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Trinkwasserverordnung

Trinkwasserverordnung

Qualität bis zu jedem Zapfhahn

Die Trinkwasserverordnung sichert die Qualität von Wasser für den menschlichen Ge­brauch und umfasst unter anderem die Bestimmungen zur Beschaffenheit des Trinkwas­sers, die Pflichten der Wasserversorgungsunternehmen, die Überwachung der Grenzwerte für zahlreiche Wasserinhaltsstoffe und Angaben über Untersuchungsverfahren. Ihre Novelle ist in Arbeit und wird voraussichtlich im Jahr 2011 in Kraft treten. Ein wichtiger Punkt ist die dort verankerte Verantwortung des Hauseigentümers.

Regenwasser ist kein Trinkwasser

Regenwasser eignet sich sehr gut für die Bewässerung von Pflanzen. Es erfüllt jedoch in vielfacher Hinsicht nicht die Qualitätsanforderungen an Trinkwasser und kann es deshalb nicht ersetzen. Tierexkremente wie Vogelkot verunreinigen das Regenwasser und ver­schlechtern seine Qualität erheblich. Das ist bei Dachablaufwasser meist der Fall. Dessen Verwendung zum Beispiel zum Duschen und Waschen von Wäsche ist hygienisch bedenklich.

Regenwassernutzungsanlagen müssen dem Gesundheitsamt gemeldet und strikt von der Trinkwasserinstallation getrennt werden. Ihr Installateur wird Sie bei Bedarf hierzu gerne beraten.

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