Ihre Fragen zu...
- Preisanpassung Strom in Düsseldorf 1. Juli 2023
- Preisanpassung Fernwärme 1. April 2023
- Gasumlagen
- Finanzielle Unterstützung
- Versorgungssicherheit
- Energiesparpotenziale
Die geopolitischen Spannungen haben die Entwicklungen auf den internationalen Energiemärkten stark geprägt. Im Vergleich zu den Jahren 2020 und 2021 haben sich die internationalen Preise für Erdgas und Strom im vergangenen Jahr teilweise verzehnfacht. Auch wenn sich diese Preise in den letzten Wochen von ihren Höchstwerten des vergangenen Jahres wieder wegbewegt haben, bleiben die hohen Preisschwankungen für die Unternehmen der Energiewirtschaft eine besondere Herausforderung.
Die Stadtwerke Düsseldorf gehen auf Ihre Fragen ein und beantworten diese.
Die Preise am Energiemarkt entwickeln sich sehr dynamisch und sind insbesondere im Jahr 2022 stark gestiegen. Hierfür gibt es verschiedene Gründe. Zum einen zog die Weltwirtschaft nach dem Corona Lockdown stark an, was zu einer erhöhten Nachfrage führte. Dadurch stiegen die Beschaffungspreise für Strom und Gas an den Energiebörsen bereits auf ein Rekordniveau. Durch den russischen Angriff auf die Ukraine hat sich die Situation weiter verschärft.
Die Strommengen, die die Stadtwerke Düsseldorf im Jahr 2023 an die Kund:innen weitergeben, sind zum großen Teil bereits im Jahr 2022 beschafft worden. Eine solche langfristige Beschaffungsstrategie glättet die Beschaffungspreise und sichert damit den Haushaltskund:innen stabilere Preise, da die Entwicklungen an den Großhandelsmärkten nicht direkt an die Kund:innen weitergegeben werden. Auf der anderen Seite bedeutet es aber auch, dass wir plötzlich und stark sinkende Marktpreise für Energie nicht sofort an die Haushalte weitergeben können. Die aktuell günstigen Marktpreise wirken sich erst später auf die Preise für Haushalte aus.
Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des prognostizierten persönlichen Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis (Preisdeckel) berechnet. Der Staat übernimmt für die genannten 80 Prozent die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs (Differenzpreis).
In beinahe jedem Haushalt gibt es Möglichkeiten, weniger Energie zu verbrauchen. Damit sparen Sie Geld und tragen dazu bei, die Versorgungslage stabil zu halten. Denn: Auch viele kleine Beiträge können zusammen eine große Wirkung entfalten.
Unsere Energieberatung hat viele Tipps & Tricks rund um das Thema Energiesparen für Sie unter Energiespartipps zusammengestellt.
Wir empfehlen Ihnen Ihre Abschläge nach oben anzupassen. Das können Sie bequem im Kundenportal tun. So können Sie hohe Nachzahlungen mit der Jahresrechnung vermeiden.
Düsseldorfer:innen können finanzielle Hilfe aus dem Härtefallfonds erhalten, wenn sie Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beziehen, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, Wohngeld ab dem 1. Januar 2023 beantragt, aber noch keine Leistungen erhalten haben, sich mit ihrem geringen Einkommen in einer schwierigen finanziellen Situation befinden oder die bereits verschuldet sind und zusätzlich hohe Stromkosten zahlen müssen.
Die deutliche Erhöhung hängt mit dem sehr starken Anstieg des Erdgaspreises im vergangenen Jahr (2022) zusammen, z.B. durch die drastische Verknappung der russischen Erdgas-Lieferungen nach Deutschland und in die EU. Der überwiegende Teil unserer Fernwärme wird im Block Fortuna, einem der klimafreundlichsten Gas-Kraftwerke der Welt, erzeugt.
Der Gasbörsenpreis hatte sich schon von Jahresbeginn 2021 bis zum Herbst 2022 verdreifacht – auch durch eine weltweit anziehende Konjunktur nach dem coronabedingten Einbruch. Dazu addierten sich die Kosten für die neu eingeführte CO2-Abgabe
Diese deutlich höheren Gaspreise schlagen auf die Fernwärmepreise durch.
