Verbrauchsausweis

Ein Energieausweis zeigt den Energieverbrauch eines Hauses.

Der verbrauchsorientierte Energieausweis im Überblick

Der Verbrauchsausweis basiert auf Verbrauchsdaten der Vergangenheit einer Immobilie. Daher geben die Kennwerte des Verbrauchsausweises einen Überblick über die voraussichtliche benötigte Energiemenge.

  1. Startseite
  2. Privatkunden
  3. Energieberatung
  4. Bauen Wohnen
  5. Energieausweis
  6. Verbrauchsausweis

Was ist ein Verbrauchsausweis?

Beispiel für einen Verbrauchsausweis
Beispiel für einen Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis ist die einfache und preiswerte Variante des Energieausweises. Allerdings ist seine Aussagekraft sehr nutzerorientiert. Der Energieverbrauchsausweis, auch Verbrauchspass genannt, orientiert sich an

  • den tatsächlichen Verbrauchsdaten für Heizung und ggf. Warmwasser der letzten drei Jahre
  • und bewertet die Effizienz eines Gebäudes anhand des gemessenen Energieverbrauchs.

Somit gibt er Eigentümern, Miet- und Kaufinteressenten einen Überblick über die voraussichtliche benötigte Energiemenge einer Immobilie. Jeder, der ein Gebäude (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) oder Teile eines Gebäudes (z. B. Wohnungen in einem MFH) vermieten oder verkaufen möchte, benötigt einen solchen Energieausweis.

Inzwischen werden Auszüge des Verbrauchsausweises bereits in der Immobilienanzeige veröffentlicht. Als Grundlage dient die Auswertung des bisherigen Energieverbrauchs, der auf mindestens drei Energiekostenabrechnungen aller Wohnungen der Immobilie basiert.

Der Verbrauchsausweis im Überblick

Ein Mehrfamilienhaus in Düsseldorf: Energieberatung Express
  • Der Verbrauchsausweis wird für Wohngebäude und Nichtwohngebäude auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs pro Quadratmeter erstellt.
  • Es werden mindestens drei Abrechnungsperioden für alle Wohn-/Gewerbeeinheiten eines Gebäudes ermittelt.
  • Der Energieverbrauchsausweis enthält Modernisierungsempfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizenz.
  • Der Verbrauchsausweis ist kostengünstiger als der Bedarfsausweis.
  • Das Ergebnis des Verbrauchsausweises ist stark abhängig vom individuellen Nutzerverhalten der Mieter in den Wohngebäuden.
  • Die Ausstellung des Verbrauchsausweises erfolgt nie für einzelne Wohnungen, sondern für ein ganzes Gebäude.
  • Der Verbrauchsausweis ist 10 Jahre gültig.

Energieausweis Pflicht und rechtliche Grundlagen

Seit 2009 sind Verkäufer und Vermieter verpflichtet, potenziellen Käufern, Mietern oder Pächtern einen Energieausweis vorzulegen. Wer keinen zulässigen Nachweis erbringt, riskiert Bußgelder. Seit 1. Mai 2014 muss ein Energieausweis sogar ohne Aufforderung bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden. Selbst kommerzielle Anzeigen wie Zeitungsannoncen müssen die maßgeblichen Kennwerte für Endenergie- und Primärenergiebedarf oder -verbrauch abbilden – so schrieb es die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor, die bis zum Oktober 2020 auch die rechtliche Basis für den Verbrauchsausweis darstellte.

Am 1.11.2020 wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Dort sind energetische Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude festgehalten. Unter anderem änderten sich durch dieses Gesetz auch Anforderungen, die für das Erstellen des Verbrauchsausweis wichtig sind und in der EnEV in vorangegangenen Jahren nur für Bedarfsausweise Berücksichtigung fanden. Wer einen Energieverbrauchsausweis ausstellt, muss die Immobilie vor Ort besichtigen und prüfen. Alternativ sind für die Ausstellung Ihres Ausweises seither auch Fotos des Gebäudes, der Gebäudeteile und des Heizungssystems zulässig. Anhand dieser lässt sich eine Bewertung für mögliche Modernisierungsempfehlungen vornehmen. Zudem sollten Sie den Stand bereits vorgenommener Sanierungen mit angeben, insbesondere inspektionspflichtige Klimaanlagen (samt Fälligkeitsdatum der folgenden Inspektion). Hinzu kommen Angaben von CO2-Emissionen. In einer Übergangsfrist durfte der Energieausweis bis Mai 2021 noch nach der EnEV von 2014 erstellt werden.

Heizung Finanzieren: eine Person zählt mithilfe eines Taschenrechners

Voraussetzungen für einen Verbrauchsausweis

Um einen Verbrauchsausweis zu erstellen, muss neben verfügbaren Verbrauchswerten mindestens einer der nachfolgenden Punkte erfüllt sein:

  • Es handelt sich um ein Nichtwohngebäude – unabhängig von Baujahr, dem energetischen Zustand und der Größe des Gebäudes.
  • Das Gebäude verfügt über mindestens fünf Wohnungen.
  • Der Bauvertrag wurde nach dem 01.11.1977 gestellt.
  • Das Gebäude entspricht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977.

