Elektromobilität: Förderung von gewerblich genutzten Fahrzeugen

Ein Elektroauto wird an einer Ladesäule aufgeladen.

Vorteile der Förderprogramme von Bund & Ländern

  • Sie sparen bares Geld
  • Sammelanträge ermöglichen einen schnellen Umstieg
  • Anreize für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, auch im Privaten auf E-Fahrzeuge umzusteigen
  • wertvoller Beitrag zur Klimaneutralität

Finanzieren Sie Ihre E-Dienstfahrzeuge, Ladesäulen oder Wallboxen sowie Lastenräder durch diverse staatliche Förderprogramme*

Elektromobilität wird immer bedeutender. So hilft der Umstieg auf E-Lastenräder, Elektroautos und deren Ladestationen – ob im privaten oder gewerblichen Gebrauch – bei der Zielerreichung der Klimaneutralität. Bis 2050 sollten die Klimaziele in Deutschland weitestgehend umgesetzt werden. Damit sich auch so viele Unternehmen wie möglich daran beteiligen können, begünstigt der Bund und die Länder sowie einzelne Kommunen die Anschaffung diverser E-Fahrzeuge und Ladeinfrastrukturen mit verschiedenen Förderprogrammen. Hier verraten wir Ihnen die wichtigsten Einzelheiten.

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Mit Förderprogrammen Elektromobilität umsetzen

Die Elektromobilität bestimmt immer mehr die Zukunft der individuellen Fortbewegung und so liegt vielen Menschen der Umstieg auf ein E-Fahrzeug bereits heute schon sehr nahe. Die Nachfrage nach Lademöglichkeiten für zu Hause und auch am Arbeitsplatz steigt. Um dieser nachzukommen und einen möglichst schnellen Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge sowie der dafür erforderlichen Ladeinfrastrukturen zu gewährleisten, bieten der Bund und die Länder umfassende Förderprogramme an. Die Förderung dient vor allem als Maßnahme zur Begeisterung für den technischen Fortschritt. So werden Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen dabei unterstützt, die Klimaziele Deutschlands zu erreichen.

Damit Sie einen Überblick über die vielen Fördermöglichkeiten für den gewerblichen Gebrauch von Elektrofahrzeugen und Ladestationen bekommen, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Informationen zusammengetragen.

Strom-Tankstelle: Wallbox, die Strom-Tankstelle der Stadtwerke Düsseldorf

Förderung von Ladestationen für E-Autos

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bietet laut ihrer Förderrichtlinie Unternehmen und Kommunen die Möglichkeit, den Aufbau von gewerblichen genutzten Ladestationen an Mitarbeiterparkplätzen für private Elektroautos sowie Dienstfahrzeuge zu fördern.

Die Anträge zur Förderung können seit dem 23. November 2021 bei der KfW gestellt werden. Dabei ist zwischen zwei Förderprogrammen zu unterscheiden. Die Bezuschussung der Ladestationen von Unternehmen wird durch den KfW-Zuschuss 441 geregelt. Kommunen dürfen den KfW-Zuschuss 439 für sich beanspruchen. In der Fördersumme sowie in den Voraussetzungen unterscheiden sich die Programme jedoch kaum. Es werden vor allem Ladepunkte mit maximaler Ladeleistung von 22 kW mit einer Fördersumme von bis zu 900 € bezuschusst, sofern die Fördersumme maximal 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben nicht überschreitet.*

Für wen eignet sich die Förderung?

Zuschuss 441: Als zuschussberechtigt gelten Unternehmen, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige, kommunale Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen.

Zuschuss 439: Als zuschussberechtig gelten Kommunen und Landkreise sowie deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände.

