
Immer mehr Menschen fahren elektrisch – doch wo können E-Autos eigentlich parken und laden?
Elektromobilität ist in Düsseldorf längst Alltag. Doch mit dem wachsenden Anteil an E-Fahrzeugen stellt sich für viele die Frage: Wo finde ich geeignete Parkplätze und durch wen und wann darf ein solcher E-Parkplatz genutzt werden? Wir erklären, was einen Parkplatz für E-Autos ausmacht und welche gesetzlichen Bestimmungen in diesem Zusammenhang gelten.
Bei einem E-Parkplatz handelt es sich um eine amtlich ausgewiesene Stellfläche, auf der ausschließlich Elektrofahrzeuge geparkt werden dürfen. Damit Sie einen solchen Parkplatz nutzen dürfen, muss Ihr Fahrzeug über ein E-Kennzeichen verfügen. Dieses wurde mit dem Inkrafttreten des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) eingeführt. Sie erkennen das Kennzeichen am Buchstaben „E“, der auf die Nummernkombination folgt. Diese Kennzeichnung ist Besitzer:innen von Elektro- und Brennstoffzellautos sowie Plug-in-Hybriden vorbehalten und wird auf Antrag bei der Zulassungsstelle vergeben. Allgemein ist das E-Kennzeichen jedoch keine Pflicht.
Ein E-Parkplatz verfügt in aller Regel über eine Ladestation, damit das E-Auto beim Parken mit Strom versorgt werden kann. Wie genau der Parkplatz aussieht und über welche Ausstattung die Stellflächen konkret verfügen, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und kann von den Gemeinden und Städten individuell festgelegt werden.
Ein E-Parkplatz verfügt in aller Regel über eine Ladestation, damit das E-Auto beim Parken mit Strom versorgt werden kann. Wie genau der Parkplatz aussieht und über welche Ausstattung die Stellflächen konkret verfügen, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und kann von den Gemeinden und Städten individuell festgelegt werden.
Beim zügigen Stromzapfen ist das Laden von E-Autos in Minutenschnelle erledigt. Erfahren Sie, wie das Schnellladen funktioniert und an welchen Düsseldorfer Ladepunkten dies möglich ist.


Ein Parkplatz für Elektroautos ist in der Regel anhand von Markierungen auf dem Boden und/oder Verkehrszeichen zu erkennen. Das herkömmliche Parkplatz-Verkehrszeichen mit einem großen weißen „P“ auf blauem Grund wird durch ein oder mehrere spezifische Zusatzzeichen für E-Autos ergänzt. Sie sind meist unterhalb des Bezugszeichens angebracht und bestimmen, welche Fahrzeuge auf dem Parkplatz parken dürfen, zu welcher Zeit und wie lange.
Wir haben Ihnen die Bedeutungen der gängigsten Zusatzzeichen zusammengefasst:
Verkehrszeichen 1010-66: Auf dem Schild ist ein Auto mit Stromstecker zu sehen. Es zeigt an, dass auf dem Parkplatz nur Autos mit einem E-Kennzeichen parken dürfen.
Verkehrszeichen 1050-32 oder 1053-54: Das Schild mit der Beschriftung (Elektrofahrzeuge)„während des Ladevorgangs“ weist darauf hin, dass E-Autos nur während des Ladens auf dem Parkplatz stehen dürfen.
Verkehrszeichen 1040-33: Das Schild mit Parkscheibe zeigt eine zeitliche Begrenzung für das Parken an.
Um die Nutzung elektrisch betriebener Fahrzeuge gezielt zu fördern und die Klimaziele zu erreichen, hat die Bundesregierung im Juni 2015 das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) eingeführt. Ziel ist es vor allem, den Umstieg auf Elektromobilität durch verschiedene Privilegien attraktiver zu machen. So wurden zum Beispiel in § 3 Abs. 4 des Elektromobilitätsgesetzes neue Parkmöglichkeiten für E-Autos festgelegt. Mehr als 100 Städte und Kommunen nutzen aktuell die gesetzlichen Möglichkeiten – darunter auch Düsseldorf.
Nutzung von öffentlichen Straßen oder Wegen, die besonderen Zwecken gewidmet sind (Sonderspuren wie Busspuren)
Ausnahmen bei Strecken mit Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtsverboten
Je nach Region bzw. Stadt: (Teil-)Erlass von Parkgebühren (gilt nicht in Düsseldorf)
Unsere Ladekarte gewährt Ihnen den Zugang zu allen Düsseldorfer und bundesweiten Ladestationen, die dem Ladenetzverbund ladenetz.de angebunden sind. Beantragen Sie noch heute Ihre Ladekarte.

Bis zum 31. März 2023 durften Elektroautos in Düsseldorf grundsätzlich kostenlos auf öffentlichen Parkflächen parken. Diese Regelung wurde jedoch vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf im Rahmen einer Änderung der Parkgebührenordnung aufgehoben (Quelle: Stadt Düsseldorf).
Seit dem 1. April 2023 müssen E-Autos ein gebührenpflichtiges Parkticket lösen, genau wie alle anderen Fahrzeuge auch.
Der Beschluss wurde mit dem Ziel gefasst, den öffentlichen Straßenraum gerechter aufzuteilen und eine gleichberechtigte Behandlung aller Verkehrsteilnehmenden sicherzustellen.
Somit gelten auf regulären Parkplätzen ohne Ladesäule die normalen Parkregeln – für Elektrofahrzeuge gibt es keine besonderen Ausnahmen oder privilegierten Parkrechte.
Ein E-Parkplatz mit entsprechender Beschilderung ist für konventionell angetriebene Autos tabu. Die Zusatzzeichen, mit denen E-Autos ein Parkrecht eingeräumt wird, enthalten gleichzeitig ein Parkverbot für Benziner und Dieselfahrzeuge. Wenn Sie unberechtigterweise auf einem E-Parkplatz parken, droht deutschlandweit ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro (Quelle: bussgeldkatalog.org). Das ist nicht die einzige Konsequenz für das Falschparken: Ihr Auto kann außerdem kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Doch auch E-Mobilist:innen haben auf einem Parkplatz mit Lademöglichkeit längst keinen Freibrief. Beachten Sie stets die Zusatzzeichen für ein ordnungsgemäßes Parken und überschreiten Sie beispielsweise nicht die zulässige Höchstparkdauer. In den meisten Fällen muss Ihr Elektrofahrzeug zudem während der Parkdauer unbedingt geladen werden. Andernfalls kann Ihnen ebenfalls ein Bußgeld verhängt werden.
Beim zügigen Stromzapfen ist das Laden von E-Autos in Minutenschnelle erledigt. Erfahren Sie, wie das Schnellladen funktioniert und an welchen Düsseldorfer Ladepunkten dies möglich ist.