Benötigte Unterlagen und Informationen für einen Verbrauchsausweis

stadtwerke-duesseldorf-2_zwei_drittel.jpg

Damit ein Energieverbrauchsausweis erstellt werden kann, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Sie brauchen einen Überblick über die Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre - insbesondere für die Heizung und ggf. Wasser. Bei Nichtwohngebäuden kommt der Stromverbrauch hinzu.
  • Angaben zur Anzahl der Wohn- und Gewerbeeinheiten und zu der beheizten Fläche des Gebäudes - die sind in der Regel in der Heizkostenabrechnung oder in der Beschreibung zu finden.
  • Das Baujahr der Heizungsanlagen. Diese Angabe entnehmen Sie z.B. dem Abgasmessprotokoll des Schornsteinfegers.
  • Das Baujahr der Klima- und Lüftungsanlage, sofern vorhanden
  • Angaben zum Gebäude-Leerstand (Zeitraum und Fläche)
  • Angaben zu Modernisierungen und dem energetischen Zustand des Gebäudes.
  • Digitale Detailfotos und einzelner Bauteile des Gebäudes (Dateiformat jpg oder png).

Verbrauchsausweis beantragen

Egal ob sie einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis benötigen, beide Energieausweise werden von zertifizierten Fachpersonen erstellt. Diese können Architekten, Innenarchitekten, Schornsteinfeger, Bauingenieure oder Energieberater sein. Die Energieberatung der Stadtwerke Düsseldorf hilft Ihnen gerne weiter und ist ebenfalls dazu berechtigt, Energieausweise auszustellen.

Und so einfach geht’s:

  • PDF ausfüllen und unterschreiben
  • Antrag gemeinsam mit den notwendigen Bildern hier hochladen
  • Fertig!

Zum Formular

Wir weisen drauf hin, dass wir gem. Art. 13 DSGVO verpflichtet sind, über unsere Datenverarbeitung zu informieren. Nähere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Formulare rund um den verbrauchsorientierten Energieausweis für Wohngebäude:

Auftrag Energieausweis für Wohngebäude
(PDF, 269 KB)

Auftrag Verbraucherrecherche
(PDF, 58 KB)

Einverständniserklärung Wohneinheiten
(PDF, 871 KB)

Formulare rund um den verbrauchsorientierten Energieausweis für Nichtwohngebäude:

Auftrag Energieausweis für Gewerbe
(PDF, 456 KB)

Auftrag Verbrauchsrecherche
(PDF, 58 KB)

Einverständnis für Gewerbeeinheiten
(PDF, 829 KB)

Was kostet ein Verbauchsausweis?

Kosten eines Energieausweises für Wohngebäude
Preisübersicht für verbrauchsorientierte Energieausweise ab dem 01.08.2022
Anzahl Zähler
Verbrauchsrecherche/
Plausibilisierung
Gesamtpreis für Energieausweis*
1
60€
180€
2
72€
192€
3
84€
204€
4
96€
216€
5
108€
228€
jeder weitere Zähler
+ 12 € pro Zähler
 
Aufpreis für Aufnahme der Fotos durch SWD vor Ort (nur im Stadtgebiet Düsseldorf)
zum Gesamtpreis für Energieausweis
+160€
 

*Der Gesamtpreis für einen Energieausweis beinhaltet eine Verbrauchsrecherche, Plausibilisierung derermittelten Verbräuche, die Verwaltung der für Modernisierungsempfehlungen vorgeschriebenen Fotos, eine Ausstellungsgebühr in Höhe von 120 Euro und Versand in Papierform und/oder als pdf.

Kosten eines Energieausweises für Nichtwohngebäude
Preisübersicht für verbrauchsorientierte Energieausweise ab dem 01.08.2022
Anzahl Zähler
Verbrauchsrecherche/
Plausibilisierung
Gesamtpreis für Energieausweis*
1
60€
210€
2
72€
222€
3
84€
234€
4
96€
246€
5
108€
258€
jeder weitere
Zähler
+12 € pro Zähler
 
Aufpreis für Aufnahme der Fotos durch SWD vor Ort (nur im Stadtgebiet Düsseldorf)
zum Gesamtpreis für Energieausweis
+ 160,- €
 

*Der Gesamtpreis für einen Energieausweis beinhaltet eine Verbrauchsrecherche, Plausibilisierung derermittelten Verbräuche, die Verwaltung der für Modernisierungsempfehlungen vorgeschriebenen Fotos, eine Ausstellungsgebühr in Höhe von 150 Euro und Versand in Papierform und/oder als pdf.

Haben Sie weitere Fragen?

Wir beraten – Sie sparen

Energie schlau einsetzen, Energieeffizienz steigern, innovative Techniken anwenden. Informieren Sie sich jetzt über unsere Angebote der Energieberatung.