Was wird konkret gefördert?
  • Der Kauf von neuen Ladestationen mit maximaler Ladeleistung von 22 kW, die nicht öffentlich zugänglich sind.
  • Die Installation, der Netzanschluss sowie die Batteriespeichersysteme der Ladestationen, inklusive Installationsarbeiten.
  • Energiemanagement-Systeme zur intelligenten Steuerung der Ladestationen
  • das Aufladen von Firmen- wie Privatfahrzeugen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen
  • notwendige Elektroinstallationsarbeiten (z. B. Erdarbeiten)
  • notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude
  • notwendige Ertüchtigungs-/Modernisierungsmaßnahmen der Gebäudeelektrik

Sie möchten in Erfahrung bringen, ob Ihre Ladestationen den Anforderungen zur Förderung entsprechen? In der Liste der förderfähigen Ladestationen von der KfW erfahren Sie mehr.

Wie hoch fällt die KfW-Förderung aus?
  • Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 900 € pro Ladepunkt. Die Anzahl der Ladepunkte können Sie bereits bei Antragstellung mit angeben.
  • Die Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 € betragen, damit Sie den Zuschuss von 900 € Euro erhalten.
  • Haben Sie mehrere Ladepunkte, müssen diese jeweils 1.285,71 € kosten, damit Sie für jeden 900 € erhalten. Liegen Sie mit den Gesamtkosten darunter, wird der Zuschuss auf maximal 70 % reduziert.
  • Die maximale Zuschusshöhe pro Standort beträgt 45.000 €. Kommunen sind davon befreit.
  • Die Gesamtkosten für Kommunen müssen mindestens 12.857,14 € (entspricht 10 Ladepunkten) betragen.
Anzahl Ladepunkte
Pauschaler Zuschuss
Gesamtkosten
Gesamtzuschuss
1
900 €
z. B. 1.000 €
0 €
1
900 €
mind. 1.285,71 €
900 €
2
1.800 €
z. B. 2.000 €
1.400 €
2
1.800 €
mind. 2.571,43
1.800 €
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Für die Nutzung der Ladesäulen verwenden Sie ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien. Beziehen Sie diesen beispielsweise von den Stadtwerken Düsseldorf, kann die KfW dafür den Nachweis Ihres Stromliefervertrags einfordern. Alternativ können Sie auch Ihren eigenen durch Photovoltaikanlagen gewonnenen Ökostrom nutzen – dafür benötigen Sie eine Eigenerklärung, die Sie bei der KfW vorlegen.
  • Der Einbau der Ladepunkte muss durch Fachunternehmen vollzogen werden.
  • Sie müssen die Ladestation für mindestens 6 Jahre zweckmäßig in Betrieb nehmen.
Antragsstellung: So geht’s
  1. Zuschuss beantragen: Noch bevor Sie Ihre Ladestation bestellen, reichen Sie Ihren Antrag direkt im KfW-Zuschussporta l ein. Damit die Antragstellung erfolgreich abläuft, laden Sie je nach Typ Ihres Unternehmens und entsprechender Rechtsform verschiedene Unterlagen in Ihrem Unternehmensaccount hoch.
  2. Vorhaben durchführen: Nach der Antragsstellung erhalten Sie eine Bestätigung durch die KfW. Jetzt können Sie Ihr Vorhaben in die Tat umsetzen und die Ladesäule an Ihrem Stellplatz von einem Fachbetrieb installieren lassen.
  3. Reporting erstellen: Nachdem Sie Ihre Ladestation in Betrieb genommen haben, erfassen Sie das in der „Berichterstattung Ladeinfrastruktur“ auf der Online-Plattform der NOW .
  4. Zuschuss erhalten: Bestätigen zu guter Letzt die Erfassung der Ladestation bei NOW sowie die ordnungsgemäße Inbetriebnahme im KfW-Zuschussportal. Dafür geben Sie die Reporting-ID an, die Sie von der NOW erhalten haben, und laden alle Rechnungen über die Leistungen des Fachbetriebs zur Installation hoch. Sind Sie damit durch, erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.

Wallbox-Förderung für Unternehmen in NRW

Auch das Land NRW bietet eine Fördermöglichkeit für die Errichtung von Ladeinfrastrukturen durch Unternehmen und Kommunen. Zu den förderfähigen Gegenständen zählen die Ladesäule oder Wallbox, das Lastmanagement, die Kennzeichnung, der Tiefbau und die Montage. Unternehmen können ihre Ladesäulen mit bis zu 50 Prozent und Kommunen mit bis zu 80 Prozent fördern lassen.

