Aktuelle Informationen

Alles Wichtige zur Umsatzsteuer für Erdgas, den Preisbremsen und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Wir möchten Ihnen die bestmögliche Übersicht über die aktuellen Diskussionen der Bundesregierung geben. Deshalb zeigen wir Ihnen, was dies für Sie konkret bedeutet - für bestmögliche Transparenz.

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Umsatzsteuer auf Erdgas wird am 01.04.2024 wieder von 7 auf 19 Prozent angehoben

Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ wurde der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf 7 % reduziert.

Das sind die Änderungen:

  • Die Bundesregierung hebt den Umsatzsteuersatz zum 01.04.2024 wieder von 7 auf 19 % an.

Ein Beispiel: Für einen 2-Personen-Haushalt in Düsseldorf mit einem durchschnittlichen jährlichen Erdgas-Verbrauch von 11.500 kWh bedeutet dies, nach dem aktuellen Verordnungsentwurf, eine Mehrbelastung von rund 12 Euro im Monat.

Weitere Infos zu den Erdgaspreisen

Sie möchten wissen, wie sich die Erdgaspreise zusammensetzen? Wissenswertes zu den Erdgaspreisen haben wir Ihnen hier bereitgestellt.

Energiepreisbremsen laufen zum 31.12.2023 aus

Um die Belastung der Energie- und Wärmekund:innen angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme beschlossen.

  • Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des prognostizierten persönlichen Jahresverbrauches wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis (Preisdeckel) berechnet.
  • Der Staat übernimmt für die genannten 80 Prozent die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs (Differenzpreis).
  • Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis für Erdgas 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh), für Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und für Strom 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Es handelt sich um Bruttopreise, inkl. aller Steuern und Abgaben.
  • Die Energiepreisbremsen sind im März 2023 gestartet, gelten allerdings rückwirkend zum Januar 2023. Die Dauer der Energiepreisbremsen war auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, konnte von der Bundesregierung aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden.

Das sind die Änderungen:

  • Für Privathaushalte und Unternehmen laufen die Energiepreisbremsen zum 31. Dezember 2023 aus. Das hat die Bundesregierung im November beschlossen. Eine zunächst angekündigte Verlängerung bis zum Frühjahr 2024 entfällt. Nach dem von der Regierung festgelegten Ende der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme gilt für Ihren gesamten Energiebezug wieder der mit den Stadtwerken Düsseldorf vertraglich vereinbarte Preis.

Was bedeutet die Strom- & Gaspreisbremse? | Stadtwerke Düsseldorf

Gaspreisbremse und Strompreisbremse – zwei Begriffe, die uns allen in den letzten Monaten um die Ohren geflogen sind. Aber wissen Sie auch inwieweit sie uns überhaupt entlasten?

Weitere Infos zu den Preisbremsen

Wie funktionieren die Preisbremsen und was für Auswirkungen hat dies? Alle Infos zu den Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen haben wir Ihnen hier zusammengefasst.

Rechnungen und Abschläge

Nicht nur die Preisbildung hat viele Kund:innen in den vergangenen Monaten stark bewegt. Aus verschiedenen Reaktionen, die uns per Post, Mail oder Telefon erreichen, wissen wir, dass die Berechnung der Abschläge und die teils verspätete Bereitstellung der Jahresrechnung vielfach Kritik hervorgerufen haben. Hierzu zählen vor allem die durch die gesetzlichen Vorgaben rund um die Energiepreisbremse entstandenen Herausforderungen. Diese Rückmeldungen nehmen wir selbstverständlich ernst, können aber leider nicht ausschließen, dass es in 2024 erneut zu Verzögerungen in den Rechnungsabläufen kommt.

Diese Probleme liegen jedoch nicht allein im Verantwortungsbereich unseres Unternehmens. Der Gesetzgeber entscheidet voraussichtlich erst Anfang Januar 2024 über eine Erhöhung der Umsatzsteuer auf Erdgas, die dann bereits zum 1.1.24. greift. Die kurzfristige Umsetzung dieser politischen Maßnahme kann dazu führen, dass Rechnung zu Beginn des Jahres 2024 verzögert den Kund:innen zugestellt werden. In diesem Fall informieren wir unsere Kund:innen.

