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Erhalten Sie bei Eröffnung eines Vorteilskontos eine Prämie von 100 Euro und weitere viele Vorteile rund um Ihre Finanzen – von der kostenlosen Girokontoführung mit Guthabenverzinsung bis hin zur individuellen, umfangreichen Finanzberatung.
Das Partner-Programm ist ein exklusives Angebot mit attraktiven Sonderkonditionen und der Möglichkeit, bares Geld zu sparen. Es bietet einfach gute Finanzlösungen für jede Lebens- und Einkommenssituation und macht es dank persönlicher Beratung leicht und transparent.
Mit knapp 100 Jahren Erfahrung im Privatkundengeschäft auf dem deutschen Markt kombiniert die TARGOBANK die Vorteile einer serviceorientierten Digitalbank mit einer kompetenten Beratung in den Filialen oder bei Ihnen zu Hause. Die TARGOBANK gehört zur französischen Genossenschaftsbank Crédit Mutuel Alliance Fédérale, einer der größten und finanzstärksten Banken Europas.

Girokonto mit kostenloser Kontoführung¹; inklusive VISA Debitkarte Gold
Neukund:innen² erhalten bei Eröffnung eines Vorteilskontos eine Prämie von 100,– EUR³
Guthabenzinsen ab dem ersten Euro³
Online Banking & Kostenloser Konto-SMS-Service
Kontowechselservice

Visa Gold-Karte im ersten Jahr kostenfrei⁴
Weltweit Bargeld abheben: Mit Gratis-Cash im Ausland beliebig oft und in Deutschland vier Mal im Monat
Gebührenfrei an allen Geldautomaten mit Visa-Logo Bargeld abheben⁵
Monatlich 1 % Rückvergütung für Einkaufsumsätze

