Friedrichstadt und viele weitere. Das Netz wird stetig ausgebaut, um möglichst vielen Haushalten eine klimafreundliche Wärmeversorgung anzubieten.
FAQ: Häufige Fragen zum Gebäudeenergiegesetz
Nein, das GEG greift erst, wenn eine Öl- oder Gasheizung irreparabel beschädigt ist und ersetzt werden muss. Welches Heizungssystem in diesem Fall eingebaut werden darf, hängt von der kommunalen Wärmeplanung Ihres Wohnorts ab.
Das Gebäudeenergiegesetz betrifft zunächst nur Neubauten und Heizungen, die älter als 30 Jahre sind und mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Geht eine solche Heizung kaputt und kann nicht mehr repariert werden, gelten pragmatische Übergangslösungen: Sie können vorübergehend eine gebrauchte fossil betriebene Heizung oder eine Miet-Gasheizung einbauen. Je nach kommunaler Wärmeplanung haben Sie dann fünf bis zehn Jahre Zeit, um auf das erneuerbare Heizen umzusteigen.
Bei der kommunalen Wärmeplanung wird das Wärmeversorgungssystem in den Kommunen analysiert, um lokale Potenziale zur erneuerbaren Wärmeerzeugung zu ermitteln. Am Ende entsteht ein sogenannter Wärmeplan, der konkrete Handlungsanweisungen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 vorgibt. Ziel ist es, Gebiete für ein Wärmenetz zu identifizieren und einen Wärmenetzausbauplan vorzulegen.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, um klimaneutral zu heizen: etwa die Wärmepumpe, Fernwärme, Pelletheizung , Hybridheizung oder Solarthermie. Welche davon für Sie infrage kommt, hängt von verschiedenen Faktoren wie Ihrem Standort, Budget und den vorhandenen Voraussetzungen ab. Alternativ können Sie eine auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung betreiben, wenn in Ihrem Wohngebiet ein Wärmenetz geplant ist.
Wenn Sie auf ein Heizungssystem mit erneuerbaren Energien umsteigen, deckt der Bund maximal 70 Prozent Ihrer Kosten ab. Zu einer Grundförderung von 30 Prozent kann ein 20-prozentiger Geschwindigkeitsbonus und/oder ein 30-prozentiger einkommensteuerabhängiger Bonus hinzukommen.