Ein Techniker überprüft ein Gasgerät.

Gasumstellung von L-Gas auf H-Gas Marktraumumstellung

Alles zur Gasumstellung

Nach und nach wird die Gasversorgung in Nordrhein-Westfalen vom bisherigen L-Gas auf H-Gas umgestellt. L-Gas ist ein Erdgas mit einem niedrigeren Energiegehalt (niedrig = engl. low). Während als H-Gas Erdgas mit einem höheren Energiegehalt (hoch = engl. high) bezeichnet wird.

Erfahren Sie, was die Gasumstellung für Sie bedeutet und was Sie dabei beachten sollten.

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Für Erdgaslieferungen wird der verminderte Umsatzsteuersatz von 7 % berechnet, solange dieser gültig ist. Im Falle einer Wiederanhebung werden 19 % berechnet.

Erdgasumstellung: Von L-Gas auf H-Gas

Aktuell wird die Gasversorgung in Deutschland durch zwei unterschiedliche Gasarten sichergestellt: durch das sogenannte L-Gas (Low Caloric Gas) und das H-Gas (High Caloric Gas). Das Erdgas H wird überwiegend in Russland, Norwegen und Großbritannien gewonnen.

H-Gas hat im Vergleich zu L-Gas einen höheren Heizwert. Da die Brennwerte von L-Gas und H-Gas unterschiedlich sind, müssen sie in verschiedenen Leitungssystemen transportiert werden.

Dadurch, dass die L-Gasvorkommen in Deutschland und den Niederlanden schrumpfen, ist eine Umstellung auf H-Gas notwendig. Infolgedessen müssen in einigen Fällen die Leitungssysteme angepasst werden. Die deutschen Gasnetzbetreiber kümmern sich um diese Umstellung. Bei dieser handelt es sich um eines der größten Infrastrukturprojekte Deutschlands, auch unter dem Begriff „Marktraumumstellung“ bekannt.

L-Gas und H-Gas im Vergleich

Wer ist von der Gasumstellung betroffen?

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Betroffen sind alle Kund:innen, die an das L-Erdgasnetz angeschlossen sind. L-Gas wird vor allem in den Bundesländern Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen genutzt. Ob und wann genau eine Umstellung bei Ihnen erfolgt, können Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur prüfen. Sie müssen sich jedoch nicht selbst aktiv um die Umstellung kümmern. Sofern Sie von der Marktraumumstellung betroffen sind, wird sich Ihr Netzbetreiber, das ist in Düsseldorf die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH frühzeitig mit Ihnen in Verbindung setzen.

Was muss ich als Kund:in bei der Marktraumumstellung beachten?

Die Umstellung auf H-Gas erfolgt in mehreren Etappen und soll aller Voraussicht nach im Jahr 2030 abgeschlossen sein. In Düsseldorf beginnt die Marktraumumstellung erst 2021. Wann genau Ihr Anschluss umgestellt wird und den kompletten Ablauf, teilt Ihnen der örtliche Gasnetzbetreiber frühzeitig mit. Da das H-Gas andere Brenneigenschaften besitzt, sind Anpassungen aller Gasgeräte im Haushalt notwendig, zum Beispiel an der Heizungsanlage oder am Gasherd. Diese Änderungen können exemplarisch in drei Schritten erfolgen:

Schritt 1: Status Quo (erster Termin)

Zuerst vereinbart ein:e Mitarbeiter:in Ihres Netzbetreibers einen Termin mit Ihnen. In diesem Termin werden alle vorhandenen Gasgeräte gesichtet und vermerkt. Im Zuge dessen stellt der Fachmann fest, ob Geräte angepasst werden müssen.

Schritt 2: Anpassung (zweiter Termin)

Die Anpassung der Gasgeräte sollte ungefähr ein Jahr vor Umstellung erfolgen. Dabei tauscht ein Fachmann beispielsweise die Brennerdüsen an Ihren Geräten aus oder stellt diese neu ein. Selbstverständlich bringt er die notwendigen Ersatzteile und Werkzeuge mit. Die Kosten für die Anpassung (Austauschteile und Arbeitsstunden) trägt im Übrigen der Netzbetreiber selbst
Wichtig für Sie: Der Termin ist für Sie verbindlich, deswegen sollten Sie ihn in jedem Fall wahrnehmen.