SWD werden zum 1. April 2023 die Fernwärmepreise für Kunden in der Innenstadt auf Basis der Regelungen in den bestehenden Verträgen deutlich erhöhen. Durch die von der Bundesregierung beschlossene Wärmepreisbremse werden die Kund:innen der SWD Düsseldorf allerdings nur einen Teil des Preisanstiegs auch tatsächlich zahlen müssen.
Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des prognostizierten persönlichen Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis (Preisdeckel) berechnet. Der Staat übernimmt für die genannten 80 Prozent die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs (Differenzpreis). Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis für Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Diese 9,5 Cent/kWh sind ein Bruttopreis, incl. aller Steuern und Abgaben. Ein durchschnittlicher Haushalt (67 m2) zahlt statt 71 Euro demnächst 104 Euro pro Monat bei einem Jahresverbrauch von 9.600 kWh. Das bedeutet gegenüber den aktuell gültigen Arbeitspreisen einen Anstieg von 46 Prozent.
Die Stadtwerke Düsseldorf passen den Preis gemäß der vertraglich vereinbarten Formel zu einem fest definierten Datum einmal im Jahr an. In Garath/ Benrath zum 1. Oktober, in der Innenstadt zum 1. April.
Aktuell bestehen unsere Energieträger für die Fernwärme aus 80 Prozent Erdgas und 20 Prozent Mülldampf.
Die Erhöhung der Fernwärmepreise hängt mit dem sehr starken Anstieg des Erdgaspreises im vergangenen Jahr zusammen. Eine Auswirkung des Ukraine-Krieges und der in der Folge drastischen Verknappung der russischen Erdgas-Lieferungen nach Deutschland und in die Europäische Union.
Durch diese stark gestiegenen Gaspreise erhöht sich auch Ihr Fernwärmepreis.
Die Stadtwerke passen den Preis gemäß der vertraglich vereinbarten Formel an. Erdgas hat als Energieträger in Düsseldorf den größten Anteil an der Fernwärme.
Die aktuelle Erhöhung der Fernwärmepreise hängt mit dem sehr starken Anstieg der Erdgaspreise im vergangenen Jahr zusammen.
Wichtig: Der Gaspreis für die Fernwärme wird auf Basis des Gaspreises an vier festen Stichtagen im Jahr berechnet. Diese Daten sind der 1. April, der 1. Juli, der 1. Oktober des vorhergehenden Kalenderjahres und der 1. Januar des aktuellen Kalenderjahres.
Auf diese Weise werden die Preise für die Kund:innen aufs Jahr gesehen geglättet, starke Ausschläge an den Gasbörsen, wie im August 2022 werden so nicht einfach weitergegeben.
Es gibt bei der Fernwärme einen festen, vertraglich geregelten Termin für Preisanpassungen nach oben wie nach unten: In der Innenstadt ist dies der 1. April, für die Kund:innen und Garath/ Benrath der 1. Oktober.
Wenn Sie die vereinbarten Zahlungen nicht leisten können, melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns, damit wir gemeinsam eine Lösung, zum Beispiel Ratenzahlungen, finden können.
In beinahe jedem Haushalt gibt es Möglichkeiten, weniger Energie zu verbrauchen. Damit sparen Sie Geld und tragen dazu bei, die Versorgungslage stabil zu halten. Denn: Auch viele kleine Beiträge können zusammen eine große Wirkung entfalten.
Darüber hinaus stellt die Wärmepreisbremse nur auf 80 Prozent der prognostizierten Verbräuche der Kund:innen ab. In der Konsequenz können die Kund:innen durch die Wärmepreisbremse erhebliche Beträge einsparen, insbesondere wenn es Ihnen gelingt, den eigenen Verbrauch um z. B. 20 Prozent zu reduzieren. Denn dann wird ein durchschnittlicher Haushalt 81 Euro anstelle von 104 Euro pro Monat zahlen.
Unsere Energieberatung hat viele Tipps & Tricks rund um das Thema „Energiesparen“ für Sie online unter "Energiespartipps" zusammengestellt. Ab Mai ist zudem die mobile Energieberatung mit dem “Düsselblitz” wieder im Stadtgebiet unterwegs.
Selbstverständlich ist die Versorgung gesichert. Die Höhe der Preise auf den Rohstoffmärkten hat keinen Einfluss auf die Versorgungssicherheit.
