Im November 2019 wurde das Gesetz vom Gesetzgeber verabschiedet. Es ist die Grundlage für einen nationalen CO2-Emissionshandel und führt zu einer Bepreisung der CO2-Emissionen, soweit sie nicht vom europäischen Emissionshandel (European Emissions Trading Scheme: das europäische Emissionshandelssystem EU-ETS) erfasst sind. Es wurde im Jahr 2020 noch einmal überarbeitet, weil sich Bund und Länder darauf verständigten, den von der Bundesregierung vorgesehenen Preispfad zu erhöhen.
Zusammengefasst:
- Ab dem 01.01.2021 wird ein CO2-Preis auf in Verkehr gebrachte Brennstoffe erhoben
- Betroffen sind Brennstoffe, die bei ihrer Nutzung CO2-Emissionen verursachen wie Erdgas, Flüssiggase, Heizöle und Kraftstoffe