Voraussetzung für die Förderung ist

  • die Verwendung von 100 % Ökostrom
  • der Nachweis eines Liefervertrages mit Grünstrom oder
  • die eigenständige Produktion des Ökostroms durch beispielsweise Photovoltaikanlagen

Mehr zum Förderprogramm erfahren

Förderung von E-Autos

Im Sinne des Klimaschutzes soll der CO2-Ausstoß des Verkehrs in Deutschland unter anderem durch den Umstieg auf Elektroautos stark verringert. Damit Unternehmen und Kommunen Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Dienstfahrzeuge mit elektrischem Antrieb bieten können, fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den Kauf von E-Autos oder Plug-in-Hybriden.*

Für wen eignet sich die Förderung?

Zuschussberechtigt sind Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften, Vereine und Privatpersonen.

Was wird konkret gefördert?

Das Förderprogramm bzw. der Umweltbonus des BAFA gilt für den Kauf oder das Leasen von

  • Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2022 erstmalig zugelassen und beantragt werden.
  • Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.

Dazu zählen vor allem folgende Fahrzeugtypen

  • batterieelektrische Fahrzeuge
  • Plug-in-Hybride
  • Brennstoffzellenfahrzeuge

Welche Modelle konkret förderfähig sind, können Sie dieser Liste des BAFA entnehmen.

Wie hoch fällt die BAFA-Förderung aus?
  • Die maximale Fördersumme in Höhe von 9.000 € erhalten nur reine Elektroautos, die dem Netto-Listenpreis von bis zu 40.000 € entsprechen.
  • Für Plug-in-Hybride steht Ihnen eine Förderung von bis zu 6.750 € zur Verfügung, sofern diese eine maximale CO2-Emission von maximal 50 g je gefahrenen Kilometer nicht überschreiten oder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometern aufweisen.
  • Die Höhe der Fördersumme für geleaste E-Autos richtet sich nach der Leasingdauer und wird dementsprechend gestaffelt. Leasingverträge ab 23 Monaten hingegen erhalten die volle Förderung
Kauf von E-Autos
Fahrzeugtyp
Netto-Listenpreis Basismodell in Euro
Bundesanteil in Euro (bis Ende 2021 verdoppelt)
Herstelleranteil in Euro
Gesamt in Euro (netto)
Elektroauto
bis 40.000
6.000
3.000
9.000
Elektroauto
über 40.000 bis 65.000
5.000
2.500
7.500
Plug-in Hybrid
bis 40.000
4.500
2.250
6.750
Plug-in Hybrid
über 40.000 bis 65.000
3.750
1.875
5.625
Leasing von E-Autos
Fahrzeugtyp
Netto-Listenpreis Basismodell in Euro
Leasing- Laufzeit
Bundesanteil in Euro (verdoppelt)
Herstelleranteil in Euro (netto)
Gesamt in Euro (netto)
Elektroauto
bis 40.000
6-11 Monate
1500
750
2250
Elektroauto
bis 40.000
12-23 Monate
3000
1500
4500
Elektroauto
über 40.000 bis 65.000
6-11 Monate
1250
625
1875
Elektroauto
über 40.000 bis 65.000
12-23 Monate
2500
1250
3750
Plug-in-Hybrid
bis 40.000
6-11 Monate
1125
562,50
1687,50
Plug-in-Hybrid
bis 40.000
12-23 Monate
2250
1125
3375
Plug-in-Hybrid
über 40.000 bis 65.000
6-11 Monate
937,50
468,75
1406,25
Plug-in-Hybrid
über 40.000 bis 65.000
12-23 Monate
1875
937,50
2809,50
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Das Elektrofahrzeug muss auf der Liste des BAFA stehen und mindestens seit 6 Monaten im Inland auf die Antragstellerin oder den Antragsteller erstzugelassen sein.
  • Die elektrische Mindestreichweite bei Plug-in-Hybriden beträgt bei der Anschaffung vor dem 31. Dezember 2021 40 km und nach dem 31. Dezember 2021 60 km.
  • Der Herstelleranteil ist auf der Rechnung bzw. auf der Leasing-Kalkulation ausgewiesen.
  • Gebrauchtwagen sind maximal 12 Monate zugelassen und weisen eine maximale Laufleistung von 15.000 km vor.
  • Die Fahrzeuge können Sie auch per Sammelantrag bei dem BAFA beantragen. Die Innovationsprämie darf für bis zu 500 modellgleiche Fahrzeuge genutzt werden. Dazu müssen die Fahrzeuge alle dem gleichen Basismodell mit übereinstimmender Ausstattung entsprechen und bereits zugelassen sein.
  • Innerhalb eines Sammelantrags geben Sie an, ob Sie eine Kombination aus Neu- und Gebrauchtfahrzeugen sowie eine Kombination aus Kauf- und Leasinggeschäften fördern lassen möchten.
  • Innerhalb eines Sammelantrags muss im Falle des Leasings die jeweilige Leasingdauer von entweder 6 bis 11 Monaten, 12 bis 23 Monaten oder über 23 Monate angegeben werden.
Antragsstellung: So geht’s
  1. Als Erstes füllen Sie den elektronischen Förderantrag auf der Homepage des BAFA aus und laden Ihren Kauf- oder Leasingvertrag hoch.
  2. Danach erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid, mit dem Sie nun die Zulassung Ihres Elektroautos/Ihrer Elektroautos angehen können.
  3. Laden Sie Ihren Zulassungsbescheid (Teil 1 und 2) hoch. Maximal zehn Monate dürfen zwischen dem Erhalt des Zuwendungsbescheids und des Verwendungsnachweises beim BAFA vergehen.
  4. Nach positiver Prüfung erhalten Sie den Bundesanteil des Umweltbonus durch das BAFA auf Ihr Bankkonto ausgezahlt. Der Händlerbeitrag wird direkt beim Kauf Ihres/Ihrer Autos von Ihrer Rechnung abgezogen

