§ 14a EnWG – alles, was Sie jetzt wissen müssen
Mit der Neuregelung nach § 14a EnWG beginnt eine Neuerung in der Energieversorgung. Doch was genau verbirgt sich dahinter und wie profitieren Sie davon? Und welche Verbrauchseinrichtungen sind zur Teilnahme verpflichtet? Was ist bei der Anmeldung zu beachten? Worauf es bei § 14a EnWG ankommt und welche Schritte Sie beachten sollten, haben wir im folgenden Beitrag für Sie zusammengefasst.
Worum geht es in § 14a EnWG?


Der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) , der seit 2011 existiert, wurde durch die Beschlüsse der Bundesnetzagentur zum 1.1.2024 konkretisiert, um bestimmte elektrische Geräte – sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen (kurz steuVE) – sicher und effizient in das Stromnetz einzubinden. Dazu gehören zum Beispiel Wärmepumpen und private Wallboxen. Diese Geräte verbrauchen viel Strom und können das Netz belasten, wenn viele von ihnen gleichzeitig in Betrieb sind. Durch § 14a EnWG können Netzüberlastungen vermieden werden. Das fördert potenziell die Nutzung von Wärmepumpen und Elektroautos, ohne eine übermäßige Belastung zu riskieren.
Ihr Netzbetreiber darf gemäß der Regelung in § 14a EnWG in Ausnahmefällen, wenn z. B. eine akute Netzüberlastung droht, die Leistung Ihrer steuerbaren Anlagen vorübergehend reduzieren. Die Reduzierung erfolgt jedoch nur, wenn der Netzbetreiber zuvor andere Möglichkeiten ausgeschöpft hat. Bei dieser Dimmung wird sichergestellt, dass eine Mindestleistung (zum Beispiel für den Betrieb Ihrer Wärmepumpe) weiterhin zur Verfügung steht. Ihr Haushaltsstrom ist von dieser Regelung nicht betroffen. Als Betreiber:in von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen profitieren Sie von reduzierten Netzentgelten – als Ausgleich für die zeitweise Leistungsbegrenzung sowie für die entstehenden Kosten zur Herstellung der Steuerbarkeit. Darüber hinaus sind Netzbetreiber stets dazu verpflichtet, ihr Netz bedarfsgerecht und vorausschauend auszubauen – die neue Steuerung ist nur für den Notfall gedacht.
Kurz gesagt: Ziel der Regelung ist es, langfristige Versorgungssicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig die rasche Elektrifizierung des Verkehrs- und Wärmesektors zu fördern – denn das reduziert CO2-Emissionen und schont somit unsere Umwelt.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen: Welche Geräte fallen unter die Neuregelung?
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind elektrische Geräte und Anlagen, deren Leistung bei Bedarf durch den Netzbetreiber vorübergehend gesteuert bzw. gedimmt werden kann, um die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten. Diese Verbrauchseinrichtungen müssen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen, um als steuerbar zu gelten.
Zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zählen folgende Geräte mit einer Leistung über 4,2 kW:
Für wen gilt die Neuregelung zu steuerbaren Verbrauchsanlagen?
Der § 14a EnWG richtet sich an alle Betreiber:innen von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Das Gesetz sieht verschiedene Gruppen vor:
Reduzierte Netzentgelte – Ihre Wahlmöglichkeiten
Betreiber:innen von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen können gemäß § 14a EnWG von reduzierten Netzentgelten profitieren. Es stehen drei Module der Netzentgeltreduzierung zur Verfügung, aus denen Sie wählen können:
Modul 1: pauschaler Betrag
Betreiber:innen erhalten einen festen jährlichen Rabatt auf das Netzentgelt, der je nach Netzgebiet zwischen 110 und 190 Euro (brutto) beträgt. Diese Pauschale ist besonders interessant für Nutzer:innen von Elektroautos.
Verbraucher:innen, die eine einfache und vorhersehbare Reduzierung ihrer Netzkosten bevorzugen, wählen diese Variante.
Modul 2: prozentuale Reduzierung
Dieses Modul bietet eine prozentuale Reduzierung der Netzentgelte des Arbeitspreises um 60 Prozent.
Die Option 2 eignet sich insbesondere für Betreiber:innen von Wärmepumpen, da sich das Modell mit der Umlagebefreiung für Wärmestrom kombinieren lässt.
Technische Voraussetzung hierfür ist ein separater Zähler für die steuerbare Verbrauchseinrichtung.
Modul 3: zeitvariable Netzentgelte
Ab dem 01.04.2025 gibt es zusätzlich ein zeitvariables Netzentgelt, das basierend auf der Netzauslastung unterschiedliche Preisstufen innerhalb eines Tages vorsieht. Sie erhalten dadurch den finanziellen Anreiz, Ihren Verbrauch in Zeiten mit niedriger Netzauslastung zu verlegen – sprich, Ihr E-Auto beispielsweise bevorzugt nachts zu laden.
