24-Stunden-Lieferantenwechsel: Eine glückliche Frau sitzt auf dem Sofa und bedient ihr Tablet.

24-Stunden-Lieferantenwechsel

Ab Juni 2025 wird der Anbieterwechsel schneller und einfacher. Wir erklären, was sich für Sie ändert.

Durch eine neue Regelung wird der Wechsel des Stromanbieters künftig innerhalb von 24 Stunden abgewickelt – vorausgesetzt, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten lassen es zu. 

Die Prozesse im Hintergrund werden mit dem 24-Stunden Lieferantenwechsel standardisiert und beschleunigt, was den gesamten Ablauf effizienter macht. Wir erklären, wie ein Wechsel genau funktioniert und was die neue Regelung für Sie bedeutet.  

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Ab Juni 2025 ist ein Wechsel des Stromanbieters werktags innerhalb von 24 Stunden möglich 

  • Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten bleiben auch beim schnellen Anbieterwechsel unverändert. 

  • Mehr Flexibilität beim Anbieterwechsel 

  • Stromanbieter sind gesetzlich verpflichtet, die MaLo-ID auf der Stromabrechnung anzugeben. 

Was bedeutet der 24-Stunden-Lieferantenwechsel?

Sie möchten Ihren Stromanbieter wechseln? Das geht ab Juni 2025 noch einfacher und vor allem schneller als bisher. Bereits am 21. März 2024 hat die Bundesnetzagentur (kurz BNetzA) in dem Beschluss BK6-22-024 die „Regelung für einen beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden (LFW24)“ veröffentlicht. Die neue Regelung soll es Verbraucher:innen ermöglichen, ihren Stromanbieter künftig werktags innerhalb von nur 24 Stunden zu wechseln (unter Berücksichtigung von Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen). Diese Änderung der BNetza wird ab dem 6. Juni 2025 für alle Stromanbieter verpflichtend.

Mit dem 24-Stunden-Lieferantenwechsel soll der gesamte Prozess deutlich beschleunigt werden – ohne die bisher langen Bearbeitungszeiten. Die neue Regelung macht den Energiemarkt für Verbraucher:innen zudem flexibler.

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Zum Anbieterwechsel

Rückwirkende Wechsel nicht mehr möglich

Wichtig: Durch den 24-Stunden Lieferantenwechsel sind rückwirkende An- oder Abmeldungen ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. Das bedeutet: Wenn Sie umziehen, sollten Sie sich mindestens 14 Werktage vorher bei Ihrem Anbieter an- oder abmelden. Sonst klappt der Wechsel nicht rechtzeitig und es kann unnötig teurer werden.  

Das ist bei Ein- und Auszügen zu beachten: 

  • Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. 

  • Ein- und Auszüge müssen spätestens 14 Werktage vorher gemeldet werden  

Wie hat der Wechsel bisher funktioniert?

Eine glückliche Familie sitzt zuhause auf dem Sofa und schaut gemeinsam auf ein Tablet.

Bisher dauerte der Stromanbieterwechsel mehrere Werktage, da verschiedene Schritte durchlaufen werden mussten: Der neue Anbieter kündigt den Vertrag, der alte prüft die Kündigung, und es mussten mehrere Bestätigungen eingeholt werden. Das Ganze konnte bis zu drei Wochen dauern. 

Ab Juni 2025 wird der Wechsel durch die Nutzung der Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) deutlich schneller. Der Prozess wird standardisiert und läuft in der Regel innerhalb von 24 Stunden ab. 

Die MaLo-ID ist eine elfstellige Nummer, die bereits vor einigen Jahren zur eindeutigen Identifikation der Verbrauchsstelle eingeführt wurde. Die MaLo-ID dient auch dazu, die Kommunikation zwischen den Beteiligten (Energielieferanten, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Kund:innen) zu vereinheitlichen. Für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel wird die MaLo-ID zur Voraussetzung für den Lieferbeginn durch den neuen Stromanbieter. Sollte die Nummer nicht bekannt sein, muss der Lieferant sie vor Beginn des Wechsels beim Netzbetreiber erfragen. Die MaLo-ID finden Sie in der Regel auch auf Ihrer Stromrechnung.

So funktioniert der neue Lieferantenwechsel in 24 Stunden

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Sie prüfen verschiedene Stromangebote und wählen den Tarif, der am besten zu Ihrem Verbrauch und Ihren Bedürfnissen passt. Anschließend schließen Sie den Vertrag direkt online oder über den Kundenservice ab. Für den Vertragsabschluss wird die Marktlokations-ID (MaLo-ID) benötigt. Falls Ihnen diese nicht vorliegt, kann der neue Anbieter die MaLo-ID beim Netzbetreiber anfordern.

