Was muss ich bei Gasheizungen beachten?
Sie möchten Ihre alte Heizung modernisieren oder optimieren? Wir helfen Ihnen dabei. Die Energieberatung erklärt Ihnen, wie Sie mit Ihrer bestehenden Anlagentechnik die Energiekosten merklich senken können.
Gas-Brennwertheizungen erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Denn die Technik gilt als leistungsstarke, effiziente und günstige Heizvariante, ist aber per Gesetz nur noch als Übergangslösung und anschließend mit anteiligem Biogas als neue und alleinige Heizung erlaubt. Bestandsanlage, die älter als 2024 sind, betrifft diese Regelung nicht. In Kombination mit einer Wärmepumpe zu einer Hybridheizung sind sie nach wie vor erlaubt.
Für Gebäude mit Erdgas-Etagenheizungen gibt es eigene gesetzliche Regelungen. Mit der richtigen Einstellung Energie und Kosten sparen: Erdgasetagenheizung (PDF, 2.964 KB)

Wissen, wie es läuft
Warmes Wasser aus dem Hahn – für uns selbstverständlich. Nicht jedem ist dabei klar, dass dafür eine erhebliche Menge Energie nötig ist. Rund 15 Prozent des gesamten Energieverbrauchs im Haushalt macht warmes Wasser aus. Die gute Nachricht ist: Sie können die Kosten beeinflussen. Diese sind abhängig von der zu erwärmenden Wassermenge und der Wassertemperatur. Hier kann jeder seinen Beitrag leisten, indem er bewusst mit Warmwasser umgeht und es nicht unnötig vergeudet. Darüber hinaus spielt die Erzeugungsart, also die Erwärmungstechnik, eine Rolle bei der effizienten Nutzung. Im Allgemeinen gibt es zwei Möglichkeiten: Ein zentrales System mit Warmwasser-Speicher oder dezentral mit Durchlauferhitzer. Häufig entscheiden bauliche und örtliche Gegebenheiten über der Einsatz der Versorgung.
Bei Fragen rund ums warme Nass hilft die Energieberatung. Wir beraten Sie zur Warmwasserbereitung mit einer Solarthermieanlage und geben Ihnen Energiespartipps für Warmwasser.
Wärme und Strom in einem
Die eigene Energiezentrale im Haus: Blockheizkraftwerke (BHKW) arbeiten nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Sie erzeugen Strom und Wärme in einem Schritt – direkt am Ort des Verbrauchs. So nutzen sie den eingesetzten Brennstoff besonders effizient und vermeiden unnötige Emissionen. Die Bau- und Leistungsgrößen reichen von kleinen Systemen für das Einfamilienhaus (Micro-/Mini-BHKW) bis hin zu Großanlagen für die Industrie. Moderne Blockheizkraftwerke werden mit Erdgas betrieben und haben einen Wirkungsgrad von bis zu 90 Prozent. Wir beraten Sie zu dieser zukunftsweisenden und innovativen Technologie.
Heizungslabel
Seit dem 1. Januar 2017 sind Schornsteinfeger:innen verpflichtet, im Rahmen ihrer Feuerstättenschau an alten Heizkesseln ein Energielabel anzubringen. Neuere Heizungsanlagen bekommen bereits werkseitig ein Label. Dieses kostenlose Etikett, welches man bereits von Haushaltgeräten kennt, zeigt die Energieefffizienz des Heizkessels an. Es soll Besitzer:innen informieren und motivieren, veraltete Heizungsanlagen zu modernisieren. Wir haben die wichtigsten FAQs zum Heizungslabel zusammengetragen.
Welche Heizkessel sind betroffen?
Das Heizungslabel wird an alle Heizkessel geklebt, die älter als 15 Jahre sind, mit gasförmigen und flüssigen Brennstoffe betrieben werden und eine Nennleistung von bis zu 400 Kilowatt besitzen. Dies kann beispielsweise eine zentrale Anlage im Heizungskeller eines Mehrfamilienhauses sein, aber auch die Gasetagenheizung in einer Mietwohnung.

FAQ: Was Sie über Heizungslabels wissen sollen
Das Label erklärt anhand einer Farb- und Buchstabenskala die Energieeffizienz des Heizkessels. Das grüne A+++ ist am sparsamsten, das rote D am ineffizientesten. Allein zwischen einem Heizgerät der Klasse A und D kann eine Energieersparnis von bis zu 400 Euro pro Jahr liegen.
Allerdings sagt das Label nur etwas über den jeweiligen Heizkessel aus und nicht über das gesamte Heizsystem. Die Dämmung der Rohrleitungen, Heizkörper oder Thermostatventile stehen beispielsweise nicht auf dem Prüfstand.
Die Energieverbrauchskennzeichnung ist im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG 2016) gesetzlich geregelt.
Im Wesentlichen sind Schornsteinfeger:innen, Heizungsinstallateur:innen und Gebäudeenergieberater:innen ausstellungsberechtigt, sofern Sie die Anforderungen des §16 EnVKG erfüllen. In der Regel erfolgt die Etikettierung durch den Bezirksschornsteinfeger:innen nach seiner regulären Feuerstättenschau.
Nein, das Label ist für Eigentümer:innen und Mieter:innen eines Heizgerätes kostenfrei.
Nein, es gibt keine Verpflichtungen. Das Label ist unverbindlich und soll nur zum Energiesparen durch Modernisierung anregen. Allerdings gibt es unabhängig vom Energielabel eine Austauschpflicht von Heizkesseln, die älter als 30 Jahre sind. Die Vorgabe betrifft im Wesentlichen sogenannte Standard- bzw. Konstanttemperaturheizkessel. Die genauen Regelungen finden Sie in der jeweils gültigen Fassung des Gebäudeenergiegesetz (GEG). Auch unsere Energieberatung berät Sie gerne dazu.
Lassen Sie sich zuerst von einer Fachkraft, wie ihrem Heizungsinstallateur:innen beraten. Nicht immer ist ein kompletter Tausch der Heizungsanlage nötig. Häufig lässt sich schon durch einzelne Maßnahmen, wie dem Austausch der Heizungspumpe, deutlich Energie sparen. Mieter sollten sich bei schlechten Effizienzwerten des Kessels an Ihren Vermieter wenden, denn nur Eigentümer sind für bauliche Änderungen verantwortlich.