Sonderkonditionen für Kredite
Raten individuell festlegen – schon mit kleinen Beträgen möglich
Sonderzahlung für Beträge bis zu 50 % des aktuellen Kapitalsaldos alle 12 Monate kostenlos möglich
Auf Wunsch 1x jährlich Ratenpause
Kreditbeantragung ganz bequem auch per Telefon
¹ Voraussetzung für ein kostenloses Girokonto ist ein monatlicher Gehaltseingang von mindestens 600 €. Für jeden Kalendermonat, in welchem diese Bedingung nicht erfüllt wird, fällt im Folgemonat ein monatliches Kontoführungsentgelt von 5,95 € an. Dieses Angebot gilt nur für Mitarbeiter bzw. Mitglieder der Kooperationspartner der TARGOBANK. Voraussetzung zum Erhalt der Wechselprämie sind zwei aufeinanderfolgende Gehaltseingänge von mindestens jeweils 1.000,00 € monatlich innerhalb der ersten 6 Monate nach Vertragsschluss.
² In den letzten 6 Monaten darf der Kunde kein Kontoinhaber eines Girokontos bei der TARGOBANK gewesen sein.
³ Details zu den Bedingungen des Vorteilskontos entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis der TARGOBANK.
⁴ Jahresgebühr Hauptkarte 59 €, Zusatzkarte 30 €. Im ersten Jahr kostenlos.
⁵ Im Ausland berechnet Ihnen die TARGOBANK keine Bargeldauszahlungsgebühr. Sie benötigen lediglich zusätzlich zu Ihrer Gold-Karte ein Girokonto bei der TARGOBANK mit einem monatlichen Eingang von mind. 600 € in einem Betrag. Für Ihre Kreditkarte muss ein SEPA-Lastschriftmandat von diesem Konto bestehen. Bei Transaktionen im Ausland fällt Auslandseinsatzentgelt an. Ausgenommen sind Euro-Transaktionen im Europäischen Wirtschaftsraum. Im Ausland berechnen Ihnen Automatenbetreiber vereinzelt eigene Gebühren, die von Ihnen zu tragen sind.
Sie erhalten die Sonderkonditionen in jeder TARGOBANK Filiale bei Produktabschluss
Nutzen Sie ganz bequem die Online-Terminvereinbarung. Ihre nächste Filiale und weitere Informationen finden Sie unter www.targobank.de/partnerprogramm
Zeitraum: Von 01.07.2026 bis 31.12.2026
Hinweise zur Teilnahme: Nur für Sie als Kund:in
Eine Teilnahme an Gewinnspielen und/ oder an Social Media Gewinnspielen der Stadtwerke Düsseldorf AG (nachfolgend „Stadtwerke Düsseldorf“ genannt) ist nur unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen möglich.
1. Teilnahmevoraussetzungen
Die Aktion "TARGOBANK 2026" läuft vom 01.07.2026 - 00:01 Uhr bis 31.12.2026 - 23:59 Uhr. Alle Teilnehmenden können sich 100 Euro Wechselprämie sichern. Voraussetzung für ein kostenloses Girokonto ist ein monatlicher Gehaltseingang von mindestens 600 Euro. Für jeden Kalendermonat, in welchem diese Bedingung nicht erfüllt wird, fällt im Folgemonat ein monatliches Kontoführungsentgelt von 5,95 € an. Dieses Angebot gilt nur für Mitarbeiter bzw. Mitglieder der Kooperationspartner der TARGOBANK. Voraussetzung zum Erhalt der Wechselprämie sind zwei aufeinanderfolgende Gehaltseingänge von mindestens jeweils 1.000,00 Euro monatlich innerhalb der ersten 6 Monate nach Vertragsschluss.
Die Teilnahme muss innerhalb des genannten Zeitraums erfolgen; entscheidend ist der Eingang der Teilnahme bei den Stadtwerken Düsseldorf. Die Stadtwerke Düsseldorf können für technische Störungen/Verzögerungen nicht verantwortlich gemacht werden.
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und geschäftsfähigen Personen ab 18 Jahren, ausgenommen die Mitarbeiter:innen der Stadtwerke Düsseldorf sowie deren Angehörige und Mitarbeiter:innen von Kooperationspartner:innen der Stadtwerke Düsseldorf AG.
Jeder Teilnehmende darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen und kann nur einmal gewinnen. Nimmt eine Person mehrmals am Gewinnspiel teil, so werden sämtliche Anmeldungen, mit Ausnahme der ersten Anmeldung gelöscht.
Die Teilnahme über Gewinnspielagenturen, automatisierte Dienste oder sonstige Dienstleister ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen oder deren Personenangaben bei der Anmeldung nicht der Wahrheit entsprechen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
Bei Fotowettbewerben dürfen lediglich selbsterstellte, photographische Aufnahmen eingereicht werden. Fremderstellte Bilder, sowie anzügliche oder ehrverletzende Aufnahmen werden von der Teilnahme ausgeschlossen und gelöscht.
Bei Social Media Gewinnspielen steht die Promotion in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Die Empfangenden der von Dir/Ihnen bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern die Stadtwerke Düsseldorf. Die bereitgestellten Informationen werden einzig für die Unterhaltung unserer Facebook-Fans bereitgestellt.
Die Stadtwerke Düsseldorf AG behält sich das Recht vor, diese Daten ohne Angabe von Gründen zu verändern, sowie das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen.
Der Preis wird, wie im Gewinnspiel ausgeschrieben, vergeben. Eine Barauszahlung des Gewinnwertes und ein Umtausch oder die Übertragung des Gewinns sind ausgeschlossen. Bei mehreren richtigen Einsendungen entscheidet das Los. Kann der Gewinn vom Gewinnenden nicht wahrgenommen werden (z.B. wegen Zeitablauf), verfällt er ersatzlos. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinnenden werden schriftlich, via E-Mail oder auf der zum Gewinnspiel verwendeten Social Media Plattform benachrichtigt.
Eventuell dem Gewinnenden bei und/oder durch die Nutzung des Gewinns entstehende Kosten sind nur dann umfasst, wenn dies ausdrücklich im Gewinnspiel angegeben wurde.
Jeder Teilnehmende ist selbst für die Richtigkeit seiner Kontaktdaten verantwortlich.
2. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels sind die Stadtwerke Düsseldorf. Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Die normal anfallenden Internetgebühren und andere Verbindungskosten während der Teilnahme am Gewinnspiel sind vom Teilnehmenden zu tragen.
3. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Die Stadtwerke Düsseldorf behalten sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ganz oder teilweise ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Bis zu Übergabe des Gewinns behält sich die Stadtwerke Düsseldorf darüber hinaus ausdrücklich vor, ohne Ankündigung oder Angaben von Gründen den Spielablauf zu verändern und/oder die Gewinne in Art und Umfang zu ändern, auszutauschen und durch einen anderen Gewinn zu ersetzen. Dies gilt insbesondere, wenn die Auslosung nicht planmäßig verlaufen kann, z. B. aufgrund von Störungen durch Computerviren, bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen/rechtlichen Gründen, welche eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleisten. Den Teilnehmern stehen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegenüber den Stadtwerken Düsseldorf zu.
4. Speicherung der personenbezogenen Daten für die Dauer des Gewinnspiels
Während des Zeitraums des Gewinnspiels ist es erforderlich, Vorname, Name und die E-Mail-Adresse aller Teilnehmer zu speichern. Die Speicherung erfolgt ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels und zur Gewinnermittlung. Die Stadtwerke Düsseldorf geben diese gespeicherten Daten nicht an Dritte weiter und verwenden sie nicht zu anderen als den für das Gewinnspiel erforderlichen Zwecken. Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Speicherung und Verwendung der mitgeteilten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels ausdrücklich einverstanden. Die Daten werden nach Ablauf des Gewinnspiels gelöscht. Möchte ein Teilnehmer, dass seine Daten bereits vor Ablauf des Gewinnspiels gelöscht werden, so kann er dies den Stadtwerken Düsseldorf jederzeit per E-Mail mitteilen. In diesem Fall ist eine Teilnahme an der Auslosung nicht mehr möglich.
5. Haftung
Die Stadtwerke Düsseldorf haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für einfache (leichte) Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; dies gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) oder von Leben, Körper und Gesundheit. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, welche durch Fehler, Verzögerungen und Unterbrechungen in der Übermittlung der Daten, bei Störungen der technischen Anlagen, Verlust oder Löschung von Daten hervorgerufen werden. Die Stadtwerke Düsseldorf übernehmen insbesondere keine Gewähr dafür, dass das Gewinnspiel jederzeit abrufbar und fehlerfrei ist.
Die Stadtwerke Düsseldorf haften nicht für Sach-/Rechtsmängel der Gewinne. Gewährleistungsansprüche hinsichtlich der Gewinne sind gegenüber der Stadtwerke Düsseldorf AG ausgeschlossen.
6. Sonstiges
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam und/oder undurchsetzbar sein, werden die Wirksamkeit und /oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame und/ oder undurchsetzbare Bestimmung ist als durch diejenige wirksame und/oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien verfolgtem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Auffüllung etwaiger Vertragslücken.
Mit der Teilnahme akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen.