Kurz zusammengefasst
- Infos zur EnSikuMaV
- Raumtemperatur um 1°C senken
- Gas- und Fernwärmeverbrauch
Seit dem 1. September 2022 ist die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung in Kraft getreten. Die EnSikuMaV umfasst Maßnahmen, um Energie zu sparen. Energiesparen hat hohe Bedeutung, um die Versorgungslage mit Gas gewährleisten zu können.
Wir möchten Ihnen einen Überblick über diese Energiesparmaßnahmen verschaffen und aufzeigen, wie hoch Ihre Einsparpotenziale sind.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im August 2022 zwei neue Verordnungen hervorgebracht:
Beide Verordnungen sollen dazu dienen, kurz- und mittelfristig Gas einzusparen.
Der Verordnungsgeber geht davon aus, dass der Energieverbrauch bei Absenkung der Raumtemperatur um ein Grad um 6 Prozent sinkt. Zudem legt er, so die Begründung der Verordnung, einen durchschnittlichen Energieverbrauch von 165 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr zugrunde.
Aus diesen Vorgaben lassen sich für die unspezifischen Informationen folgende Berechnungsbeispiele (in den Beispielen wurde für den Preis das Netzgebiet Düsseldorf als Grundlage genommen) entwickeln. Beachten Sie, dass der jeweilige Grundversorgertarif zum 1. September 2022 für das Netzgebiet am Wohnort der Kund:innen zugrunde gelegt werden muss.
Alle genannten Werte verstehen sich Brutto inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
40 m2 Wohnfläche |
80 m2 Wohnfläche |
150 m2 Wohnfläche |
|
durchschnittlicher Energieverbrauch pro Jahr |
6.600 kWh |
13.200 kWh |
24.750 kWh |
Für Düsseldorf geltender Grundversorgungspreis für Erdgas (brutto)* |
0,1047 Euro / kWh |
||
genommener Verbrauchsrückgang |
396 kWh |
792 kWh |
1.485 kWh |
Ersparnis pro Jahr |
41,46 Euro |
82,92 Euro |
155,48 Euro |
* Preisstand 1. September 2022
Alle Angaben dienen nur zur Orientierung in Bezug auf die allgemeinen Preisentwicklungen. Ihre tatsächlichen Verbräuche und Kosten können hiervon erheblich abweichen.
Eine individualisierte Information bezogen auf Ihren spezifischen Verbrauch erhalten Sie gemäß der aktuellen Verordnung bis spätestens zum 31. Dezember 2022.
Die Einsparmöglichkeit besteht sowohl bei einer Erdgasheizung als auch zum Beispiel bei einer Fernwärmeheizung. Auch hier beträgt die Einsparung ca. 6 Prozent, wenn Sie die Raumtemperatur um 1 Grad senken.
Damit Sie die Höhe Ihrer Einsparung ausrechnen können, tauschen Sie lediglich den Arbeitspreis für Erdgas gegen den Arbeitspreis für Fernwärme aus (diese finden Sie auf Ihrer letzten Jahresrechnung). Diesen multiplizieren Sie mit der Einsparung in Abhängigkeit Ihrer Wohnfläche.
Allgemeine Formel zur Ausrechnung der Ersparnis in Euro/Jahr:
40 m2 Wohnfläche |
80 m2 Wohnfläche |
150 m2 Wohnfläche |
|
durchschnittlicher Energieverbrauch pro Jahr |
6.600 kWh |
13.200 kWh |
24.750 kWh |
Arbeitspreis Fernwärme lt. letzter Fernwärme-Jahresrechnung (brutto)* |
0,06 Euro / kWh |
||
Angenommener Verbrauchsrückgang |
396 kWh |
792 kWh |
1.485 kWh |
Ersparnis pro Jahr |
23,76 Euro |
47,52 Euro |
89,10 Euro |
* Bei dem gewählten Preis je kWh handelt es um einen Durchschnittspreis aller Fernwärmepreise zum 01.09.2022.
150 m2 Wohnfläche |
|
durchschnittlicher Energieverbrauch pro Jahr |
24.750 kWh |
Wärme-Contracting lt. letzter Wärme-Jahresrechnung (brutto)* |
0,08 Euro / kWh |
genommener Verbrauchsrückgang |
1.485 kWh |
Ersparnis pro Jahr |
118,80 Euro |
* Bei dem gewählten Preis je kWh handelt es um einen Durchschnittspreis der Wärme-Contracting-Preise.