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Frau lädt Elektroauto in Tiefgarage

Laden am Arbeitsplatz: So wird die Standzeit zum Vorteil

Während der Arbeit steht das Auto oft mehrere Stunden auf dem Parkplatz. Diese Zeit lässt sich nutzen, um Elektrofahrzeuge bequem und gut planbar zu laden.

Laden am Arbeitsplatz erleichtert Beschäftigten den Alltag und unterstützt Unternehmen beim Umstieg ihrer Flotte. Erfahren Sie, welche Vorgaben Arbeitgeber beachten sollten und wie Ladeleistung, Netzanschluss, Zugangsregeln und Betrieb von Anfang an sinnvoll zusammengedacht werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ladepunkte am Arbeitsplatz können private E-Autos, Dienstwagen und Poolfahrzeuge versorgen.

  • Der tatsächliche Bedarf entscheidet über Zahl, Ladeleistung und Verteilung der Anschlüsse.

  • Für typische Arbeitstage genügt häufig AC-Laden; hohe Ladeleistung ist nicht automatisch die beste Lösung.

  • Ein Lastmanagement verteilt die verfügbare Leistung und kann teure Lastspitzen vermeiden.

  • Eine allgemeine Pflicht, Beschäftigten eine Ladestation anzubieten, besteht nicht; gebäudebezogene Vorgaben können dennoch greifen.

  • Zugang, Abrechnung, Wartung und spätere Erweiterungen gehören bereits in die Planung.

Müssen Arbeitgeber eine Ladestation bereitstellen?

Nein, eine allgemeine bundesweite Pflicht, Mitarbeiter:innen eine Ladestation zur Verfügung zu stellen, besteht derzeit nicht. Auch aus dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ergibt sich kein individueller Anspruch von Beschäftigten auf einen Ladepunkt.

Unternehmen können dennoch von gesetzlichen Vorgaben betroffen sein – allerdings in ihrer Rolle als Bauherr:innen oder Gebäudeeigentümer:innen. Bei bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen innerhalb des Gebäudes oder unmittelbar angrenzenden Stellplätzen müssen Eigentümer:innen grundsätzlich dafür sorgen, dass mindestens ein Ladepunkt vorhanden ist. Für Neubauten und größere Renovierungen können weitergehende Anforderungen an die Lade- und Leitungsinfrastruktur gelten.

Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es eine wichtige Ausnahme: Das GEIG gilt nicht für Nichtwohngebäude, die sich in ihrem Eigentum befinden und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden. Auch darüber hinaus können je nach Gebäude und Vorhaben Ausnahmen greifen. Die Vorgaben bedeuten zudem nicht, dass jeder Stellplatz einen Ladepunkt erhalten oder die vorhandene Ladestation ausschließlich Mitarbeiter:innen vorbehalten sein muss.

Arbeitgeber, die ihre Flotte elektrifizieren oder Beschäftigten das Laden erleichtern möchten, können freiwillig über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Bei gemieteten Standorten sollten Unternehmen frühzeitig mit den Eigentümer:innen klären, wer die Planung und Installation übernimmt und welche baulichen Veränderungen abgestimmt werden müssen.

AC oder DC: Die Standzeit entscheidet

Am Arbeitsplatz ist AC-Laden häufig die wirtschaftliche und netzverträgliche Basis. Viele Fahrzeuge können über mehrere Stunden laden; dafür ist nicht an jedem Stellplatz maximale Leistung nötig. DC-Schnellladen kann sinnvoll sein, wenn Fahrzeuge nur kurz am Standort bleiben, mehrmals täglich eingesetzt werden oder verlässlich in kurzer Zeit wieder eine hohe Reichweite benötigen.

Die passende Ladeleistung ergibt sich deshalb aus dem Einsatzprofil – nicht allein aus dem technisch möglichen Maximum. Ein gemischtes Konzept kann beispielsweise viele AC-Ladepunkte für längere Standzeiten mit wenigen leistungsstärkeren Ladepunkten für zeitkritische Fahrzeuge verbinden.

Wallbox oder Ladesäule?

Entdecken Sie Ladelösungen für Unternehmen, die genau auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind.

Ladesäulen und Wallboxen für Unternehmen

Einsatzprofile: Wer lädt am Standort?

Ein Pärchen kommt nach dem Einkaufen zur Ladesäule der Stadtwerke Düsseldorf zurück
Ob Mitarbeiter:innen, Dienstwagen oder Besucher:innen: Die Anforderungen an Zugang, Verfügbarkeit und Abrechnung sollten bereits bei der Planung der Ladeinfrastruktur berücksichtigt werden. © Stadtwerke Düsseldorf

Vor der technischen Planung sollte klar sein, welche Fahrzeuge laden sollen. Denn die Nutzergruppen stellen unterschiedliche Anforderungen an Verfügbarkeit, Zugang und Abrechnung.

