Wie haben die Preisbremsen funktioniert?
Die Preisbremsen funktionierten für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des prognostizierten persönlichen Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wurde ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis (Preisdeckel) berechnet. Der Staat übernahm für die genannten 80 Prozent die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs (Differenzpreis).

Information für unsere Kund:innen mit einem tageszeitvariablen Heizstromtarif:
Zum 01. August 2023 hatte die Bundesregierung eine Gesetzesänderungen zu den Energiepreisbremsen umgesetzt.
Darin ist eine Strompreisbremse für tageszeitvariable Stromtarife bis 30.000 kWh Jahresverbrauch enthalten. Der gebremste Arbeitspreis für den Verbrauchsanteil im Niedertarif betrug 28 ct/kWh (Brutto). Sie haben also eine Entlastung erhalten, wenn Ihr vertraglich vereinbarter zeitvariabler Tarif im Niedertarif bei einem Arbeitspreis von über 28 ct/kWh lag. Die Grenze im Hochtarif blieb unverändert bei 40 ct/kWh.
Sie haben einen tageszeitvariablen Stromtarif (z.B. Nieder- bzw. Hochtarif, z.B. eine Nachtspeicherheizung)? Dann mussten Sie als Kund:in nicht aktiv werden. Wir haben die Preisbremsenregelung für Sie umgesetzt und berücksichtigen den zusätzlichen Entlastungsbetrag (Gutschrift) im Wege einer einmaligen Entlastung, innerhalb der Verbrauchsabrechnung bis einschließlich Dezember 2023.