Im Modul 3 gibt diese drei Tarifstufen*:
Diese Variante ist ideal für Verbraucher:innen, die ihren Energieverbrauch flexibel an die Netzbelastung anpassen können und dadurch zusätzliche Kosten einsparen möchten. Wichtig zu beachten: Wenn Sie viel Strom in teuren Zeitfenstern verbrauchen, dann zahlen Sie mehr.
Modul 3 wird als Ergänzung zu Modul 1 gewählt. Voraussetzung für die Nutzung von Modul 3 ist ein intelligentes Messsystem.
*Tarifstufen
Standardtarif (ST): Das ist Ihr Basispreis für die Netzentgelte. Er liegt preislich zwischen Hoch- und Niedriglasttarif.
Hochlasttarif (HT): Der Hochlasttarif gilt zu Spitzenzeiten, wenn das Netz stark beansprucht ist – die Netzentgelte steigen.
Niedriglasttarif (NT): Dieser Tarif gilt bei geringer Netzauslastung – jetzt können Sie von günstigeren Netzentgelten profitieren.
In 4 Schritten zur steuerbaren Verbrauchsanlage
Vorteile und Auswirkungen von § 14a EnWG für Verbraucher:innen
Die Regelungen des § 14a EnWG bringen für Verbraucher:innen, die steuerbare Verbrauchseinrichtungen betreiben, zahlreiche Vorteile und einige wichtige Anforderungen mit sich.
Mit steuerbaren Verbrauchsgeräten profitieren Sie gleich mehrfach:
Reduzierte Netzentgelte: Sie zahlen weniger für die Nutzung des Stromnetzes. Diese Ersparnis kann pauschal, prozentual oder zeitvariabel sein.
Netzstabilität: Mit Ihren steuerbaren Geräten tragen Sie zur Stabilität des Stromnetzes bei. Dadurch bleibt die Stromversorgung langfristig zuverlässig.
Was müssen Sie als Betreiber:in beachten?
Ihre Verbrauchseinrichtungen müssen technisch in der Lage für eine Leistungsbegrenzung sein. Das Vorhandensein dieser Technik ist jedoch keine Voraussetzung für die Anmeldung und die Reduktion der Netzentgelte. Weitere Infos finden Sie bei Ihrem Netzbetreiber.
Neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen müssen Sie beim zuständigen Netzbetreiber anmelden.
Sie wählen für jede Ihrer steuerbaren Anlagen, ob die Steuerung direkt durch den Netzbetreiber erfolgt oder ein eigenes Energiemanagementsystem für die Umsetzung der Leistungsreduzierung sorgt.
Für bestehende Anlagen gelten Übergangsregelungen. Prüfen Sie, ob ein Wechsel in das neue System für Sie vorteilhaft ist.
Stadtwerke Düsseldorf: Ihr Partner für eine verlässliche Stromversorgung
Mit unserer Expertise unterstützen und begleiten wir Sie auf dem Weg zu nachhaltigen Energielösungen. Die Stadtwerke Düsseldorf stehen Ihnen daher auch bei der Umsetzung des § 14a EnWG beratend zur Seite. Alle Verbrauchseinrichtungen, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb gingen, müssen Sie bei Ihrem Netzbetreiber anmelden, der diese Information an uns weiterleitet. Den Netzbetreiber können Sie auch damit beauftragen, Ihre Verbrauchsanlage von einem Messstellenbetreiber mit den notwendigen technischen Einrichtungen ausstatten zu lassen. Wir kümmern uns anschließend um die weiteren Schritte und wenden das von Ihnen ausgewählte Modul der Netzentgeltreduktion an. Falls Sie bzw. Ihr:e Elektroinstallateur:in beim Netzbetreiber kein Modul ausgewählt haben, wenden wir automatisch Modul 1 an. Die Ersparnis sehen Sie auf Ihrer nächsten Jahresrechnung. Wenn Sie das Modul wechseln möchten, wenden Sie sich einfach an unseren Kundenservice.
Für bestehende steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, gilt zunächst weiterhin die alte Regelung. Wenn Sie freiwillig in die neue Regelung wechseln möchten, arbeiten wir gemeinsam mit den Netzbetreibern daran, dies zu ermöglichen. In Düsseldorf ist das die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH.
Bitte wenden Sie sich hierzu an den jeweiligen Netzbetreiber.

Häufige Fragen zu § 14a EnWG und steuerbaren Verbrauchseinrichtungen
Haben Sie weitere Fragen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen?
Wir stehen Ihnen für alle Fragen rund um die Neuregelung zur Verfügung. Ganz gleich, ob es um die Anmeldung, die reduzierten Netzentgelte oder weitere Informationen zur Dimmung des Strombezugs geht – unser Team ist gerne für Sie da.
Rundum gut beraten
Sie erreichen uns per Telefon oder im Kundencenter vor Ort:
Stadtwerke Düsseldorf AG
Höherweg 100
40233 Düsseldorf
Telefon: (0211) 821 821