Schritt 3: Gasumstellung auf H-Gas (Qualitätssicherung)

Nach Anpassung Ihrer Geräte beginnt die Gasumstellung. Das heißt: Nun fließt H-Gas durch die Leitungen Ihrer Gasgeräte und Sie können Ihre Geräte ganz normal weiter verwenden. Damit dies reibungslos geschieht, werden die Anpassungen der Gasgeräte in jedem zehnten Haushalt stichprobenartig überprüft.

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Gut zu wissen

Falls Ihre Gasgeräte nicht angepasst werden können, informiert Sie das Gasbüro rechtzeitig. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, sich zu einem festgelegten Termin um ein neues Gasgerät zu kümmern. Mit unserem Angebot HEIZUNG inklusive) unterstützen wir Sie dabei:

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Mit welchen Kosten muss ich bei der Gasumstellung auf H-Gas rechnen?

Grundsätzlich fallen für Verbraucher:innen durch die Marktraumumstellung keine Kosten an. Die Kosten für die Erfassung Ihrer Gasgeräte und deren Umrüstung trägt der Netzbetreiber. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Ihr altes Gasgerät nicht auf das neue Erdgas H umgerüstet werden kann. Dann ist ein Austausch des Gerätes notwendig. Ihr Netzbetreiber wird Sie in diesem Fall über den nötigen Wechsel im Vorfeld informieren.

Wichtig für Sie als Verbraucher:in: Bewahren Sie die Bescheinigung des Netzbetreibers für den nötigen Austausch sowie den Kaufbeleg des Neugerätes auf. Für die Neuanschaffung gibt es einen Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 100 Euro für jedes Neugerät.

Bedingungen für die Kostenerstattung: Eine Kostenerstattung für die Anschaffung eines Neugerätes ist nur möglich, wenn Sie Eigentürmer des Gerätes sind und das Neugerät im Zuge der Erdgasumstellung nicht mehr angepasst werden muss. Die ordnungsgemäße Verwendung Ihres alten Gasverbrauchsgeräts sowie die nicht mehr notwendige Anpassung Ihres Neugeräts müssen vollständig nachgewiesen werden. Ebenso wird ein Beleg darüber benötigt, dass das Neugerät weniger als 2 Jahre vor dem Schalttermin und vor der notwendigen Anpassung installiert wurde. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz können Sie den Geräteaustausch innerhalb des Zeitraums ab unserer Erstinformation zur Erdgasumstellung bis zur potentiellen Anpassung Ihres alten Gasgeräts durchführen.

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Die Kosten für die Erdgasversorgung selbst steigen durch die Umstellung nicht an. Zwar ist H-Gas teurer als das L-Gas, jedoch benötigen Sie nach der Umstellung weniger Kubikmeter Gas für dasselbe Heizergebnis.

Weitere Details zur Gasumstellung finden Sie im jährlich erscheinenden Netzentwicklungsplan Gas (NEP Gas). Der NEP beschreibt den Ausbau und die Verbesserung des Strom – und Gasnetzes bis 2026. Die Fernleitungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur stellen den Netzentwicklungsplan online zur Verfügung.

FAQs

Warum ist die Marktraumumstellung notwendig?

Die Gasversorgung in Deutschland wird aktuell durch zwei unterschiedliche Gasarten sichergestellt: durch das sogenannte L-Gas (Low Caloric Gas) und das H-Gas (High Caloric Gas). Dadurch, dass die L-Gasvorkommen in Deutschland und den Niederlanden schrumpfen, ist eine Umstellung auf H-Gas notwendig. Da L-Gas und H-Gas durch unterschiedliche Leitungen fließen, bedarf es in einigen Fällen einer Anpassung der Leitungssysteme.

Wann wird die Umstellung durchgeführt?

Ab 2020 ist ein Rückgang der L-Gaslieferungen von zehn Prozent geplant. Parallel dazu wird seit 2015 schrittweise auf H-Gas umgestellt, sodass die Marktraumumstellung aller Voraussicht nach im Jahr 2030 abgeschlossen sein wird. In Düsseldorf beginnt die Marktraumumstellung erst 2021. Wann genau Ihr Anschluss umgestellt wird, teilt Ihnen der örtliche Gasnetzbetreiber frühzeitig mit.

Wo befinden sich die Umstellungsgebiete?