Stand: 17.04.2023
Die Versorgungssicherheit mit Gas ist aktuell gewährleistet. Es gibt derzeit keinen Mangel. Die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen im Rahmen des Notfallplans Gas sollen in erster Linie einer Gasmangellage im Herbst und Winter vorbeugen. Zuletzt wurde am 23. Juni 2022 die „Alarmstufe” ausgerufen. Dieser Schritt hat auf die Versorgung von Haushaltskund:innen keine Auswirkungen.
Was für Deutschland gilt, gilt auch für Düsseldorf.
Wer Rückfragen hat oder persönlichen Kontakt wünscht, wendet sich bitte an den zuständigen Netzbetreiber in Düsseldorf unter krisenvorsorge@netz-duesseldorf.de
Der Begriff des im Rahmen der Gasversorgung "geschützten Kunden" (gem. § 53a EnWG) erfasst alle Letztverbraucher:innen, deren Verbrauch über Standardlastprofile gemessen wird – das sind neben Haushaltskund:innen auch kleine und mittlere Unternehmen aus dem Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen - sowie grundlegende soziale Dienste bzw. Einrichtungen.
Unter die grundlegenden sozialen Dienste fallen Einrichtungen, in denen Menschen vorübergehend oder dauerhaft stationär behandelt werden oder leben und diese nicht ohne Weiteres verlassen können sowie Einrichtungen, die hoheitliche Aufgaben zur öffentlichen Sicherheit zu erfüllen haben. Hierzu zählen Krankenhäuser und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gemäß § 107 SGB V, stationäre Pflegeeinrichtungen, stationäre Hospize, Einrichtungen zur Pflege und Betreuung behinderter Menschen, Justizvollzugsanstalten sowie z. B. Kindergärten, Schulen, Verwaltungen, Feuerwehr, Polizei und Bundeswehreinrichtungen.
Auch "geschützte Kund:innen" können im Fall einer Gasmangellage aufgefordert werden, den Komfortanteil des Gasbezuges einzuschränken.
Da sich im Laufe der vergangenen Monate die Lage immer weiter verschärft hat, hat die Bundesregierung die zweite Stufe im Notfallplan Gas ausgerufen. Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ wurde bereits im September 2019 veröffentlicht. Der Plan regelt, wie die Politik vorgeht, wenn sich die Versorgungslage für Erdgas zu verschlechtern droht bzw. wenn die ersten Versorgungsengpässe auftreten. Es gibt drei Stufen: die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe.
Ende März rief das Bundeswirtschaftsministerium bereits die erste Stufe aus, um sich auf die abzeichnende Verschlechterung im Jahresverlauf besser vorbereiten zu können. Im Bundeswirtschaftsministerium trifft sich das „Krisenteam Gas“ regelmäßig, um die Lage laufend einzuschätzen. Es besteht aus Vertretern des BMWK, der Bundesnetzagentur, des Marktgebietsverantwortlichen Gas (aktuell: Trading Hub Europe) und der Fernleitungsnetzbetreiber.
Am 23. Juni folgte die zweite Stufe: die Alarmstufe. (In dieser befinden wir uns aktuell.) Diese tritt in Kraft, wenn eine Störung der Gasversorgung vorliegt oder die Nachfrage nach Gas außergewöhnlich hoch ist, so dass sich die Versorgungslage erheblich verschlechtert. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ist durch die hohen Gaspreise und die reduzierten Lieferungen von Nord Stream 1 dieser Fall eingetreten.
In der Alarmstufe verzichtet der Staat weiterhin auf Eingriffe in den Gasmarkt. Das bedeutet: Der Markt ist noch in der Lage, die Störung bzw. die hohe Nachfrage zu bewältigen. Unternehmen müssten beispielsweise zwar die hohen Preise bezahlen, könnten sich aber weiterhin trotzdem mit Gas versorgen.
Gleichwohl kann die Bundesregierung im Notfall unterstützen, zum Beispiel Unternehmen in der Gasversorgungskette mit Krediten helfen, wenn diese die hohen Preise aus eigener Kraft nicht mehr stemmen können und ein Zahlungsausfall droht.
Die dritte und letzte Stufe des Notfallplans stellt die Notfallstufe dar. Die Notfallstufe wird aktiviert, wenn die Maßnahmen der ersten und zweiten Stufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgung eintritt. Dabei wird entweder eine erhebliche Störung des Gasmarkts beobachtet oder es besteht eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Erdgas.
