Informationen rund um Wasserpreise und Trinkwassertarife
Jede Stadt oder Gemeinde hat unterschiedliche Wasserkosten, die sich unter anderem an den Aufwandskosten der Wassergewinnung, der Wasseraufbereitung und der Verteilung an die Kund:innen orientiert. Wie die Wasserkosten auf Sie umgelegt werden können, wie Sie diese berechnen und welche Tarife wir für Sie bereithalten, erfahren Sie hier.
Die Zusammensetzung der Wasserkosten

Die Wasserkosten in Deutschland fallen im Vergleich zu anderen europäischen Ländern und Industrienationen relativ hoch aus. Den größten Einfluss darauf hat in der Regel der Wohnort. So unterscheiden sich die Wasserpreise in den einzelnen Regionen signifikant. Die Wasserkosten werden dabei von den Kommunen selbst bestimmt – und das im Zusammenhang mit dem genutzten Leitungsnetz, der Herkunft des Wassers und dessen Qualität.
In der Regel setzt sich der Preis aus zwei Bestandteilen zusammen: der Grundgebühr für den Hausanschluss (fixer Systempreis) und dem Arbeitspreis (variabler Mengenpreis). Während die Fixkosten für den Hausanschluss von der Anzahl der Wasserzähler abhängt - genau genommen von der Anzahl der Wohneinheiten und bei gewerblichen Gebäuden von den Verbrauchsklassen - wird der Arbeitspreis durch die bezogene Wassermenge bestimmt.
Wie werden Wasserkosten berechnet?
Die zu zahlenden Wasserkosten ergeben sich aus der Summe der Grundgebühr und der erhaltenen Trinkwassermenge. Während der Arbeitspreis von Ihrem Wasserversorger festgelegt wird, können Sie den Mengenpreis pro verbrauchtem Kubikmeter (m³) Wasser berechnen. Folgende Formel ist dabei anzuwenden:
Wasserkosten = (monatliche Grundgebühr x 12) + (Jahresverbrauch in Kubikmetern m³ x Mengenpreis)
Die damit ermittelten Wasserkosten stehen jedoch lediglich für das Leitungswasser. Abwassergebühren werden in der Regel jedoch auch auf die Mieter:innen umgelegt. Unter dieser Berücksichtigung ergibt sich dann folgende Formel zur Berechnung der Wasserkosten:
Wasserkosten = (monatliche Grundgebühr x 12) + (Jahresverbrauch Trinkwasser in Kubikmetern m³ x Mengenpreis für Trinkwasser) + (Jahresverbrauch Abwasser in Kubikmetern m³ x Mengenpreis für Abwasser)

