Versorgungslage

Karriere: Ein Baum im Foyer der Verwaltung

Die geopolitischen Spannungen haben die Entwicklungen auf den internationalen Energiemärkten in den vergangengenen Jahren stark geprägt. Auch wenn sich diese Preise in den letzten Monaten von ihren Höchstwerten des vergangenen Jahres wieder wegbewegt haben, bleiben die hohen Preisschwankungen für die Unternehmen der Energiewirtschaft eine besondere Herausforderung.

Auf dieser Seite gehen die Stadtwerke Düsseldorf auf Ihre Fragen ein und beantworten diese. Zudem finden Sie hier Informationen zu aktuellen Preisanpassungen.

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Beschaffungsstrategien der Stadtwerke Düsseldorf

Beschaffungsstrategien von Energieversorgern | Stadtwerke Düsseldorf

Jedes Energieversorgungsunternehmen hat seine eigene Strategie, mit welcher es die Beschaffung für seine Bestandskunden sicherstellt. Das heisst, die Energie wird am Großhandelsmarkt zu unterschiedlichen Zeiten und in unterschiedlichen Teilmengen eingekauft. Das führt dazu, dass die Kosten zu einem bestimmten Zeitpunkt unterschiedlich hoch sind.

Preisanpassung Fernwärme zum 1. April 2024

Welcher Mehrwertsteuersatz gilt für die Fernwärme ab dem 01.04.2024?

Bis zum 31.03.2024 galt für die Lieferung von Fernwärme der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Dieser ermäßigte Umsatzsteuersatz wurde von der Bundesregierung im Zuge der Energiekrise beschlossen. Ab dem 01.04.2024 gilt wieder der ursprüngliche Umsatzsteuersatz von 19 %. Dies betrifft alle Fernwärmekunden bundesweit.

Welche Faktoren führen zu der Preisanpassung für die Fernwärme in der Innenstadt?

Grundlage für die Preisanpassung zum 01.04. ist die entsprechende Preisregelung in Ihrem Fernwärmevertrag. Diese beinhaltet unter anderem die Preisänderungsformel.

Warum haben die Stadtwerke Düsseldorf einen anderen Fernwärmepreis als andere Fernwärmeversorger in Deutschland?

Jedes Unternehmen hat seine eigene Bezugs- und Erzeugungsstruktur, die sich in den jeweiligen Preisänderungsklauseln widerspiegelt. Darüber hinaus unterscheiden sich die Preisänderungsklauseln z.B. hinsichtlich der Anpassungszeitpunkte oder der Zeiträume, für die Indizes bei der Anwendung der Preisänderungsklausel berücksichtigt werden. Ein Vergleich mit anderen Fernwärmeversorgungsunternehmen zu einem isolierten Zeitpunkt ist daher wenig aussagekräftig.

Wie kann ich Energie sparen und meine Kosten senken?

In beinahe jedem Haushalt gibt es Möglichkeiten, weniger Energie zu verbrauchen. Damit sparen Sie Geld und tragen dazu bei, die Versorgungslage stabil zu halten. Denn: Auch viele kleine Beiträge können zusammen eine große Wirkung entfalten.

Unsere Energieberatung hat viele Tipps & Tricks rund um das Thema „Energiesparen“ für Sie online unter „Energiespartipps" zusammengestellt. Bis Ende Oktober ist zudem die mobile Energieberatung mit dem „Düsselblitz“ wieder im Stadtgebiet unterwegs.

Umsatzsteuererhöhung

Umsatzsteuersenkung: Muss ich als Kund:in etwas unternehmen?

Nein, Sie müssen nichts unternehmen. Die Umsatzsteuererhöhung wird von uns weitergegeben und in der Rechnung ausgewiesen.

Wie wirkt sich die Erhöhung für mich aus? 

Für einen 2-Personen-Haushalt in Düsseldorf mit einem durchschnittlichen jährlichen Erdgas-Verbrauch von 11.500 kWh bedeutet die Umsatzsteuererhöhung eine Mehrbelastung von rund 13 Euro im Monat.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Nein, ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht. Änderungen der Umsatzsteuer werden gemäß dem Umsatzsteuergesetz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ohne Ankündigung und ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit weitergegeben.

