Von der Quelle bis zu den Kund:innen
Bei der Trinkwasseranalyse wird das aufbereitete Trinkwasser untersucht, nicht das Rohwasser aus den Quellen. Das Düsseldorfer Trinkwasser stammt zu rund einem Viertel aus Grundwasser und rund drei Vierteln aus versickertem Rheinwasser. Die Aufbereitung zum Trinkwasser geschieht in den Wasserwerken der Stadtwerke. Für die Trinkwasseruntersuchung wird dieses „fertige“ Wasser genutzt – also das Leitungswasser, so wie es in der Regel auch aus dem Wasserhahn der Kund:innen kommt.
Kontrolle ist besser
Ein Team von wachsamen Expert:innen hat jeden Tag die Aufgabe, die Aufbereitung und Verteilung des Trinkwassers mit hohem Qualitätsanspruch durchzuführen. Dazu gehören auch die Überwachung der Grenzwerte für zahlreiche Wasserinhaltsstoffe und Angaben über Untersuchungsverfahren gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
Die Verordnung dient als rechtliche Grundlage. Sie enthält beispielsweise Analysevorgaben und Grenzwerte von zulässigen Inhaltsstoffen. Auch die Mindesthäufigkeit der Analyse von Trinkwasserproben in einem Wasserversorgungsgebiet ist in der Trinkwasserverordnung vorgeschrieben. Sind alle Messwerte der Wasseranalyse einwandfrei, sind die hygienischen Anforderungen an ein Trinkwasser in vollem Umfang erfüllt.
Trinkwasseranalyse
Für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Düsseldorf AG basierend auf der Auswertung der Trinkwasseranalysen Hochbehälter Hardt (Zeitraum: 01.01.2025 – 31.12.2025)
Abkürzungen:
GW = Grenzwert
TrinkwV = Trinkwasserverordnung
GOW = Gesundheitlicher Orientierungswert
LW = Leitwert
Bessere Überwachung der Trinkwasserqualität
Ein neuer Weg, den Fokus auf das zu legen, was uns in Düsseldorf und Mettmann wichtig ist!
Seit Anfang 2018 gibt es eine weitere Möglichkeit zur Ausgestaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Überwachung des Trinkwassers. Eine Änderung der EG-Trinkwasserrichtlinie hat die Weichen für die Einführung einer Flexibilisierung in der Überwachung gestellt:
Wasserversorgungsunternehmen können nach wie vor das Trinkwasser auf sämtliche Parameter der Trinkwasserverordnung untersuchen. Sie können nun aber auch – in Abstimmung mit den jeweiligen, zuständigen Gesundheitsämtern – ihre Überwachung an die Situation vor Ort anpassen, indem sie die zu untersuchenden Parameter und die Untersuchungshäufigkeiten so festlegen, dass die Ergebnisse einen maximalen Erkenntnisgewinn liefern. Grundlagen dafür sind eine Risikobewertung, die Auswertung von bisherigen Daten zur Trinkwasserqualität und Untersuchungen im Einzugsgebiet.
Diese Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungspflichten an dem Vorkommen von Stoffen im Roh- und Trinkwasser ausrichten zu können, wenden wir nun an: Wir prüfen, welche Gefährdungen in unserem Einzugsgebiet und Versorgungssystem relevant sein könnten und passen die regelmäßigen Untersuchungen des Trinkwassers entsprechend an. Denn mit Risikobewertungen können wir, in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern, eventuell neu auftretende Gefährdungen erkennen, das Trinkwasser gezielter untersuchen und besser reagieren.
Wir vermeiden überflüssige Trinkwasser-Untersuchungen, indem wir nun die Stoffe weniger häufig messen, von denen wir wissen, dass sie seit vielen Jahren stets in Konzentrationen weit unterhalb des jeweiligen Grenzwertes vorkamen; dafür untersuchen wir andere häufiger.
In unseren Berichten über die Ergebnisse unserer Trinkwasserüberwachung (www.swd-ag.de) sehen Sie daher ab jetzt einige Änderungen hinsichtlich der Parameter, über die wir berichten. Wenn Sie Fragen hierzu haben, können Sie sich gerne für weitere Auskünfte an uns wenden.

