Das ist neu: Alle Infos zum Förderprogramm
Aktualisiert im Januar 2024
Laut Aussage der Stadtverwaltung Düsseldorf besteht für etwa 55.000 Wohngebäude im Stadtgebiet Sanierungsbedarf. Demnach werden durchschnittlich rund Dreiviertel des Energieeinsatzes in den Haushalten für das Heizen aufgewendet. Durch Modernisierungsmaßnahmen wie Wärmedämmung, isolierende Fenster oder eine neue Heizungsanlage können die Einsparpotenziale genutzt und so Kosten gesenkt werden.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat das Förderprogramm „Klimafreudliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“ aktualisiert und angepasst. Es verfolgt folgende Ziele:
Nebenkosten senken
Beitrag für den Klimaschutz leisten
Die aktuelle Richtlinie ist im Januar 2024 in Kraft getreten. Wir haben die Änderungen für Sie zusammengefasst.
Die aktuellen Fördermöglichkeiten
Nachfolgend finden Sie einen Auszug der Förderrichtlinie, heruntergebrochen auf ausgewählte Bereiche der Energieversorgung und -beratung. Die komplette Übersicht der Fördermittel finden Sie auf der offiziellen Seite der Landeshauptstadt.
Wallbox | |
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Fördergegenstand | Neuinstallation von Wallboxen |
Förderkonditionen | - Elektrofahrzeug oder Hybridfahrzeug wird als Besitz vorausgesetzt - Nutzung einer Photovoltaikanlage von min. 6 kW inkl. Stromspeicher oder Bezug von 100 % zertifiziertem Ökostrom - 50 % Förderung der Anschluss- und Gerätekosten - max. 2.000 € pro installierter Wallbox |
Fernwärme | |
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Fördergegenstand | Neuanschluss an die Fernwärme |
Förderkonditionen | - Förderung nur im Düsseldorfer Stadtgebiet möglich - bis 25 kW: 4.500 € - größer 25 bis 50 kW: 4.000 € - größer 50 kW: 3.750 € - Einbau einer Fernwärme-Etagenheizung zusätzlich 500 € - Entfernung zur Übergabestation 10 bis 25 m: zusätzlich 1.000 € - Entfernung zur Übergabestation > 25 m: zusätzlich 1.500 € |
Photovoltaik | |
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Fördergegenstand | Neuinstallation von Photovoltaikanlagen |
Förderkonditionen | - größer 0,6 bis 10 kWp: 300 € pro kWp - größer 10 kWp: 3.000 € zzgl. 200 € pro kWp über 10 kWp |
Photovoltaik | |
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Fördergegenstand | Intelligente Messtechnik |
Förderkonditionen | - 40 % Förderung der Investitionskosten - max. 4.000 € pro Antrag |
Photovoltaik | |
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Fördergegenstand | Neuinstallation Batteriespeichersysteme |
Förderkonditionen | - für neuinstallierte und bestehende Photovoltaikanlagen bis 30 kW und IBN ab 31.03.2012 - Autarkiegrad von mindestens 50 % zu belegen - 250 € pro Kilowattstunde Batteriespeicherkapazität |
Luft-Wasser-Wärmepumpe | |
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Fördergegenstand | Neuinstallation |
Förderkonditionen | - Strom muss 100 % Ökostrom sein (entweder über Photovoltaik oder Zertifikate) - Spez. Heizwärmebedarf des Gebäudes max. 100 kWh/m2/a; Jahresarbeitszahl (JAZ) mindestens 3,5 - TA-Lärm muss eingehalten werden - Förderung von Hybrid-Wärmepumpen möglich (Einzelfallentscheidung) - bis 25 kW: 3.500 € - größer 25 kW bis 50 kW: 4.000 € - größer 50 kW: 4.500 € |
Energieberatung | |
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Fördergegenstand | Antragsbegleitung |
Förderkonditionen | - 50 % der Gesamtkosten - max. 300 € pro Sanierungsprojekt |
Energieberatung | |
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Fördergegenstand | SAGA-Sanierungsbegleitung |
Förderkonditionen | - 50 % der Gesamtkosten - max. 1.000 € pro Sanierungsprojekt |
Energieberatung | |
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Fördergegenstand | Thermografiegutachten / Wärmebild |
Förderkonditionen | - 50 % der Gesamtkosten (Thermografieaufnahmen und Beratungsgespräch) - max. 150 € |