Was ist das Gebäudeenergiegesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Ziel war es, die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG) in ein modernes, aufeinander abgestimmtes Regelwerk zu überführen. Das GEG deckt damit sämtliche Vorgaben für die energetische Qualität von Gebäuden ab. Dazu gehören:
Die Verwendung erneuerbarer Energien in Alt- und Neubauten: Die Heizungs- und Klimatechnik soll auf erneuerbare Energien ausgerichtet sein.
Eine gute Wärmedämmung für einen möglichst sparsamen Einsatz von Energie.
Randbedingungen für den Energieausweis, der die Energieeffizienz von Gebäuden bescheinigt.
Eckpunkte für die finanzielle Förderung zur Nutzung von erneuerbaren Energien.
Kurzum: Im GEG ist alles festgelegt, was Eigentümer:innen bei einer Altbausanierung oder einem Neubau berücksichtigen müssen.
Unterschiedliche Anforderungen für Neu- und Bestandsbauten: ein Überblick

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Was das GEG für Bestandsgebäude vorschreibt
Das Gebäudeenergiegesetz wird eng mit einer sogenannten kommunalen Wärmeplanung gekoppelt, die konkrete Umsetzungsmaßnahmen, einen Zeitplan und Meilensteine für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 enthält. Hauptaufgabe der Wärmeplanung ist es, Eignungsgebiete für Wärmenetze auszuweisen. Diese Ausweisung bietet Eigentümer:innen von Bestandsbauten eine Hilfestellung dabei, wie mit der eigenen Heizung zu verfahren ist – und schafft damit Planungssicherheit. So können Klimaschutz, Energiesicherheit und Verbraucherschutz gleichermaßen gestärkt werden.
Sobald die kommunale Wärmeplanung für Ihren Standort vorliegt, gelten die folgenden zwei Optionen:
Ist ein klimaneutrales Gasnetz geplant, dürfen weiterhin Gasheizungen verbaut werden, die auf Wasserstoff umrüstbar sind (H2-Ready).
Ist kein klimaneutrales Gasnetz vorgesehen, sind Sie dazu verpflichtet, eine Heizung zu verwenden, die zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist wird.
GEG: Es gilt eine Übergangsfrist
Gut zu wissen: Das GEG berücksichtigt auch eine Heizungshavarie, bei der eine bestehende Gas- oder Ölheizung unwiederbringlich ausfällt. In diesem Fall räumt das Gesetz eine Übergangsfrist ein, die es Ihnen ermöglicht, die irreparabel defekte Heizung vorübergehend durch eine ebenfalls durch Öl oder Gas betriebene Heizung zu ersetzen. Die 65-Prozent-Regel muss dann erst nach fünf Jahren eingehalten werden. Ist durch die Kommune vorgesehen, das Gebäude künftig an ein Fernwärmenetz anzuschließen, liegt die Übergangsfrist sogar bei 10 Jahren.
In Düsseldorf auf Fernwärme umsteigen
Die Stadtwerke Düsseldorf versorgen bereits viele Stadtteile mit Fernwärme. Dazu gehören Unterbilk, Pempelfort, Friedrichstadt und viele weitere. Das Netz wird stetig ausgebaut, um möglichst vielen Haushalten eine klimafreundliche Wärmeversorgung anzubieten.