Mit der Notfallstufe hat der Staat die Möglichkeit, direkt ins Marktgeschehen einzugreifen und eine Reihe von Maßnahmen zu verordnen, um Erdgas nach bestimmten Kriterien zu verteilen und zu transportieren bzw. um generell Energie einzusparen.
Das Vorgehen ist wie folgt: Die Bundesnetzagentur agiert als Bundeslastverteiler und erlässt Vorgaben für die Betreiber des Fernleitungsnetzes. Diese müssen die vorgegebenen Einsparungen bei den Gasmengen vornehmen und entsprechende Anweisungen an die nachgelagerten Netzbetreiberweitergeben. Gaslieferanten und -anbieter wie die Stadtwerke Düsseldorf haben keinen Einfluss auf die Entscheidung, sondern müssen die Vorgaben umsetzen.
Am Dienstag, 9. August, ist der Europäische Notfallplan Gas in Kraft getreten. Durch ihn soll der Gaskonsum gesenkt werden. Der Notfallplan auf EU-Ebene gibt den Rahmen vor für den auf Bundesebene. In den EU-Mitgliedsländern soll der Gasverbrauch bis zum 31. März 2023 um je 15 Prozent sinken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind im Gas-Notfallplan verschiedene Maßnahmen aufgelistet, mit denen die Mitgliedstaaten den öffentlichen Sektor und Unternehmen, aber auch Privathaushalte dazu anhalten können, den Gasverbrauch zu minimieren. Bis Ende September stehen die Mitgliedsstaaten in der Pflicht, ihre bestehenden nationalen Notfallpläne zu aktualisieren und aufzulisten, wie sie das Einspar-Ziel erreichen wollen.
Mit der Ausrufung der Alarmstufe ändert sich erst einmal nichts. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Es gibt aktuell keine Versorgungsengpässe. Inwieweit die Sicherstellung der Energieversorgung Auswirkungen auf den Marktpreis haben wird, ist aufgrund der sehr dynamischen Lage aktuell nicht abzusehen.
Ja, die Versorgung der Haushalte ist derzeit gesichert.
Tipps gibt es auf den Seiten der Energieberatung.
Kostenlose Beratung am Telefon unter 0211-821 2121 oder Kontakt per E-Mail an energieberatung@swd-ag.de
Auch in der Alarmstufe ändert sich für Unternehmen erst einmal nichts.
Zu den Auswirkungen der EU-Sanktionen auf die Wirtschaft arbeitet das BMWK an Hilfen für Unternehmen. Die Arbeiten an einem KfW-Kreditprogramm laufen auf Hochtouren. Auch weitere Unterstützungsmaßnahmen werden aktuell in der Bundesregierung beraten.
Aktuell sieht die Bundesregierung keine Versorgungsengpässe und damit auch keine Beeinträchtigungen in der Produktion. Die Bundesregierung tut alles, damit die Versorgungssicherheit auch weiter gewährleistet bleibt.
Die Daten benötigt die Netzgesellschaft, um im Falle einer Krise schnellstmöglich die betroffenen Netzkunden informieren zu können. Der zuständige Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, die Versorgung der geschützten Kunden i. S. d. § 53a EnWG weitestgehend sicherzustellen.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Energievertrag haben, können Sie gerne Ihre:n Keyaccount-Manager:in kontaktieren. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Abrechnung.
Nein, Sie müssen nichts unternehmen. Die Umsatzsteuersenkung wird von uns vollständig weitergegeben und in der Rechnung ausgewiesen.
Nein, ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht. Änderungen der Umsatzsteuer werden gemäß dem Umsatzsteuergesetz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ohne Ankündigung und ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit weitergegeben.
Nein, die Höhe des Abschlags ändert sich nicht. Grundsätzlich wird die Umsatzsteuersenkung bei der Jahresabrechnung berücksichtigt. Eine Anpassung der Abschlagszahlungen ist deshalb nicht notwendig. Auch
empfehlen wir, wegen der aktuell sehr stark gestiegenen Gaspreise, die Abschläge nicht zu reduzieren, um eventuelle Nachzahlungen mit der Jahresrechnung zu vermeiden.