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In der Regel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger. Nur wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht (z. B. bei einer Preiserhöhung) Gebrauch machen möchten, müssen Sie die Kündigung selbst veranlassen.

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Der neue Anbieter meldet den Wechsel beim zuständigen Netzbetreiber an und übermittelt alle relevanten Daten.

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Der Netzbetreiber überprüft die Anmeldung und die MaLo-ID. Dieser Prozess erfolgt automatisiert über eine digitale Schnittstelle (API) und dauert in der Regel weniger als zwei Stunden.

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Nach erfolgreicher Prüfung bestätigt der neue Anbieter den Lieferbeginn. Die Versorgung startet nach der Anmeldung innerhalb von 24 Stunden (werktags) – der Wechsel ist damit abgeschlossen.

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Der Netzbetreiber übermittelt die Abrechnungsdaten und Stammdaten an den neuen Anbieter. Damit sind alle administrativen Vorgänge abgeschlossen.

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Der neue Anbieter informiert Sie über den Status des Lieferantenwechsel / dem Wechseldatum. 

Im Kern ändert sich am Verfahren nicht viel, aber dank neuer Fristen wird der Wechsel deutlich beschleunigt.  Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie der neue 24-Stunden-Lieferantenwechsel funktioniert – von der Tarifauswahl bis zur Bestätigung des Lieferbeginns.

Vorteile des 24-Stunden-Lieferantenwechsel

Beschleunigter Anbieterwechsel

Kein langes Warten mehr beim Stromanbieterwechsel. Der technische Vorgang erfolgt werktags innerhalb von 24 Stunden.

Mehr Flexibilität

Ein Wechsel ist (abhängig von der Kündigungsfrist) flexibel möglich, zum Beispiel bei einem Umzug oder wenn Sie ein passenderes Angebot finden.

Gesteigerter Wettbewerb

Durch die verkürzten Fristen wird der Wettbewerb am Energiemarkt angekurbelt. Dadurch können Anbieter motiviert sein, Ihre Preise und Konditionen zu verbessern.

Was passiert technisch im Hintergrund?

Damit der 24-Stunden-Lieferantenwechsel so schnell und reibungslos funktioniert, müssen die Abläufe im Hintergrund angepasst werden. Das sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Die GPKE regeln den Ablauf des Lieferantenwechsels. Um einen schnellen Wechsel zu ermöglichen, wird der bisherige Prozess vereinfacht und automatisiert. So können Anbieter und Netzbetreiber über digitale Schnittstellen (API) direkt miteinander kommunizieren und beispielsweise die Abfrage der MaLo-ID und die Kündigung des Altvertrags automatisiert und elektronisch durchführen. Eine direkte positive Rückmeldung zeigt dem Anbieter sofort an, ob die übermittelten Daten erfolgreich verarbeitet wurden – das sorgt für mehr Transparenz und weniger Verzögerungen.

Die WiM steuern das Ablesen und die Weitergabe Ihrer Verbrauchsdaten an den neuen Anbieter. Die Abfrage und Übermittlung dieser Daten besteht jetzt aus zwei Teilen: einen für die Basisprozesse und einen für die Übermittlung von Verbrauchswerten. Zudem gibt es ein neues Abrechnungsverhältnis zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber (MSB), um die Kosten für intelligente Messsysteme (iMS) aufzuteilen.

Wenn Sie Strom selbst erzeugen (z. B. über eine Solaranlage), werden diese Daten jetzt direkt in die GPKE integriert. Das vereinfacht die Zuordnung und Abrechnung erheblich.

Die Fristen für wichtige Schritte im Wechselprozess sind jetzt deutlich kürzer. Die Geschäftsdatenanfrage dauert nur noch einen Tag statt wie bisher fünf Tage und die Ermittlung der Marktlokations-ID (MaLo-ID) erfolgt automatisch innerhalb von zwei Stunden. Der technische Vorgang des Lieferantenwechsels startet um 0 Uhr des nächsten Werktags nach Eingang der Übertragungsdatei beim Netzbetreiber und muss dann innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Allgemeines zum 24h-Lieferantenwechsel 

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel basiert auf einer europäischen Vorgabe, die den Wettbewerb im Energiemarkt stärken und den Service für Verbraucher:innen verbessern soll. Die Grundlage dafür bildet die EU-Richtlinie 2019/944, die unter anderem den Wettbewerb im Endkundengeschäft steigern soll. In Deutschland wurde diese Vorgabe durch eine Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (§20a EnWG) umgesetzt. Dadurch wurde festgelegt, dass der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels spätestens ab dem 1. Januar 2026 binnen 24 Stunden und an jedem Werktag durchführbar sein muss. Die Bundesnetzagentur hat diese Vorgabe mit dem Beschluss BK6-22-024 konkretisiert und die Umsetzung zum 6. Juni 2025 verpflichtend festgelegt. Die BNetzA überwacht die Einhaltung der neuen Vorgaben und sorgt dafür, dass die Prozesse zwischen Netzbetreibern und Anbietern reibungslos ablaufen.

