Häufig gestellte Fragen zum Thema Stundungen, Mahnungen & Sperrungen

Für die Vereinbarung einer Stundung selbst fallen keine zusätzlichen Kosten an. Es können jedoch weiterhin Mahn- oder Verzugsgebühren anfallen, wenn Zahlungsziele nicht eingehalten werden.

In der Regel benötigen wir einen Nachweis über Ihre aktuelle finanzielle Situation. Genauere Informationen erhalten Sie im persönlichen Gespräch mit unserem Kundenservice.

Ja, bei Zahlungsschwierigkeiten können Sie eine Stundung oder Ratenzahlung beantragen. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an unseren Kundenservice, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.

Kontaktieren Sie uns umgehend, wenn Sie eine Mahnung erhalten haben und Zahlungsschwierigkeiten bestehen. Wir informieren Sie über Möglichkeiten wie Ratenzahlung, Vorauszahlungssysteme oder Beratungsangebote, um eine Sperrung zu vermeiden.

Nach Zahlungsverzug und Mahnung kann die Unterbrechung der Versorgung angedroht werden, wenn der offene Betrag mindestens 100 EUR beträgt. Die tatsächliche Sperrung erfolgt frühestens vier Wochen nach Ankündigung, sofern keine Zahlung oder Einigung erzielt wird.

Eine Mahnung wird automatisch erstellt, wenn zum Fälligkeitstermin ein Betrag offen ist. Falls Sie bereits gezahlt haben, kann es zu Überschneidungen kommen. Prüfen Sie bitte im Kundenportal Ihren Zahlungsstatus und wenden Sie sich bei Unstimmigkeiten an unseren Kundenservice.

Die Höhe der Mahngebühren ist gesetzlich festgelegt und orientiert sich an den tatsächlich entstehenden Kosten für die Mahnung. Für eine schriftliche Mahnung wird eine Mahngebühr von 1,00 Euro netto berechnet. Diese Pauschale entspricht den rechtlichen Vorgaben und darf gemäß § 309 Nr. 5a BGB nicht höher sein als die durch die Mahnung tatsächlich entstandenen Kosten, wie etwa Papier- und Portokosten.

Die Stadtwerke Düsseldorf überprüfen die Höhe ihrer Gebühren regelmäßig und behalten sich vor, diese anzupassen, sofern sich die tatsächlichen Kosten ändern. Kund:innen haben zudem das Recht, nachzuweisen, dass ein Schaden entweder gar nicht oder wesentlich niedriger als die berechnete Pauschale entstanden ist.

Bei den Stadtwerken Düsseldorf werden Ihre Verträge separat geführt. Das bedeutet, dass Guthaben auf einem Vertrag nicht automatisch mit offenen Beträgen eines anderen Vertrags verrechnet werden.

Bitte geben Sie bei Zahlungen stets die Vertragskontonummer an, die zur jeweiligen Buchung gehört. So wird sichergestellt, dass Ihre Zahlung korrekt zugeordnet wird. Falls Sie Fragen haben oder Klärungsbedarf besteht, können Sie sich direkt an den Kundenservice unter der Telefonnummer 0211-821 821 wenden oder das Kundenportal nutzen, um Ihre Vertragsdetails einzusehen und zu verwalten.

Wenn bei einer Rechnung kein Zahlungseingang verbucht wird, erhalten Sie zunächst eine gebührenfreie Zahlungserinnerung. Diese dient als höfliche Erinnerung an die Begleichung des offenen Betrags. Sollte weiterhin keine Zahlung eingehen, wird eine Mahnung versandt. Im Gegensatz zur Zahlungserinnerung ist die Mahnung mit Mahngebühren verbunden und kann rechtliche Schritte wie Verzugszinsen oder eine Androhung der Versorgungseinstellung nach sich ziehen.

Wir empfehlen, bei Zahlungsproblemen frühzeitig Kontakt aufzunehmen, um mögliche Lösungen zu besprechen.

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Die Stadtwerke Düsseldorf sind Ihr kompetenter und zuverlässiger Energieversorger für Düsseldorf und NRW. Seit über 150 Jahren beraten wir unsere Privat- und Gewerbekund:innen sowie Großunternehmen fachkundig zu verschiedenen Produkten und Serviceleistungen aus unserem Haus.