Die Marktraumumstellung wird in den Gebieten vorgenommen, in denen L-Gas genutzt wird. Betroffen sind vor allem die nördlichen und westlichen Bundesländer: Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Hessen. Insgesamt werden fünf bis sechs Millionen Endgeräte angepasst.

Bin ich von der Umstellung betroffen?

Betroffen sind alle Kund:innen, deren Versorgung mit L-Gas abgedeckt wird. Die Betreiber der Gasversorgungsnetze vor Ort veröffentlichen den Umstellungstermin in Ihrem Gebiet zwei Jahre vor dem Start auf ihrer Internetseite. Gleichzeitig setzen sich die Netzbetreiber mit Ihnen in Verbindung, sofern Sie von der Marktraumumstellung betroffen sind. Die Seite der Bundesnetzagentur informiert ebenfalls über die geplanten Umstellungstermine.

Welche Geräte müssen im Rahmen der Marktraumumstellung angepasst werden?

Es müssen alle Geräte umgestellt werden, die direkt an eine L-Gasleitung angeschlossen sind. Das können folgende Geräte sein:

  • Gasthermen
  • Gasherde
  • Brennwert- oder andere Heizkessel
  • Gasöfen oder -kamine

Heizwärme sparen

Rund 70 Prozent der Endenergie wird im Haushalt für die Raumwärme aufgewendet. Die wertvolle Heizenergie sollte daher effizient erzeugt, gut genutzt und nicht an anderer Stelle über Energielecks wieder verloren gehen.

Energiesparen im Haushalt

Wie wird die Anpassung meiner Geräte durchgeführt?

Bei der Umstellung der Heizungsanlagen und Endgeräte müssen häufig die Brennerdüsen neu eingestellt werden. Erdgasautos und -busse müssen nicht angepasst werden. Allerdings können bei Heizungsanlagen von Gewerbe- und Industriebetrieben weitere Änderungen notwendig sein - abhängig vom Gerätetyp.

Wie ist der organisatorische Ablauf der Marktraumumstellung?

Zuerst vereinbart ein:e Mitarbeiter:in Ihres Netzbetreibers einen Termin mit Ihnen. In diesem Termin werden alle vorhandenen Gasgeräte gesichtet und vermerkt. Im Zuge dessen stellt der Fachmann fest, ob Geräte angepasst werden müssen. In einem zweiten Termin nimmt er die Anpassung Ihrer Geräte vor. Wichtig für Sie: Der Termin ist für Sie verbindlich, deswegen sollten Sie ihn in jedem Fall wahrnehmen.

Nach Anpassung Ihrer Geräte beginnt die Gasumstellung. Das heißt: Nun fließt H-Gas durch die Leitungen Ihrer Gasgeräte und Sie können Ihre Geräte ganz normal weiter verwenden. Zur Qualitätssicherung werden die Gasgeräte in jedem zehnten Haushalt stichprobenartig überprüft.

Wird die Gasversorgung für die Umstellung unterbrochen?

Durch die Umstellung wird die Gasversorgung zu keiner Zeit unterbrochen. Die Gasgeräte einzelner Leitungsstränge werden nahezu gleichzeitig angepasst. Deswegen können Sie Ihre Geräte normal weiter nutzen.

Kostet H-Gas mehr als L-Gas?

Für die Versorgung mit H-Gas zahlen Sie nicht mehr als bisher. Das Gas kostet zwar mehr als L-Gas. Aber nach der Marktraumumstellung benötigen Sie weniger Kubikmeter Gas für dasselbe Heizergebnis.

Wer übernimmt die Kosten für die Anpassung der Heizungsanlage?

Die Kosten für die Anpassung Ihrer Geräte tragen Sie nicht selbst. Den finanziellen Aufwand für die Anpassung (Austauschteile und Arbeitsstunden) trägt der Netzbetreiber.

Was passiert, wenn mein Gerät technisch nicht angepasst werden kann?

Falls Ihre Gasgeräte nicht angepasst werden können, informiert Sie das Gasbüro rechtzeitig. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, sich zu einem festgelegten Termin um ein neues Gasgerät zu kümmern. Mit unserem Angebot HEIZUNG inklusive) unterstützen wir Sie dabei: Wir planen, finanzieren und installieren die neue Erdgas-Heizanlage – Service inklusive.

Energierechtliche Informationen

Zur Beilegung von Streitigkeiten, die Verbraucherverträge die Bereiche Gas betreffend, ist unser Unternehmen zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

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