Mitarbeiter:innen

Für private Fahrzeuge zählen eine einfache Freischaltung, transparente Konditionen und ausreichend lange Ladefenster. Nicht jeder Stellplatz muss vom ersten Tag an einen aktiven Ladepunkt erhalten; vorbereitete Leitungswege erleichtern den späteren Ausbau.

Dienstwagen und Poolfahrzeuge

Bei betrieblichen Fahrzeugen stehen Einsatzbereitschaft und planbare Abfahrtszeiten im Vordergrund. Das Ladesystem sollte erkennen, welche Fahrzeuge zuerst oder mit einer bestimmten Energiemenge versorgt werden müssen.

Kund:innen und Besucher:innen

Besucher:innen benötigen meist einen leicht verständlichen Zugang und klar kommunizierte Preise. Soll die Ladeeinrichtung öffentlich zugänglich sein, können zusätzliche Anforderungen an Betrieb und Bezahlmöglichkeiten relevant werden.

So entsteht eine passende Ladelösung

Eine gute Planung beginnt nicht mit der Auswahl einer Wallbox, sondern mit dem Standort und den täglichen Abläufen. Diese fünf Fragen führen vom Bedarf zu einem tragfähigen Konzept:

·     Bedarf klären: Wie viele private und betriebliche Elektrofahrzeuge laden heute – und wie könnte sich die Zahl in den nächsten Jahren entwickeln?

·     Standort prüfen: Wo liegen Stellplätze, Netzanschluss und mögliche Leitungswege? Auch Beleuchtung, Beschilderung, Barrierefreiheit und Schutz vor Anfahren gehören in die Betrachtung.

·     Ladeleistung festlegen: Wie lange stehen die Fahrzeuge und welche Energiemenge benötigen sie bis zur Abfahrt? Daraus ergibt sich, ob AC-Laden ausreicht oder einzelne Schnellladepunkte sinnvoll sind.

·     Nutzung organisieren: Wer darf laden, wie erfolgt die Freischaltung und wie werden Ladevorgänge erfasst oder abgerechnet?

·     Betrieb sichern: Wer übernimmt Überwachung, Wartung, Störungsannahme und die spätere Erweiterung der Anlage?

Eine Tiefgarage mit elektrischen Ladestationen

Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen planen

Bei Tiefgaragen sollten Leitungswege, Anschlussleistung und ein späterer Ausbau früh gemeinsam geplant werden.

Ladesäulen und Wallboxen für Tiefgaragen

Zugang und Abrechnung klar organisieren

Nicht jede Ladesäule muss für alle Personen auf dieselbe Weise funktionieren. Eine Zugangslösung kann Beschäftigte, Flottenfahrzeuge und Besucher:innen unterscheiden – beispielsweise über Ladekarten, Apps oder hinterlegte Fahrzeugdaten. So lassen sich Nutzungsrechte vergeben und Ladevorgänge den richtigen Kostenstellen zuordnen.

Unternehmen sollten vorab entscheiden, ob sie Ladestrom kostenlos, vergünstigt oder gegen Bezahlung anbieten. Wird abgerechnet, müssen Messung, Preisangaben und Belege zum gewählten Modell passen. Auch Datenschutz und Rollenverteilung sind wichtig: Es sollte transparent sein, welche Nutzungsdaten entstehen, wofür sie gebraucht werden und wer darauf zugreifen darf.

Ein Mann hält seine Ladekarte an eine Ladesäule der Stadtwerke Düsseldorf
Mit der Ladekarte lässt sich der Ladepunkt einfach freischalten – eine klare Zugangsregelung erleichtert Beschäftigten die Nutzung und Unternehmen die Zuordnung der Ladevorgänge. ©Stadtwerke Düsseldorf

Ladeinfrastruktur für Unternehmen in Düsseldorf

Jeder Firmenstandort bringt andere Voraussetzungen mit. Die Stadtwerke Düsseldorf planen Ladelösungen anhand der örtlichen Gegebenheiten und der Zahl der vorgesehenen Elektrofahrzeuge. Das Angebot umfasst Ladestationen und Wallboxen für Unternehmen sowie passende Leistungen für Aufbau und Betrieb.

eine Ladestation für Elektrofahrzeuge der Stadtwerke Düsseldorf

FAQ – Laden am Arbeitsplatz

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