Ändert sich die Höhe meines Abschlags?

Nein, die Höhe des Abschlags ändert sich nicht. Grundsätzlich wird die Umsatzsteuererhöhung bei der Jahresabrechnung berücksichtigt. Eine Anpassung der Abschlagszahlungen ist deshalb nicht notwendig. 

Muss ich den Zähler zum 01.04.2024 ablesen?

Nein, die Abgrenzung auf der Jahresrechnung erfolgt durch uns. Wir grenzen den Zeitraum anhand von Zählerständen automatisch für Sie ab. Wenn Sie möchten, können Sie uns gerne ihren Zählerstand per ServiceApp oder im Kundenportal mitteilen.

Fragen zur Versorgungslage

Stand: 17.04.2023

Allgemeine Fragen

Wie ist die Versorgungslage Gas in Deutschland?

Die Versorgungssicherheit mit Gas ist aktuell gewährleistet. Es gibt derzeit keinen Mangel. Die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen im Rahmen des Notfallplans Gas sollen in erster Linie einer Gasmangellage im Herbst und Winter vorbeugen. Zuletzt wurde am 23. Juni 2022 die „Alarmstufe” ausgerufen. Dieser Schritt hat auf die Versorgung von Haushaltskund:innen keine Auswirkungen.

Wie ist die Versorgungslage Gas in Düsseldorf?

Was für Deutschland gilt, gilt auch für Düsseldorf.

An wen kann ich mich mit weiteren Fragen wenden zur Krisenvorsorge Gas?

Wer Rückfragen hat oder persönlichen Kontakt wünscht, wendet sich bitte an den zuständigen Netzbetreiber in Düsseldorf unter krisenvorsorge@netz-duesseldorf.de

Wer fällt unter die Gruppe geschützter Kund:innen?

Der Begriff des im Rahmen der Gasversorgung "geschützten Kunden" (gem. § 53a EnWG) erfasst alle Letztverbraucher:innen, deren Verbrauch über Standardlastprofile gemessen wird – das sind neben Haushaltskund:innen auch kleine und mittlere Unternehmen aus dem Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen - sowie grundlegende soziale Dienste bzw. Einrichtungen.

Unter die grundlegenden sozialen Dienste fallen Einrichtungen, in denen Menschen vorübergehend oder dauerhaft stationär behandelt werden oder leben und diese nicht ohne Weiteres verlassen können sowie Einrichtungen, die hoheitliche Aufgaben zur öffentlichen Sicherheit zu erfüllen haben. Hierzu zählen Krankenhäuser und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gemäß § 107 SGB V, stationäre Pflegeeinrichtungen, stationäre Hospize, Einrichtungen zur Pflege und Betreuung behinderter Menschen, Justizvollzugsanstalten sowie z. B. Kindergärten, Schulen, Verwaltungen, Feuerwehr, Polizei und Bundeswehreinrichtungen.

Auch "geschützte Kund:innen" können im Fall einer Gasmangellage aufgefordert werden, den Komfortanteil des Gasbezuges einzuschränken.

Blackout" - Ist das möglich? | Stadtwerke Düsseldorf

Habt ihr euch schon mal vorgestellt, was passieren würde, wenn es zu einem Blackout kommt? Sicherlich haben viele von euch Angst vor einem solchen Szenario.
Was sind die drei Stufen des Notfallplans Gas?

Da sich im Laufe der vergangenen Monate die Lage immer weiter verschärft hat, hat die Bundesregierung die zweite Stufe im Notfallplan Gas ausgerufen. Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ wurde bereits im September 2019 veröffentlicht. Der Plan regelt, wie die Politik vorgeht, wenn sich die Versorgungslage für Erdgas zu verschlechtern droht bzw. wenn die ersten Versorgungsengpässe auftreten. Es gibt drei Stufen: die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe.

1. Die Frühwarnstufe

Ende März rief das Bundeswirtschaftsministerium bereits die erste Stufe aus, um sich auf die abzeichnende Verschlechterung im Jahresverlauf besser vorbereiten zu können. Im Bundeswirtschaftsministerium trifft sich das „Krisenteam Gas“ regelmäßig, um die Lage laufend einzuschätzen. Es besteht aus Vertretern des BMWK, der Bundesnetzagentur, des Marktgebietsverantwortlichen Gas (aktuell: Trading Hub Europe) und der Fernleitungsnetzbetreiber.