Nein, die Abgrenzung auf der Jahresrechnung erfolgt durch uns. Wir grenzen den Zeitraum anhand von Zählerständen automatisch für Sie ab. Wenn Sie möchten, können Sie uns gerne ihren Zählerstand per ServiceApp oder im Kundenportal mitteilen.
Nein, die Kund:innen profitieren in jedem Fall von der Senkung der Umsatzsteuer. Denn in der Energiewirtschaft werden die in Anspruch genommenen Leistungen in der Regel über einen Zeitraum von zwölf Monaten abgerechnet. Die Umsatzsteuersenkung wird somit in der Jahresrechnung berücksichtigt.
Die Bundesregierung hatte von ihrer Befugnis des Energiesicherungsgesetzes (§ 26 EnSiG) Gebrauch gemacht und mit der neuen Gaspreisanpassungsverordnung Regelungen erlassen, wonach die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffungen den Gasimporteure im Falle einer erheblichen Reduzierung der Gasimportmengen erstattet und in Form der sogenannten Gasbeschaffungsumlage weitergegeben werden können.
Die sogenannte Gasbeschaffungsumlage sollte eigentlich zum 1. Oktober 2022 in Kraft treten. Am Donnerstag, 29. September, hat die Bundesregierung aber bereits wieder das Aus für diese Umlage verkündet. Die Stadtwerke Düsseldorf hatten ihre Kund:innen darüber informiert, dass beim Gas zum 1. November 2022 und bei der Fernwärme zum 1. Oktober 2022 die von der Bundesregierung beschlossene Gasbeschaffungsumlage erhoben werden sollte.
Die Stadtwerke Düsseldorf setzen alles daran, diese Änderung umgehend umzusetzen: Ziel ist, dass den Kund:innen die Umlage weder beim Gas noch bei der Fernwärme in Rechnung gestellt wird. Sollte es versehentlich doch zu einer Abbuchung kommen, wird der entsprechende Betrag zurückgebucht.
Mit Blick auf die Gas-Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Um bestimmte Füllstände in den Gasspeichern zu erreichen, ist der sog. Marktgebietsverantwortliche, Trading Hub Europe (THE), berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen und in die Gasspeicher einzuspeichern. Die Verantwortung zum Erreichen der Füllstandsvorgaben der Gasspeicher liegt primär bei den Speicherbetreibern und Speichernutzern, THE ergreift jedoch im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben ergänzende Maßnahmen, um die gesetzlich festgelegten Füllstände zu erreichen. Die dafür bis zum 1. April 2025 anfallenden Kosten werden über die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Diese Umlage fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein, wodurch alle Gaskund:innen solidarisch an den Mehrkosten beteiligt werden. Diese Gasspeicherumlage hat auch weiterhin Bestand.
Die Gasspeicherumlage wird für Kund:innen der Stadtwerke Düsseldorf erstmals für Fernwärme ab Oktober 2022 erhoben, für Gas ab November. Die Gasspeicherumlage wird nach derzeitigem Stand vom Markgebietsverantwortlichen gegenüber den Bilanzkreisverantwortlichen vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2025 erhoben.
Die Gasbeschaffungsumlage entfällt.
Die Veröffentlichung der Höhe der Gasspeicherumlage erfolgte am 18. August 2022 durch die THE. Ihre Höhe beträgt 0,059 ct/kWh (netto).
Die Bundesregierung hat angesichts der hohen Preise bereits zwei Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Jetzt sollen weitere Entlastungen folgen. Zu den bislang vereinbarten, neuen Entlastungen gehört eine Reform des Wohngeldes und eine Einführung des Bürgergelds. Mit dem Aus für die Gasbeschaffungsumlage hat die Bundesregierung auch einen Rettungsschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro angekündigt. Damit sollen Privathaushalte und Unternehmen unterstützt werden.
Die Bundesregierung hat sich am 22. Juli 2022 darauf verständigt, den Schutzschirm für Unternehmen, die wegen der hohen Energiepreise in Schwierigkeiten geraten sind, im Einklang mit dem EU-Beihilferecht zu verlängern. Dazu zählen die Kreditlinien der KfW; die Bürgschaftsprogramme, die Zuschüsse für besonders energieintensive Unternehmen sowie staatliche Eigenkapitalhilfen für systemrelevante Unternehmen. Diese Arbeiten an der Verlängerung des Schutzschirms laufen aktuell.
