Gasherd mit blauen Gasflammen

BEHG

So verändert sich der Emissionshandel

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist ein zentrales Instrument der deutschen Klimapolitik, das seit 2021 die CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel bepreist. Ab 2027 wird das BEHG durch das europäische Emissionshandelssystem EU-ETS 2 abgelöst, das eine einheitliche CO₂-Bepreisung in der gesamten EU vorsieht. Was genau dieser Wechsel für unsere Kund:innen (Privatkund:innen wie auch Geschäfts- und Gewerbekunden) bedeutet und wie der Emissionshandel grundsätzlich funktioniert, erklären wir Ihnen hier.

Das erwartet Sie:

  • Alles zum Brennstoffemissionshandelsgesetz & Wechsel zum EU-ETS 2

  • Das ändert sich für Sie als Verbraucher:in

  • Wie hoch ist der CO2-Preis?

Was ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)?

Nahaufnahme einer Hand, die das Thermostat eines elektrischen Heizkörpers auf Eco-Modus dreht, um Heizkosten zu sparen. © Kate Wieser / Moment via Getty Images

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bildet die Grundlage für den nationalen CO₂-Emissionshandel in Deutschland und ergänzt die europäischen Vorgaben des Emissionshandelssystems (EU-ETS). Es wurde im November 2019 im Rahmen des Klimaschutzpakets vom Gesetzgeber verabschiedet und legt die Preise für CO₂-Emissionen aus dem Einsatz fossiler Brennstoffe fest. Das bedeutet: Unternehmen, die Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl und Benzin in den Verkehr bringen, müssen seit dem 1. Januar 2021 für jede verursachte Tonne CO₂ sogenannte Emissionszertifikate erwerben. Dabei werden die Zertifikate zu festen Preisen verkauft. Diese lagen 2021 noch bei 25 €/t CO₂ und sind mit jedem Jahr schrittweise gestiegen – bis 2025 auf 55 €/t CO₂. Die dadurch entstehenden Mehrkosten geben die Brennstofflieferanten und Energieanbieter meist über die Energiepreise an die Endverbraucher:innen weiter, während die Bundesregierung die Einnahmen aus dem Zertifikatehandel für Klimaschutzmaßnahmen wie die Schaffung von Grünflächen in Städten nutzt. Durch den Handel mit Emissionszertifikaten soll also ein Anreiz zur Reduktion der Treibhausgase geschaffen werden.

Ab 2027 wird das bisherige BEHG durch das europäische Emissionshandelssystem EU ETS 2 ersetzt – und das bedeutet grundlegende Änderungen für unsere Erdgaskunden.

Änderung ab 2027: Systemwechsel zum EU-ETS 2

Ab 2027 steht ein bedeutender Wandel für die CO₂-Bepreisung in Deutschland bevor: Der nationale Emissionshandel (nEHS) wird dann durch das neue europäische Emissionshandelssystem EU-ETS 2 bestimmt. Damit werden die Bereiche Gebäude und Straßenverkehr, die bislang nur national geregelt waren, künftig europaweit einheitlich in den Emissionshandel einbezogen. Der Systemwechsel ist Teil der europäischen Klimapolitik, mit dem die EU ihre Klimaziele erreichen und den CO₂-Ausstoß deutlich senken will.

Das Emissionshandelssystem der Europäischen Union funktioniert nach dem sogenannten „Cap-and-Trade“-Prinzip:

  • Dabei legt die EU eine Obergrenze für die insgesamt erlaubten Emissionen fest.

  • Firmen, die fossile Brennstoffe in Verkehr bringen (z. B. Energieversorger oder Mineralölhändler), müssen für jede ausgestoßene Tonne CO₂, die der Verbrauch ihrer abgesetzten Produkte verursacht, ein Zertifikat erwerben.

  • Die Anzahl der verfügbaren Zertifikate soll jedoch jährlich schrittweise reduziert werden, um den CO₂-Ausstoß nach und nach zu senken. Aufgrund des begrenzten Angebots muss also mit einer Preissteigerung gerechnet werden.

