Förderung von Ladestationen für E-Autos
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bietet laut ihrer Förderrichtlinie Unternehmen und Kommunen die Möglichkeit, den Aufbau von gewerblichen genutzten Ladestationen an Mitarbeiterparkplätzen für private Elektroautos sowie Dienstfahrzeuge zu fördern.
Die Anträge zur Förderung können seit dem 23. November 2021 bei der KfW gestellt werden. Dabei ist zwischen zwei Förderprogrammen zu unterscheiden. Die Bezuschussung der Ladestationen von Unternehmen wird durch den KfW-Zuschuss 441 geregelt. Kommunen dürfen den KfW-Zuschuss 439 für sich beanspruchen. In der Fördersumme sowie in den Voraussetzungen unterscheiden sich die Programme jedoch kaum. Es werden vor allem Ladepunkte mit maximaler Ladeleistung von 22 kW mit einer Fördersumme von bis zu 900 € bezuschusst, sofern die Fördersumme maximal 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben nicht überschreitet.*