Digitale Stromzähler: alle Infos zur neuen Pflicht

In deutschen Haushalten steigt der Anteil digitaler Stromzähler bereits seit Jahren. Anfang 2025 hat nun der flächendeckende Austausch begonnen: Nach und nach ersetzen moderne Messeinrichtungen (mMe) ihre analogen Vorgänger. Hintergrund ist das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“. Die neuen Zähler sollen bis spätestens 2032 flächendeckend in Haushalten und kleinen Unternehmen eingesetzt werden. Neben den digitalen Stromzählern werden auch intelligente Messsysteme (iMSys) für bestimmte Verbraucher:innen verpflichtend – wenn Sie zum Beispiel höhere Verbrauchswerte haben oder eine steuerbare Verbrauchseinrichtung wie eine Wärmepumpe, eine Wallbox oder eine Nachtspeicherheizung betreiben. Auch Gewerbekund:innen mit einem Verbrauch von mehr als 6.000 kWh müssen auf ein iMSys wechseln.
Doch was ist das Besondere an den digitalen Stromzählern? Wie funktionieren sie und welche Vorteile bieten sie im Alltag? Wir erklären Ihnen alles Wichtige – einfach und verständlich.
Wie digitale Stromzähler funktionieren
Mit der modernen Messeinrichtung (mME) haben Sie Ihren Stromverbrauch und die Stromeinspeisung jederzeit im Blick. Der digitale Stromzähler misst den Stromverbrauch mithilfe moderner Technik und zeigt die verbrauchten Kilowattstunden (kWh), also den Zählerstand, auf einem digitalen Display an. So können Sie Ihren tatsächlichen Energieverbrauch einsehen oder sich den Stromverbrauch der letzten Tage, Wochen oder Monate (maximal 24) anzeigen lassen.
Im Gegensatz zu analogen Zählern erfassen digitale Stromzähler den Verbrauch genauer – oft im Viertelstundentakt. Die moderne Messeinrichtung übermittelt die Daten jedoch nicht selbstständig und kann auch nicht aus der Ferne ausgelesen werden, sodass die Zählerstände mit einem digitalen Stromzähler weiterhin manuell abgelesen werden müssen – entweder vom Messstellenbetreiber oder von Ihnen selbst. Ein digitaler Stromzähler kann bei Bedarf zu einem intelligenten Messsystem (iMSys) erweitert werden, das auch eine automatische Datenübertragung ermöglicht.
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Wer bekommt einen digitalen Stromzähler?
Ab 2025 werden digitale bzw. intelligente Stromzähler in Deutschland schrittweise verpflichtend eingeführt. Dabei wird zwischen den modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen (Smart Meter) unterschieden. Einen digitalen Zähler erhalten grundsätzlich alle Haushalte – ein Smart Meter ist dagegen nur unter bestimmten Voraussetzungen Pflicht:

Hoher Stromverbrauch
Haushalte mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von mehr als 6.000 kWh sind zum Einbau eines Smart Meters verpflichtet. Dabei zählt der Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre. Liegt der Verbrauch darunter, entscheidet der Messstellenbetreiber, ob eine moderne Messeinrichtung oder ein Smart Meter eingebaut wird – ein digitaler Zähler ist jedoch in jedem Fall Pflicht.

Betreiber von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken
Für Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke mit einer Leistung von über 7 kWp ist der Einbau eines intelligenten Stromzählers verpflichtend, sobald die technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Bei Anlagen mit einer geringeren Leistung entscheidet ebenfalls der Messstellenbetreiber, ob ein Smart Meter erforderlich ist.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Haushalte, die steuerbare Geräte wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Nachtspeicherheizungen nutzen, müssen ebenfalls ein Smart Meter installieren lassen – sofern der Einbau technisch möglich ist.
Datenschutz und Datensicherheit
Wir sind es längst gewohnt, Daten online zu teilen. Trotzdem bleiben der Schutz und die Sicherheit unserer Daten eine sensible Angelegenheit. Das weiß auch der Gesetzgeber. Deshalb schreibt er vor, dass zum Beispiel Smart-Meter-Gateways nur von einem zertifizierten Techniker eingebaut und betrieben werden dürfen.

Aber auch die Datenübertragung ist sicher: Digitale Stromzähler enthalten ein Sicherheitsmodul, das alle Kommunikationsverbindungen mit bestimmten kryptographischen Verfahren verschlüsselt. Das Smart-Meter-Gateway ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit dem sogenannten „BSI-Schutzprofil“ zertifiziert. Das bedeutet: Der Sicherheitsstandard bei der Übertragung Ihrer Daten ist sogar höher als beim Geldautomaten. Damit das auch so bleibt, entwickelt das BSI die Sicherheitsstandards ständig weiter.
Außerdem ist genau festgelegt, welche der berechtigten Parteien welche Informationen erhält. Das bedeutet zum Beispiel, dass der Messstellenbetreiber nur Absender und Empfänger von Daten erkennt, aber die verbrauchte Strommenge verschlüsselt ist.
Die gesetzliche Grundlage
Mit der Einführung digitaler Stromzähler bzw. Smart Meter setzen wir das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende um. Dieses sieht vor, Informationen über Stromerzeugung, Stromverbrauch und das Stromnetz zu erfassen, zusammenzuführen und auszuwerten. Einerseits lassen sich dadurch die Netze effizienter steuern. Zum Beispiel, weil so die PV-Anlagen auf den Dächern und andere dezentrale Erzeuger besser ins Stromnetz integriert werden können. Andererseits tragen digitale Stromzähler dazu bei, Energie einzusparen. Denn sie machen transparent, zu welchen Zeiten wie viel Strom verbraucht wird.
Doch die Digitalisierung der Energiewende muss nach bestimmten Rechten und Pflichten ablaufen, die für alle Beteiligten, also für Stromerzeuger, Stromverbraucher und Netzbetreiber gleichermaßen gelten. Im Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende enthalten ist daher auch das Messstellenbetriebsgesetz: Es regelt Einbau und Betrieb digitaler Stromzähler, Datenschutz bzw. Datensicherheit und die Preisobergrenzen.
Häufig gestellte Fragen
Ihr örtlicher Messstellenbetreiber entscheidet, wann die Umstellung auf einen digitalen Zähler bei Ihnen stattfindet. Sie werden mindestens drei Monate im Voraus per Post darüber informiert. Der zuständige Techniker vereinbart dann einen Termin mit Ihnen. Der Wechsel von analog auf digital dauert nur ca. eine Stunde. In dieser Zeit muss Ihr Stromanschluss kurzfristig unterbrochen werden. Damit der Wechsel zum digitalen Stromzähler nicht länger dauert als nötig, sollte der Zugang zum Zählerplatz frei sein.
Die Netzgesellschaft Düsseldorf (NGD) betreibt das Stromnetz in Düsseldorf und ist auch grundständiger Messstellenbetreiber. Daher ist die NGD gesetzlich dazu verpflichtet, alle Netzkund:innen mit digitalen Stromzählern auszustatten.
Zu Ihrem Schutz hat der Gesetzgeber Preisobergrenzen eingeführt, die vom Messstellenbetreiber einzuhalten sind. Weitere Informationen erhalten Sie in den Preisblättern der Netzgesellschaft Düsseldorf.
Ja, die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt und unterliegt den Sicherheitsstandards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Daten werden so anonymisiert, dass sie nicht direkt einem Haushalt zugeordnet werden können.
Der Einbau einer modernen Messeinrichtung ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht abgelehnt werden. Ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) ist nur verpflichtend, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. hoher Verbrauch oder Betrieb einer PV-Anlage) erfüllt sind.