  • Anders als beim BEHG werden die Preise für die Zertifikate nicht mehr staatlich festgelegt, sondern ergeben sich aus Angebot und Nachfrage auf dem europäischen Markt.

BEHG & EU-ETS 2 – die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • Seit der Einführung des BEHG (Bundesemissionshandelsgesetz) im Jahr 2021 wird ein CO₂-Preis auf in Verkehr gebrachte Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl und Kraftstoffe erhoben.

  • Derzeit beträgt der vom BEHG festgelegte CO₂-Preis 0,998 ct/kWh (Stand 2025).

  • Ab 2027 ersetzt das EU-ETS 2 das BEHG; bis dahin gelten doppelte Berichtspflichten für Unternehmen.

  • Ab 2027 können die Energiepreise, zum Beispiel für Gas, aufgrund des europaweit marktbasierten Emissionshandels stärker schwanken.

  • Energiesparen, Sanieren und der Umstieg auf erneuerbare Energien helfen, die CO₂-Kosten zu senken.

Warum wurde das BEHG verabschiedet?

Ziel des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) ist es, einen Beitrag zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz zu leisten, um den Umstieg auf erneuerbare Energien im Wärmemarkt zu fördern. Der Grundgedanke dahinter: Durch Einführung eines Kohlenstoffdioxidpreises soll der Verbrauch und somit die Emissionen verringert werden.

Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollen zum Teil an Bürger:innen und Betriebe zurückgegeben werden (z. B. über ein höheres Wohngeld, eine höhere Pendlerpauschale oder die Senkung der EEG-Umlage). Die Einnahmen, die in den Bundeshaushalt fließen, sollen weiteren Effizienz- und Klimaschutzmaßnahmen zugutekommen.

Eine Person rechnet mithilfe eines Taschenrechners

Wie hoch ist der CO2-Preis?

Bis 2025 ist eine kontinuierliche Preisentwicklung festgelegt. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz sieht folgende Preise für eine Tonne CO2-Emissionen vor:


2021
Euro pro Tonne CO2 25
2022
Euro pro Tonne CO2 30
2023
Euro pro Tonne CO2 30
2024
Euro pro Tonne CO2 45
2025
Euro pro Tonne CO2 55

Der CO₂-Preis beträgt seit dem 1. Januar 2025 0,998 ct/kWh (umgerechneter CO₂-Preis, den Privathaushalte für die jeweilige Energieeinheit auf ihrer Rechnung vorfinden). Ab 2026 wird der Preis zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid liegen, wobei möglicherweise der endgültige Preis aufgrund der Nachkaufbedarfe begrenzten Verfügbarkeit der Zertifikate noch höher liegen kann.

Die bedeutendste Änderung steht jedoch ab 2027 mit dem Wechsel zum EU-ETS 2 bevor: Der Preis für die CO₂-Zertifikate wird dann von Angebot und Nachfrage auf dem europäischen Markt bestimmt und lässt sich daher nicht voraussagen.

Modernisierung nie so sinnvoll wie jetzt

Eine Wärmepumpe vor einem grauen Hintergrund

Die energetische Qualität Ihrer Immobilie beeinflusst die Höhe der CO₂-Kosten. Investitionen in Dämmung oder moderne Heiztechnik können die Belastung langfristig senken. Wer also auf erneuerbare Energien umsteigt oder energetisch saniert, kann die eigenen CO₂-Kosten deutlich reduzieren.

Für Verbraucher:innen können die Auswirkungen des Wechsels von BEHG zu EU-ETS 2 also eine Chance sein. Es wird Zeit, energieineffiziente Heizanlagen gegen neue Heizsysteme auszutauschen – um weniger Erdgas zu verbrauchen und die CO2-Emissionen zu reduzieren. Die Stadtwerke Düsseldorf bieten hierfür eine attraktive Lösung: Mit einer Wärmepumpe beheizen Sie Ihr Zuhause mit einer modernen Heiztechnik.