Waren die Maßnahmen der Bundesregierung wirklich sinnvoll?

Mit Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine haben sich die internationalen Erdgaspreise gegenüber dem Stand zu Beginn des Jahres 2022 teilweise versechsfacht. Durch den Wegfall von russischem Gas mussten kurzfristig enorme Mengen an Erdgas aus anderen Quellen beschafft werden, was die Beschaffungskosten in der Grund- und Ersatzversorgung in die Höhe schießen ließ. Durch unsere mehrjährig ausgerichtete Beschaffungsstrategie konnten wir erreichen, dass diese massiven Erhöhungen unsere Kund:innen in den meisten Fällen in 2022 nicht – oder in einem wesentlich geringeren Umfang – direkt getroffen haben. Energieversorger bzw. Discounter, deren Geschäftsmodell ausschließlich kurzfristig ausgerichtet ist, sind dagegen vielfach in Schieflage geraten – deren Kund:innen standen kurzerhand ohne Gasversorgung da. In dieser Situation mussten die Stadtwerke Düsseldorf „in die Bresche springen“ und Kund:innen dieser Anbieter in die Grundversorgung aufnehmen, was mit erheblichem finanziellen Mehraufwand verbunden war.

Es war deshalb richtig von der Bundesregierung, die Bevölkerung durch die beschlossenen Preisbremsen für Strom, Erdgas und Fernwärme vor den sehr starken Steigerungen der Energiepreise zu schützen.

Warum war es für Sie so schwierig, rechtzeitig die Abrechnungen fertig zu machen?

Die Bundesregierung hat die Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom so ausgestaltet, dass alle entsprechenden Energiebezüge ab Januar 2023 zu berücksichtigen waren. Weil das Gesetz erst im Dezember 2022 beschlossen wurde, galt für die Monate Januar und Februar die Pflicht, die entsprechenden Belieferungen rückwärtig zu erfassen und dem Kundenkonto gutzuschreiben.

Mit den Energiepreisbremsen begrenzt der Staat für einen Teil des Energieverbrauchs – 80% der im September 2022 gültigen Verbrauchsprognose – die Preise. Hinzu kam eine Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekund:innen, denen im Dezember 2022 der entsprechende Abschlag zu erlassen war.

In Summe hat die Bundesregierung mit ihren Vorgaben an die Energieversorger massiv und kurzfristig in die vorhandenen Abrechnungs- und Abbuchungsläufe eingegriffen. Dies erklärt die Verzögerungen bei den Abrechnungen für das vergangene Kalenderjahr.

CO2-Preis steigt von 30 auf 45 Euro

Seit dem 01.01.2021 wird ein CO2-Preis auf in Verkehr gebrachte Brennstoffe erhoben. Betroffen sind Brennstoffe, die bei ihrer Nutzung CO2-Emissionen verursachen wie Erdgas, Flüssiggase, Heizöle und Kraftstoffe.

Das sind die Änderungen:

  • Die Bundesregierung hat beschlossen, den CO2-Preis für das Tanken und Heizen mit fossilen Brennstoffen zum 1. Januar 2024 von 30 auf 45 Euro pro Tonne zu erhöhen.

Der von Ihnen zu zahlende Preis ändert sich vorerst nicht.

Weitere Infos zum CO2-Preis

Umfassende Infos zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und dem darin beschlossenen CO2-Preis gibt es auf folgender Seite:

Gebäudeenergiegesetz (GEG): Wann tritt es in Kraft, was ändert sich?

  • Der Bundestag hat am 08.09.2023 das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet.
  • Mit dem "Heizungsgesetz" möchte die Ampel-Koalition den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und damit den Klimaschutz voranbringen. Die Vorgaben sollen für die meisten Gebäude allerdings später greifen als zunächst geplant und schrittweise umgesetzt werden.
  • Es gibt keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen.

Weitere Infos zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Was wird sich für mich mit dem neuen GEG ab dem 01.01.2024 ändern? Hier finden Sie alle Informationen zum Gesetz.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)