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Tipps für den Auszug: Ein Mann sitzt entspannt neben gepackten Umzugskartons auf dem Laminatboden.

Umzug leicht gemacht

Tipps zur Wohnungsübergabe und Renovierung


Die neue Wohnung wartet, aber auch in der alten gibt es noch einiges zu erledigen – vom Kistenpacken und Durchfegen einmal abgesehen. Der Mietvertrag muss gekündigt und die Wohnung renoviert an den Vermieter übergeben werden. Auch die beim Einzug gezahlte Kaution steht noch aus und wird für das neue Zuhause benötigt.

Für Julian beginnt nun ein ganz neues Kapitel. Er hat sein Informatikstudium in Bochum erfolgreich beendet und wird im Frühjahr einen neuen Job in Düsseldorf anfangen.

Also: Fix die alte Wohnung kündigen und ein bezahlbares neues Zuhause finden.

Gedacht, getan! Als einige Tage nach der Besichtigung seiner Traumwohnung der Anruf mit der Zusage kommt, kann Julian sein Glück kaum fassen. Die Vormieterin bietet ihm an, jederzeit vorbeikommen zu können, um die Wohnung auszumessen. Das Angebot nimmt Julian dankend an und ist froh, dass er nun schon vor dem Einzug die Aufteilung seiner Einrichtung planen und fehlende Möbel bestellen kann.

Eine Checkliste verschafft Übersicht

Mann erstellt Checkliste mit Handy und Kalender.
Mit einer persönlichen Checkliste den Überblick behalten.

Die Kündigung ist verschickt und der neue Mietvertrag unterschrieben. Doch wie geht es nun weiter? Durch Julians Kopf schwirren einige Fragen: Wie soll er seine Studentenbude übergeben? Kommen noch Kosten auf ihn zu? Kann der Vermieter darauf bestehen, dass er die ganze alte Wohnung renoviert? Das könnte wirklich stressig werden, denn auch in der neuen Wohnung ist noch einiges zu tun. Und vor allem: Wie ist das mit der Mietkaution?

Die Rückzahlung der Mietkaution erfolgt in den wenigsten Fällen unmittelbar mit dem Ende des Mietvertrags oder der Übergabe der Wohnung. Der Vermieter ist zwar zur Abrechnung der Kaution verpflichtet, allerdings gibt es hier keine starren Fristen. Während einer angemessenen Überlegungsfrist prüft er den Zustand der Wohnung und die Nebenkostenabrechnung.

Um nicht den Überblick zu verlieren, erstellt Julian eine Checkliste für den Umzug und die Wohnungsübergabe. Hier legt er fest, zu welchem Zeitpunkt welche Aufgaben erledigt sein sollen. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung lässt den Umzug weniger komplex erscheinen und nimmt Julian die Sorge, im Chaos etwas zu übersehen oder zu vergessen.

Vorbereitungen für einen reibungslosen Umzug

Nach der Schlüsselübergabe ist vor der Renovierung: Am Tag der Schlüsselübergabe betritt Julian erwartungsvoll sein neues Zuhause. Spannend, denn er war vor Wochen das letzte Mal hier.

Leere vier Wände – der perfekte Ausgangspunkt, um die Wohnung in sein neues Zuhause zu verwandeln. „Gut geschnitten ist sie ja, aber schon ein wenig kitschig“, das waren die Worte seiner Freundin, die ihn vor knapp zwei Monaten zur Besichtigung begleitet hatte. Erst jetzt fällt ihm auf, was sie mit dem Wort „kitschig“ gemeint hat. Als er die Küche betritt, springt ihm das Grauen ins Gesicht. Die schreckliche rote Tapete mit dem schnörkeligen Muster muss weg!

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Die Gestaltung der neuen Wohnung

Mit Spachtel, Nagelwalze, einer Sprühflasche mit Wasser und Spülmittel bewaffnet macht er sich an die Arbeit, die rote Tapete aus der Küche zu entfernen, um die Wände im Anschluss weiß streichen zu können. Wie war das noch? Erst mit der Nagelwalze Löcher in die Tapete bringen, damit sich das Wasser besser verteilt, und dann einfach abreißen.

„Wenn man nach dem Anfeuchten der Tapete ein wenig abwartet, lässt sie sich viel leichter entfernen“, meint sein Vater. Es funktioniert! Dankbar über die Renovierungstipps von Papa macht Julian sich weiter an die Arbeit.

Nächster Schritt: Die Löcher schließen. Zunächst entfernt Julian alle überflüssigen Dübel und Schrauben aus den Wänden. Das klappt am besten mit einer Zange und einem Schraubenzieher. Viele Studenten nutzen Zahnpaste oder Klopapier zum Füllen der Bohrlöcher, doch Julian ist nun kein Student mehr und möchte langfristig ein gutes Ergebnis haben. Deshalb verwendet er lieber eine professionelle Spachtelmasse aus dem Baumarkt.

Nachdem die Wände von jeglichen Tapetenresten befreit, die Löcher gestopft und alle Leisten und Türrahmen abgeklebt sind, fängt Julian an, die kahlen Wände in einem frischen Weiß zu überstreichen – bis auf die eine Wand im Wohnzimmer, die in einem coolen Mintgrün erstrahlen soll. Ein richtiger Hingucker denkt Julian nach getaner Arbeit.

Der Vermieter meint zwar, dass er die Wände nicht bunt streichen darf, aber Julian hat sich zuvor über seine Mieterrechte erkundigt. Während der Mietzeit können Mieter selbst bestimmen, welche Farbe ihre Wände haben. Vor der Rückgabe müssen bunt gestrichene Wände natürlich wieder in neutralen Farben überstrichen werden.