Wohnen Sie in Düsseldorf? Dann informieren Sie sich zusätzlich zu den Möglichkeiten der Fernwärme. Viele Stadtteile der Landeshauptstadt sind an unser Fernwärmenetz angeschlossen und ermöglichen es so, ökologisch und ökonomisch zu heizen. Jetzt mehr zur Fernwärme und den Fernwärmepreisen erfahren.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Gesetz zum Brennstoffemissionshandel (BEHG) gilt für alle fossilen Brennstoffe, darunter Benzin, Diesel, Heizöl, Erdgas, Flüssiggas und Kohle.

Der CO₂-Preis wird ähnlich wie Abgaben oder Steuern in die Energiepreise eingerechnet. Das kann zu steigenden Energiepreisen führen. Für die Dauer des BEHG ist dieser Preisbestandteil vom Energieversorger nicht frei zu gestalten, sondern gesetzlich vorgegeben.

Bis 2025 wurde eine kontinuierliche Preisentwicklung festgelegt. Dabei sieht das Brennstoffemissionshandelsgesetz derzeit einen Preis von 55 Euro für eine Tonne CO₂-Emissionen vor (Stand 2025). Ab dem Jahr 2026 wird stufenweise der freie Handel der CO₂-Zertifikate eingeführt. Das heißt, der Preis wird sich in einem Markt bilden, in dem CO₂-Zertifikate von Energieversorgern verkauft und gekauft werden können und lässt sich somit nicht voraussagen.

Das hängt von der Größe der Anlage ab, die Fernwärme erzeugt. Erzeugungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung ab 20 MW nehmen bereits am europäischen Emissionshandel (EU-ETS) teil. In Deutschland wurde der Europäische Emissionshandel im Treibhaus Emissionshandelsgesetz (TEHG) umgesetzt. Für den Großteil des Fernwärmeversorgungsgebietes der Stadtwerke Düsseldorf, wie beispielsweise die Innenstadt und Garath, hat der CO₂-Preis nach dem BEHG also keine Auswirkungen auf den Fernwärmepreis.

Seit der Einführung des BEHG sind auch Erzeugungsanlagen mit weniger als 20 MW Feuerungswärmeleistung – abhängig vom Eingangsstoff – von der CO₂-Bepreisung betroffen. Dies betrifft in Düsseldorf lediglich kleinere Teile des Netzgebietes.

Ja, Gas wird auch zukünftig ein sicherer Teil des Energiesystems und ein Energieträger sein, der als Partner der Erneuerbaren Energien zur Erreichung der Klimaziele beiträgt und dabei maßgeblich die Bedürfnisse und Anforderungen der Kund:innen erfüllt.

  • Im Neubau bietet Erdgas in Kombination mit Erneuerbaren Energien eine vergleichsweise kostengünstige Option der umweltschonenden Energieversorgung.

  • Im Bestand wird jede zweite Wohnung mit Erdgas beheizt und ermöglicht so bezahlbare und komfortable Wärmeversorgung mit relativ geringen CO2-Emissionen – Voraussetzung, die Heizanlage ist effizient.

  • Wussten Sie, dass wir auch einen Grüngastarif anbieten? Weitere Infos hierzu gibt es unter Bioerdgas.

Der Stromverbrauch ist nicht betroffen, da elektrische Energie im BEHG nicht berücksichtigt ist.

Unternehmen oder Personen, die mit Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas oder Erdgas heizen oder Auto fahren, müssen nicht selbst am nEHS teilnehmen. Das müssen nur die sogenannten Inverkehrbringer der Brennstoffe, also etwa Gaslieferanten oder Unternehmen der Mineralölwirtschaft, die nach dem Energiesteuergesetz verpflichtet sind, Energiesteuer zu zahlen.

Ab 2027 wird das Brennstoffemissionshandelsgesetz durch das europäische System EU-ETS 2 für Gebäude und Verkehr ersetzt. Dann gelten europaweit einheitliche Regeln und der CO₂-Preis wird durch Angebot und Nachfrage am Markt bestimmt. Die Kosten für die Zertifikate können künftig also stärker schwanken. Außerdem kommen neue, europaweit einheitliche Berichtspflichten und Fristen auf Großkund:innen zu.

Energierechtliche Informationen

Zur Beilegung von Streitigkeiten, die Verbraucherverträge die Bereiche Gas betreffen, nimmt unser Unternehmen zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen teil.

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