Die Bundesregierung hat sowohl eine Gaspreis- wie auch eine Strompreisbremse angekündigt. Eine Kommission ist aktuell damit befasst, Vorschläge zu erarbeiten.
Ihre Heizungsanlage wird mit Gas betrieben, so dass auch für Sie die Gasspeicherumlage und die Erhöhung der Bilanzierungsumlage greift. Wir rechnen Sie zwar in Wärmemengen ab, jedoch wird der Arbeitspreis für die Wärmemenge pro bezogene Kilowattstunde (kWh) Erdgas berechnet.
Darüber hinaus gilt für das Produkt HEIZUNG inklusive) vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 der verminderte Umsatzsteuersatz von 7%.
Das Produkt HEIZUNG inklusive) erfährt jährlich zum 1.April eine reguläre Preisanpassung. Die genaue Höhe der Preisanpassung wird öffentlich in Medien angezeigt und veröffentlicht. Der nächste Preisanpassungstermin für HEIZUNG inklusive) bezieht sich auf den 01.04.2023
Das aktuelle HEIZUNG inklusive)-Angebot können Sie über unsere Website bequem anschauen. Besuchen Sie Heizung mieten und geben Ihre Postleitzahl ein. Unser Tarifrechner zeigt Ihnen dann den aktuellen Hinkl-Tarif aus 2022 an.
Seit dem 1. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage. Diese Absenkung geben wir in vollem Umfang an unsere Stromkund:innen weiter. Der Wegfall der Umlage ist Teil der Entlastungspakete der Bundesregierung.
Die Energiepreispauschale (kurz EPP) ist eine der Maßnahmen der Bundesregierung aus dem Entlastungspaket 2022. Es handelt sich dabei um eine Einmalzahlung für einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer:innen in Höhe von 300 Euro und soll vor allem die Belastung durch steigende Energiekosten etwas abfedern.
Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass alle Bürger:innen berechtigt sind, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder sich für gewöhnlich dort aufhalten und damit unbegrenzt steuerpflichtig sind. Wichtig ist, dass sie im Laufe des Jahres 2022 aus einer der folgenden Quellen Einkommen beziehen:
Ein bestimmter Zeitraum oder eine Mindestdauer sind nicht notwendig, um die Energiepauschale zu erhalten. Rentner:innen und Pensionäre sind von der Einmalzahlung der Energiepreispauschale ausgeschlossen.
Die Energiepreispauschale muss nicht beantragt werden. Der Zuschuss wird für alle, die zum 1. September 2022 in einem „ersten Arbeitsverhältnis“ stehen und die einer der Steuerklassen 1 bis 5 unterliegen, in der Regel über den Arbeitgeber ausgezahlt. Der Rest muss für das Jahr 2022 eine Steuererklärung abgeben, um unabhängig vom Kinderbonus die Energiepreispauschale (EPP) zu erhalten.
Die steigenden Heizkosten belasten insbesondere einkommensschwächere Haushalte in Deutschland. Der einmalig ausgezahlte Heizkostenzuschuss soll dies abfedern.
Allen Menschen, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 Wohngeld für mindestens einen Monat bezogen haben, steht der Heizkostenzuschuss zu. In NRW betrifft dies rund 160.000 Haushalte.
Der Heizkostenzuschuss wird automatisch überwiesen. Laut Angaben des NRW-Bauministeriums wird der Zuschuss bis zum 20. August 2022 an alle Wohngeldempfänger:innen überwiesen.
Eine Unterstützung erhalten Mieter:innen sowie selbstnutzende Wohneigentümer:innen, die durch hohe Nachforderungen aus Heiz- und Warmwasserrechnungen oder durch Aufwendungen für die Bevorratung anderer Heizmittel (bspw. Öl, Holzpellets) im Monat der Zahlungsfälligkeit finanziell überfordert sind.
Es gibt eine individuelle Unterstützung über den Zugang zu Leistungen des SGB II/SGB XII, z. B. durch verlängerte Antragsfristen und angepasste Regelungen zur Vermögensanrechnung.
Beispiele:
Die Unterstützung erfolgt im Rahmen des Bürgergelds durch die jeweiligen Jobcenter bzw. Sozialämter. Auch wenn regulär kein Bürgergeld bezogen wird, kann eine einmalige Inanspruchnahme von Leistungen wegen einer hohen Heizkostennachzahlung beantragt werden.