Erdgasumstellung: Von L-Gas auf H-Gas

Aktuell wird die Gasversorgung in Deutschland durch zwei unterschiedliche Gasarten sichergestellt: durch das sogenannte L-Gas (Low Caloric Gas) und das H-Gas (High Caloric Gas). Das Erdgas H wird überwiegend in Russland, Norwegen und Großbritannien gewonnen.
H-Gas hat im Vergleich zu L-Gas einen höheren Heizwert. Da die Brennwerte von L-Gas und H-Gas unterschiedlich sind, müssen sie in verschiedenen Leitungssystemen transportiert werden.
Dadurch, dass die L-Gasvorkommen in Deutschland und den Niederlanden schrumpfen, ist eine Umstellung auf H-Gas notwendig. Infolgedessen müssen in einigen Fällen die Leitungssysteme angepasst werden. Die deutschen Gasnetzbetreiber kümmern sich um diese Umstellung. Bei dieser handelt es sich um eines der größten Infrastrukturprojekte Deutschlands, auch unter dem Begriff „Marktraumumstellung“ bekannt.
Was muss ich als Kund:in bei der Marktraumumstellung beachten?
Die Umstellung auf H-Gas erfolgt in mehreren Etappen und soll aller Voraussicht nach im Jahr 2030 abgeschlossen sein. In Düsseldorf beginnt die Marktraumumstellung erst 2021. Wann genau Ihr Anschluss umgestellt wird und den kompletten Ablauf, teilt Ihnen der örtliche Gasnetzbetreiber frühzeitig mit. Da das H-Gas andere Brenneigenschaften besitzt, sind Anpassungen aller Gasgeräte im Haushalt notwendig, zum Beispiel an der Heizungsanlage oder am Gasherd. Diese Änderungen können exemplarisch in drei Schritten erfolgen:
Mit welchen Kosten muss ich bei der Gasumstellung auf H-Gas rechnen?
Grundsätzlich fallen für Verbraucher:innen durch die Marktraumumstellung keine Kosten an. Die Kosten für die Erfassung Ihrer Gasgeräte und deren Umrüstung trägt der Netzbetreiber. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Ihr altes Gasgerät nicht auf das neue Erdgas H umgerüstet werden kann. Dann ist ein Austausch des Gerätes notwendig. Ihr Netzbetreiber wird Sie in diesem Fall über den nötigen Wechsel im Vorfeld informieren.
Wichtig für Sie als Verbraucher:in: Bewahren Sie die Bescheinigung des Netzbetreibers für den nötigen Austausch sowie den Kaufbeleg des Neugerätes auf. Für die Neuanschaffung gibt es einen Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 100 Euro für jedes Neugerät.
Bedingungen für die Kostenerstattung: Eine Kostenerstattung für die Anschaffung eines Neugerätes ist nur möglich, wenn Sie Eigentürmer des Gerätes sind und das Neugerät im Zuge der Erdgasumstellung nicht mehr angepasst werden muss. Die ordnungsgemäße Verwendung Ihres alten Gasverbrauchsgeräts sowie die nicht mehr notwendige Anpassung Ihres Neugeräts müssen vollständig nachgewiesen werden. Ebenso wird ein Beleg darüber benötigt, dass das Neugerät weniger als 2 Jahre vor dem Schalttermin und vor der notwendigen Anpassung installiert wurde. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz können Sie den Geräteaustausch innerhalb des Zeitraums ab unserer Erstinformation zur Erdgasumstellung bis zur potentiellen Anpassung Ihres alten Gasgeräts durchführen. Die Kosten für die Erdgasversorgung selbst steigen durch die Umstellung nicht an. Zwar ist H-Gas teurer als das L-Gas, jedoch benötigen Sie nach der Umstellung weniger Kubikmeter Gas für dasselbe Heizergebnis.


