Ob Solarthermie, Lüftungsanlage oder Wärmedämmung – die Stadtwerke Düsseldorf unterstützen ihre Kunden bei der energetischen Aufwertung ihres Gebäudes mit einem umfangreichen Fördersystem:

1. Thermische Solaranlagen
Wir fördern die Investition in Solarkollektoren zur Heizungsunterstützung in Bestandsgebäuden, deren Bauantrag vor dem 31.12.2008 gestellt wurde mit einmalig 40 Euro pro volle Quadratmeter Aperturfläche. Die maximale Fördersumme beträgt dabei 400 Euro.
Förderantrag für thermische Solaranlagen
2. Wärmepumpen
Neu installierte Wärmepumpen, die Wohngebäude beheizen und eine Mindestjahresarbeitszahl von 3,8 haben, bezuschussen wir mit einmalig 40 Euro pro volles Kilowatt Heizleistung. Die maximale Fördersumme beträgt dabei 400 Euro.
3. Durchlauferhitzer
Wer seinen hydraulischen Durchlauferhitzer durch einen Fachbetrieb gegen einen elektronischen Durchlauferhitzer austauschen lässt, kann mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu 80 Euro rechnen. Bei einem Bruttogerätepreis:
- bis 400 Euro beträgt der Förderbetrag 40 Euro
- über 400 Euro beträgt der Förderbetrag 80 Euro
- Maximal ein Gerät je Kunde im Förderjahr
Förderantrag für Durchlauferhitzer
Sichern Sie sich eine weitere Förderung unter https://www.duesseldorf.de/saga/foerdermittel.html
4. Wohnlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
Wir fördern Ihre Investition in eine Lüftungsanlage inklusive Wärmerückgewinnung durch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der Brutto-Gerätekosten (ohne Einbau). Die maximale Fördersumme beträgt dabei 400 Euro je Wohngebäude.
Förderantrag für Wohnlüftungsanlagen
5. Wärmedämmung von Rohrleitungen
Die nachträgliche Wärmedämmung Ihrer Rohrleitungen (nach Vorgabe der aktuell gültigen EnEV) für Heizung und Warmwasser in bestehenden Wohngebäuden fördern wir einmalig mit 3 Euro pro vollem Meter. Die maximale Fördersumme beträgt dabei 60 Euro je Wohngebäude.
Förderantrag für Wärmedämmung für Rohrleitungen
6. Wärmedämmung der Kellerdecke
In Bestandsgebäuden fördern wir die nachträgliche Wärmedämmung der Kellerdecke – sofern die Dämmschicht mindestens 14 Zentimeter dick ist (WLG 035) – mit einmalig 100 Euro je Wohngebäude.
Förderantrag für Wärmedämmung für die Kellerdecke
7. Haushaltsgeräte
Wir fördern den Kauf neuer Haushaltsgeräte, wie zum Beispiel Kühlgeräte, Gefriergeräte, Kühl-Gefrierkombinationen, Geschirrspülmaschinen, Waschmaschinen, Wäschetrockner mit einer Energieeffizienzklasse A+++, bei Waschtrocknern gilt abweichend die Energieeffizienzklasse A, gestaffelt nach dem Bruttogerätekaufpreis:
- bis 500 Euro Kaufsumme mit 25 Euro Förderbetrag
- über 500 Euro bis 700,00 Euro Kaufsumme mit 50 Euro Förderbetrag
- über 700 Euro Kaufsumme mit 75 Euro Förderbetrag
- pro Jahr und Kunde max. ein Gerät pro Produktgruppe und max. zwei Geräte
Pilotprojekte
Innovative und umweltfreundliche Energielösungen früh nutzen – wer sich dafür entscheidet, kann von unserem einmaligen, individuellen Förderbetrag profitieren. Zu den von uns bezuschussten Pilotprojekten gehören folgende Anlagen:
- Erdgasbetriebene Sole-Wasser-Wärmerückgewinnungsanlage
- Wohnungslüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und solarem Luftkollektor bzw. integrierter Wärmepumpe
- Witterungsgeführte Heizungsregelung durch Wetterdatenauswertung
Unsere Energieberatung informiert Sie gerne näher über die hier genannten Pilotprojekte.
Service Telefon: (0211) 821 2121
E-Mail: energieberatung@swd-ag.de