Ein Energieausweis zeigt den Energieverbrauch eines Hauses.

Energieausweis

Der Energieausweis enthält Daten zur Energieeffizienz einer Immobilie. Dabei wird zwischen einem Verbrauchsausweis, der den tatsächlichen Energieverbrauch der vergangenen drei Abrechnungsjahre von Wohn- sowie Nichtwohngebäuden bewertet, und einem Bedarfsausweis, der den theoretischen berechneten Energiebedarf für Wohngebäude und Neubauten bewertet, unterschieden.

Verbrauchs- und Bedarfsausweis beauftragen

Auf der Grundlage des Energieausweises können Miet- oder Kaufinteressent:innen Immobilien miteinander vergleichen und ihre Entscheidung treffen. Bei den Stadtwerken Düsseldorf können Sie sowohl einen bedarfs- als auch einen verbrauchsorientierten Energieausweis bestellen.

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Was genau ist ein Energieausweis?

Beispiel für einen Energieausweis

Der Energieausweis, umgangssprachlich auch "Energiepass" genannt, ist gewissermaßen der „energetische Perso fürs Haus“. Anhand einer übersichtlichen Farbskala und Detailwerten informiert er über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Dabei enthält der Ausweis insbesondere

  • Angaben zu dem Heizenergieverbrauch oder Heizenergiebedarf
  • sowie wichtige Energiekennwerte

Für potenzielle Mieter oder Käufer ist es so einfacher, die zu erwartenden Heizkosten einer Immobilie einzuschätzen.

Generell gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis, der auf vergangenen Verbrauchsdaten beruht sowie den Bedarfsausweis, der den berechneten Energiebedarf aufzeigt und generell für Neubauten ausgestellt wird. Beide Ausweise sind 10 Jahre gültig und müssen dann erneuert werden.

Der „Energiepass“ ist keine neue Erfindung. Schon seit 2009 sind Verkäufer und Vermieter verpflichtet, potenziellen Käufern, Mietern oder Pächtern einen Energieausweis vorzulegen. Das gilt auch für Besitzer von Eigentumswohnungen. Der Energieausweis wird jedoch nicht für einzelne Wohneinheiten, sondern immer nur für ein gesamtes Gebäude ausgestellt.

Fassade eines Wohngebäudes

Für wen ist der Energieausweis Pflicht?

Seit 1. Mai 2014 muss ein Energieausweis Interessenten bereits bei der Besichtigung und ohne Aufforderung vorgelegt werden. Selbst kommerzielle Anzeigen wie Zeitungsannoncen müssen die maßgeblichen Kennwerte für Endenergie- und Primärenergiebedarf oder -verbrauch abbilden. So schreibt es das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, welches die Energieeinsparverordnung (EnEV) am 01.11.2020 abgelöst und um weitere energetische Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude ergänzt hat. Energieausweise, die seit Mai 2021 ausgestellt werden, unterliegen zudem der Pflicht, nun auch die CO2-Emission der Wohngebäude mit anzugeben.

Folgende Ausnahmen sind von der Energieausweispflicht befreit:

  • denkmalgeschützte Gebäude
  • Wohngebäude, die als Ferienhaus genutzt werden
  • Gebäude mit einer Nutzfläche von unter 50 Quadratmeter

Welche Energieausweise gibt es?

Beispiel für einen Verbrauchsausweis

Verbrauchsausweis

Die Energieausweisarten unterscheiden sich in erster Linie nach ihrer Berechnungsgrundlage. So liegt dem Verbrauchsausweis der tatsächliche Energieverbrauch der Wohn- und Nichtwohngebäuden zugrunde. Um eine Kennzahl zu ermitteln, werden die Verbräuche der letzten drei Abrechnungsperioden herangezogen. Experten geben allerdings zu bedenken, dass sich das Verfahren stark am individuellen Nutzerverhalten orientiert.

Verbrauchsausweis online beantragen
Beispiel für einen Bedarfsausweis

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis hat einen nutzerunabhängigen Ansatz. Er basiert im Wesentlichen auf Berechnungen zur Beschaffenheit der Gebäudehülle und der vorhandenen Heizungstechnik. Daher geben die Kennwerte des Bedarfsausweises zuverlässige Aussagen über den Energiebedarf. Dieser Energieausweis wird für Neubauten oder für Wohngebäude ausgestellt, die aufgrund ihrer Anzahl der Wohneinheiten und ihres Baujahres, keinen Verbrauchsausweis erhalten können.

Bedarfsausweis erstellen lassen

Diesen Energieausweis benötigen Sie

Ob Sie als Verkäufer:in/Vermieter:in einen verbrauchsorientierten oder einen bedarfsorientierten Energieausweis benötigen, ist abhängig vom Baujahr und der Anzahl der Wohneinheiten. Bei älteren Mehrfamilienhäusern ist der verbrauchsorientierte Energiepass nur dann zulässig, wenn sie mindestens fünf Wohneinheiten haben. Für Neubauten hingegen werden aufgrund der noch nicht vorhandenen Energiekennwerte nur Bedarfsausweise ausgestellt.

Für Immobilien mit Datum der Bauantragsstellung ab dem 1. November 1977 oder für sanierte Immobilien mit einem Nachweis über die Einhaltung der Wärmeschutzverordnung von 1977 ist der Verbrauchsausweis auch bei weniger als fünf Wohneinheiten zulässig.