Die Bundesnetzagentur hat den Starttermin für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel auf den 6. Juni 2025 festgelegt. Sobald Sie einen Stromanbieterwechsel in Auftrag geben, erfolgt innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung an Sie. Kündigungsfristen sowie Vertragslaufzeiten bleiben unverändert bestehen. 

  • Ein Anbieterwechsel ist nun an Werktagen (Mo-Fr) innerhalb von 24 Stunden durchführbar. Dadurch entstehen mehr Flexibilität und die Möglichkeit, kurzfristig auf Preisentwicklungen zu reagieren. 

  • Voraussetzung ist die Angabe der Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID), die jeder Verbrauchsstelle zugeordnet ist. Diese muss gemäß gesetzlicher Vorgabe auf der Stromrechnung aufgeführt sein. 

  • Bestehende Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten bleiben weiterhin gültig – unabhängig von der schnelleren Wechseloption. 

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel sorgt dafür, dass Sie werktags (Mo-Fr) innerhalb eines Tages eine Rückmeldung für den Wechsel Ihres Stromanbieters erhalten, sobald Sie den Wechselprozess starten. Die Kündigungsfristen Ihres bestehenden Vertrags bleiben jedoch weiterhin bestehen. Das bedeutet, dass der technische Wechsel zwar an jedem Werktag möglich ist, jedoch durch die vertraglichen Verpflichtungen bei Ihrem aktuellen Anbieter sowie durch Vorgaben Ihres neuen Anbieters begrenzt sein kann. Die Belieferung mit Strom durch den neuen Anbieter erfolgt demnach erst nach dem regulären Ablauf Ihres Vertrages. 

Nein, die neue Regelung hebt eine Vertragslaufzeit nicht auf. Hat ein Vertrag eine 12 - monatige Laufzeit, ist der Anbieterwechsel erst nach Ablauf dieser 12 Monate möglich. 

Sollte ein Vertrag ohne eine Mindestvertragslaufzeit bestehen, kann der Wechsel zu einem neuen Anbieter mit der neuen Regelung beschleunigt werden. 

Die 24-Stunden-Frist gilt nur an Werktagen (Mo-Fr). Beispiel: Sendet der Lieferant am Montag eine Anmeldeanfrage an den Netzbetreiber, muss der Netzbetreiber am Dienstag darauf antworten. Eine Anmeldung ist frühestens ab Mittwoch möglich – vorausgesetzt, es besteht keine Kündigungsfrist mehr. 

Technische Hintergründe und Prozesse 

Ab dem 6. Juni 2025 wird die Bilanzierung und Netznutzungsabrechnung nur noch synchron durchgeführt. Das bedeutet: Bilanzierung und Netznutzung dürfen ab sofort ausschließlich im Voraus angemeldet werden und müssen zum selben Datum, also „synchron“ beginnen. 

Die Bilanzierung im Strommarkt gleicht den geplanten mit dem tatsächlichen Stromverbrauch ab, um Netzstabilität zu sichern. 

Marktkommunikationsprozesse im Bereich Strom beziehen sich auf die standardisierten Abläufe und den Austausch von Informationen zwischen den verschiedenen Akteuren im Energiemarkt, wie z.B. Stromversorgern, Netzbetreibern oder Messstellenbetreiber. Diese Prozesse regeln, wie Daten über den Stromverbrauch, die Stromlieferung oder die Abrechnung zwischen den beteiligten Parteien übermittelt werden. 
Ein Beispiel ist der Austausch von Zählerständen zwischen einem Stromkunden und seinem Anbieter oder der Austausch von Informationen zwischen verschiedenen Versorgern und Netzbetreibern, um den Strom fließen zu lassen und die Abrechnung korrekt durchführen zu können. Diese Kommunikation erfolgt meist elektronisch und auf standardisierten Wegen, um die Prozesse effizient und fehlerfrei zu gestalten. 

