Bedarfsausweis

Ein Energieausweis zeigt den Energieverbrauch eines Hauses.

Der bedarfsorientierte Energieausweis im Überblick

Der Bedarfsausweis berechnet den jährlichen Energiebedarf eines Gebäudes für Beheizung und ggf. Warmwasserbereitung. Dafür werden relevante bauliche Eigenschaften der Immobilie herangezogen. So enthält der Ausweis grundlegende Informationen über den energetischen Zustand des Wohngebäudes.

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Was ist ein Bedarfsausweis?

Der Bedarfsausweis kann im Gegensatz zum Verbrauchsausweis für jedes Gebäude – unabhängig von der Nutzungsart, dem Baujahr des Gebäudes, der Anzahl von Wohneinheiten oder von bestehenden Leerständen – ausgestellt werden. Dem Bedarfsausweis liegen allein bauliche Aspekte zugrunde, Energieverbrauchsdaten sind nicht relevant. Somit wird für diesen Ausweis der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes bestimmt. Besonders wichtig ist der bedarfsorientierte Energieausweis für Eigentümer, Miet- und Kaufinteressenten von Immobilien, die einen Überblick über den energetischen Zustands eines Gebäudes erhalten möchten.

Energieausweis für Wohngebäude mit Kuli und Taschenrechner

Energieausweis Pflicht und rechtliche Grundlagen

Seit 2009 sind Verkäufer und Vermieter verpflichtet, potenziellen Käufern, Mietern oder Pächtern einen Energieausweis vorzulegen. Wer keinen zulässigen Nachweis erbringt, riskiert Bußgelder. Seit 1. Mai 2014 muss ein Energieausweis sogar ohne Aufforderung bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden. Selbst kommerzielle Anzeigen wie Zeitungsannoncen müssen die maßgeblichen Kennwerte für Endenergie- und Primärenergiebedarf oder -verbrauch abbilden – so schrieb es die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor, die bis zum Oktober 2020 auch die rechtliche Basis für den Verbrauchsausweis darstellte.

Am 1.11.2020 wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Dort sind energetische Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude festgehalten. Unter anderem änderten sich durch dieses Gesetz auch Anforderungen, die für das Erstellen des Verbrauchsausweis wichtig sind und in der EnEV in vorangegangenen Jahren nur für Bedarfsausweise Berücksichtigung fanden. Wer einen Energieverbrauchsausweis ausstellt, muss die Immobilie vor Ort besichtigen und prüfen. Alternativ sind für die Ausstellung Ihres Ausweises seither auch Fotos des Gebäudes zulässig. Anhand dieser lässt sich eine Bewertung für mögliche Modernisierungsempfehlungen vornehmen. Zudem sollten Sie den Stand bereits vorgenommener Sanierungenmit angeben, insbesondere inspektionspflichtige Klimaanlagen (samt Fälligkeitsdatum der folgenden Inspektion). Hinzu kommen Angaben von CO2-Emissionen. In einer Übergangsfrist durfte der Energieausweis bis Mai 2021 noch nach der EnEV von 2014 erstellt werden.

Der Bedarfsausweis im Überblick

  • Die Beurteilung eines Wohngebäudes unterliegt baulichen Aspekten wie Baujahr, Gebäudetyp, Gebäudegröße und Anzahl der Wohneinheiten sowie technische Daten der Heizungsanlage, Qualität der Fenster und Dämmung. Die Daten fließen als Basis für die Bewertung des Gebäudes in den Bedarfsausweis ein.
  • Relevante physikalische Eigenschaften eines Wohngebäudes wie die Abmessungen und der Wärmedurchlasskoeffizientw der Gebäudehülle werden ebenso in der Berechnung berücksichtig wie die Anlagetechnik (z.B. Heiz- und Lüftungsanlage).
  • Der bedarfsorientierte Energieausweis wird bei Neubauten obligatorisch ausgestellt.
  • Der Bedarfsausweis ist verpflichtend für Wohnhäuser, die noch nicht den Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen und weniger als fünf Wohneinheiten aufweisen.
  • Der Energiebedarfsausweis enthält einen Wert zum Endenergiebedarf und zum Primärenergiebedarf. Somit ist die gesamte Kette der Energiebereitstellung für den Bedarfsausweis relevant.
  • Der Bedarfsausweis ist 10 Jahre gültig.

Benötigte Unterlagen für einen Bedarfsausweis

Damit Sie einen Bedarfsausweis erstellen lassen können, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Sie sollten über grundlegenden Informationen zum energetischen Zustand Ihres Gebäudes verfügen: Baujahr, Heiztechnik, Dämmung.
  • Angaben zur energetischen Qualität einzelner Bauteile (z. B. Fenster, Fassade, Keller, Dach) und der Heizanlage.
  • Angaben zum Aufmaß der Gebäudeflächen (Länge und Breite des Gebäudes, Raumhöhen, Fensterflächen, Dicke der Dämmung). Die Angaben finden sich in der Regel in Bauzeichnungen in Ihrer Bauakte.

Bedarfsausweis erstellen lassen

Kundenservice: Ein Paar nutzt ein Beratungsgespräch

Die Ausstellung eines Verbrauchs- wie auch Bedarfsausweises sollte nur durch eine zertifizierte Fachperson erfolgen. Dazu zählen Architekten, Innenarchitekten, Schornsteinfeder, Bauingenieure oder Energieberater. Auch die Stadtwerke Düsseldorf sind dazu befugt, Energieausweise auszustellen. So unterstützt unsere Energieberatung Sie gerne bei der Beantragung und Erstellung Ihres Bedarfsausweises. Nutzen Sie dazu einfach unser Kontaktformular und erhalten Sie wichtige Informationen sowie eine individuelle Beratung für Ihren Energieausweis.

Bedarfsausweis beauftragen

Was kostet ein Bedarfsausweis?

Preisübersicht für bedarfsorientierte Energieausweise
Anzahl Wohneinheiten
Energieausweis bedarfsorientiert (nur im Stadtgebiet Düsseldorf
1-4
ab 525€
5-10
ab 625€
11-15
ab 720€
>15
ab 800€

Bei aufwändig zu ermittelnden Flächen (z. B. Anbauten) behalten wir uns vor, abweichende Preise anzubieten.

Für einen bedarfsorientierten Energieausweis benötigen Sie den Grundriss, Schnitte und Ansichten des Gebäudes mit Maßangaben und eine Baubeschreibung. Falls diese nicht vorliegen, können Sie eine Kopie aus Ihrer Hausakte im Bauaufsichtsamt erhalten. Darüber hinaus werden die Schornsteinfegerprotokolle der Heizungsanlagen benötigt.

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