Förderung von E-Lastenrädern

Gewerblich genutzte Schwerlastenräder werden durch den Bund mit einem Förderzuschuss von 25 Prozent subventioniert. Maximal 2.500 Euro werden somit vom BAFA für den Kauf eines E-Lastenrads und E-Lastenanhängers für den fahrradgebundenen Lastenverkehr dazugegeben.*

Für wen eignet sich die Förderung?

Zuschussberechtigt sind:

  • private Unternehmen unabhängig von der Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige)
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
  • Körperschaften
  • rechtsfähige Vereine und Verbände
Was wird konkret gefördert?

Mit dem Förderprogramm unterstützt das BAFA die Anschaffung von

  • elektrisch angetriebenen Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs),
  • Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung,
  • Gespanne aus Lastenfahrrad und Lastenanhänger (mindestens ein Bestandteil muss dabei eine elektrische Antriebsunterstützung besitzen).

Nicht förderfähig ist die Anschaffung von Lastenpedelecs und E-Lastenanhänger, die für den Personentransport (z. B. Rikschas) konzipiert sind oder für private Einsatzzwecke (z. B. Einkauf, Arbeitsweg etc.) genutzt werden.

Wie hoch fällt die BAFA-Förderung aus?

Rund 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung sind förderfähig. Maximal können so 2.500 Euro pro Lastenrad bzw. -anhänger vom BAFA bezuschusst werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Der Förderantrag muss zwingend vor Beauftragung (Bestellung) beim Händler erfolgen. Ein E-Lastenfahrrad darf maximal eine Tretunterstützung von 25 km/h aufweisen.
  • Förderfähige E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenanhänger müssen serienmäßig und fabrikneu sein, jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen und Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind, sowie mehr Volumen (Minimum 1 m³) aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
Antragsstellung: So geht’s
  1. Zuschuss beantragen: Zunächst füllen Sie den Förderantrag des BAFA aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente (Angebot, Beschreibung des Einsatzzweckes (Projektbeschreibung) und Produktdatenblatt / Herstellererklärung) hoch.
  2. Danach erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid, mit dem Sie anschließend den Kauf Ihres Lastenrads in Angriff nehmen können.
  3. Als Letztes reichen Sie beim BAFA den Nachweis über den Erhalt Ihres Lastenrads an, damit Sie den Zuschuss direkt auf Ihr Konto erhalten.