2. Die Alarmstufe (ist aktuell in Deutschland ausgerufen)

Am 23. Juni folgte die zweite Stufe: die Alarmstufe. (In dieser befinden wir uns aktuell.) Diese tritt in Kraft, wenn eine Störung der Gasversorgung vorliegt oder die Nachfrage nach Gas außergewöhnlich hoch ist, so dass sich die Versorgungslage erheblich verschlechtert. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ist durch die hohen Gaspreise und die reduzierten Lieferungen von Nord Stream 1 dieser Fall eingetreten.

In der Alarmstufe verzichtet der Staat weiterhin auf Eingriffe in den Gasmarkt. Das bedeutet: Der Markt ist noch in der Lage, die Störung bzw. die hohe Nachfrage zu bewältigen. Unternehmen müssten beispielsweise zwar die hohen Preise bezahlen, könnten sich aber weiterhin trotzdem mit Gas versorgen.

Gleichwohl kann die Bundesregierung im Notfall unterstützen, zum Beispiel Unternehmen in der Gasversorgungskette mit Krediten helfen, wenn diese die hohen Preise aus eigener Kraft nicht mehr stemmen können und ein Zahlungsausfall droht.

3. Die Notfallstufe

Die dritte und letzte Stufe des Notfallplans stellt die Notfallstufe dar. Die Notfallstufe wird aktiviert, wenn die Maßnahmen der ersten und zweiten Stufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgung eintritt. Dabei wird entweder eine erhebliche Störung des Gasmarkts beobachtet oder es besteht eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Erdgas.

Mit der Notfallstufe hat der Staat die Möglichkeit, direkt ins Marktgeschehen einzugreifen und eine Reihe von Maßnahmen zu verordnen, um Erdgas nach bestimmten Kriterien zu verteilen und zu transportieren bzw. um generell Energie einzusparen.

Das Vorgehen ist wie folgt: Die Bundesnetzagentur agiert als Bundeslastverteiler und erlässt Vorgaben für die Betreiber des Fernleitungsnetzes. Diese müssen die vorgegebenen Einsparungen bei den Gasmengen vornehmen und entsprechende Anweisungen an die nachgelagerten Netzbetreiberweitergeben. Gaslieferanten und -anbieter wie die Stadtwerke Düsseldorf haben keinen Einfluss auf die Entscheidung, sondern müssen die Vorgaben umsetzen.

Was besagt der europäische Notfallplan?

Am Dienstag, 9. August, ist der Europäische Notfallplan Gas in Kraft getreten. Durch ihn soll der Gaskonsum gesenkt werden. Der Notfallplan auf EU-Ebene gibt den Rahmen vor für den auf Bundesebene. In den EU-Mitgliedsländern soll der Gasverbrauch bis zum 31. März 2023 um je 15 Prozent sinken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind im Gas-Notfallplan verschiedene Maßnahmen aufgelistet, mit denen die Mitgliedstaaten den öffentlichen Sektor und Unternehmen, aber auch Privathaushalte dazu anhalten können, den Gasverbrauch zu minimieren. Bis Ende September stehen die Mitgliedsstaaten in der Pflicht, ihre bestehenden nationalen Notfallpläne zu aktualisieren und aufzulisten, wie sie das Einspar-Ziel erreichen wollen.

Was ist der "Notfallplan Gas"? | Stadtwerke Düsseldorf

Alle wichtigen Infos zum Notfallplan Gas gibt es in diesem Video

Für Privatkund:innen

Was ändert sich damit für Verbraucher:innen?

Mit der Ausrufung der Alarmstufe ändert sich erst einmal nichts. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Es gibt aktuell keine Versorgungsengpässe. Inwieweit die Sicherstellung der Energieversorgung Auswirkungen auf den Marktpreis haben wird, ist aufgrund der sehr dynamischen Lage aktuell nicht abzusehen.

Ist die Versorgung der Haushalte gesichert?

Ja, die Versorgung der Haushalte ist derzeit gesichert.

Wie können die Düsseldorfer:innen Energie sparen?

Tipps gibt es auf den Seiten der Energieberatung.

