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Erdgasfahrzeuge

Förderprogramme

Besser für heute und morgen!

Sie engagieren sich für Energieeffizienz und Klimaschutz? – Wir auch!

Daher unterstützen wir Sie gerne bei der Inbetriebnahme von Erneuerbaren Energiequellen und regenerative Komponenten. So erhalten Sie für Solarthermie, Gaswärmepumpen, Erdgasfahrzeuge oder Mikro-Blockheizkraftwerke maßgeschneiderte Förderprogramme.

Und das Beste ist: Unsere Förderungen enthalten mindestens 10 Prozent Bio-Erdgas.

Dieses Förderprogramm unterstützt Technologien, deren Markteinführung Ende 2010/Anfang 2011 beginnt.

Was wird gefördert?

  • Einbau einer Mikro-KWK-Anlage mit einer elektrischen Leistung von max. 2 kW
  • Installation einer Gaswärmepumpe mit einer thermischen Leistungvon max. 50 kW

Wer kann den Antrag stellen?

  • Hausbesitzer, die bereits Gaskunden sind (=Modernisierer)
  • Hausbesitzer, die eine Heizungsanlage auf Erdgas umstellen
  • Bauherren von Wohngebäuden

Wie hoch ist die Förderung?

  • Alle Antragsteller erhalten auf die Jahresrechnung eine Gutschrift in Höhe von 800 €.
  • Bitte beachten Sie: Die Förderung gilt für Anlagen, die ab dem 15.10.2011 installiert worden sind.

Förderantrag

Zur Bearbeitung der Anträge zur Förderung von Heizanlagen benötigen die Stadtwerke eine Kopie des Gaslieferungsvertrages.

Was wird gefördert?

  • Einbau eines Gas-Brennwertgerätes mit Solarthermie bei Neubauten
  • Einbau eines Gas-Brennwertgerätes bei Umstellern

Wer kann den Antrag stellen?

  • Hausbesitzer, die eine Heizungsanlage von z.B. Erdöl oder Strom auf Erdgas umstellen
  • Bauherren von Wohngebäuden

Wie hoch ist die Förderung?

  • Alle Antragsteller erhalten auf die Jahresrechnung eine Gutschrift in Höhe von 400 €.
  • Bitte beachten Sie: Die Förderung gilt für Anlagen, die ab dem 15.10.2011 installiert worden sind.

Förderantrag

Zur Bearbeitung der Anträge zur Förderung von Heizanlagen benötigen die Stadtwerke eine Kopie der Rechnung der Installation der Anlage sowie eine Kopie des Gaslieferungsvertrages.

Was wird gefördert?

  • Erwerb eines neuen Erdgas-Fahrzeuges

Wer kann den Antrag stellen?

  • Eigentümer eines Neuwagen mit Erdgasantrieb

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Förderung beinhaltet eine Gutschrift in Höhe von 800 kg Erdgas in Form einer Tankkarte.
    Hierfür wird das Fahrzeug mit einem Aufkleber „Ich tanke Erdgas“ und dem Logo der Stadtwerke Düsseldorf versehen.
  • Bitte beachten Sie: Die Förderung gilt für Neufahrzeuge, die ab dem 15.10.2011 gekauft worden sind.

Förderantrag


Bitte beachten Sie:

Für alle Förderprogramme gilt, dass der Antragsteller Kunde der Stadtwerke Düsseldorf ist.
Alle geförderten Erdgasbezüge enthalten mindestens 10 Prozent Bioerdgas.

Ansprechpartner

Robert Lahnor

Stadtwerke Düsseldorf AG
Höherweg 100, 40233 Düsseldorf
Tel.: (0211) 821-3736
E-Mail senden an Robert Lahnor

Weitere Förderprogramme der Energieberatung der Stadtwerke Düsseldorf finden Sie hier.


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Für unsere Kunden:

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TÜV testet Stadtwerke Düsseldorf

TÜV-Zertifikat 2011

Für ihre insgesamt hervorragenden Serviceleistungen wurde den Stadt­werken Düsseldorf zum dritten Mal das TÜV-Siegel „TÜV Service tested“ verliehen.
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