Förderung E-Lastenrad in NRW

Im Rahmen des Förderprogramms „Emissionsarme Mobilität“ unterstützt das Land NRW ebenfalls den Kauf von Elektrolastenfahrrädern. Bis zum 30. September 2021 können Kommunen und kommunale Betriebe ohne wirtschaftliche Tätigkeit hier einen Zuschuss von 60 Prozent (max. 4.200 Euro) beantragen.*

Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Förderfähige E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenanhänger müssen fabrikneu sein.
  • Die Lastenräder weisen eine Nutzlast von mindestens 70 kg (ohne Fahrer) auf.
  • Das E-Lastenrad besitzt einen verlängerten Radstand oder eine unlösbar mit dem Fahrrad verbundene Transportmöglichkeit (z. B. ein fest installierter Lastenbehälter).
Förderempfänger
Förderanteil in %
maximale Fördersumme in Euro
maximale Anzahl E-Lastenräder pro Jahr
Kommunen1
60
4.200
5
Unternehmen2
30
2.100
5

1) Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.

2) Freiberufler, Gewerbetreibende, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Personengesellschaften

Häufige Fragen zur Förderung von gewerblich genutzten Ladestationen, E-Autos und Lastenrädern

Kann die KfW-Förderung mit einem anderen Förderprogramm kombiniert werden?

Nein, eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zuladen oder Zuschüssen ist nicht möglich.

Wann muss der Ökostromtarif für die Ladestation abgeschlossen sein?

Ihr Stromliefervertrag sollte spätestens dann abgeschlossen sein, wenn Sie die Rechnungen im Zuschussportal hochladen möchten. Beginnen kann er allerdings auch zu einem etwas späteren Zeitpunkt.

Kann ich die Zahl der Ladepunkte auch nach Beantragung der Förderung noch erhöhen?

Die Förderung können Sie nachträglich nicht aufstocken. Möchten Sie also zusätzlich weitere Ladepunkte beantragen, müssen Sie dafür einen neuen Förderantrag stellen, in dem Sie auch die Anzahl der Ladepunkte, die Sie gefördert haben möchten, angeben.

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Mit der Ladekarte für E-Autos haben Sie die Möglichkeit, bereits an zahlreichen Ladestationen in Düsseldorf und in ganz Deutschland ihr Elektroauto zu tanken. Mit der Karte haben Sie Zugriff auf ein gut ausgebautes Netzwerk, sodass Sie bedenkenlos Ihre nächste Tour durch die Städte Deutschlands planen können – der Strom geht Ihnen nie aus.

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Hinweis*

*Wir bitten um Verständnis, dass die Stadtwerke Düsseldorf AG keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Darlegung der einzelnen Förderbedingungen und Förderprogramme geben können. Diese Übersicht soll Ihnen lediglich als Anhaltspunkt für mögliche nächste Schritte und grundsätzliche Fördermöglichkeiten dienen und stellt weder eine Rechts- noch Fördermittelberatung dar. Ihr möglicher Anspruch richtet sich nach den individuellen Voraussetzungen, die durch die zuständigen Fördermittelgeber und Ansprechpartner bewertet werden. Auch stehen Förderprogramme nur so lange zur Verfügung, wie die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind. Dieser Umstand kann von dem vorgesehenen Antragszeitraum abweichen und diesen tatsächlich verkürzen. Die Stadtwerke Düsseldorf AG haften nicht für die Bewilligung entsprechender Anträge oder den Nachlass einer entsprechenden Ersparnis.