Nun muss er nur noch mit dem vom Freund geliehenen Dampfreiniger den Schmutz vom PVC-Boden entfernen, sein Hab und Gut von Bochum ins neue Heim transportieren und die alte Wohnung vertragsgemäß übergeben.

Tapetenreste liegen neben kahler Wand auf dem Boden.
Richtig renovieren – die Tapete muss runter.

Sie wollen ausmisten?

Ab auf den Trödelmarkt! Entrümpeln kann befreiend sein. Aber warum in den Müll mit den alten Schätzen? Auf dem Trödelmarkt findet sich sicher ein neues Zuhause.

Jetzt entrümpeln

Vorbereitungen für die Wohnungsübergabe – was muss getan werden?

Glücklicherweise hat Julian seine Studentenwohnung vor zwei Jahren in unrenoviertem Zustand übernommen und die nötigen Schönheitsarbeiten wie das Streichen von Wänden und Türrahmen selbst erledigt. So ist er nicht dazu verpflichtet, bei seinem Auszug erneut zu renovieren – das besagt das Mietrecht. Bei der Übergabe einer Wohnung kommt es auf den Zustand bei Einzug an. Grundsätzlich sollte beim Einzug immer ein Übergabeprotokoll angefertigt und von beiden Parteien unterschrieben werden. Damit ist dann im Zweifelsfall der nicht renovierte Zustand der Wohnung dokumentiert. Wenn der Vermieter die Wohnung unrenoviert übergeben hat, sind Klauseln im Mietvertrag zu fälligen Schönheitsreparaturen ungültig. Hat der Mieter trotz unwirksamer Klauseln bereits renoviert, muss der Vermieter für die verursachten Kosten aufkommen. Also überstreicht Julian lediglich die dunkelblaue Wand im Schlafzimmer.

Es muss nicht alles mit!

Ein Umzugskarton wird mit Klebeband verschlossen.
Die letzten Kartons sind gepackt und die Wohnung leert sich langsam.

Die nötigen Renovierungsarbeiten sind nun in beiden Wohnungen abgeschlossen und Julian liegt dank seiner genauen Planung gut in der Zeit. Nun trennt ihn nicht mehr viel von der offiziellen Wohnungsübergabe und seinem Auszug. Nun gilt es noch, die letzten Sachen in Kartons zu packen und für den Transport bereit zu machen.

Auch hierfür ist Julians Checkliste eine echte Erleichterung, denn sie beinhaltet einen ganz wichtigen Punkt: Ausmisten! Ein Umzug bietet immer die Gelegenheit, sich von überflüssigem Plunder zu trennen. Deshalb hat Julian in den letzten Tagen ordentlich aussortiert und nicht mehr benötigte Sachen gespendet und an Freunde verschenkt. Gerade der Keller brachte noch einige Schätze zum Vorschein, die er das letzte Mal bei seinem Einzug vor zwei Jahren zu Gesicht bekommen hatte. Als Mieter sollte man vor dem Einzug unbedingt prüfen, ob der Keller, der Dachboden und ggf. die Garage vom Vormieter geräumt wurden. Hier sammelt sich über die Jahre gerne mal Trödel an.

Da zudem nicht alle Möbel mit in die Düsseldorfer Wohnung ziehen sollen, einigt sich Julian mit seinem Nachmieter auf eine Übernahme der Küche und des Esstischs. Eine Ablöse wird für Einrichtungen und Gegenstände bezahlt, die der Vormieter im Mietobjekt lässt. Die Ablösesummen können frei vereinbart werden. Es besteht keine Verpflichtung für den Nachmieter, Möbel oder Einbauten zu übernehmen. Jedoch ist eine Übernahme von Einbauschränken oder -küchen meist für beide Seiten sinnvoll.

Nachdem geklärt ist, was bleibt und welche Gegenstände mit ins neue Heim ziehen, packt Julian gemeinsam mit seinen Freunden die letzten Kisten in den Transporter, fegt den Boden seiner alten Wohnung besenrein und startet voller Vorfreude in sein neues Leben.

Eine junge Familie beim Umzug

Ab in die neue Wohnung

Wer in eine neue Wohnung zieht, hat viel zu tun. Wir geben Ihnen Tipps für einen stressfreien Umzug in die neue Bleibe.

Zum Umzugsratgeber

Die wichtigsten Infos zum Thema Mieterrechte und -pflichten

  • Der Mieter muss regelmäßig und pünktlich seine Miete zahlen.

  • Zu Beginn des Mietverhältnisses muss der Mieter eine Mietkaution (max. 3 Monatsmieten) zahlen, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.

  • Mieter sind dazu verpflichtet, Mängel zu melden, um Folgeschäden zu vermeiden.

  • Kleinere Renovierungsarbeiten sind auch ohne die Erlaubnis des Vermieters möglich.

  • Arbeiten, die Sanierungscharakter haben und in die Bausubstanz der Wohnung eingreifen, müssen mit dem Vermieter abgestimmt werden. Zum Beispiel Fliesenarbeiten in Küche und Bad oder das Ziehen von Trennwänden.

  • Wenn der Vermieter die Wohnung unrenoviert übergeben hat, sind Klauseln im Mietvertrag zu fälligen Schönheitsreparaturen ungültig.

  • Bei einem übermäßigen Verschleiß haftet der Mieter für den verursachten Schaden.

  • Starre Klauseln, die Renovierungsarbeiten in festen Zeitabständen vorschreiben, sind nichtig.

  • Schwammige Klauseln, die keine genauen Angaben zu den vom Mieter zu erbringenden Leistungen machen, sind unwirksam.

  • Ein Übernahmeprotokoll dokumentiert den Zustand des Mietobjekts beim Einzug und wird dringend empfohlen.