Das sagt das Gesetz
Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende regelt den Einbau und den Betrieb der modernen Messeinrichtungen und der intelligenten Messsysteme. Bis 2032 sollen digitale Stromzähler flächendeckend bei allen Verbrauchern eingebaut werden. Außerdem legt das Gesetz fest, welcher Kunden, welchen Zähler bekommt - zur Wahl stehen entweder moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme. Des Weiteren gewährleistet das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende die technischen Mindestanforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit.
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