Berechnung je nach Mietverhältnis
Die Berechnung der Wasserkosten ist durch die Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt. Konkret bedeutet das, dass es sich bei den Wasserpreisen um umlegbare Betriebskosten handelt, die der Vermieter an seine Mietparteien weitergeben darf. So können Vermieter neben dem reinen Wasserverbrauch auch Begleitkosten wie für den Betrieb einer Wasseraufbereitungsanlage, die Aufwendungen für Wasserzähler und die Entwässerung auf ihre Mieter umlegen.
Bei der Umlegung der Wasserkosten können Vermieter bestimmen, wie die Abrechnung erfolgen soll. So kann diese sowohl anhand des tatsächlichen Verbrauchs als auch anhand der Wohnfläche oder der im Haushalt lebenden Personen ausgestellt werden. Von welcher Variante Ihr Vermieter Gebrauch macht, entnehmen Sie Ihrem Mietvertrag. Ist keine gesonderte Regelung im Mietvertrag enthalten, wird die Abrechnung über die Wohnfläche als Maßstab vorgenommen. Häufig erfolgt sogar eine pauschale Berechnung der Wasserversorgung.
Laut der Bestimmungen müssen Vermieter für die Abrechnung der Warmwasserkosten den tatsächlichen Verbrauch erfassen. Denn diese gelten als Heizkosten. Als Vermieter kann aber auch eine Ausnahme beantragt werden, falls die Installation der Wasserzähler mit einem Aufwand einhergeht, der nicht zu rechtfertigen ist. Ist das der Fall, haben Mieter das Recht, die veranschlagten Kosten um 15 Prozent zu senken.
Grundsätzlich können sich die Regelungen diesbezüglich jedoch in den einzelnen Bundesländern unterscheiden.
Durchschnittliche Wasserkosten pro Kubikmeter (m³)
Laut dem Statistischen Bundesamt liegen die Wasserpreise für einen Kubikmeter durchschnittlich bei ungefähr zwei Euro. Ein Kubikmeter entspricht 1.000 Liter Trinkwasser. Heruntergerechnet würde somit ein Liter Wasser jeweils circa 0,3 Cent kosten.
Ganz so pauschal lassen sich die Wasserkosten damit aber nicht festlegen, denn die Preise für Leitungswasser variieren je nach Bundesland und Gemeinde.
Häufige Fragen zur Preisanpassung ab 01.01.2026
Trinkwasserversorgung in Düsseldorf und der Region
Die Stadtwerke Düsseldorf agieren in Düsseldorf und naher Umgebung als Grundversorger für Strom, Gas und Wasser. So kümmern wir uns bereits seit vielen Jahren zuverlässig neben der Energieversorgung auch um die Wasserversorgung der Haushalte der Stadt. Bei uns können Sie auf sauberes und frisches Trinkwasser aus dem Hahn zählen.
Unser Trinkwasser steht für Qualität, denn es wird nach dem sogenannten „Düsseldorfer Verfahren“ aufbereitet. Die Trinkwasseraufbereitung erfolgt durch ein Verfahren, das durch die Düsseldorfer Wasserwerke entwickelt wurde und sich durch eine Reinigung mit natürlichen und innovativen Filtern auszeichnet. Das beweist auch unsere regelmäßig durchgeführte Trinkwasseranalyse. Bei dieser Analyse werden die Inhaltsstoffe des Wassers sowie die Wasserhärte genau unter die Lupe genommen. Damit sichern wir dauerhaft die Trinkwasserqualität, und Sie profitieren von besonders reinem und frischem Wasser.

Kosten für Leitungswasser: die Trinkwassertarife der Stadtwerke Düsseldorf
Bei den Stadtwerken Düsseldorf als Ihr Grundversorger sind Sie gut aufgehoben. Stets beliefern wir Sie zuverlässig mit ausreichend Wasser. Unsere Trinkwassertarife sind gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) zusammengestellt. Folgende Preisregelung ergibt sich dadurch für Sie (Allgemeiner Tarif):
Trinkwassertarife für Düsseldorf und Mettmann
gültig ab 01. Januar 2026
Arbeitspreis für Haushalts-, Gewerbe-, Industrie-, Landwirtschafts- und sonstigen Bedarf
| für Düsseldorf und Mettmann in €/m³ | |
|---|---|
| Netto | 2,2331 |
| Brutto | 2,3894 |
| Gewerbebedarf Zum Bewässern und Waschen von Gemüse, wenn die Gemüseanbaufläche größer als 1.250 m² ist | |
|---|---|
| Netto | 2,1438 |
| Brutto | 2,2939 |
Jahresgrundpreis je Wasserzähler und Zählergröße
Welche Bedingungen für eine zuverlässige Wasserversorgung erfüllt sein sollten, entnehmen Sie unseren rechtlichen Hinweisen.
| Zählergröße Qₙ 2,5 | |
|---|---|
| Netto | 140,00 |
| Brutto | 149,80 |
| Zählergröße Qₙ 6 | |
|---|---|
| Netto | 140,00 |
| Brutto | 149,80 |
| Zählergröße Qₙ 10 | |
|---|---|
| Netto | 470,00 |
| Brutto | 502,90 |
)