
Pedelec-Sharing
Das Rundum-sorglos-Paket für klimafreundliche Zweiradmobilität
Sie haben Interesse?
Gerne können Sie die E-Bikes und E-Lastenräder sowie die gesamte Pedelec-Station auch austesten. Wir laden Sie ein, sich ein Bild an unserem Standort am Höherweg 100 zu machen. Nutzen Sie hierfür einfach das Kontaktformular, um einen Termin mit uns zu vereinbaren.
Unser Partner für Pedelec-Stationen: Velocity
- Wer ist Velocity?
-
Die Velocity Aachen GmbH ist mit dem Rad-Verleihsystem mehrere Jahre aktiv.
Die Velocity Mobility GmbH entwickelt und vertreibt Hardware, Software und Geschäftsmodelle für Sharing-Angebote. Diese kommen im Bereich Public Bike Sharing (öffentliche E-Bike-Verleihsysteme) und Corporate Bike Sharing (Mobilitätsangebote für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Mieter) zum Einsatz. Darüber hinaus werden alle Aufgaben, die der Betrieb des öffentlichen Verleihsystems in Aachen mit sich bringt, von Velocity durchgeführt.
Velocity gründete sich 2013 aus einem Projekt der RWTH-Aachen. Mit der Entwicklung des E-Bike-Verleihsystems wurde im Jahr 2015 gestartet. Aktuell gibt es mehr als 50 Stationen. Neben dem öffentlichen Verleihsystem in Aachen gibt es ein Verleihangebot mit den E-Bike-Stationen in Ravensburg. In den nächsten 18 Monaten ist der Aufbau von weiteren 80 Stationen geplant.
Es existieren insgesamt 10 Stationen an der RWTH Aachen Universität und der Fachhochschule Aachen sowie 22 Stationen an Unternehmen und Wohnimmobilien.
- Partnerschaft mit den Stadtwerken Düsseldorf
-
Velocity hat für die betriebliche Mobilität der SWD bereits 3 Stationen errichtet.
Förderungen für E-Bikes und E-Lastenräder
E-Lasten Förderung der BAFA
Gewerblich genutzte Schwerlastenräder werden durch den Bund mit einem Förderzuschuss von 30 % subventioniert. Maximal 2.500 Euro werden somit von der BAFA für den Kauf eines E-Lastenrads dazugegeben. Hierbei werden folgende Modelle finanziell unterstützt:
- Elektrisch angetriebene Lastenfahrräder
- Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung
- Gespanne aus Lastenfahrrad und Lastenanhänger (mindestens ein Bestandteil muss dabei eine elektrische Antriebsunterstützung besitzen)
Es gelten dabei bestimmte Voraussetzungen: Das E-Lastenrad bzw. der Anhänger muss eine Nutzlast von mindestens 150 kg haben. Ebenso gilt ein Minimum von 1 m3 beim Transportvolumen.
Die E-Lastenrad-Förderung richtet sich an folgende Personen, Unternehmen und Kommunen:
- Private Unternehmen unabhängig von der Rechtsform
- Genossenschaften
- Freiberuflich Tätige
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- Öffentliche, gemeinnützige und religions-gemeinschaftliche Hochschulen außer Volkshochschulen
- Forschungseinrichtungen
- Krankenhäuser und deren Träger
- Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
NRW-Förderung "Emissionsarme Mobilität"
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Kauf von Elektrolastenfahrrädern. Auf der offiziellen Website können Sie die genauen Förderbedingungen eingesehen und die Förderung direkt online beantragen.
Antragsberechtigte |
maximale Förderhöhe |
maximale Förderquote |
maximale Anzahl an E-Lastenrädern |
Unternehmen* |
2.100 Euro |
30 % |
5 pro Jahr |
Kommunen** |
4.200 Euro |
60 % |
5 pro Jahr |
Interesse am Pedelec-Sharing?
