Wichtiges in Kürze
- Novelle des GEG tritt am 1. Januar 2024 in Kraft
- Heizen mit erneuerbaren Energien wird zum Standard
- Neue Regeln gelten zunächst nur für Neubauten
- Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden
Aus drei mach eins: Seit dem 1. November 2020 gilt in Deutschland das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das gleich drei Regelwerke abgelöst hat – darunter das EnEV, das EEWärmeG und das EnEG. Zum 1. Januar 2024 wurde das Gesetz novelliert. Fossile Brennstoffe sollen damit nach und nach verschwinden. Was das konkret für Sie bedeutet, erfahren Sie im Folgenden.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Ziel war es, die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG) in ein modernes, aufeinander abgestimmtes Regelwerk zu überführen. Das GEG deckt damit sämtliche Vorgaben für die energetische Qualität von Gebäuden ab. Dazu gehören:
Kurzum: Im GEG ist alles festgelegt, was Eigentümer:innen bei einer Altbausanierung oder einem Neubau berücksichtigen müssen.
Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden – dafür ist der Umstieg auf erneuerbare Energien im Wärmesektor unerlässlich. Deswegen tritt am 1. Januar 2024 eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes in Kraft, die vor allem Neuerungen beim Kauf und Tausch von Heizungsanlagen vorsieht. Mit ihr wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme für alle neuen Heizungen spätestens ab Mitte 2028 verbindlich – eng verzahnt mit der kommunalen Wärmeplanung. Ziel ist es, den Umstieg auf klimafreundliches Heizen in Deutschland schneller voranzutreiben, da noch immer rund drei Viertel aller Haushalte mit fossilen Brennstoffen wie Gas oder Öl heizen.
Ab dem 1. Januar 2024 sollen neu eingebaute Heizungen nach § 71 GEG mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden – sofern der Neubau in einem Neubaugebiet errichtet wird. Befindet er sich außerhalb eines Neubaugebiets ist das Heizen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien frühestens ab 2026 vorgesehen. Für das klimafreundliche Heizen stehen Ihnen mehrere Optionen zur Verfügung, die wir Ihnen im Folgenden übersichtlich auflisten.
Das Gebäudeenergiegesetz wird eng mit einer sogenannten kommunalen Wärmeplanung gekoppelt, die konkrete Umsetzungsmaßnahmen, einen Zeitplan und Meilensteine für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 enthält. Hauptaufgabe der Wärmeplanung ist es, Eignungsgebiete für Wärmenetze auszuweisen. Diese Ausweisung bietet Eigentümer:innen von Bestandsbauten eine Hilfestellung dabei, wie mit der eigenen Heizung zu verfahren ist – und schafft damit Planungssicherheit. So können Klimaschutz, Energiesicherheit und Verbraucherschutz gleichermaßen gestärkt werden.
Sobald die kommunale Wärmeplanung für Ihren Standort vorliegt, gelten die folgenden zwei Optionen:
Machen Sie Ihre Immobilie fit für die Zukunft und sparen Sie dabei bares Geld. Der Bund stellt Ihnen umfangreiche Fördermittel im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung. So können Sie einen maximalen Zuschuss von 70 Prozent erhalten. Dieser kann sich aus den folgenden einzelnen Fördermaßnahmen zusammensetzen:
Für die Durchführung der BEG ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Alternativ können Sie einen zinsgünstigen Kredit bei der Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW) beantragen, der Ihnen mit flexiblen Laufzeiten ausreichend Gestaltungsspielraum bietet. Die Bedingungen der BEG treten am 1. Januar 2024 in Kraft.
Nein, das GEG greift erst, wenn eine Öl- oder Gasheizung irreparabel beschädigt ist und ersetzt werden muss. Welches Heizungssystem in diesem Fall eingebaut werden darf, hängt von der kommunalen Wärmeplanung Ihres Wohnorts ab.
Das Gebäudeenergiegesetz betrifft zunächst nur Neubauten und Heizungen, die älter als 30 Jahre sind und mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Geht eine solche Heizung kaputt und kann nicht mehr repariert werden, gelten pragmatische Übergangslösungen: Sie können vorübergehend eine gebrauchte fossil betriebene Heizung oder eine Miet-Gasheizung einbauen. Je nach kommunaler Wärmeplanung haben Sie dann fünf bis zehn Jahre Zeit, um auf das erneuerbare Heizen umzusteigen.
Bei der kommunalen Wärmeplanung wird das Wärmeversorgungssystem in den Kommunen analysiert, um lokale Potenziale zur erneuerbaren Wärmeerzeugung zu ermitteln. Am Ende entsteht ein sogenannter Wärmeplan, der konkrete Handlungsanweisungen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 vorgibt. Ziel ist es, Gebiete für ein Wärmenetz zu identifizieren und einen Wärmenetzausbauplan vorzulegen.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, um klimaneutral zu heizen: etwa die Wärmepumpe, Fernwärme, Pelletheizung , Hybridheizung oder Solarthermie. Welche davon für Sie infrage kommt, hängt von verschiedenen Faktoren wie Ihrem Standort, Budget und den vorhandenen Voraussetzungen ab. Alternativ können Sie eine auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung betreiben, wenn in Ihrem Wohngebiet ein Wärmenetz geplant ist.
Wenn Sie auf ein Heizungssystem mit erneuerbaren Energien umsteigen, deckt der Bund maximal 70 Prozent Ihrer Kosten ab. Zu einer Grundförderung von 30 Prozent kann ein 20-prozentiger Geschwindigkeitsbonus und/oder ein 30-prozentiger einkommensteuerabhängiger Bonus hinzukommen.