Kostenlose Beratung am Telefon unter 0211-821 2121 oder Kontakt per E-Mail an energieberatung@swd-ag.de

Für Geschäftskund:innen

Was ändert sich für Unternehmen?

Auch in der Alarmstufe ändert sich für Unternehmen erst einmal nichts.

Zu den Auswirkungen der EU-Sanktionen auf die Wirtschaft arbeitet das BMWK an Hilfen für Unternehmen. Die Arbeiten an einem KfW-Kreditprogramm laufen auf Hochtouren. Auch weitere Unterstützungsmaßnahmen werden aktuell in der Bundesregierung beraten.

Sind jetzt schon Produktionen beeinträchtigt?

Aktuell sieht die Bundesregierung keine Versorgungsengpässe und damit auch keine Beeinträchtigungen in der Produktion. Die Bundesregierung tut alles, damit die Versorgungssicherheit auch weiter gewährleistet bleibt.

Die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH als zuständiger Netzbetreiber in Düsseldorf hat große Kunden angeschrieben, um Kontaktdaten abzufragen. Warum erfolgt diese Datenabfrage?

Die Daten benötigt die Netzgesellschaft, um im Falle einer Krise schnellstmöglich die betroffenen Netzkunden informieren zu können. Der zuständige Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, die Versorgung der geschützten Kunden i. S. d. § 53a EnWG weitestgehend sicherzustellen.

Wen kann ich als Geschäftskund:in kontaktieren?

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Energievertrag haben, können Sie gerne Ihre:n Keyaccount-Manager:in kontaktieren. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Abrechnung.

Strom- und Gaspreis | Stadtwerke Düsseldorf

Alle Infos zum Strom- und Gaspreis gibt's in diesem Video

HEIZUNG inklusive)

Warum bin ich als Heizung inklusive Kund:in auch von der Gasumlage betroffen?

Ihre Heizungsanlage wird mit Gas betrieben, so dass auch für Sie die Gasspeicherumlage und die Erhöhung der Bilanzierungsumlage greift. Wir rechnen Sie zwar in Wärmemengen ab, jedoch wird der Arbeitspreis für die Wärmemenge pro bezogene Kilowattstunde (kWh) Erdgas berechnet.

Darüber hinaus gilt für das Produkt HEIZUNG inklusive) vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 der verminderte Umsatzsteuersatz von 7%.

Wann kommt eine reguläre Preiserhöhung für HEIZUNG inklusive)?

Das Produkt HEIZUNG inklusive) erfährt jährlich zum 1.April eine reguläre Preisanpassung. Die genaue Höhe der Preisanpassung wird öffentlich in Medien angezeigt und veröffentlicht. Der nächste Preisanpassungstermin für HEIZUNG inklusive) bezieht sich auf den 01.04.2023

Was kostet HEIZUNG inklusive) aktuell?

Das aktuelle HEIZUNG inklusive)-Angebot können Sie über unsere Website bequem anschauen. Besuchen Sie Heizung mieten und geben Ihre Postleitzahl ein. Unser Tarifrechner zeigt Ihnen dann den aktuellen Hinkl-Tarif aus 2022 an.

Fragen zu staatlicher Unterstützung

EEG-Umlage

Wird die Senkung der EEG-Umlage an mich weitergegeben?

Seit dem 1. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage. Diese Absenkung geben wir in vollem Umfang an unsere Stromkund:innen weiter. Der Wegfall der Umlage ist Teil der Entlastungspakete der Bundesregierung.

Dezember-Soforthilfe 2022

Dezember-Soforthilfe Gas

Die Gaspreiskrise im Jahr 2022 führte zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekund:innen. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plante die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen, darunter auch die Dezember-Soforthilfe Gas.

Dezember-Soforthilfe Fernwärme

Die Gaspreiskrise im Jahr 2022 führte zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekund:innen. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, entwickelte die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen, die aus Mitteln des Bundes finanziert wurden. darunter auch die Dezember-Soforthilfe Fernwärme.

Energiepreispauschale

Was ist die Energiepreispauschale?

Die Energiepreispauschale (kurz EPP) ist eine der Maßnahmen der Bundesregierung aus dem Entlastungspaket 2022. Es handelt sich dabei um eine Einmalzahlung für einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer:innen in Höhe von 300 Euro und soll vor allem die Belastung durch steigende Energiekosten etwas abfedern.

