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Zwei Ingenieure stehen auf dem Dach eines modernen Gebäudes und inspizieren eine Solaranlage bei sonnigem Wetter. © Westend61 / Westend61 via Getty Images

Novellierung Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf"

Hier haben wir Ihnen wichtige Informationen zum Düsseldorfer Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf" zusammengestellt.

Das ist neu: Alle Infos zum Förderprogramm

Aktualisiert im Januar 2024

Laut Aussage der Stadtverwaltung Düsseldorf besteht für etwa 55.000 Wohngebäude im Stadtgebiet Sanierungsbedarf. Demnach werden durchschnittlich rund Dreiviertel des Energieeinsatzes in den Haushalten für das Heizen aufgewendet. Durch Modernisierungsmaßnahmen wie Wärmedämmung, isolierende Fenster oder eine neue Heizungsanlage können die Einsparpotenziale genutzt und so Kosten gesenkt werden.

Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat das Förderprogramm „Klimafreudliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“ aktualisiert und angepasst. Es verfolgt folgende Ziele:

  • Nebenkosten senken

  • Beitrag für den Klimaschutz leisten

Die aktuelle Richtlinie ist im Januar 2024 in Kraft getreten. Wir haben die Änderungen für Sie zusammengefasst.

Die aktuellen Fördermöglichkeiten

Nachfolgend finden Sie einen Auszug der Förderrichtlinie, heruntergebrochen auf ausgewählte Bereiche der Energieversorgung und -beratung. Die komplette Übersicht der Fördermittel finden Sie auf der offiziellen Seite der Landeshauptstadt.

Wallbox
FördergegenstandNeuinstallation von Wallboxen
Förderkonditionen- Elektrofahrzeug oder Hybridfahrzeug wird als Besitz vorausgesetzt - Nutzung einer Photovoltaikanlage von min. 6 kW inkl. Stromspeicher oder Bezug von 100 % zertifiziertem Ökostrom - 50 % Förderung der Anschluss- und Gerätekosten - max. 2.000 € pro installierter Wallbox
Fernwärme
FördergegenstandNeuanschluss an die Fernwärme
Förderkonditionen- Förderung nur im Düsseldorfer Stadtgebiet möglich - bis 25 kW: 4.500 € - größer 25 bis 50 kW: 4.000 € - größer 50 kW: 3.750 € - Einbau einer Fernwärme-Etagenheizung zusätzlich 500 € - Entfernung zur Übergabestation 10 bis 25 m: zusätzlich 1.000 € - Entfernung zur Übergabestation > 25 m: zusätzlich 1.500 €
Photovoltaik
FördergegenstandNeuinstallation von Photovoltaikanlagen
Förderkonditionen- größer 0,6 bis 10 kWp: 300 € pro kWp - größer 10 kWp: 3.000 € zzgl. 200 € pro kWp über 10 kWp
Photovoltaik
FördergegenstandIntelligente Messtechnik
Förderkonditionen- 40 % Förderung der Investitionskosten - max. 4.000 € pro Antrag
Photovoltaik
FördergegenstandNeuinstallation Batteriespeichersysteme
Förderkonditionen- für neuinstallierte und bestehende Photovoltaikanlagen bis 30 kW und IBN ab 31.03.2012 - Autarkiegrad von mindestens 50 % zu belegen - 250 € pro Kilowattstunde Batteriespeicherkapazität
Luft-Wasser-Wärmepumpe
FördergegenstandNeuinstallation
Förderkonditionen- Strom muss 100 % Ökostrom sein (entweder über Photovoltaik oder Zertifikate) - Spez. Heizwärmebedarf des Gebäudes max. 100 kWh/m2/a; Jahresarbeitszahl (JAZ) mindestens 3,5 - TA-Lärm muss eingehalten werden - Förderung von Hybrid-Wärmepumpen möglich (Einzelfallentscheidung) - bis 25 kW: 3.500 € - größer 25 kW bis 50 kW: 4.000 € - größer 50 kW: 4.500 €
Energieberatung
FördergegenstandAntragsbegleitung
Förderkonditionen- 50 % der Gesamtkosten - max. 300 € pro Sanierungsprojekt
Energieberatung
FördergegenstandSAGA-Sanierungsbegleitung
Förderkonditionen- 50 % der Gesamtkosten - max. 1.000 € pro Sanierungsprojekt
Energieberatung
FördergegenstandThermografiegutachten / Wärmebild
Förderkonditionen- 50 % der Gesamtkosten (Thermografieaufnahmen und Beratungsgespräch) - max. 150 €

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Disclaimer:

Diese Veröffentlichung zeigt zum Zeitpunkt der Erstellung bestehende Fördermöglichkeiten überblicksartig auf. Die Stadtwerke Düsseldorf AG übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Eine Antragstellung erfolgt in eigener Verantwortung, ohne dass hieraus gleichwelche Ansprüche gegenüber der Stadtwerke Düsseldorf AG ableitbar wären. Die vollständigen Förderbedingungen sind den jeweiligen Förderrichtlinien zu entnehmen. Bitte beachten Sie auch die individuellen Vorgaben zur Antragberechtigung sowie Befristung einer möglichen Förderung.