Den Energieausweis verstehen

Trotz der einfach lesbaren Farbskala kann es schwerfallen, alle Angaben zu verstehen. Der gesamte Energieausweis besteht aus fünf Seiten – egal, ob es sich um einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis handelt. Die erste Seite fasst allgemeine Informationen zum Haus zusammen, beispielsweise die Adresse und das Baujahr.

Abhängig vom gewählten Berechnungsverfahren findet sich die Farbskala auf der zweiten (bedarfsorientierter Energieausweis) oder auf der dritten Seite (verbrauchsorientierter Energieausweis). Die Werte im grünen Bereich zeichnen Objekte mit einem niedrigen Energieverbrauch (z.B. Niedrigenergiehäuser) aus, Immobilien mit einem höheren Energieverbrauch finden sich im roten Bereich der Skala wieder. Mit dieser vereinfachten Darstellung ist es aber noch nicht getan: Unterhalb der Kategorien A+ bis H geben Zahlen Aufschluss darüber, wie hoch der berechnete Bedarf einer Immobilien Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr ist bzw. wie viel Heizenergie im Betrachtungszeitraum in der Immobilie verbraucht wurde.

Der Bandtacho mit Energieeffizienzklasse
  • Der Bandtacho reicht von 0 bis >250 kWh pro Quadratmeter und Jahr. Bei älteren Energieausweisen kann der Bandtacho bis 400 kWh pro Quadratmeter und Jahr anzeigen.
  • Zusätzlich wird das Gebäude einer Effizienzklasse von A+ bis H zugeordnet (ähnlich wie bei Elektro- und Haushaltsgeräten).
Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf

Die zwei Pfeile oberhalb und unterhalb der Skala greifen zwei wesentliche Nenngrößen auf: Den Endenergie- und den Primärenergiebedarf. Der Endenergiebedarf ist die Energie, die für Heizung und Warmwasser pro Jahr angesetzt wird. Dementsprechend gilt: Je kleiner der Wert, desto besser. Mit dem Primärenergiebedarf ist es anders: Er verrät, wie viel Primärenergie in Wärme umgewandelt werden muss, um die benötigte Energiemenge im Haus bereitzustellen. Jedem Energieträger – beispielsweise Gas, Strom oder Öl – wird dabei ein Faktor zugeordnet, der den gesamten Primärenergiebedarf des Gebäudes beeinflusst. Erneuerbare Energien und die Fernwärme in der Düsseldorfer Innenstadt werden mit dem Faktor 0 bewertet.

Beim Verbrauchsausweis zeigt die Skala nicht den Bedarf, sondern den Verbrauch in kWh pro Quadratmeter und Jahr von Primär- und Endenergie an. Als Grundlage für den Endenergieverbrauch dient der Verbrauch der vergangenen drei Jahre. Daraus wird ein Durchschnittswert gebildet. Dementsprechend hängt der Wert stark vom individuellen Verhalten der Bewohner ab. Der Primärenergiewert berücksichtigt auch bei dieser Ausweisvariante, welcher Energieträger eingesetzt wurde.

Bei den Stadtwerken informieren und Energieausweis erstellen lassen

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Wer darf einen Energieausweis ausstellen? Was kostet ein Energieausweis? Kann ich einen Energieausweis online beantragen? – Fragen, die sich viele Immobilien-Verkäufer:innen und Vermieter:innen stellen. Grundsätzlich werden Energieausweis von zertifiziertem Fachpersonal erstellt. Das können Architekten, Innenarchitekten, Schornsteinfeger, Bauingenieure oder Energieberater:innen sein, die eine Ausstellungsberechtigung besitzten.

Auch die Energieberatung der Stadtwerke Düsseldorf stellt Energieausweise aus und hilft Ihnen gerne weiter. Für Informationen oder eine Anfrage zum bedarfsorientieren Energieausweis nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Einen verbrauchsorientierten Energieausweis für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude können Sie direkt auf unserer entsprechenden Seite beantragen.

Kosten eines Energieausweises

Die Kosten für einen verbrauchsorientierten Energieausweis beginnen für Wohngebäude bei 180 Euro und bei Nichtwohngebäude bei 210 Euro. Sie variieren nach Anzahl der Zähler. Für die Ausstellung werden von Ihrem Objekt Fotos benötigt. Falls Sie uns diese nicht zur Verfügung stellen können, haben Sie die Möglichkeit, diese im Düsseldorfer Stadtgebiet bei den Stadtwerken für einen Aufpreis zu beauftragen.

Bedarfsorientierte Energieausweise sind aufgrund des höheren Ausstellungsaufwands teurer. Hier beginnen die Preise bei 525 Euro und variieren nach Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude und insbesondere nach der Komplexität der Bauform.

Generell gibt es für Energieausweise keine Fördermittel, da sie dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) unterliegen.

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Rechtliche Informationen

Zur Beilegung von Streitigkeiten, die Verbraucherverträge die Bereiche Wasser und Fernwärme betreffend, ist unser Unternehmen zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle bereit. Voraussetzung hierfür ist, dass unser Haus kontaktiert und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Universalschlichtungsstelle des Bundes e.V.
Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Tel.: 07851 / 795 79 40
Internet: www.verbraucher-schlichter.de
E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de