Wer erhält die Pauschale?

Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass alle Bürger:innen berechtigt sind, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder sich für gewöhnlich dort aufhalten und damit unbegrenzt steuerpflichtig sind. Wichtig ist, dass sie im Laufe des Jahres 2022 aus einer der folgenden Quellen Einkommen beziehen:

  • Selbstständige Arbeit
  • Gewerbebetrieb
  • Lohnarbeit
  • Land- und Forstwirtschaft

Ein bestimmter Zeitraum oder eine Mindestdauer sind nicht notwendig, um die Energiepauschale zu erhalten. Rentner:innen und Pensionäre sind von der Einmalzahlung der Energiepreispauschale ausgeschlossen.

Wie erhalte ich die Energiepreispauschale? Muss ich dafür etwas tun?

Die Energiepreispauschale muss nicht beantragt werden. Der Zuschuss wird für alle, die zum 1. September 2022 in einem „ersten Arbeitsverhältnis“ stehen und die einer der Steuerklassen 1 bis 5 unterliegen, in der Regel über den Arbeitgeber ausgezahlt. Der Rest muss für das Jahr 2022 eine Steuererklärung abgeben, um unabhängig vom Kinderbonus die Energiepreispauschale (EPP) zu erhalten.

Heizkostenzuschuss

Was ist der Heizkostenzuschuss?

Die steigenden Heizkosten belasten insbesondere einkommensschwächere Haushalte in Deutschland. Der einmalig ausgezahlte Heizkostenzuschuss soll dies abfedern.

Wer bekommt den Heizkostenzuschuss?

Allen Menschen, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 Wohngeld für mindestens einen Monat bezogen haben, steht der Heizkostenzuschuss zu. In NRW betrifft dies rund 160.000 Haushalte.

Wie wird der Heizkostenzuschuss ausgezahlt?

Der Heizkostenzuschuss wird automatisch überwiesen. Laut Angaben des NRW-Bauministeriums wird der Zuschuss bis zum 20. August 2022 an alle Wohngeldempfänger:innen überwiesen.

Härtefallregelungen für Mieter:innen sowie selbstgenutztes Wohneigentum

Wer bekommt Unterstützung?

Eine Unterstützung erhalten Mieter:innen sowie selbstnutzende Wohneigentümer:innen, die durch hohe Nachforderungen aus Heiz- und Warmwasserrechnungen oder durch Aufwendungen für die Bevorratung anderer Heizmittel (bspw. Öl, Holzpellets) im Monat der Zahlungsfälligkeit finanziell überfordert sind.

Wie sieht die Unterstützung aus?

Es gibt eine individuelle Unterstützung über den Zugang zu Leistungen des SGB II/SGB XII, z. B. durch verlängerte Antragsfristen und angepasste Regelungen zur Vermögensanrechnung.

Beispiele:

  • Ausnahme von den hohen Vermögensfreibeträgen in der Karenzzeit für einmonatige Leistungsansprüche
  • Befristete Antragsrückwirkung auf drei Monate bei Vorliegen von Nachzahlungsforderungen oder angemessene Heizmittelbevorratung
  • Folgeänderungen zur Schuldenübernahme im SGB XII, um abweichende Vermögensfreigrenzen zu vermeiden
Wie erhalte ich die Unterstützung?

Die Unterstützung erfolgt im Rahmen des Bürgergelds durch die jeweiligen Jobcenter bzw. Sozialämter. Auch wenn regulär kein Bürgergeld bezogen wird, kann eine einmalige Inanspruchnahme von Leistungen wegen einer hohen Heizkostennachzahlung beantragt werden.

Alles Wichtige zum Thema Krisenvorsorge Gas:

Das können Sie tun:

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Energiespartipps

Jeder Haushalt benötigt Energie – für Elektrogeräte, zum Heizen und für die Beleuchtung. Wir zeigen Ihnen, wo Sie sparen können.

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Abschlag anpassen

Passen Sie mit nur einem Klick Ihren monatlichen Abschlag an und vermeiden Sie Nachzahlungen zu Ihrer Jahresrechnung.

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