Wissenswertes zu Ein- und Auszügen 

Die neue Festlegung der Bundesnetzagentur (BK6-22-024) führt einen beschleunigten Lieferantenwechsel ein und strukturiert die Stammdatenprozesse im Strommarkt neu. Ein zentraler Bestandteil dieser Änderung ist die Einführung eines ausschließlich synchronen Modells für die Bilanzierung und Netznutzungsabrechnung, das nur noch für zukünftige Zeiträume gilt. Das bedeutet, dass auch Auszüge und Einzüge nur noch im Voraus eingetragen werden können, nicht mehr rückwirkend.  

Mit der neuen Regelung sind rückwirkende An- und Abmeldungen nicht mehr möglich. Das bedeutet, dass Einzüge oder Auszüge rechtzeitig im Voraus, vor dem gewünschten Lieferbeginn gemeldet werden müssen, um eine nahtlose Energieversorgung sicherzustellen. Laut den Allgemeinen  Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Düsseldorf sind das 14 Tage im Voraus für einen Auszug. Ein Einzug muss ebenfalls 14 Tage im Voraus kommuniziert werden, damit die Stromversorgung pünktlich starten kann. 

Ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen grundsätzlich nicht mehr möglich – auch wenn kein Lieferantenwechsel vorliegt. Die neuen, beschleunigten Regelungen gelten für alle Marktprozesse und betreffen auch Ein- und Auszüge. Zudem ist das synchrone Modell zwischen Bilanzierung und Netznutzung zu beachten. Beides – also Anmeldung zur Netznutzung und bilanzielle Zuordnung – darf künftig nur noch synchron und ausschließlich mit Wirkung für die Zukunft erfolgen. 

Die Zählerstände zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe sollten direkt am Tag der Übergabe oder zeitnah danach an uns übermittelt werden, um Schätzungen zu vermeiden. 

Bei rückwirkend gemeldeten Auszügen oder Einzügen ist mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand zu rechnen. Im Gegensatz zu früher können An- und Abmeldungen für vergangene Zeiträume nicht mehr bearbeitet werden. Wird eine Abmeldung eines Stromvertrages erst nach dem Einzug des neuen Nutzers bekannt, kann die Ummeldung nur noch für den nächstmöglichen zukünftigen Termin vorgenommen werden. 

Für den Zeitraum zwischen Schlüsselübergabe und Anmeldung des neuen Nutzers muss entweder dem ehemaligen Mieter oder dem Eigentümer eine Rechnung gestellt werden. Da wir rückwirkende Daten nicht erfassen können, wird der Zwischenzeitraum – also die Zeit zwischen dem tatsächlichen Auszug und dem bei uns eingetragenen Abmeldedatum – in Rechnung gestellt. Dies betrifft beispielsweise anteilige Grundgebühren. 

Um diese Situationen zu vermeiden, müssen An- und Abmeldungen mindestens 14 Tage im Voraus erfolgen.  

Sollte der Wechsel aus unvorhergesehenen Gründen nicht klappen, bleibt Ihre Stromversorgung dennoch gesichert. In solchen Fällen übernimmt der Grundversorger automatisch die Belieferung, bis ein neuer Vertrag abgeschlossen ist.

Für einen reibungslosen Anbieterwechsel werden in erster Linie Ihre persönlichen Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum benötigt. Auch die Zählernummer und der aktuelle Zählerstand sind wichtig. Diese finden Sie auf Ihrem Stromzähler oder Ihrer letzten Stromrechnung.

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel ist für Sie als Verbraucher:in kostenlos. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren für die beschleunigte Abwicklung an.

Unterschiede zwischen Sparten (Strom vs. Gas, Wasser etc.) 

Die EU hat den 24-Stunden-Lieferantenwechsel vorerst für den Strommarkt eingeführt, um den Wettbewerb zu fördern und den Wechsel für Verbraucher:innen zu erleichtern. Die technische und logistische Komplexität des Gasmarktes und der anderen Sparten wurde dabei als Grund genannt, warum diese Regelung vorerst nur auf Strom angewendet wird.

Rückwirkende Ein- und Auszüge erfolgten durch uns immer aus Kulanz. Wir bitten hier darum, uns die Umzugsdaten auch für die anderen Sparten im Voraus mitzuteilen.  

Ja, es ist möglich, dass der Stromvertrag zu einem anderen Zeitpunkt beginnt oder endet als der Gasvertrag oder andere Verträge. Damit ein einheitlicher Überblick über alle Verträge gegeben ist, wollen wir diese Situation vermeiden. Deshalb empfehlen wir eine frühzeitige Information im Voraus, um einen Einzug oder Auszug zu melden.